Beiträge von Ullie

    Wieso denkt nie jemand an die Motorradfahrer. Die haben 1. ein noch höheres Unfallrisiko wie Radfahrer und 2. ist auch der Alleinunfallanteil höher :evil:.

    Die Benutzungspflicht wurde wurde m. E. nur wegen "behinderter" Autofahrer ( d.h Autofahrer , die sich durch langsameren Radverkehr behindert fühlen) eingeführt. Wenn es um Sicherheit ginge, müsste es auch eine Benutzungspflicht für Autobahnen geben. Denn die sind nachweisbar sicherer als andere Straßen. Dagegen fehlt ein objektiver Nachweis, das fahrbahnbegleitende Radwege das Unfallrisiko für Radfahrer senken.

    Gerade wurde ja das Straßenverkehrsgesetz geändert.

    Der Knackepunkt im Straßenverkehrsgesetz (Ausfertigungsdatum: 03.05.1909) ist: "§6 (1) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, soweit es zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs auf öffentlichen Straßen erforderlich ist, Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates über Folgendes zu erlassen:"

    Es folgen dann sehr viele Beschreibungen, die konkretisieren, wer was warum darf.

    Entscheidend ist jedoch, dass ein Gesetz von 1909 die Leichtigkeit des Verkehrs betont!

    1909 waren Autos noch sehr selten in Deutschland. Trotzdem hat sich die Auslegung und die Konkretisierung des Gesetzes so entwickelt, dass es regelmäßig dazu benutzt wurde, die Interessen der Autofahrer an erster Stelle zu setzen.

    "Am Freitag haben nun Bundestag und Bundesrat nach langem Hin und Her beschlossen, dass die Städte mehr Kompetenzen für die Einrichtung neuer Tempolimits erhalten, "im Rahmen gewisser Grenzen", wie der grüne NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer feststellt. Das heißt, der Spielraum für solche Entscheidungen von Verwaltungen und Stadträten wird größer."

    WDR vom 14.6.2024

    Straßenverkehrsgesetz reformiert: Warum bald mehr Tempo-30-Zonen kommen
    Nach langem Hin und Her haben Bundestag und Bundesrat den Weg für mehr Tempo-30-Zonen frei gemacht. Viele Kommunen hatten das gefordert. Doch zufrieden sind…
    www1.wdr.de

    Das bedeutet, dass das Straßenverkehrsgesetz bisher unter anderem dazu benutzt wurde, ein möglichst schnelles Fahren der Autos zu ermöglichen. Da ist es nur folgerichtig und konsequent, dass langsamer fahrende Fahrzeuge von der Fahrbahn verbannt werden.

    Umso spannender ist es jetzt zu beobachten, ob denn tatsächlich die Kommunen Gebrauch von der Möglichkeit machen, leichter als bisher niedrigere Tempolimits anzuordnen, was dann ja auch wieder Auswirkungen dahingehend hat, dass in solchen Straßen, auf denen Tempo 30 gilt, es keine verpflichtenden Radwege geben muss.

    Kommt es bald vielerorts zu einer Umschilderung von so:

    zu so:

    “Radfahrer frei” ist eines der wenigen Zusatzzeichen, die auch ohne Hauptzeichen aufgestellt werden dürfen." https://www.stvo2go.de/radfahrer-frei/

    Im Beispiel auf dem Foto ist das angeordnete Tempolimit 30 nur ein kurzes Strecken-30 im Bereich des Altenheims. Eigentlich gilt hier 50. Aber die Straßenverkehrsrechts-Änderung soll es auch erleichtern, mehrere kurze Strecken-30-Abschnitte zu einer langen Tempo-30 Strecke zusammenzufassen.

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    Folgt man dieser Argumentation, verpflichtende Radwege müssten sein, damit die langsamen Fahrradfahrer nicht den schnellen Autoverkehr ausbremsen, dann gäbe es bei einer langen Straße wie der Brabeckstraße bei Tempo 30 keinen Grund mehr, den Fahrradverkehr in den Seitenraum zu verbannen. Wer mit dem Fahrrad deutlich langsamer als 30 fährt, der hat weiterhin die Möglichkeit, den Fahrradweg zu benutzen. Die allermeisten Menschen fahren deutlich langsamer als Tempo 30 mit dem Fahrrad. Und ich vermute, sie werden auch weiterhin den Fahrradweg benutzen, auch wenn er nur ein freiwilliges Angebot ist. Es gibt aber auch sehr viele Fahrradfahrer*innen, die durchaus in der Lage sind, über eine längere Strecke Tempo 25 bis Tempo 35 zu fahren. Die werden voraussichtlich vorwiegend die Fahrbahn benutzen und dabei keine Autofahrer*innen "ausbremsen".

    https://www.google.de/maps/@53.19767…05410&entry=ttu

    "Radfahrer bitte die Omis überfahren" oder wie?

    Die Streetview-Aufnahme zeigt im Vordergrund ein Schild [Zeichen 101] mit Zusatz "Altenheim".

