Beiträge von Ullie

    Schaue mir gerade noch mal die ganze Radtour auf der "Staatsstraße nach Herzogenaurach" an https://www.youtube.com/watch?v=77ybHY15wCo&t=615

    Bei Minute 8:19 gibt es kurz vor einer Einmündung (eigentlich viel zu kurz vor dieser Einmündung) ein Verkehrsschild, das max. Tempo 70 anordnet.

    Kurz danach, bei Minute 9:18 kommt ein nicht offizielles sehr großes Verkehsschild, das ein Handy zeigt und den Text "tipp, tipp, tot"

    Na hoffentlich übersieht der Autofahrer beim Tipp, Tipp auf dem Handy nicht den Radfahrer vor ihm auf der Straße!

    Wenn ich es nicht übersehen habe, dann kommt im weiteren Verlauf kein Schild, dass das Tempolimit von 70 km/h wieder aufhebt. Oder hebt sich das Tempolimit von selbst auf, wenn die Einmündung bei Minute 8:19 passiert wurde?

    Woher kommt denn deine ANsicht, dass jede Nacht wildgewordene Autofahrer durch die Stadt rasen, alles niedermähen was nicht wegrennen kann und danach in der eigenen Garage den Schaden ausbeulen, den Lack fachgerecht reparieren und so tun als wäre nichts gewesen?

    Ich glaube nicht, dass das nur bei Nacht passiert. Auch wenn am hellichten Tag ein Autofahrer einen Poller oder Fahrradbügel krumm fährt, hat er vermutlich gute Chancen, ohne weiter behelligt zu werden, einfach so davon zu kommen. Insbesondere bei Fahrradbügeln und Pollern ist die Anzahl des längst zu Klump gefahrenen Straßeninventars so hoch, dass sich ein Autofahrer leicht darauf rausreden kann, der sei ja schon krumm gewesen, bevor er dagegen gefahren sei. Falls überhaupt irgend ein Passant das genau beobachten konnte und sich die Mühe gemacht hat, Anzeige zu erstatten.

    Ich habe mehrmals krumm gefahrene Verkehrsschilder bei der Polizei gemeldet, wenn sie in gefährlicher Weise in den Verkehrsraum ragten. Als ich einmal etwas Zeit hatte, wartete ich darauf, dass sich die Polizei den Schaden ansah. Dann habe ich danach gefragt, ob denn schon andere wegen des krumm gefahrenen Verkehrsschildes angerufen hätte und wie hoch sie die Quote der gemeldeten Verkehrsschilder- und Poller-Karambolagen einschätzen. Genaue Zahlen konnten sie mir nicht nennen, aber sie vermuten eine hohe Anzahl von den Verursachern nicht gemeldeter Karambolagen. Die Polizei sicherte die Verkehrssituation äußerst notdürftig dann mit einem Stück rot-weißen Flatterband. Da längst nicht alle in gefährlicher und verkehrbehindender Weise krumm gefahrenen Verkehrszeichenträger mit rotweißem Flatterband gesichert sind, kann man wohl davon ausgehen, dass sie vielfach nicht gemeldet werden.

    Ich kann mir ferner nicht vorstellen, dass eine Werkstatt, die den Auftrag erhält, ein beschädigtes Auto zu reparieren, das bei einer Poller-Karambolage etwas abgekriegt hat, danach fragt, ob der an dem Poller angerichtete Schaden bei den Ordnungsbehörden angezeigt wurde.

    Und dann gibt es da noch die nicht zu unterschätzende Fraktion derjenigen Autofahrer, die jeden Poller für einen Poller zu viel halten, die Verkehrsschilder für Gängelei halten und die Fahrradständer als Affront betrachten. Siehe zum Beispiel diesen Bericht aus Düsseldorf:

    https://rp-online.de/nrw/staedte/du…rf_aid-33287805

    Darin heißt es unter anderem: "Hans-Burkhard Harbort wohnt an der Cranachstraße in Flingern. Es ist ihm ein Dorn im Auge, dass vor seiner Haustür trotz großer Parknot die „neumodische Fahrradabstellanlage“ ausgerechnet in die Parkbucht gesetzt wurde."

