Beiträge von Ullie

    Dreh die Ansicht mal 'n büschn nach links ...:whistling:

    Verwunderlich nicht wahr? Gibt es Traktoren, die mehr als 60 km/h schnell fahren? Und dürfen solche Traktoren dann auf die Kraftfahrtstraße?

    Oder wurde das Schild Kraftfahrtstraße hier ...

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    ... doch nicht vergessen, sondern es wurde absichtlich nicht aufgestellt??(

    Wenn man die Ausfahrt mit dem Ende-der-Kraftfahrtstraße-Schild ...

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    ... nur wenige hundert Meter rückwärts fährt (als streetview-Fahrt gefahrlos möglich) dann steht da ebenfalls dieses Achtung-Traktor-Schild direkt neben dem gelben Schild, das die Ausfahrt "Maximiliansau" ankündigt:

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    Und da ist es ja auf jeden Fall noch eine Kraftfahrtstraße, denn die Kraftfahrtstraße endet erst mit der Abfahrt von der Kraftfahrtstraße.

    Und was ist mit den Verkehrsteilnehmer*innen auf der Kraftfahrtstraße nachdem sie an der Ausfahrt Maximiliansau vorbeigefahren sind? Die müssen doch annehmen, dass sie sich weiter auf einer Kraftfahrtstraße befinden. Denn die sehen nicht das Schild "Kraftfahrtstraße endet" in der Kurve der Abfahrt, und die sehen auch nicht, dass statt dem Schild "Kraftfahrtstraße" jemand das Schild "Mofas verboten" aufgestellt hat.

    Mein Beitrag diente nur dazu den etwas theoretischen Fall "Darf ich ein Formel-1-Auto ohne Straßenzulassung einfach so kaufen" in den praxisnahen Fall "Darf ich einen E-Scooter ohne Straßenzulassung einfach so kaufen" umzuwandeln. Die Antwort lautet in beiden Fällen aktuell "ja" und das ist denke ich auch in Ordnung so.
    Unabhängig davon wünsche ich mir keine Allgemeine Betriebserlaubnis-Pflicht fürs Fahrrad.

    Ich wünsche das auch nicht. Aber das schrieb ich bereits:

    Für Fahrräder gilt diese Hürde (allgemeine Betriebserlaubnis) nicht und das ist auch gut so. Was spricht jedoch dagegen, den Fahrradverkauf so zu regeln, dass Händler nur solche Fahrräder verkaufen dürfen, die bestimmte Kriterien erfüllen? Zum Beispiel Ausstattung mit einer StVO konformen Beleuchtung?

    In dem Text heißt es über den Falschparker: "Dazu kommt, dass Baumann – der Gründer von Neuhausens einziger Hausbrauerei, dem Richelbräu – seit einer schweren Corona-Erkrankung an Long-Covid-Beschwerden leidet. Es falle ihm nach wie vor sehr schwer, längere Strecken zu laufen oder Lasten zu tragen."

    Er sollte einen Behindertenausweis beantragen, dann kann er auch einen Behindertenparkplatz in Haustürnähe bekommen.

    Eigentlich gibt's nix zu meckern, aber ob das so gewollt ist, was ich heute erst (zu Fuß) sah ...

    Spätestens 2022 bis eben heute: Ach, eins davon reicht auch:
    https://www.google.de/maps/@49.03889…SoASAFQAw%3D%3D

    Wenn man tatsächlich auf die Bundesstraße mit dem "Mofa-Verbot" auffährt und dabei einen Blick zurückwirft auf dieses Schild, das an der Abfahrt steht, nämlich 331.2 Ende der Kraftfahrtstraße, dann muss man zu dem Schluss kommen, dass das Schild 331.1 Kraftfahrtstraße vergessen wurde beim Ausschildern der Auffahrt. Das "Mofa-Verbots-Schild" hätte man sich dann sparen können.

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    Noch ein Beispiel aus Hannover für eine duale Radverkehrslösung:

    Ein einseitiger Zweirichtungs-Fahrradweg an der Marianne-Baecker-Allee in einem Gewerbegebiet. Dieser Fahrradweg ist in der üblichen Fahrtrichtung mit [Zusatzzeichen 1000-33] ausgeschildert. So wird deutlich, dass mit Fahrrad-Gegenverkehr gerechnet werden muss.

    Entgegengesetzt der üblichen Fahrtrichtung ist mit [Zusatzzeichen 1022-10] ausgeschildert.

