Beiträge von Ullie

    Dein Beispiel ist doch aus der Schweiz?

    Entschuldige, du hast natürlich Recht, das Beispiel ist aus der Schweiz!

    Vielen Dank für deines aus Hamburg.

    Hier noch eines aus Berlin:

    http://nikolaiviertel-aktuell.blogspot.de/2012/05/vandal…enlaternen.html

    Und hier das Foto:

    http://2.bp.blogspot.com/-LAxjUoeQJ1c/T…ch_P1480685.jpg

    Dieses Beispiel passt auch sehr viel besser, da es in dem Beispiel aus Frankreich ja darum ging, dass die Verwaltung ihre Straßenlaternen mit Pollern vor dem Umfahren schützt.

    Und dazu noch ein Beispiel aus Oldenburg, dass zeigt wie die Verwaltung dort Bäume davor schützt, von Autos umgefahren zu werden:

    Zwei aktuelle Berichte aus der HAZ über die O-Bikes will ich hier kurz verlinken: „Es fährt sich wie ein Kinderrad“ HAZ vom 88.1.18

    Die Überschrift ist zwar ein bisschen negativ, aber die Berichterstattrung selbst eher positiv: "Sie (eine Nutzerin) wie auch andere Nutzer loben das einfache System, bei dem Kunden die Räder schnell per App finden und entsperren können. Auch der Preis – ein Euro für 30 Minuten – wird als akzeptabel bezeichnet. „Der Preis ist in Ordnung, es gibt sehr häufig Aktionen, wo man gar nichts zahlen muss und kostenfrei fahren kann“, meint Per-Ole Wendt aus der Südstadt."

    http://www.haz.de/Hannover/Aus-d…ike-in-Hannover

    Die Fotogalerie zum Artikel mit 9 Bildern, die zeigen, wie sich inzwischen die Räder in der Stadt ausgebreitet haben, gibts hier: http://www.haz.de/Mehr/Bilder/Ga…es#n27707621-p1

    Und ein HAZ-Artikel von Dezember, in dem sich Stadtbaurat Bodemann postiv über das oBike-Verleihsystem äußert und in dem er begründet, warum die Stadt auf ein stadteigenes Fahrrad-Verleihsystem verzichtet: "Stadt hält sich mit eigenem Fahrradverleih zurück", http://www.haz.de/Hannover/Aus-d…system-aufbauen

    Diese oBikes hab' ich übrigens zum Jahreswechsel in Frankfurt auf dem Bahnhofsvorplatz bei einer kleinen Umstiegspause fotografiert. In Frankfurt ist offensichtlich noch mindestens ein weiterer Mitbewerber am Start, wie man an den Rädern im Hintergrund sieht:


    Sollte man sich nicht eher darüber ärgern, dass die AfD Begriffe negativ besetzt?

    Der Duden sagt zu den Bedeutungen von deutsch und Held u.a.:

    deutsch bedeutet:

    Ein Held ist ...

    Da stimm ich dir zu. Besser selbst die Deutungshoheit erlangen bei der Frage, was einen "deutschen Helden" auszeichnet!

    Es gibt definitiv zu wenige davon. Wenn sich nur jeder 1000. Anwohner eine einzige Stelle auf seinen täglichen Wegen aussuchen und Falschparker dort konsequent anzeigen würde, ware das Problem in wenigen Wochen erledigt.

    Liegt es an der fehlenden Vernetzung? Es ist immer einfacher und macht mehr Spaß gemeinsam etwas zu tun. Und man läuft dann möglicherweise nicht so leicht Gefahr, als Querulant abgestempelt zu werden (Stichwort Knöllchen Horst).

    Und der einzelne Beschwerdeführer hat nur begrenzte Lebenszeit und meistens auch noch andere Ziele im Leben, weswegen solcherlei Abwiegelungs- und Zermürbungstaktik seitens der Behörden oft aufgeht. Ist eben ein asymmetrischer "Kampf".