    Dabei wurde die Fahrradabstellanlage ja gerade wegen der Parknot dort hingesetzt. Wegen der Fahrradparknot. Aber es wird an mehreren Stellen im Artikel so getan, als gäbe es "Parknot" nur für Autofahrer. Überhaupt kann man sich über den Begriff "Parknot" streiten. Ein Fahrzeug, das beim Parken rund zehnmal mehr Verkehrsfläche in Anspuch nimmt als ein Fahrrad, ist doch wohl eher der Verursacher von "Parknot" als das Opfer!

    Ich will jetzt keinesfalls unterstellen, dass Herr Harbort reihenweise Fahrradbügel platt walzt. Aber ich befürchte, dass Autofahrer auf dem Hintergrund einer solchen Berichterstattung ihr Unrechtsbewusstsein still gelegt sehen könnten, wenn sie versehentlich eine Fahrradbügel touchieren.

    Bereits der Titel des Artikels ist darauf ausgerichtet, Autofahrer zu umgarnen:

    "Ärger über neue Fahrradständer in Düsseldorf"

    Der angebliche Ärger über die neuen Fahrradständer ist vielleicht bei einigen Autofahrern vorhanden, dafür freuen sich aber auch sehr viele Fahrradfahrer über die "neumodische Fahrradabstellanlage".

    Übrigens auch das ein Hinweis, wie der Artikelschreiber Meinung macht: Er schreibt nicht einfach von einer "Fahrradabstellanlage" sondern fügt das Attribut "neumodisch" ein, als handele es sich dabei um etwas Unausgegorenes, völlig Überddrehtes und Überflüssiges, um eine Art Mode-Firlefanz, der verzichtbar ist und nur zum Leidwesen der Autofahrer errichtet wurde.

    Ein Bild aus dem Artikel ist besonders sehenswert, deshalb habe ich es hier noch mal extra verlinkt: https://rp-online.de/nrw/staedte/du…rf_aid-33287805

    Es zeigt, wieviele Fahrräder dort Platz finden, wo ein einziges KFZ eine große Verkehrsfläche in Anspruch nimmt.

    Um die Notwendigkeit einer Verkehrswende deutlich zu machen, müsste der Titel eigentlich heißen:

    "Autofahrer verweigern Verkehrswende"

    Vermutlich müssen die Befürworter einer echten Verkehrswende noch viel deutlicher darauf hinweisen: DAS AUTO MUSS WEG!

    Ich habe heute mal den 1. Bürgermeister von Herzogenaurach German Hacker, (übersetzt Deutscher Computerkrimineller) angeschrieben, da er auf seiner Rathauswebseite mit einem Fahrrad für's Foto posiert (das lustigerweise auch einen EURO 5 GRÜN Aufkleber am Rahmen hat), was er denn als Radfahrer von dieser Straße in seinen Ort hinein hält.

    Er hat sogar heute noch zurückgeschrieben, dass hier seit drei Jahren ein Radweg hinsoll, aber weil es eine Staatsstraße ist, ist das staatliche Bauamt Nürnberg zuständig ist, die jedoch keine "Mitarbeiter" dafür finden, was auch immer das heißen soll.

    Ist der von deinem Bürgermeister empfohlene Radweg denn stark frequentiert? Besonders nach Einbruch der Dämmerung wäre es mir schon lieber, Wege zu benutzen, auf denen hin und wieder auch noch wer anderes unterwegs ist.

    Ja, das wissen wir jetzt alle, dass du den motorisierten Verkehr außerorts völlig unnötig gängeln willst... :rolleyes: Auch das hier wirst du ja nicht müde, zu wiederholen:

    Das ist (wie bereits mehrfach kritiskert) ebenfalls totaler Nonsens. Die meisten Landstraßen sind nicht "zu breit" gebaut, sondern zu schmal!