    Auf dem rechten Bild sieht man ein Post-Dreirad auf der Fahrbahn fahren:

    Hier noch mal das erste Foto und dazu die streetview-Ansicht:

    Street View-Ansicht von „Hanomagstraße“ · Google Maps
    30449 Hannover-Linden-Limmer
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    Es ist aber das Gegenteil: Verwirrung stiften, Straßen rechtswidrig für den Radverkehr sperren. Völlig wurscht, was die gemeint haben oder vielleicht gemeint haben könnten.

    Ich hatte das Beispiel ja als Möglichkeit einer dualen Radverkehrslösung vorgestellt. Yeti hatte ja als Alternative zu [Zeichen 254]das hier vorgeschlagen: [Zeichen 239] Wäre das deiner Meinung nach besser?

    Wo wäre da eigentlich der Unterschied zu einem "Ich fahre auf der Fahrbahn immer vorsichtig und ohne plötzliche Schlenker geradeaus. Bei Dunkelheit benutze ich eine ausreichend helle aktive Beleuchtung. Linksabbiegen zeige ich stets rechtzeitig an und fahre erst, wenn ich sicher erkannt habe, dass ich niemanden dabei gefährde. Die Menschheit braucht daher keine Radwege."

    Mache ich alles so auch beim Benutzen des Hochbordfahrradweges. Und nicht nur das Linksabbiegen zeige ich an, sondern auch das Rechtsabbiegen. Und beim Rechtsabbiegen immer auch auf Fußgänger achten! Kurioserweise ist es so, dass Fußgänger*innen häufig den abbiegenden Fahrradverkehr Vorrang gewähren lassen wollen. Auch wenn ich auf der Fahrbahn fahre passiert mir das. Mache ich aber nicht mit, weil es Verwirrung stiftet, wo ohnehin schon Verwirrung herrscht. Denn es gibt Fußgänger*innen, die machen das aus Sympathie mit den Radfahrenden, die wollen nicht, dass du den Schwung verlierst.

    Es gibt aber auch Fußgänger*innen, die meinen, sie seien auch dann wartepflichtig, wenn sie sich selbst im Geradeausverkehr bewegen und dann ein abbiegendes Fahrzeug ihren Weg kreuzt. Und da werde ich lieber "erzieherisch tätig", indem ich warte bis der Geradeaus-Fußverkehr die Straße überquert hat.

    Höre ich da gerade ein klitzekleines bisschen Victimblaming?:whistling:

    Ich schrieb, dass ich auf dem Hochbordradweg an Ausfahrten vorsichtig fahre, das hat aber nichts mit Victimblaming zu tun, sondern ist wohl vor allem dem Umstand geschuldet, dass ich in der Regel auf einem wenig agilen "Biobike" unterwegs bin. Aber selbst mit einem sportlichen Biobike bin ich kaum schneller als 15 km/h unterwegs, mehr gibt meine Kondition nicht her außer für kurze Streckenabschnitte oder wenn es bergab geht. (Ist in Hannover topografisch bedingt eher die Ausnahme.) Und 15 km/h ist an und für sich schon ein eher vorsichtiges Tempo. Und wenn dann eine besonders kritische Ausfahrt kommt, dann reduziere ich halt auf 12 km/h (geschätzt).

    Es ist mir klar, dass es deutlich schnellere Fahrradfahrer*innen gibt, für die ein Schnitt von 25 bis 30 km/h üblich ist. Und dafür sind alte Hochbordradwege ein komplett ungeeignetes Terrain. Und deshalb habe ich großes Verständnis für die Kritik an vielen Fahrradwegen. Als mögliche Antwort sehe ich duale Radverkehrsangebote. Habe dazu auch einen eigenen Thread gestartet.

    Na ja, es werden ja 2 Hauptgründe genannt:

    1. Alkohol, wobei die Frage ist, bei wem? Den KFz-Lenkern als Unfallgegner, oder betrunkene Radfahrer, die Unfälle bauen, gerne auch allein.

    2. Unangepasste Geschwindigkeit.

    Letzteres ist jetzt sehr generell. Zum einen dürfte unangepasste Geschwindigkeit mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn defakto kaum vorkommen. Die ist in der Regel baulich ausreichend ausgeführt und übersichtlich. Da siehts auf den Radwegen ganz anders aus, Einen zügigen Bau von sicherer und komfortabler Radinfrastruktur.In München siehts oft noch schlimmer aus auf den Handtüchern und der Menge an Radlern.