    Eigentlich auch nach alter Rechtslage ein hinreichender Grund, Tempo 30 anzuordnen.

    Tempo 30 wiederum würde es zusätzlich noch einmal nahe legen, den Hochbordbenutzungszwang für Fahrräder und die Freigabe für Mofas aufzuheben.

    Aber wird sich die zuständige Kommune dazu aufraffen. Obwohl sie bereits gedurft hätte, wurde kein Altersheim-bedingtes Tempo 30 eingeführt.

    Spannend ist außerdem, dass die Bushaltestelle ganz offensichtlich vor nicht allzulanger Zeit umgebaut wurde. Das Verbundsteinpflaster im Haltestellenbereich ist deutlich neuer und taktile Leitstreifen, bzw. Haltstreifen gibt es auch noch nicht so lange standardmäßig bei Bushaltestellen.

    Dazu kommt: Die Bushaltestelle muss gut frequentiert sein, denn beim barrierefreien Haltestellenumbau werden die stark frequentierten regelmäßig bevorzugt, weil die Mittel fehlen, um in wenigen Jahren alle Haltestellen barrierefrei umzubauen.

    Hat denn beim Bushaltestellenumbau kein Verantwortlicher mal dahin geguckt und erkannt, dass das irgendwie nicht zusammenpasst? :sleeping: Mofas, die durch die Bushaltestelle-Wartezone fahren dürfen. ;(

    Oder hat das jemand der Verantwortungsträger gesehen und sich gesagt: Das Schild ist so alt, da nimmt ohnehin keiner mehr an, dass das noch Gültigkeit hat?

    Wo steht da was von *Kraft*verkehr?

    Abgesehen davon ist Leichtigkeit des Verkehrs auch kein eigenständiges Kriterium, sondern ebenso wie Sicherheit integraler Bestandteil einer einzigen Floskel, nämlich dem aus dem preußischen Polizeirecht übernommenen Begriff „öffentliche Sicherheit und Ordnung“. Grundgedanke dabei ist, dass die Wahrung der öffentlichen Sicherheit letztlich immer davon abhängig ist, dass sich die Bevölkerung von vorneherein „ordentlich“ verhält (so ungefähr Dietmar Kettler seinerzeit zur Frage, warum Radwegebenutzungspflichten ohne sicherheitstechnische Notwendigkeit trotz der StVG/StVO-Ermächtigung zum Zweck der „Sicherheit und Ordnung“ nie §45(9)-konform sein könnten).

    Ob nun "eigenständiges Kriterium" oder "Floskel", der Hinweis darauf, dass die Leichtigkeit des Verkehrs nicht unnötig eingeschränkt werden darf, diente bisher dazu, Einschränkungen insbesondere des Autoverkehrs abzuwehren. Ob der Autoverkehr zum Beispiel durch schnelles Fahren zur Umweltverschmutzung beiträgt oder nicht, war bisher weitgehend irrelevant. In Zukunft ist es leichter möglich, Einschränkungen des Verkehrs vorzunehmen, zum Beispiel, weil es dem Umweltschutz dient, als das in der Vergangenheit möglich war.

    Nicht nur in Trier werden Fahrradstraßen zusätzlich geschützt, auch in Langenhagen bei Hannover, bekannt durch den Flughafen, wurden in einer Fahrradstraße Überholverbotsschilder aufgestellt:

    Geht sicher(er): Langenhagen Karl-Kellner-🚲-Straße: 🚲-Straße: Jetzt bald für Radfahrende ein gutes Stück sicherer! 1. "Anlieger frei", 2. "Zweirad-Überholverbot"
    Aktuelle Berichte dazu - im ECHO Langenhagen - in der HAZ Langenhagen - - - - - -  Unser Motto Rauf aufs 🚲 - aber sicher(er)!
    www.myheimat.de
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    By the way: Wo genau stand das nochmal im StVG, dass die Flüssigkeit des Kfz-Verkehr Vorrang vor der Sicherheit hat? :/

    StVG §6 (1) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, soweit es zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs auf öffentlichen Straßen erforderlich ist, Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates über Folgendes zu erlassen:

    Dann folgt eine sehr lange Aufzählung mit allerhand Hinweisen, was in Rechtsverordnungen (z. B. StVO) geregelt werden darf. Tempo 30 zum Beispiel ist nicht zwangsläufig für die Sicherheit des Verkehrs relevant, aber es behindert nach gängiger Anschauung die Leichtigkeit des Verkehrs.

    In Zukunft soll die Novelle des StVG es leichter machen, zum Beispiel Tempo-30-Gebote zu erlassen.

    "Die Norm enthält nun einen neuen Absatz 4a, der Rechtsverordnungen auch "zur Verbesserung des Schutzes der Umwelt, darunter des Klimaschutzes, zum Schutz der Gesundheit oder zur Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung" erlaubt. Die Reform soll laut Wissing dafür sorgen, dass Tempo-30-Regelungen an Spielplätzen oder hochfrequentierten Schulwegen sowie Fußgängerüberwege mit weniger Begründungsaufwand angeordnet werden können. Zu Streit um Zebrastreifen vor Schulen soll es also künftig nicht mehr kommen."