    Ein asymetrischer Kampf? Zweifelsohne. Aber - kleines Hoffnungszeichen - ein Kampf, den du nicht alleine führst:

    Im Schrot und Korn, der Illustrierten, die ich im Bio-Markt immer kostenlos zum Einkauf dazu bekomme, fand ich diesen Artikel, der auch im Internet nachgelesen werden kann:

    http://schrotundkorn.de/lebenumwelt/le…scher-held.html

    Die Überschrift hat mich freilich ein bisschen geärgert, hat die AfD jetzt schon die "Schrot und Korn"-Redaktion unterwandert, dass sie "deutsche Helden" kürt? Andererseits ist der darin vorgestellte "deutsche Held" einer, der von der AfD vermutlich eher als "Anti-Held" bezeichnet werden würde:

    "Bei Autofahrern ist er ungefähr so beliebt wie eine Alkoholkontrolle im Karneval. Bis zu vier Stunden täglich läuft der gebürtige Berliner durch die Bezirke Kreuzberg oder Schöneberg und meldet Autos, die auf Busspuren oder Radwegen parken. Gegen diese Verkehrsbehinderungen – im Juristendeutsch „VBH“ genannt – müsste die Polizei eigentlich sofort vorgehen. Immer wieder kommt es zu Unfällen, wenn Busse von der zugeparkten Spur in den Verkehr einfädeln oder Radfahrer parkenden PS-Hooligans ausweichen müssen. Viel zu viele enden tödlich."

    Über Twitter berichtet Andreas Schwiede mehr von seiner Tätigkeit als Polizeibeobachter und man findet dort auch haufenweise Fotos von falschparkenden Autos, aber auch Fotos davon, wie diese erfolgreich entfernt werden.

    https://twitter.com/poliauwei?lang=de

    Vielleicht gibt es einfach nur zu wenige Andreas Schwiedese? Wecke den Andreas Schwiedes in dir!

    Als Fahrgast hat man üblicherweise kaum eine Chance, den rückwärtigen Verkehr zu überblicken. Eigentlich kann man in so einer Situation nur ganz vorsichtig die Tür einen Spalt breit öffnen und dann den Kopf rausstrecken. Die Erfahrung lehrt aber, dass das kaum jemand macht und daher kann ich nicht so ganz nachvollziehen, wie man als Erwachsener so dicht an einem haltenden Taxi vorbeifährt, dass man mit einer sich öffnenden Tür kollidiert.

    Viele Autos werden ja mit zunehmend viel Elektronik, Sensoren, Kameras usw. vollgestopft. Gibt es eigentlich auch den "Vorsicht jetzt nicht die Tür öffnen Automatismus?" Einparkhilfen sind ja schon längst keine Seltenheit mehr. Warum also die Türen nicht so steuern, dass sie sich zunächst nur einen Spalt öffnen lässt. Oder an ein rückwärtsgewandtes Überwachungssystem koppeln, das Dooring-Unfälle verhindert.

    Ich glaube, das soll abschrecken: "Wenn Du einen Radfahrer überfährst, ist nicht nur der Radfahrer hin, sondern auch Dein Auto kaputt" :)

    Tatsächlich ist auf dem Zusatzschild keine Radfahrerin und kein Radfahrer zu sehen. Allerdings auch kein Autofahrer. Ferngelenkte Fahrräder - gbt es das jetzt schon?

    Trotzdem finde ich es gut, dass das Fahrrad heile und das Auto ziemlich verbeult dargestellt ist!

    Die gehört wohl zur Ampel.

    Die Haltelinie gehört wirklich zur Ampel!

    Frankreich, das ich schon im letzten Beitrag erwähnte, gilt ja gemeinhin als Hort von Eleganz und Chic, wenn es um Gestaltungsfragen geht. Und tatsächlich wird das Land seinem Ruf gerecht, wie diese Fahrradständer im Jugendstil-Design in Sarreguemines beweisen:

    Das braucht es garnicht. Auf den Bildern, die die Unfallaufnahme zeigen sind zwei freie Plätze auf dem Streifen zu sehen. Einer davon direkt neben dem Unfallwagen.