    Insofern schlägt der ADFC-Mann mit der Forderung nach mehr Radwegen zwei Fliegen mit einer Klappe: Die Radler müssen langsamer fahren, weil die Infrastruktur dazu zwingt. Das fühlt sich auch noch sicherer an. Dann verhalten sich Radfahrer angeblich viel regeltreuer, hüstel, was nur daher kommen kann, dass sich niemand dafür interessiert was Radfahrer so machen, solange sie nicht dem echten Verkehr im Weg sind. Denn sieht man hin, was Radfahrer alles einfällt auf Radinfra, kann definitiv nicht zum Schluss kommen, die verhalten sich dort nach StVO. Außer man ist der Meinung, die StVO gilt auf Radinfra grundsätzlich nicht oder nur eingeschränkt.

    Ganz toll! Aus einer Meldung über eine Zunahme an Fahrradunfällen machst du ein pauschales Radfahrer*innen-Bashing.

    Frei nach dem Motto: "Ist doch kein Wunder, wenn diese Radfahrer in ihrem Reservat sich gegenseitig abschlachten, haben ja von Tuten und Blasen und Verkehrsregeln keinen matten Schimmer."

    "Die sollten man allemal vertreiben aus ihrem Reservat und ans richtige Leben gewöhnen, dann werden die Autofahrer denen mal so richtig Mores lehren". Oder was genau meinst du jetzt mit "echtem Verkehr"? Das, was auf den Radwegen und auf den Fußwegen geschieht, ist auch "echter Verkehr". Und es gibt Gründe, wenn zum Beispiel in manchen Fällen ein Zweirichtungs-Fahrradweg angelegt wird. Ja und es kann vorkommen, dass dadurch dann Fahrradfahrende in anderen Fällen aus Leichtsinn oder Unaufmerksamkeit einen Fahrradweg in die falsche Richtung benutzen. Na und?

    Du schreibst:

    bei uns gibts kaum Radwege, die man mit auf Radln üblichen Geschwindigkeiten zügig befahren kann ohne schlechtes Gewissen oder hohem Risiko.

    In Hannover gibt es auch eine Menge Radwege, die zum Schnellfahren nicht geeignet sind. Oft sind das sogenannte Angebotsradwege, aber selbst da sind einige davon sind in einem baulichen Zustand, der selbst die heutigen höheren Anforderungen an Fahrradwege erfüllen.

    Weil es Menschen gibt, die diese Fahrradwege benutzen, gehe ich doch nicht her und verurteile diejenigen Fahrradfahrer*innen, die diese Radwege benutzen oder auch Radwege, die in den aktuellen Anforderungen nicht mehr entsprechen, zum Beispiel weil sie schon vor mehreren Jahrzehnten angelegt wurden.

    Auch ich benutze manchmal solche Fahrradwege aus einer Zeit als nur Rennräder eine Kettenschaltung hatten und normale Alltagsräder oft gar keine Gangschaltung oder höchstens eine Dreigangschaltung hatten.

    Viel sinnvoller ist es zur Kenntnis zu nehmen, dass es unterschiedliche Typen von Fahrradfahrer*innen gibt. Deine Herangehensweise, man müsse nur die Reservate schließen, dann wird der Radverkehr davon profitieren, ist für mich nicht nachvollziehbar. Stattdessen macht es mehr Sinn, duale Radverkehrslösungen anzubieten.

    Langsamer Fahrradverkehr im Geschwindigkeitsbereich bis 15 km/h ist auch auf alten Hochbordradwegen möglich. Was spricht dagegen, dass manche Fahrradfahrer*innen die Fahrbahn benutzen, andere den Hochbord-Angebotsradweg?

    https://www.otz.de/panorama/artic…-der-grund.html

    ADFC..

    und was fordert der ADFC dann wieder? richtig:

    Ey der Verein widert mich zunehmend sogar an

    So empfindlich? Da gibt es ganz andere Sachen, die wirklich widerwärtig sind! Mal angenommen, du wärest der Vorsitzende eines Vereines zur Förderung des Fahrradverkehres. Sag doch mal an, was du als Statement abgeben wolltest.

    Wenn bereits diese Aussage des ADFC-Vertreters dir gegen den Strich geht, dann sag' doch mal konkret an, was du als Alternative siehst, anstatt pauschal einen "boah wie ist das widerlich" zu machen.