    Das Schilderchaos haben wir heute schon, und was wir ganz, ganz sicher nicht brauchen, sind weitere Verkehrszeichen, deren Inhalt weder die Behörden noch die meisten Verkehrsteilnehmer kennen.

    Weg mit der Benutzungspflicht aus der StVO und gut. Und natürlich regelmäßige Verbreitung dieser neuen Regel: es gibt grundsätzlich nur ein Benutzungsrecht von Radwegen, aber nie eine Pflicht.

    Im Prinzip geht das heute schon, musst nur das aufhängen:

    Statt das:

    Oder eben gar nix, wie oben schon gezeigt, wo man an der Pflasterung sieht, dass es ein Angebots-Fahrradweg ist:

    Am Ende wirds nur eine Reform der StVO richten, in der es Blauschild und Blauschild plus / Grünschild gibt - einmal mit, einmal ohne Benutzungspflicht, alles andere ist Schilderchaos.

    Das würde schon deshalb nicht so einfach sein, weil es zahlreiche Fahrradwege in Deutschland gibt, die lediglich durch die Pflasterung als solche zu erkennen sind und die nicht benutzungspflichtig sind:

    Bild: Lange-Hop-Straße, Hannover (links ohne, rechts mit eingezeichnetem Grünschild)

    Das Problem sind meines Erachtens aber auch false flag Aktionen wie Tempo 30 am Mittleren Ring in München. >2 kreuzungsfreie Fahrspuren in jede Richtung, bauliche Trennung in der Mitte, DTV um die 100.000, aber jetzt kilometerlang Tempo 30 wegen Feinstaub. Bei solchem Unsinn kann ich den Autofahrer verstehen, der sich darüber aufregt.

    Man darf den werten Herrenmensch Autofahrer also nicht unnötig in Rage versetzen oder reizen, sonst goutiert er es mit hohen AfD-Wahlergebnissen?

    Das sehe ich anders. Eigentlich sollte das Thema Verkehr überhaupt möglichst gar nicht erst diskutiert werden. Stattdessen sollten die Parteien, die noch einen Funken Verstand haben und das Einhalten von Klimazielen und Schadstoffgrenzwerten tatsächlich ernst nehmen, ohne großes Getöse davon zu machen, zielgerichtet zusammenarbeiten.

    Stattdessen lacht sich die AfD ins Fäustchen, weil ihre Parteistrategie voll aufgeht:

    Die AfD ist die Partei, die den Diesel retten wird und alle anderen sind grün. Von solchen Sprüchen beunruhigt versuchen CSU, CDU, FDP und leider mancherorts auch die SPD das Anbiedern der AfD an Autofahrerinteressen noch zu toppen:

    aus: https://www.csu.de/ja-zum-auto-nein-zu-verboten/

    Es gibt Städte, in denen flächendeckend Tempo 30 gilt. Stuttgart ist es vorsichtiger angegangen, dort wird seit 12 Jahren sukzessiv Tempo 40 durchgesetzt. Und trotzdem der 2021 gewählte CDU-Oberbürgermeister Nopper das von seinem grünen Vorgänger übernommene flächendeckende Tempo 40 abgelehnt hatte, ist es Dank des Widerstandes im Rat der Stadt bei Tempo 40 flächendeckend in Stuttgart geblieben. Und der Rat wurde parallel zur EU-Wahl letztes Wochenende (9.6.24) mit einer rot-rot-grün-grünen Mehrheit wiedergewählt. "Das bisherige öko-linke Bündnis kann seine Mehrheit im Gremium ... behaupten." schrieb die ZVW (Zeitungsverlag GmbH & Co Waiblingen KG)

    https://www.zvw.de/stuttgart-region/gemeinderatswahl-in-stuttgart-das-vorl%C3%A4ufige-endergebnis-steht-fest_arid-826246

    Hier die ZVB-Grafik mit dem Wahlergebnis:

    https://www.zvw.de/cms_media/module_img/6158/3079126_1_articledetail_Gemeinderat_Stuttgart_vorlaeufiges_Endergebnis.png

    Es ist einerseits schwer vermittelbar, dass der Verkehr bei Tempo 40 oder 30 besser läuft als bei 50 und andererseits viel zu einfach gegen eine solche Maßnahme zu stänkern. Deshalb sollte mit großer Übereinstimmigkeit der Verantwortungsträger ein niedrigeres Tempolimit umgesetzt werden. Der Erfolg spricht dann für sich und keiner wird es bedauern, weil letztlich alle davon profitieren.

    Eine "einfache Antwort" auf die Diesel-Antriebsfrage gibt dieses Wahlplakat der Satire-Partei

    Die Partei:

    Aber nicht, weil es die StVO so vorsah (und schon gar nicht das StVG), sondern weil sich gegen [Zeichen 240] weniger Leute gewehrt haben als gegen T30.