    Es wurde also seitens der Presse nichts verschwiegen und nichts erfunden. Auf ausgedachten Spekulationen aufbauende Vorwürfe kann man sich also sparen.

    Die beiden freien Plätze sind so knapp bemessen, dass es dem Taxi-Fahrer wohl nur mit Mühe gelungen wäre, diese zum Halten zu benutzen, wenn er überhaupt dort hinein gepasst hätte. Es macht auch einen Unterschied, ob so was nur auf einem Bild zu sehen ist, bei dem man nicht einmal sicher beurteilen kann, ob da auf dem Haltestreifen genug Platz zum Halten gewesen wäre, oder ob es in dem Artikel erwähnt wird.

    (Bei der Gelegenheit: Hätte denn der Taxifahrer auf dem Haltestreifen halten müssen, wenn dort genug Platz gewesen wäre. Oder gilt auch dann die "Lex-Taxi", dass auch in zweiter Reihe gehalten werden darf?)

    Es ist auch keine "ausgedachte Spekulation", darauf hinzuweisen, dass der Haltestreifen in der Luisenstraße von Autofahrern zum Parken benutzt wird. Dazu komme ich dort oft genug vorbei, um das sicher beurteilen zu können. Und da die Luisenstraße sehr zentral gelegen ist, müsste es eigentlich auch den Journalisten bekannt sein. Zumal die HAZ mehrfach über die 2009 durchgeführte Umgestaltung der Luisenstraße berichtete.

    Damals kritisierte übrigens ein CDU-Ratsverteter den Wegfall von Parkplätzen: "Joachim Albrecht (CDU) hingegen mutmaßt, dass „in zwei Jahren wieder diskutiert wird, wenn mangels Parkplätzen Kundschaft fehlt“." HAZ vom 21.1.2009, http://www.haz.de/Hannover/Aus-d…r-Luisenstrasse

    Dieses Geschwätz von angeblich "fehlenden Parkplätzen" ist doch eine Ursache dafür, dass Halteplätze von vielen Autofahrern zu Parkplätzen umfunktioniert werden. Oder andernorts gleich ganze Rad- und Fußwege zugeparkt werden. Die berufen sich dann auf solche Polit-Polemik und fühlen sich auch noch im Recht, wenn sie dort parken, wo nur Halten erlaubt ist.

    Wie freizügig das Be- und Entladen auch ausgelegt werden kann, dass hier ordnungswidrig geparkt wird, ist offensichtlich. Aber eben nicht jedem bekannt, der über den Dooring-Unfall liest. Und hier lässt die Berichterstattung bislang zu wünschen übrig. Aber wer weiß, vielleicht wird darüber ja noch mal gründlicher berichtet.

    Und wenn auf dem Halteplatz stehend die Tür aufgerissen worden wäre?

    ...

    Bislang ist ja noch nicht abschließend geklärt, ob die Tür "aufgerissen" oder normal geöffnet wurde. Ebenfalls ist unklar, ob der Taxigast sich umgeschaut hatte und wie grüdlich er das tat. Übrigens ist auch das eine Überlegung wert: Viele Autos bieten nur eine schlechte Rundumsicht, weil die Karosserie unnötig große "tote Winkel" erzeugt. Siehe Süddeutsche Zeitung vom 3.4.2015: http://www.sueddeutsche.de/auto/rundumsic…esser-1.2418298

    Schiebetüren, wie sie bei manchen Autos eingebaut sind, bringen übrigens auch ein Sicherheitsplus, das dazu beiträgt Dooring-Unfälle zu vermeiden.

    Vermutlich hätte der Radfahrer das Taxi weniger dicht passiert, so dass es nicht zum Unfall gekommen wäre.