    1.600 Kilometer mit dem Rennrad zum Papst: Priester radelt für Kinderhospiz
    Priester Pawel Nowak radelt derzeit für eine Spendentour von Hildesheim nach Rom - innerhalb von 72 Stunden und ohne Schlaf. Im Gepäck: Briefe für den Papst…
    www.ndr.de

    Das ist mal eine erfreuliche Public Relations Aktion von einem Global Player:saint:

    "Der 39-jährige Pawel Nowak ist katholischer Priester in der Gemeinde "Heilige Familie" in Bremen-Nord. Er fährt leidenschaftlich gern Fahrrad und setzt sich jetzt mit einer Spendentour für das Kinderhospiz Löwenherz in Syke (Landkreis Diepholz) ein. Die Tour hat am Samstag in Hildesheim begonnen. Nowak plant, heute in Rom anzukommen. Am Mittwoch will er dem Papst im Vatikan bei einer Generalaudienz Briefe von kranken Kindern übergeben. Im Interview mit dem NDR Niedersachsen erzählt er vorab von seinem Vorhaben."

    Polizei ist machtlos: Niederländische Raser mit 370 km/h auf der Autobahn
    Autoposer aus den Niederlanden missbrauchen eine deutsche Autobahn in Grenznähe als Rennstrecke. Der Grund: Raser-Videos für Social Media.
    web.de

    Zitat aus dem Artikel: "Warum die Sportwagen-Freunde den Weg über die deutsche Grenze nehmen, um auf ihren Social-Media-Kanälen Clicks zu sammeln, ist nicht schwer zu erraten. In den Niederlanden gilt tagsüber ein Tempolimit von 100 km/h auf einem Großteil der Autobahnstrecken. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 40 km/h kann die Polizei den Führerschein an Ort und Stelle einziehen. Bei besonders hohen Überschreitungen, etwa deutlich über 50 Kilometer pro Stunde, besteht zudem die Möglichkeit, dass das Fahrzeug beschlagnahmt wird. Da es sich ab dieser Schwelle nicht mehr um eine einfache Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat handelt, können im Rahmen des Strafverfahrens hohe Geldstrafen verhängt werden, die sich je nach Höhe der Übertretung schnell auf mehrere tausend Euro summieren. In Extremfällen droht sogar eine Haftstrafe."

    Warum wird in Deutschland nicht genauso wie in den Niederlanden mit den im Artikel beschriebenen niederländischen und allen anderen entsprechend "ambitionierten Motorsportfreunden" umgegangen? "Deutschland einig Raserland"?

    Stimmt ja leider

    Stimmt ja leider auch :|.

    Im Auto mache ich z.B. keinen Schulterblick nach links, wenn ich auf einer Vorfahrtstraße eine rechte Einmündung passiere.

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    An solchen Grundstücksausfahrten fahre ich auf dem Radweg vorsichtig und langsam vorbei und rechne damit, dass ein Auto unvorsichtig die Ausfahrt verlassen könnte. Gegebenenfalls fahre ich langsam genug, um noch bremsen zu können.

    Auf der Fahrbahn kann ich an solchen Grundstücksausfahrten schneller vorbeifahren. Ggf. kann ich Autos, die auf die Fahrbahn auffahren wollen, schon aus einer größeren Entfernung erkennen.

    Das Problem ist, dass diese Frage nicht oft genug gestellt wird, wer verantwortlich ist, wenn jemand auf einer rechtswidrig angeordneten "Radverkehrsführung" zu Schaden kommt.

    Ich fürchte, es ist noch schlimmer: Diese Frage wird thematisiert und dann in der Regel so beantwortet: "Ein Fahrradfahrer muss doch wissen, dass er zum Beispiel an einer Ausfahrt, die den Hochbordradweg kreuzt, mit Autos rechen muss, die unvorsichtig die Ausfahrt verlassen. Der kann doch nicht so naiv sein, dass er sich darauf verlässt, dass der Autofahrer aufpasst."

    Es kommt häufig zu diesem Punkt, wenn ich mit anderen (insbesondere Autofahrer*innen) darüber spreche, dass es Vorteile hat, mit dem Fahrrad die Fahrbahn zu benutzen. Da wird dann schnell entgegnet: Aber für die Fahrradfahrer seien doch die Radwege da. Und wenn ich dann auf das Sicherheitsrisiko Ausfahrten und Einmündungen komme, dann kommt der Spruch: Radfahrer müssen halt aufpassen, sonst sind sie tot.;(

    Denk doch eine Nummer kleiner:
    Ein E-Scooter mit 25 oder 30 km/h. Den kannst du auch einfach so kaufen und damit auf Privatgrundstücken rumheizen.