    Das ist wohl leider, leider die Realität. Und es gibt zu wenige Initiativen, dem etwas entgegenzusetzen, weil es in einer auf Tempo, Tempo fixierten Mehrheits-Gesellschaft sehr schwer fällt, den Vorteil der Langsamkeit zu entdecken. Dabei ist es zum Beispiel so, dass mit Tempo 30 Verkehrsströme sehr viel harmonischer ablaufen als mit Tempo 50. Letztlich also ein Zeitgewinn für alle, aber vom Einzelnen nicht goutiert, weil der nur an sich denkt und deshalb glaubt, mit Tempo 50 max. ginge es für ihn schneller voran.

    Meine Herren, was für ein Chaos rund um die Kreuzung in der Beschilderung. Da wundert man sich dann, das Radler einfach machen, was ihnen gefällt. Hier völlig legal.

    Was genau missfällt dir denn?

    Tatsächlich können Fahrradfahrer, die von der Deisterstraße aus in den Allerweg fahren, entweder den rechten oder den linken Zweirichtungs-Angebotsfahrradweg benutzen. Oder auf der rechte Seite auf der Fahrbahn fahren.

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    Anscheinend willst du die Möglichkeiten für den Fahrradverkehr an dieser Stelle massiv einschränken. Warum nur?

    Weil du zusammen mit einer bestimmten Sorte Autofahrer in den Chor einstimmen willst, dass Fahrradfahrer anscheinend alles dürfen?

    Diese abwertende Autofahrerpolemik kann ich mir bei dir nicht vorstellen. Aber warum dann?

    Es gibt auch noch andere spannende Radverkehrsoptionen an der Kreuzung Deisterstraße/Allerweg/Posthornstraße. Einige der Lösungen überzeugen nicht unbedingt auf dem ersten Blick. Aber wer die Entwicklung über Jahre verfolgt hat und sich ein wenig in die Problemlagen hineindenkt, der beurteilt das anders, in der Regel mit mehr Anerkennung. Für Nachfragen, die dazu beitragen, das scheinbare Chaos zu durchschauen, stehe ich gerne zur Verfügung.

    Der Eindruck, dass "Radler einfach machen, was ihnen gefällt", kann hier durchaus entstehen. Aber bei genauerer Betrachtung trifft das nicht zu. Suche doch mal ein Beispiel dafür, wo du sagen würdest, dass das Fahrradfahrer nicht machen dürften.

    Folgendes Beispiel zeigt, dass von den Verkehrsplanern auch daran gedacht wurde, dass Fahrradfahrer*innen auf die Idee kommen könnten, dass sie an der Kreuzung alles machen dürfen. Vom Kreisel her kommend ist zunächst auf der linken Seite der Deisterstraße die Weiterfahrt für den Fahrradverkehr auf dem Hochbordradweg erlaubt, siehe die Fahrradfahrerin mit gelber Kopfbedeckung auf dieser Streetview-Aufnahme:

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    Das geht dann so weiter bis die Einmündung Posthornstraße überquert wurde:

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    Dort weist ein [Zeichen 254] unmissverständlich darauf hin, dass hier nicht mit dem Fahrrad auf dem Gehweg der Deisterstraße weiter gefahren werden darf. Nur ein Linksabbiegen in die Posthornstraße ist möglich. Oder kurz davor ein Überqueren der Deisterstraße mit Ampel-Unterstützung, so dass anschließend korrekt auf der rechten Seite der Fahrbahn in der Deisterstraße weiter gefahren werden kann.

    Also meine Damen und Herren, es gab ja drei Herzchen für Autogenix' Beitrag (deshalb die Mehrzahl in der Anrede), was missfällt Ihnen daran oder an den anderen Optionen die die Kreuzung Deisterstraße/Allerweg/Posthornstraße den Fahrradfahrer*innen bietet?

    Dafür gibts die Verkehrsschau, laut VwV spätestens alle 2 Jahre.

    Und genau deswegen ist es eben nicht so, dass aktuell regelwidrige Beschilderung bis zum Sankt-Nimmerleinstag stehen bleiben kann. Es trifft ja nicht Privateigentum, wie z. B. die Zulassungsregeln beim KFz, die haben "Bestandsschutz" sondern den Staat. Der macht die Regeln und setzt sie dann um. Dazu gibts dann in der Regel Fristen, siehe z. B. Änderung §37 StVO, war 2014, Frist bis 2017.

    Verkehrsschau hin, Verkehrsschau her, trotzdem halten sich manche höchst unzulängliche Konstrukte sehr, sehr lange.

    Um noch mal den Vergleich barrierefreier ÖPNV-Ausbau zu bemühen: "Gründe, warum der Nahverkehr das Ziel der vollständigen Barrierefreiheit im ÖPNV noch längst nicht erreicht hat, gibt es allerdings viele. Einer der wichtigsten davon: Der Umbau von Haltestellen und die Anschaffung von neuen Fahrzeugen kostet viel Geld."