    Warum fragst Du? Du hast doch den §12 Abs. 4 selber korrekt zitiert. Der sagt wer darf. Alle anderen nicht.

    Einzige Ausnahme ist imho der Postler, der einen Briefkasten leert und anders nicht hinkommt. Aber niemand der Briefe einwirft oder abgibt oder Lieferungen durchführt.

    Mir geht es vor allem darum, dass ich es für eine miserable journalistische Leistung halte, dass über den Unfall zwar mehrfach berichtet wurde, jedoch auf die Problematik zugeparkter Haltestreifen nicht eingegangen wurde. Letztlich spielt es dabei eine untergeordnete Rolle, ob Taxifahrer in zweiter Reihe auch dann halten dürfen, wenn dort ein Halteverbot gilt. Denn gäbe es genug Halteplätze auf dem dafür vorgesehenen Haltestreifen, dann müsste ein Taxifahrer gar nicht auf der Fahrbahn halten. Die freien Halteplätze auf dem Haltestreifen gibt's aber nicht, weil der Haltestreifen häufig zugeparkt ist von Autofahrern, die dort parken und nicht nur halten.

    Ein Haltestreifen ist ein Seitenstreifen.

    Wenn man dort eingeschränkt halten darf, also bis zu 3 Minuten oder zum Ein- oder Aussteigen so lange, wie es dauert, so dürfen dort auch Taxen, wenn der Haltestreifen voll ist, daneben zu den gleichen Zwecken halten.

    Das Zusatzzeichen unter dem Zeichen 286 ist nach Anlage 2 zur StVO sowohl für Z283 als auch 286 vorgesehen, also eine völlig korrekte Beschilderung.

    Gilt diese Ausnahmegenehmigung nur für Taxen? Oder auch für z. B. für Lieferanten oder jemand, der zum Beispiel eben mal schnell einen Brief an der Hotelrezeption abgeben will?

    Und wie ist die Einschränkung, wenn die Verkehrslage es erlaubt, zu verstehen? Klar macht es Sinn, es zuzulassen, dass ein Taxifahrer mal eben für ein bis zwei Minuten die Einbahnstraße dicht macht, weil er dort einen Fahrgast ein- oder aussteigen lässt. Ist ja immer noch besser, als wenn der Fahrgast mit dem eigenen Auto fährt. Aber das sollte doch die Ausnahme sein, zumal ja Halteplätze vorhanden (wenn sie nicht gerade zugeparkt sind). Leider ist es in der Luisenstraße oft so, dass sie nur schwer passierbar ist. Nicht zuletzt auch deshalb, weil Autofahrer mitunter völlig regelwidrig am linken Fahrbahnrad halten, für den ein absolutes Halteverbot gilt. (Siehe Foto oben)

    Also mein Auto hat solche, das Öffnen während der Fahrt wird elektronisch verhindert.

    Würde ich trotzdem eher nicht nochmal kaufen. Denn oft stehe ich hinten und helfe den Kindern beim Ein- und Aussteigen. Wenn dann bei normalen Türen ein Auto gegen die Tür fährt, ist halt die Tür ab. Wenn das bei den hinten angeschlagenen Türen passiert, stecke ich fest.

    Vermutlich ist das automatische elektronische Verriegeln die Voraussetzung dafür, dass eine Tür verbaut werden darf, die sich nach vorne öffnet.

    Dass einzelne Taxifahrer das als "Halteverbot gilt für mich nicht" interpretieren, ist eine andere Frage...

    Ich denke nicht, dass aus §12 StVO Abs. 4 Satz 3, "Taxen dürfen, wenn die Verkehrslage es zulässt, neben anderen Fahrzeugen, die auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand halten oder parken, Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen.", Taxifahrer zu Recht ableiten dürfen, dass sie im gegebenen Fall in der Luisenstraße neben dem Haltestreifen auf der Fahrbahn halten dürfen. Der Haltestreifen wurde doch genau für diesen Zweck, nämlich das Halten, geschaffen. Zum Beispiel darum, dass ein Taxi dort hält, um Fahrgäste ein- oder aussteigen zu lassen.