    Auf Privatgelände rumheizen ist das eine, aber am Verkehr teilnehmen darf ich mit dem Elektrotretroller nur, wenn er eine allgemeine Betriebserlaubnis hat. Und die beinhaltet zum Beispiel eine fest eingebaute Beleuchtung. Ich bin mir bei deinem Beitrag nicht ganz sicher, ob du dir wünschst, dass diese Regelungen für Elektro-Tretroller (Teilnahme nur für Modelle mit Allgemeiner Betriebserlaubnis) auf das Fahrrad übertragen wird? Beim Elektro-Tretroller ist übrigens eine fest eingebaute Beleuchtung vorgeschrieben. Blinker allerdings erst ab 2027: "Ab 2027 müssen alle neu zugelassenen E-Scootern mit Blinkern ausgestattet sein, ..." Die Notwendigkeit für Blinker sehe ich beim Fahrrad nicht.

    Für Fahrräder gilt diese Hürde (allgemeine Betriebserlaubnis) nicht und das ist auch gut so. Was spricht jedoch dagegen, den Fahrradverkauf so zu regeln, dass Händler nur solche Fahrräder verkaufen dürfen, die bestimmte Kriterien erfüllen? Zum Beispiel Ausstattung mit einer StVO konformen Beleuchtung?

    Dafür spricht, dass der Kunde sicher sein kann, dass alle für die Teilnahme am Straßenverkehr notwendigen Vorrichtungen vorhanden sind. Bei der Werbung für Fahrräder wird solche irreführende Werbung erschwert:

    Irreführende Pedelec-Werbung: Wenn die StVZO auf der Strecke bleibt
    In der aktuellen Landschaft der Fahrradbranche häufen sich Berichte und Beobachtungen, die auf einen besorgniserregenden Missstand hinweisen: die Präsentation…
    www.velototal.de

    Es würde außerdem ein deutliches Zeichen dafür gesetzt, dass die Teilnahme am Verkehr ein verkehrssicheres Fahrrad voraussetzt.

    Einen Punkt? Da gibt es mindestens zwei Punkte:

    Auf Landstraßen wird von Autofahrer*innen schnell gefahren. Das ist für mich als Fahrradfahrer ein Grund, keine Landstraßen zu benutzen. Weder Landstraßen mit noch Landstraßen ohne Fahrradwege oder Fußwege, die für den Fahrradverkehr freigegeben sind.

    Weil ich allerdings möglichst direkt und schnell mit dem Fahrrad von A nach B will, benutze ich trotzdem Landstraßen mit dem Fahrrad. Auch dann, wenn kein akzeptabler Fahrradweg vorhanden ist.

    Wenn ich Landstraßen benutze, auf denen Tempo 100 gilt, dann benutze ich die sehr ungern, weil ich Tempo 100 für ein zu hohes Tempo halte, um dieselbe Fahrbahn im Mischverkehr Fahrrad-PKW zu benutzen. Aus diesem Grund und weil es für die Benutzung der Landstraße durch den ÖPNV günstiger ist, halte ich Tempo 60 auf Landstraßen für ein generelles Tempolimit für richtig.

    Wenn an Landstraßen an Gefahrenstellen ein Tempolimit angeordnet ist, dann entspricht das zumindest ein Stück weit eher meinen Vorstellungen und Wünschen für's Fahrradfahren als eine Landstraße, an denen generell auf die Anordnung von Tempolimits verzichtet wird.

    Wenn in der Zeitung häufig über Unfälle auf Landstraßen berichtet wird, dann interessiert es mich, ob dabei ein vorgegebenes Tempolimit missachtet wurde. Leider wird darüber selten detailliert berichtet. Aber wenn häufiger Unfälle passieren und ich Ortskenntnisse besitze, dann beschäftigt mich das. Zum Beispiel, warum auf der K47 im Bereich der Allee, wo der Unfall passierte, kein niedriges Tempolimit angeordnet wurde.

    Erster Punkt: Das generelle Tempolimit von 100 km/h muss gesenkt werden. Ziel muss sein, dass maximal Tempo 60 auf Landstraßen gefahren werden darf.