    Barrierefreiheit im ÖPNV – Wunsch oder Realität?
    Die Barrierefreiheit im ÖPNV ist noch lange nicht gegeben, auch wenn das Gesetz es verlangt. Wir haben die Verantwortlichen gefragt, woran das liegt.
    www.aktion-mensch.de

    Da sollte man doch meinen, dass es möglich sein müsse, wenigstens die Radverkehrsinfrastruktur-Verbesserungsmaßnahmen umzusetzen, die kein Geld kosten. Aber nicht mal das passiert. Beispiel:

    Inklusive der roten Markierungs-Klinkerreihe ist der stark frequentierte Fahrradweg in der Königsworther Straße 1,40 m breit. Die ERA sieht entsprechend der von Autogenix weiter oben abgebildeten Tabelle 2,00 m Regelmaß vor, das nur unterschritten werden darf, wenn nur geringer Radverkehr stattfindet. Aber auch dann gilt eine Mindestbreite von 1,60 m!

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    Wenn es nicht so traurig wäre, dann könnte man es lustig finden, dass hier Blauschilder den Fahrradweg benutzungspflichtig machen. Dabei müssten die doch einfach nur abgebaut werden, was kaum Geld kostet und längerfristig Geld spart, weil weniger Schilder instand gehalten werden müssen. Ohne Blauschilder wären die vorhandenen und deutlich erkennbaren Fahrradwege dann Angebots-Fahrradwege. Aber wenn es um den Straßenverkehr geht, insbesondere die Interessen der Autofahrer um "Fahrradfahrer-bereinigte" Farbahnen, dann ziehen anscheinend noch andere Argumente als Geld, bzw. fehlendes Geld.

    Oder geht es noch um ganz was anderes? Ich könnte mir zum Beispiel sehr gut eine Königsworther Straße ganz ohne Parkplätze vorstellen, da wäre dann genug Platz für breite komfortable Fahrradwege. Wenn aber erst mal der Fahrradverkehr auf der Fahrbahn stattfände, dann entfiele vielleicht ein Grund dafür, die Parkplätze aufzugeben und stattdessen einen richtigen ERA-gemäßen Fahrradweg zu bauen?

    Ich könnte mir auch eine Stadt ohne Autos vorstellen, dann würde der Fahrradverkehr auf der Fahrbahn von niemandem mehr hinterfragt werden.

    Aber zurzeit sieht es doch sehr danach aus, dass die Bereitschaft fehlt (und nicht das Geld), dem Autoverkehr etwas Fahrradfahrergesellschaft auf der Fahrbahn der Königsworther Straße zu ermöglichen.

    Sehe ich genauso! Ich komme nur - als interessierter Amateuer - an meine Grenze, wo ich die 24x noch richtig interpretieren kann. Ich wusste nicht, dass die Grüninsel etwas am vermuteten Ignorieren der Benutzungspflicht bei zweiseitig markierten Radwegen ändern. Bisher hatte ich gelernt: 24x auf beiden Straßenseiten gleichzeitig: Mist, kann mich als Radfahrer ja nicht zweiteilen.

    Ist auch richtig. Und in Hannover hat es dazu geführt, dass an vielen Stellen Zweirichtungsfahrradwege in Einrichtungsradwege umgewandelt wurden, was viele Fahrradfahrerinnen verärgerte, die bestimmte Routen gewohnheitsmäßig fuhren und das nun plötzlich nicht mehr konnten.

    An mehreren Straßen wurde diese Form der Milderung umgesetzt:

    Zweirichtungs-Fahrradwege mit Pflicht [Zeichen 241-30]+[Zusatzzeichen 1000-33] wurden umgeschildert zu Zweirichtungs-Angebotsfahrradwegen:[Zusatzzeichen 1000-33] Das blaue Schild wurde einfach abgehängt. Nach meiner Beobachtung können da alle ganz gut mit leben. Problematisch sind schnelle Fahrradfahrer*innen und immer mehr Fahrradfahrer*innen auf Pedelecs, die sich nicht auf die Fahrbahn trauen, aber auch nicht bereit sind das Tempo zu mäßigen, wenn sie auf einem so ausgeschilderten Fahrradweg fahren [Zusatzzeichen 1000-33] und dann an Stellen kommen, wo es durchaus angebracht ist, das Tempo zu reduzieren.

    Hier noch ein Beispiel, der Allerweg:

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    Jetzt musst du dich als Fahrradfahrer*in nicht mehr zweiteilen, weil du ja nicht verpflichtet bist, den Fahrradweg zu benutzen.

    Aber doch bitte hoffentlich nicht beidseitig mit Z241?

    Ich vermute ja, weil es sich um zwei durch einen begrünten Mittelstreifen getrennte Fahrbahnen handelt. Je Richtung gibt es abschnittsweise sogar zwei und mehr Fahrspuren. Da müsste auch heute es noch möglich sein, jeweils Zweirichtungsfahrradwege anzulegen, wenn diese breit genug sind und auch der Fußverkehr genug Platz hat. Auf beiden Seiten ist VZ 241 [Zeichen 241-30]+[Zusatzzeichen 1000-33]möglich! Ganz konkret wäre das in der Blumenauer Straße auch heute noch möglich, wenn man die entsprechende Breiten generieren kann. Allerdings wäre es meines Erachtens nicht sinnvoll. Die Fahrbahn müsste sehr viel schmaler sein. Die Tiefgarage geschlossen werden und alle Privat-Autos raus aus der Stadt.