    Außerdem heißt es in dem §12 StVO Abs. 4 Satz 3, "wenn die Verkehrslage es zulässt". Die Verkehrslage ist jedoch in der Luisenstraße so, dass sie es eben nicht zulässt, dort auf der Fahrbahn zu halten.

    Bitte nicht wundern über die Strichlinie vorne rechts im Bild, die stellt einen Fahrradschutzstreifen dar, der am Beginn der Luisenstraße endet.

    Ja. § 12 Abs. 4 StVO.

    Die Beschilderung ist irgendwie Murks. Ich sehe da eher einen Gehweg mit (murksiger) Parkflächenmarkierung. Dazu dann ein eingeschränktes Halteverbot mit einem Zusatzzeichen, dass für die Anbringung unter einem absolutem Halteverbot gedacht ist.

    Aber ich würde wegen der zweiten Reihe-Regelung auch ein Fahrbahnparkverbot sehen.

    Richtig(er) beschildert mit einem Zusatzzeichen "auf dem Seitenstreifen". Noch richtiger wäre es, zuvor einen vom Gehweg abgegrenzten Seitenstreifen herzustellen.

    Das ist genau meine Befürchtung, die Beschilderung ist irgendwie Murks.

    Möglicherweise wird die Beschilderung tatsächlich so missverstanden (oder gewollt missverstanden), wie du es andeutest: Auf dem Gehweg darf geparkt werden, auf der Fahrbahn darf gehalten werden.

    Einen Seitenstreifen im eigentlichen Sinne gibt es eigentlich gar nicht. Das was da auf dem Gehweg markiert ist, das ist ein Haltestreifen, der deshalb eingerichtet wurde, damit auf der Fahrbahn kein Auto zu halten braucht, um zum Beispiel jemanden ein- oder aussteigen zu lassen. Das macht Sinn, weil die Fahrbahn selbst so breit ist, dass Einrichtungsautoverkehr + Fahrradverkehr in beide Richtungen bequem möglich ist.

    Das funktioniert aber in dem Moment nicht mehr, in dem anstatt auf dem Haltestreifen auf der Fahrbahn gehalten wird. (Was besonders dann passiert, wenn der eigentliche Haltestreifen zugeparkt ist.)

    Der Gehweg ist allerdings bereits vom Haltestreifen abgegrenzt. Allerdings nur durch den dunkelgrau gepflasterten Streifen, nicht durch eine Bürgersteigkante. Die würde meines Erachtens allerdings auch nichts verbessern.

    Auch wenn es in Wirklichkeit eher andersrum aussieht als auf diesem Zusatzschild. Man wird ja wohl noch mal träumen dürfen?

    Freilich nicht beim Radfahren, dazu ist diese Kreuzung einfach zu gefährlich!

    Ort: Hannover, Einmündung der Archivstraße (rechts) in die Lavesallee, die in den 50er-Jahren völlig überdimensioniert für den Autoverkehr hergerichtet (besser: zugerichtet oder verunstaltet) wurde.

    Auf openstreetmap.de: https://www.openstreetmap.org/#map=18/52.36949/9.72965

    Trotzdem steht der Weiße nicht korrekt. Owi hat er verdient, Abschleppen nicht.

    Im Gegensatz zu dem Frechling gegenüber, den sollte man sofort abschleppen. Lassen. Über 110, die sind für dringende Gefahrenabwehr zuständig. Und der Arsch ist dringend.

    Auch der weiße PKW, der zwar hinter dem Zebrastreifen steht, behindert die Sicht, denn die Straße ist recht schmal, so dass Fußgänger erst sehr spät gesehen werden. Aber diesen Spezialfall hat der Gesetzgeber so nicht bedacht.