    Zweiter Punkt: Werden konsequent Gefahrenpunkte an Landstraßen ausgeschildert mit einem Tempolimit von deutlich unter 100 km/h, dann geht das zumindest in die richtige Richtung. Nach meiner Beobachtung werden Gefahrenpunkte häufig mit Tempo 70 ausgeschildert. Das ist zwar immer noch 10 mehr als Tempo 60, aber besser als nix.

    Dass eine Landstraße, die von Autofahrer*innen mit niedrigem Tempo benutzt wird, zum Beispiel mit Tempo 60, weniger unfallträchtig ist und mehr zum Fahrradfahren einlädt, als Landstraßen auf denen Tempo 100 km/h gefahren wird, liegt auf der Hand und wird nach meiner Beobachtung nur von notorischen Rasern und deren Lobby-Organisationen wie z. B. dem ADAC angezweifelt.

    Dass ausgerechnet im Radverkehrsforum jemand meint, das gefahrene Tempo auf Landstraßen spiele keine Rolle, verwundert mich.

    Wozu auch? Es gilt die StVO. Und in §3 ist das mit der Geschwindigkeit soweit eigentlich klar geregelt.

    "Wozu auch?", fragst du. Und du gibst die Antwort selbst: "Und in §3 ist das mit der Geschwindigkeit soweit eigentlich klar geregelt."

    Im Landkreis Schaumburg gibt es kaum ausgeschilderte Tempolimits an Landstraßen, das erzählte mir gestern einmal mehr ein Bekannter, der dort wohnt, und deshalb dort ungern mit dem Fahrrad auf der Landstraße fährt.

    Hier ist ein Unfallbericht von solch einer Strecke im Landkreis Schaumburg, auf der kein Tempolimit ausgeschildert ist, das möglicherweise dazu beigetragen hätte, dass der Fahrer langsamer gefahren wäre und der Unfall nicht stattgefunden hätte:

    Auto geht in Flammen auf: Zwei Tote bei Unfall in Bad Nenndorf
    Bei einem Verkehrsunfall in Bad Nenndorf sind am Sonntagabend zwei Menschen verstorben. Das Auto brannte vollständig aus. Die Identität der Opfer blieb…
    www.sn-online.de

    Der Unfall hat sich wohl irgendwo auf dieser Straße (K47) ereignet:

    Das sind natürlich nur Hinweise und noch keine Beweise, dass auf Landstraßen mit sparsam bis gar nicht angeordneten Tempolimits häufiger und schwerere Unfälle passieren als auf Landstraßen, auf denen an Gefahrenstellen regelmäßig Tempolimits angeordnet sind.

    Dass ein Fahrradfahrer ein ungutes Gefühl hat, wenn er sieht, trotz Gefahrenstellen sind keine Tempolimits angeordnet, kann ich verstehen.

    Ob das dazu führt, dass auf solchen Landstraßen seltener oder deutlich seltener Fahrrad gefahren wird, ist allerdings vermutlich nicht so einfach zu untersuchen. Interessant wäre ein direkter Vergleich bei vergleichbaren Strecken und vergleichbarer Verkehrsbelastung:

    Jeweils Fußweg mit Radfahrer frei auf Strecke A mit Tempolimits an Gefahrenstellen. Strecke B ohne Tempolimits an Gefahrenstellen. Wo wird häufiger von Fahrradfahrenden von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Fahrbahn zu benutzen, bzw. umgekehrt häufiger vom Fußweg Gebrauch gemacht, der mit [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10]ausgeschildert ist.

    Ich behaupte, dass es von der anordnenden Behörde auch nicht so beabsichtigt ist, dass man auf einem solchen Weg immer mit Schrittgeschwindigkeit fährt, wenn erkennbar weit und breit kein Fußgänger zu sehen ist. Innerorts könnte es noch andere Gründe geben, die es erfordern, dass man dort langsam fährt. Dann kann man aber generell anzweifeln, dass ein solcher Weg zum Radfahren auch nur ansatzweise geeignet ist.

    Da sind wir wieder bei dem Punkt, dass eine Behörde das anordnen sollte, was beabsichtigt ist und was erforderlich ist, und nicht irgendwelche Schilder in die Landschaft stellt und es den Verkehrsteilnehmern überlässt, was sie in die Beschilderung hineininterpretieren.

    Was sollte denn deiner Meinung nach die Verkehrsbehörde hier anordnen?