    Vorübergehend kann man die Tiefgarage beibehalten, aber dann besteht weiter das Problem, dass die Ausfahrt den Fußweg und den Fahrradweg kreuzt Momentan nicht sooo schlimm, weil relativ wenige Parkplätze nur benutzt werden. Mehr als Tausend stehen leer!

    Als das benachbarte Ihmezentrum so richtig "brummte" stauten sich hier die Autos vor der Tiefgarageneinfahrt. Heute rasen sie hier durch, weil breite Fahrbahnen mit mehrere Fahrspuren bei wenig Verkehr beliebte Rennstrecken sind.

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    Rechts auf der streetview-Aufnahme, dort wo die Fahrradfahrerin gerade von der Fahrbahn auf den für den Fahrradverkehr freigegebenen Gehweg abbiegt, da sieht man eine der Tiefgarageneinfahrten. Es gab auch mal eine in der Mitte der Blumenauer Straße, die du auf diesem Bild von 1993 sehen kannst: https://upload.wikimedia.org/wikipedia/comm…_Tiefgarage.jpg

    Auf dem Bild kannst du auch sehen, weshalb einmal beidseitig Zweirichtungsfahrradwege existierten. Ich finde es total wichtig, dass man bei der Diskussion über die Ausschilderung bestimmter Straßen sehr sensibel mit der Historie umgeht und nicht scheuklappenmäßig völlig einseitig nur eine ganz bestimmte Perspektive einnimmt, wie zum Beispiel Zweirichtungs-Fahrradwege sind grundsätzlich immer und überall abzulehnen. Und wenn es dann noch auf beiden Straßenseiten Zweirichtungs-Fahrradwege gibt, dann ist das Teufelswerk. Wer so unsensibel vorgeht, der verprellt mitunter viele Menschen, leider keineswegs nur die autofahrenden.

    Die ERA ist die verbindliche Norm in der BRD, ob man es glauben mag oder nicht.

    Die VG orientieren sich z. B. daran und die StVB und Bauämter müssten es.

    Die VwV lässt die Sicherheitsräume leider außen vor.

    Diese Norm kann verbindlich nur für die Fälle gelten, in denen Radverkehrsanlagen gebaut wurden, zu einem Zeitpunkt, als die Norm bereits bestand. Und selbst dabei dürfte es Möglichkeiten für Ausnahmen geben. Was wurde denn für die zahlreichen "Altfälle" festgelegt?

    Zum Vergleich die Barrierefreiheit im ÖPNV: "Busse, U-Bahnen und Straßenbahnen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) sollen seit Anfang 2022 barrierefrei zugänglich sein – und zwar überall in Deutschland. So verlangt es das Personenbeförderungsgesetz. Die Wirklichkeit in Sachen Barrierefreiheit im ÖPNV sieht jedoch an vielen Orten anders aus. Wir haben nachgefragt, woran das liegt und was die Verantwortlichen für die Erfüllung des Gesetzes tun.

    Das Gesetz lässt Spielräume
    Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) enthält zwar schon seit 2013 die Formulierung, dass „für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen“ sei. ..."

    https://www.aktion-mensch.de/inklusion/mobi…%E2%80%9C%20sei.

    Gab es bei der Novelle der Straßenverkehrsgesetzgebung, die breitere Radwege vorschreibt, ebenfalls einen "Hintertürchen-Katalog"? Und wie sieht der aus?

    Normalerweise ist laut ERA ein Sicherheitsraum vorgesehen.


    Das wird in der wahrscheinlich nie kommenden neuen Fassung dann etwas breiter werden alles.

    Die Betonung liegt auf: "Normalerweise..."!

    Ich befürchte allerdings, dass es nicht allzuviele "Normalfälle" gibt.

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    In der Blumenauer Straße ist einseitig ein Zweirichtungsradweg als Angebotsradweg ausgeschildert mit diesem Schild: [Zusatzzeichen 1000-33]. Auf der streetview-Aufnahme ist es die rechte Seite.

    Die Blumenauerstraße ist für Autos zweispurig je Richtung und es gibt einen begrünten Mittelstreifen.

    Nach aktuellem Standard könnte dort auf beiden Seiten ein benutzungspflichtiger getrennter Zweirichtungsradweg und Fußweg ausgeschildert sein: [Zeichen 241-30]+[Zusatzzeichen 1000-33].

