Wieso denkt nie jemand an die Motorradfahrer. Die haben 1. ein noch höheres Unfallrisiko wie Radfahrer und 2. ist auch der Alleinunfallanteil höher
.
Die Benutzungspflicht wurde wurde m. E. nur wegen "behinderter" Autofahrer ( d.h Autofahrer , die sich durch langsameren Radverkehr behindert fühlen) eingeführt. Wenn es um Sicherheit ginge, müsste es auch eine Benutzungspflicht für Autobahnen geben. Denn die sind nachweisbar sicherer als andere Straßen. Dagegen fehlt ein objektiver Nachweis, das fahrbahnbegleitende Radwege das Unfallrisiko für Radfahrer senken.
Gerade wurde ja das Straßenverkehrsgesetz geändert.
Der Knackepunkt im Straßenverkehrsgesetz (Ausfertigungsdatum: 03.05.1909) ist: "§6 (1) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, soweit es zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs auf öffentlichen Straßen erforderlich ist, Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates über Folgendes zu erlassen:"
Es folgen dann sehr viele Beschreibungen, die konkretisieren, wer was warum darf.
Entscheidend ist jedoch, dass ein Gesetz von 1909 die Leichtigkeit des Verkehrs betont!
1909 waren Autos noch sehr selten in Deutschland. Trotzdem hat sich die Auslegung und die Konkretisierung des Gesetzes so entwickelt, dass es regelmäßig dazu benutzt wurde, die Interessen der Autofahrer an erster Stelle zu setzen.
"Am Freitag haben nun Bundestag und Bundesrat nach langem Hin und Her beschlossen, dass die Städte mehr Kompetenzen für die Einrichtung neuer Tempolimits erhalten, "im Rahmen gewisser Grenzen", wie der grüne NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer feststellt. Das heißt, der Spielraum für solche Entscheidungen von Verwaltungen und Stadträten wird größer."
WDR vom 14.6.2024
Das bedeutet, dass das Straßenverkehrsgesetz bisher unter anderem dazu benutzt wurde, ein möglichst schnelles Fahren der Autos zu ermöglichen. Da ist es nur folgerichtig und konsequent, dass langsamer fahrende Fahrzeuge von der Fahrbahn verbannt werden.
Umso spannender ist es jetzt zu beobachten, ob denn tatsächlich die Kommunen Gebrauch von der Möglichkeit machen, leichter als bisher niedrigere Tempolimits anzuordnen, was dann ja auch wieder Auswirkungen dahingehend hat, dass in solchen Straßen, auf denen Tempo 30 gilt, es keine verpflichtenden Radwege geben muss.
Kommt es bald vielerorts zu einer Umschilderung von so:
zu so:
“Radfahrer frei” ist eines der wenigen Zusatzzeichen, die auch ohne Hauptzeichen aufgestellt werden dürfen." https://www.stvo2go.de/radfahrer-frei/
Im Beispiel auf dem Foto ist das angeordnete Tempolimit 30 nur ein kurzes Strecken-30 im Bereich des Altenheims. Eigentlich gilt hier 50. Aber die Straßenverkehrsrechts-Änderung soll es auch erleichtern, mehrere kurze Strecken-30-Abschnitte zu einer langen Tempo-30 Strecke zusammenzufassen.
Folgt man dieser Argumentation, verpflichtende Radwege müssten sein, damit die langsamen Fahrradfahrer nicht den schnellen Autoverkehr ausbremsen, dann gäbe es bei einer langen Straße wie der Brabeckstraße bei Tempo 30 keinen Grund mehr, den Fahrradverkehr in den Seitenraum zu verbannen. Wer mit dem Fahrrad deutlich langsamer als 30 fährt, der hat weiterhin die Möglichkeit, den Fahrradweg zu benutzen. Die allermeisten Menschen fahren deutlich langsamer als Tempo 30 mit dem Fahrrad. Und ich vermute, sie werden auch weiterhin den Fahrradweg benutzen, auch wenn er nur ein freiwilliges Angebot ist. Es gibt aber auch sehr viele Fahrradfahrer*innen, die durchaus in der Lage sind, über eine längere Strecke Tempo 25 bis Tempo 35 zu fahren. Die werden voraussichtlich vorwiegend die Fahrbahn benutzen und dabei keine Autofahrer*innen "ausbremsen".