    Von vielen schon wurde die Breite der Straße als Qualitätsmerkmal für die Sicherheit gesehen. Und zwar vor allem deshalb, um ein Argument gegen Geschwindigkeitsbegrenzungen vortragen zu können: „Rümmele soll sich lieber darum kümmern, dass die Straßen endlich verkehrsgerecht ausgebaut werden.“", argumentierte der spätere Bundeskanzler Helmut Schmidt 1956 als Abgeordneter der SPD-Fraktion. Er argumentierte damals gegen das Vorhaben der Bundesregierung (der CDU-Abgeordnete Rümmele war Vorsitzender eines parlamentarischen Ausschusses zum Thema) ein generelles Tempolimit von 50 km/h innerorts einzuführen, um die hohen Unfallzahlen zu senken.

    aus:

    Spiegel vom 17.10.1956: "VERKEHR / GESCHWINDIGKEITSBESCHRÄNKUNG Nächstes Jahr langsamer"

    https://www.spiegel.de/spiegel/print/d-43064362.html

    Damals, das war Ende der 50er Jahre, als es darum ging, ein generelles Tempolimit innerorts von Tempo 50 einzuführen!

    Und wie argumentierte damals der spätere Bundeskanzler Hemut Schmidt dagegen an?

    Es braucht kein Tempolimit, die zu schmalen Straßen sind Schuld daran, dass es zu Unfällen kommt. Wenn die Straßen endlich "verkehrsgerecht ausgebaut" sind, dann wird es auch keine Unfälle mehr geben.

    Es ist eben kein "totaler Nonsens" darauf hinzuweisen, dass die auf einer Straße gefahrene Geschwindigkeit etwas mit der Fahrbahnbreite zu tun hat.

    Deine Vermutung, dass breite Straßen sicherer seien als schmalere ist auch noch in anderer Hinsicht nicht zutreffend: Riskante Überhohlmannöver ereignen sich ja deshalb, weil risikobereite Fahrer dazu bereit sind. Du vermutest, dass diese Risikobereitschaft durch schmale Straßen gesteigert wird. Würde man diesen Gedanken konsequent fortsetzen, dann müsstest du Landstraßen zu mehrspurigen Autobahnen ausbauen. Und tatsächlich relativ gesehen zum Verkehrsaufkommen auf Autobahnen geschehen dort nur wenige Unfälle.

    Aber genau so wenig, wie man Helmut Schmidts Kritik am Tempolimit von 50 km/h innerorts Ernst nehmen kann, gilt das auch für viele Landstraßen im ländlichen Bereich. Leider wird dort immer wieder mal ein Abschnitt ausgebaut. Es gibt zahlreiche Bundestraßen-Abschnitte, die heute besser ausgebaut sind als viele Autobahnen vor 50 Jahren. Und auf denen darf dann auch gerne auch mal (Sonderegelung) 120 km/h gefahren werden.

    Aber das kostet einen Haufen Geld und die Landschaft wird damit zubetoniert. Und du bedauerst es ja selbst, Radverkehr ist auf solchen Straßen nicht mehr vorgesehen. Und es ist auch den Radfahrern nicht mehr zumutbar, dass sie mit Autos mit Tempo 100 und mehr sich die Fahrbahn teilen.

    Zugegeben: Ein generelles Tempolimit von 60 km/h auf Autobahnen ist auch nicht besonders populär. Aber es könnte an Popularität dazugewinnen, wenn deutlich wird, dass damit enorm viel Geld gespart wird. Separat abgetrennte Radwege müssten nicht gebaut werden. Straßenverläufe müssten nicht kostenaufwendig begradigt werden usw. Und schließlich stellst du selbst fest, dass an vielen Stellen heute schon Tempo 70 gilt. (Zutreffender als "schon" wäre jedoch "noch", weil für diese Gefahrenstellen für Straßenverbreiterungen und Begradigungen und Kreuzungsausbau bereits äußerst kostspielige Pläne in der Schublade liegen.)

    Das eingesparte Geld würde jedoch zur Verbesserung des ÖPNV auch im ländlichen Raum besser angelegt werden.