    Dagegen spricht allerdings: Einseitig ist der Fahrradweg wegen einer Dauerbaustelle an der Problem-Immobilie Ihme-Zentrum dauerhaft gesperrt. Es gibt dort nur noch einen schmalen Fußweg: ahttps://http://www.google.de/maps/@52.36839…05410&entry=ttu

    Und außerdem ist das Konstrukt aus den 70er-Jahren und entspricht nicht den aktuell vorgegebenen Breiten für einen benutzungspflichtigen Zweirichtungs-Fahrradweg. Wollte man tatsächlich auf beiden Seiten [Zeichen 241-30]+[Zusatzzeichen 1000-33] ausschildern, dann müsste dafür viel mehr Platz auf dem Hochbord sein.

    Der Autoverkehr auf der Fahrbahn wirkt allerdings wenig einladend auf den Fahrradverkehr. Reduziertes Tempolimit von 30 km/h? Fehlanzeige. Ein Temo-30-Schild würde vermutlich alleine auch nicht ausreichen, um die Geschwindigkeit zu drosseln, zumal die Fahrbahn nach Tempo 100 aussieht und schon fast Autobahncharakter hat. Bis auf weiteres gilt deshalb der ausgeschilderte Zweirichtungs-Angebotsfahrradweg auf der einen Seite und auf der anderen Seite gibt es einen Fußweg mit Radverkehrsfreigabe.

    Das erlaubt Fahrradfahrer*innen die Fahrbahn-Nutzung, was nach meiner Beobachtung auch einige machen. Trotzdem finde ich es richtig, dass die aktuelle Ausschilderung auch eine "Hochbord-Lösung" für den Fahrradverkehr vorsieht.

    von hier: Wo ist der Radweg in Karstädt hin?

    geht der wilde Ritt weiter: Verschwundener Radweg in Karstädt erhitzt Gemüter immer mehr

    auf der Fahrbahn: Totentanz. Aber der Radweg!!! Schade, dass der Amtsleiter es wohl nicht hinbekommt, die Diskussion weg von der Ausführung oder wer was gewünscht hat, hin zu "es braucht hier keinen Radweg!" zu lenken.

    In dem Text heißt es: "Denn vor der Sanierung der Straße und Erneuerung des Gehweges war dieser ein Radweg in beiden Richtungen und auch nicht breiter. „Die einzigen, die den Weg benutzen, sind doch Radfahrer. Da geht keiner von Postlin nach Karstädt oder umgekehrt zu Fuß“, so der Karstädter Mathias Kohler."

    Da ist einmal die Sache, dass die Verwaltung nicht schon früher den Fahrradweg zum Fußweg gemacht hat. Hätte sie eigentlich machen müssen, wie an vielen Stellen in ganz vielen Kommunen überall im Land, das eigentlich längst hätten machen müssen. Warum hat man es nicht gemacht?

    Weil sich dann die Gegner eines reinen Fußweges in Karstädt (K-Stadt) zusammengeschlossen hätten mit den Gegnern eines reine Fußweges in A-Stadt, B-Stadt, C-Stadt und in ganz vielen anderen Kommunen. Vermutlich hätte man das Gesetz so geändert, dass jeder noch so handtuchschmale Fahrradweg unter Bestandsschutz gestellt worden wäre. Das hätte dann erst Recht Stillstand in der Radverkehrsinfrastrukturplanung bedeutet, die ja durchaus in vielen Fällen auch in der Form gut gelingen kann, dass der Fahrradverkehr auf der Fahrbahn geführt wird.

    Und dann ist da die andere Sache, dass auf dem Fahrradweg angeblich ohnehin keiner zu Fuß geht.

    Vermutlich hat der Karstädter Mathias Kohler keine exakte Verkehrszählung vorgenommen, um korrekt zu prüfen, wieviele Fußgänger den gemeinsamen Fahrradweg und Fußweg benutzt hatten. Es würde ohnehin nichts nutzen, denn es ist straßenverkehrsrechtlich klar geregelt, dass ein Fußweg in jedem Fall vorhanden sein muss, und kein reiner Radweg an einer Straße gebaut werden kann, wenn es nicht auch eine Fußweg gibt. Und weil das einfacher ist, baut man beides zusammen als ein Weg und beschildert es mit [Zeichen 240]. Aber auch dafür gelten Mindestbreiten und wenn die nicht erfüllt sind, dann bleibt eigentlich nur diese Lösung: [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10].

    Auch dafür gelten Mindestbreiten, die allerdings geringer sind. Unter anderem deshalb gilt auf einem Fußweg mit Radverkehrsfreigabe maximal Schrittgeschwindigkeit.

    Mit dieser Vorgabe Schrittgeschwindigkeit wiederum haben viele Fahrradfahrende keine Probleme, weil sie ohnehin nicht sehr schnell fahren und das Tempo, das sie fahren, als gerade eben noch Schrittgeschwindigkeit einschätzen. Fakt ist übrigens, dass viele Fahrradfahrende, besonders solche die nur selten fahren oder nur kurze Strecken fahren, wohl Probleme hätten, gegen einen trainierten Marathonläufer ein Wettrennen zu gewinnen.