    Von Hannover aus gesehen ist auf der Wilkenburger Straße der straßenbegleitende Weg so ausgeschildert: [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10]

    Fährt man von Hemmingen aus kommend auf derselben Strecke (hier heißt sie allerdings Wülfeler Straße), dann ist der straßenbegleitende Weg so ausgeschildert: [Zusatzzeichen 1022-10]

    Von der Hemminger Seite aus ist eine andere Verkehrsbehörde zuständig. Deren Ausschilderung missfällt mir, weil der Eindruck erweckt wird, es handele sich um einen Fahrradweg. Die Ausschilderung beeinträchtigt den Schutz für Fußgänger*innen im Vergleich zu der Ausschilderung [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10].

    Gar keine Ausschilderung dagegen würde bedeuten, dass es sich um einen reinen Fußweg handelt, der vom Fahrradverkehr nicht benutzt werden darf. Das würde nichts daran ändern, dass Autofahrer*innen trotzdem erwarten, dass Fahrradfahrer*innen den Weg benutzen. Und es würde auch nicht zu einem niedrigeren Tempolimit als die jetzt angeordneten Tempo 70 führen und es würde nichts daran ändern, dass die Strecke relativ stark vom Autoverkehr befahren wird.

    Es könnte aber auch einen anderen Grund haben: Auf Landstraßen gilt in Deutschland ein generelles Tempolimit von 100 km/h. Nach meiner Beobachtung gibt es zahlreiche Landstraßen, die nicht dazu geeignet sind, dort Tempo 100 zu fahren, aber es ist kein niedrigeres Tempolimit ausgeschildert. Außerdem werden Tempolimits häufig missachtet.

    Ich kann es nachvollziehen, wenn eine Behördenmitarbeiterin, die vor der Wahl steht, Fußweg mit Radverkehrsfreigabe oder gar keine straßenbegleitende Wege, sich für Fußweg mit Radverkehrsfreigabe entscheidet.

    Andere Behörden entscheiden sich dagegen für die Totalsperrung von Landstraßen für den Fuß- und Radverkehr:

    Und Gegenrichtung:

    Alter Mann mit altem Auto?

    "Das klingt alles nach, Pardon: Alter Mann [mit altem Auto?] beschwert sich über die Jugend von heute."

    Habe den von Fahrbahnradler verlinkten Artikel aus dem Spiegel auf archive.today nachgeschlagen ...

    https://archive.ph/kLa05

    ... und gelesen. Das Zitat aus dem Artikel habe ich mit der Bemerkung in der eckigen Klammer ergänzt.

    An einer Stelle sagt der Interviewer: "Das klingt alles nach, Pardon: Alter Mann beschwert sich über die Jugend von heute."

    Und diese Bemerkung des Interviewers trifft meines Erachtens mitten ins Schwarze.

    Auf jeden Fall fehlt komplett ein Hinweis darauf, dass ein Auto heute sehr viele Assistenzsysteme haben kann und oft auch hat:

    Welche Fahrerassistenzsysteme gibt es? – Eine Übersicht
    Adaptive Abstands- und Geschwindigkeitsregelung (ACC)
    Adaptive Lenkung (Aktivlenkung)
    Adaptives Fahrwerk
    Adaptives Fernlicht (Blendfreies Fernlicht)
    Adaptives Kurvenlicht
    Anhänger-Rückfahr-Assistent / Trailer Assist
    Antiblockiersystem (ABS)
    Ausparkassistent
    Ausstiegsassistent
    Automatische Unfallmeldung (eCall)
    Baustellenassistent (Construction Zone Assist)
    Berganfahrassistent (Hill Holder)
    Bremsassistent (Notbremsassistent)
    Dynamic Steering Response (DSTC)
    ESP (Elektronisches Stabilitätsprogramm)
    Fahrzeugerkennung
    Fußgängererkennung
    Geschwindigkeitslimit-Assistent (Verkehrszeichenerkennung)
    Heck-Pre-Crash-Assistent
    Intelligent Brake Assistent (IBA)
    Kreuzungsassistent (Cross Traffic Alert)
    Kurvenbremsassistent
    Lichtquellenerkennung
    Linksabbiegeassistent
    Manövrierbremsassistent
    Müdigkeitserkennung
    Nachtsichtassistent
    Park- und Garagenassistent (Ein-/Ausparkassistent)
    Sprachsteuerung
    Spurhalteassistent / Spurverlassenswarnung
    Stauassistent
    Tempomat
    Totwinkelassistent (Spurwechselassistent)
    Traktionskontrolle ( Quelle: https://auto-eder.de/gruppe/fahrzeu…sistenzsysteme/ )

