Tja, und ansonsten müssen wir uns nicht wundern, wenn Radfahrer Zebrastreifen auch für sich reklamieren.
Vielleicht sollte man das zur Regel machen, dass nicht nur die Radfahrer, die ihr Rad schieben, sondern auch die Radfahrer, die auf ihrem Rad fahren am Zebrastreifen Vorrang haben?
Wie ist das eigentlich, wenn du dein Rad als Roller benutzt? In der Form, dass du mit dem rechten Fuß auf der linken Pedale stehst und dich mit dem anderen Fuß abstößt (bzw. umgekehrt).
In der Zeit vom 30.3.2017 wird darüber berichtet, dass man auf diese Weise legal in der Fußgängerzone mit dem Fahrrad "rollern" kann. "Andere Regeln gelten aber für denjenigen, der sein Rad als Tretroller nutzt. Erlaubt ist eine Fortbewegung, bei der man mit einem Fuß auf dem linken Pedal steht, sich mit
dem anderen vom Boden abstößt, die Hände am Lenker hat, aber weder im Sattel sitzt noch die Pedale zum Antrieb nutzt." https://www.zeit.de/mobilitaet/201…-roller-erlaubt
Wenn in der Fußgängerzone die Fahrradnutzung als Roller erlaubt ist, dann müsste das doch eigentlich am Zebrastreifen gelten, und man hätte dabei wie ein Fußgänger Vorrang vor dem Autoverkehr.
Noch was anderes ist mir an deinen Bildern aufgefallen, Fahrbahnradler: Benutzt man denn in Heilbronn den in den 60er Jahren in der DDR entwickelten Ampelmann von Karl Peglau?
Es wurde wissenschaftlich ermittelt, dass der "Ampelmann" (es gibt ihn auch als Ampelfrau!) eindeutiger wahrgenommen wird, als die in Westdeutschland entwickelten Ampelmännchen: "Dr. Claudia Peschke, Jacobs University Bremen, in ihrer Studie über visuelle Effektivität von Ost- und West-Ampelmännchen: „Unsere Ergebnisse zeigen, dass die Ost-Ampelmännchen nicht nur eine Ikone der ‚Ostalgie‘ sind, sondern bei der Signalwahrnehmung tatsächlich einen Vorteil gegenüber den West-Ampelmännchen haben.“" Quelle: https://www.ampelmann.de/marke-mit-gesc…ampelmaennchen/
Was mich auch interessieren würde: Ich vermute, dass es auf dieser Radwegeführung viele Radler gibt, die entgegengesetzt der vorgeschriebenen Fahrtrichtung fahren. Denn ein breiter Mittelstreifen und vier Fahrspuren trennen die Bürgersteige auf denen der Radverkehr gemeinsam mit den Fußgängern stattfinden soll. In so Fällen sollte eigentlich das Radeln in beiden Richtungen erlaubt sein. Dann könnte man für die Autofahrer auf der Spur mit dem Zebrastreifen ein Radfahrer Achtung und Doppelpfeile darunter aufstellen.
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