    Fakt ist aber auch, dass zunehmend mehr Fahrradfahrende mit einem Unterstützermotor an den Start gehen. Und das sollte doch eigentlich eine Steilvorlage sein für den in Bedrängnis geratenen Bauamtsleiter Christian Gadow aus Karstädt. Der Hinweis darauf, dass heute viele Fahrradfahrende mit 25 km/h fahren, die früher gerade mal 15 km/h schafften, wäre doch Wasser auf seine Mühlen. Kommt es auf einem zu schmalen Zweirichtungs-Fahrradweg zu einem Frontalzusammenstoß von zwei Pedelec-Fahrer*innen, dann entspräche das immerhin einem Auffahrunfall mit Tempo 50 km/h!

    Nach meiner Einschätzung läuft das auf einen Fußweg mit Radverkehrsfreigabe hinaus. Und wenn dort dann tatsächlich zwei Pedelecfahrer*innen spektakulös frontal kollidieren, dann setzt vielleicht ein Nachdenkprozess ein, der zum Ergebnis hat, dass es für Fahrrad und Pedelecfahrer*innen Sinn machen kann, die Fahrbahn zu benutzen. Vielleicht verunglückt aber auch auf der Fahrbahn jemand mit dem Fahrrad unter PKW-Beteiligung. Dann schlägt das Pendel wieder in die andere Richtung aus.

    Ist das ausschließlich ein taktiler Streifen für Blinde oder auch eine Haltelinie? Wenn die Ampel rot zeigt, kann es doch kreuzenden Verkehr von links geben.

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    Für eine Haltelinie ist der taktile Streifen für Blinde zu breit. Aber das eigentliche Problem ist doch, dass es unmöglich ist, hier mit dem Fahrrad schnell zu fahren, wenn Fußgänger in der Nähe sind. Für den Fahrzeugverkehr auf der Fahrbahn gilt Tempo 50, weil Ampel Grün, oder Halten weil Ampel Rot.

    Für den Fahrradverkehr ist alles ein bisschen diffus gestaltet. Deshalb ist es besser an der Stelle sehr langsam zu fahren und keinesfalls darauf zu vertrauen, dass ein Fußgänger stehen bleibt, weil er erkannt hat, dass er zwar gerade bei Grün die Fahrbahn überquert hat, aber jetzt trotzdem stehen bleiben muss, weil der Fahrradverkehr Vorrang hat.

    In den 60er oder 70er-Jahren als dieses Fahrradweg-Konstrukt entstanden sein mag, damals ganz sicher auch noch ohne taktilem Streifen für Blinde, hat das möglicherweise sogar funktioniert. Die meisten Fahrräder hatten noch keine Gangschaltung, geschweige denn einen Motor zur Tretunterstützung. An die deutliche Beschleunigung des Fahrradverkehrs wurde an vielen Stellen die Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur noch nicht angepasst. Breite Fahrbahnen, reserviert für schnelle Autos, wurden und werden halt immer noch in der Regel für wichtiger erachtet.

    Ab hier wird es richtig gruselig:

    https://www.google.de/maps/@51.96843…05410&entry=ttu

    Man fährt also nur durch zwei Striche getrennt dem Schwerlastverkehr entgegen, während hinter den Bäumen Schrittgeschwindigkeit angesagt ist. Da kein Blauschild mehr steht, darf man also links der Bäume fahren, rechts auf die Fahrbahn wechseln ... oder ...?

    Die Intention der Schilder-Aufsteller ist vermutlich folgende:

    Es handelt sich um einen einseitigen Zweirichtungs-Fahrradweg.

    In dem Bereich der Bushaltestelle erlauben wir, den Fahrradfahrenden die Gehweg-Nutzung, damit im Falle, dass ein Bus hält, die Fahrradfahrenden die Möglichkeit haben, auf dem Fußweg weiterzufahren.

    Ist doch eigentlich ganz nett gedacht. :saint:

    Man könnte sich jetzt darüber streiten, ob es gestattet ist, auf einem Fußweg eine Radverkehrsfreigabe auszuschildern, wenn unweit davon ein verpflichtender Fahrradweg vorhanden ist, der ja benutzt werden muss. Vielleicht ließe sich das retten, wenn man annimmt, dass der Fußweg nicht direkt zur Straße dazugehört.

    weil sich Verkehrsteilnehmer auf den ihnen zugewiesenen Flächen auch bitte noch gefahrlos begegnen können sollten?

    bei der Breite des Radweges ist Begegnungsverkehr auszuschließen. Das kann gern ein rechtsseitiger sonstiger Radweg sein. Aber niemals ein Radweg, der Verkehre beider Richtungen aufnehmen soll. Dafür sind 1,40cm zu schmal.

    Richtig ist, dass 1,40 m zu schmal sind für einen benutzungspflichtigen Zweirichtungsradweg. Aber gilt das auch für die Ausschilderung eines Angebots-Zweirichtungsradweges ([Zusatzzeichen 1000-33]), der nicht neu gebaut wurde, sondern bereits lange vorhanden ist? Oder wäre es in dem Fall besser, auf die Möglichkeit den Angebotsradweg in beide Richtungen zu benutzen durch Boden-Piktogramme aufmerksam zu machen?