    Ob die Fahrerin nun jung oder alt ist, ich vermute, dass die wenigstens Fahrer*innen sonderlich viel über die Assistenzsysteme der Fahrzeuge Bescheid wissen, mit denen sie jeden Tag unterwegs sind. Bei Fahrzeugen ab 2024 sind diese neuen Assistenzsysteme Pflicht:

    Notbremsassistent
    Spurhalteassistent
    intelligenter Geschwindigkeitsassistent
    Adaptives Bremslicht
    Black-Box (= Unfalldatenspeicher)
    Müdigkeitserkennung
    Rückfahrassistent
    Reifendruckkontrollsystem und
    Alkoholempfindliche Wegfahrsperre ( Quelle: https://www.tuev-nord.de/de/privatkunde…sistenzsysteme/ )

    Viele Assistenzsystem arbeiten im Hintergrund und sie arbeiten hochwirksam, sodass man wohl befürchten muss, dass ein Fahrer, der zum Beispiel Spurhalteassistent und Antiblockiersystem (ABS ist schon länger Pflicht) gewohnt ist, leicht "ins Schleudern kommen" könnte, wenn er plötzlich am Steuer eines Oldtimers wie der Auto-Union Wagen aus den 60er Jahren säße.

    Nicht alle die genannten verpflichtenden Assistenzsysteme sind unbedingt von Belang. Bei der "Alkoholempflindlichen Wegfahrsperre geht es nur darum, dass das Fahrzeug so beschaffen sein muss, dass eine solche Alkoholempfindliche Wegfahrsperre unproblematisch angeschlossen werden können muss. Andere Assistenzsysteme dagegen sind jedoch akut sicherheitsrelevant und könnten aktiviert werden, es wird aber darauf verzichtet sie zu benutzen. Zum Beispiel der Ausstiegsassistent. Ist zwar keine Vorschrift, aber häufiger vorhanden, als er denn auch aktiviert wird vom Fahrer. Warum nicht? Aus Unkenntnis? Möglicherweise besonders bei älteren Fahrerinnen und Fahrern? Mein altes Fahrzeug hatte so was auch nicht?

    Die "besondere Rücksicht" gilt ja schon beim [Zeichen 240]. Auf [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] gilt aber de iure Schrittgeschwindigkeit auch, wenn da klar erkennbar (gerade außerorts kann man das ja oft durchaus auf 100 Meter voraus sehen) kein Fußgänger ist. Wobei sich daran absolut niemand hält, nichtmal die Polizei selbst…

    Ich hatte mich ja in meinem ursprünglichen Beitrag auf einen Zeitungsartikel bezogen, in dem drin stand:

    Rennrad-Trainingsstrecke?

    "An die Regeln im Straßenverkehr muss sich immer gehalten werden. Und wenn Radwege da sind, sollten sie auf jeden Fall genutzt werden." Das sagt Nikolaj Fuchs in einem Artikel der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 18.7.2025 mit dem Titel: "Sturzserie 2025
    Vor allem auf der Straße: So gefährlich ist der Radrennsport".

    https://archive.ph/S3vs5#selection-1689.262-1689.283

    Nikolaj Fuchs ist Rennrad-Landestrainer in Niedersachsen und wird in dem Artikel noch an einer anderen Stelle zitiert, wo es um einen Unfall bei einem Straßenradrennen in Niedersachsen geht.

    Und was mich wunderte ist, dass der Rennrad-Landestrainer es anscheinend für normal hält und dazu aufruft, dass Rennradfahrer immer, also auch im Training, Radwege benutzen. Wenn er damit auch Fußwege gemeint hat, die für den Radverkehr freigegeben sind, dann muss der Fahrradfahrer Schrittgeschwindigkeit fahren. Selbst wenn man das so auslegt, dass diese Verpflichtung zur Schrittgeschwindigkeit nur gegeben sei, wenn Fußgänger in Sichtweite kommen, so würde das vermutlich trotzdem für ein Rennradtraining sehr störend sein. Tatsächlich werden viele Fußwege außerorts mit Radverkehrsfreigabe nicht so intensiv vom Fußverkehr benutzt. Trotzdem tauchen die immer wieder mal dort auf. Und das hat ja auch absolut seine Berechtigung, bzw. sollte zusätzlich gefördert werden.