    »Die Kreuzung von Lister Meile und Hamburger Allee: Für Autofahrer, die rechts abbiegen, ist die versetzte Fußgängerampel kaum einzusehen – sie erkennen nicht, ob die Fußgänger Rot oder Grün haben. Das schafft gefährliche Situationen. «

    Mit Verlaub, Frau Journalistin oder Herr Journalist, das ist Unfug. In der StVO steht nicht »wenn keine Fußgängerampel zu sehen ist, dürfen Autofahrer mit vollem Karacho rechts abbiegen«, sondern: »Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.«

    Dein Zitat stammt aus der Bildunterschrift aus dem von mir verlinkten Artikel, hier noch mal der Link: https://www.haz.de/Hannover/Aus-d…nger-macht-Sinn

    Und ich kann dir da nur vollen Herzens zustimmen! :thumbup:

    Es ist wirklich abenteuerlich was sich manche am Steuer eines Autos erlauben. Da gehst du als Fußgänger an einer grünen Ampel los, anderen Fußgängern hinterher, die schon vor dir am Überweg waren. Der wartepflichtige abbiegende Autofahrer kriegt das aber nicht unbedingt mit, sondern sieht dich erst dann auf dem Überweg, wenn die Ampel bereits auf Rot umgesprungen ist. Manche fühlen sich in dem Moment voll im Recht dich überzumangeln, wissen aber (zum Glück) in der Regel, dass sie das nicht dürfen und veranstalten stattdessen ein Hupkonzert. (Was sie in der Situation übrigens auch nicht dürften!) Erst jetzt schauen andere Passanten auf, die ebenfalls nicht mitbekommen haben, dass du als Fußgänger bei Grün losgegangen bist.

    Selbstverständlich hast du die Straße zu Ende zu überqueren, auch wenn währenddessen die Fußgängerampel auf Rot umspringt.

    Das wissen aber länst nicht mal alle Fußgänger. Und die fangen dann auch noch an zu schimpfen, dass es doch sehr leichtsinnig sei, die Straße bei Rot zu überqueren.

    Ein noch schlimmeres Hupkonzert wird dann angestimmt, wenn die Ampelphase so kurz ist, dass der Querverkehr bereits Grün hat, du aber immer noch auf dem Überweg unterwegs bist. Manche Autofahrer lassen dann auch noch lautstark den Motor aufheulen und fahren ruckweise ein Stück nach vorne.

    Typisch in Hannover für eine solche Ampel ist diese Radfahrerampel an der "Innenstadtautobahn" Lavesallee:

    Hier aus Radfahrersicht:

    https://www.haz.de/Hannover/Aus-d…nger-macht-Sinn

    Und hier aus Autofahrersicht:

    https://www.google.de/maps/@52.36629…!7i13312!8i6656

    Es gab schon mehrfach Anläufe an dieser Stelle statt einer reinen Radfahrampel (mit Extra kurzen Grünphasen für Radfahrer) eine kombinierte Radfahrer und Fußgängerampel zu machen.

    Aber die Laversallee hat einen extrem hohen Symbolwert bei den Verfechtern der autogerechten Stadt. Hier an dieser zentralen Stelle eine Fußgängerampel hinzubauen wäre gleichbedeutend damit, die Idee der autogerechten Stadt Hannover endgültig zu beerdigen.

    Schließlich hat man unter der Lavesallee an zwei Stellen Fußgängertunnel hingebaut, die die unbeschränkte Raserei auf der Innenstadtautobahn gewährleisten sollten.

    "Unbeschränkte Raserei" ist dabei durchaus wörtlich zu verstehen!

    Auf Seite 11 (Seite 93)

    in dem Aufsatz

    "Rudolf Hillebrecht und der autogerechte Wiederaufbau Hannovers nach 1945"

    P. Paul Zalewski

    https://docplayer.org/24563756-Rudol…-nach-1945.html

    kann man mehr lesen über die Anfang der 50er-Jahre in das Herz der Calenberger Neustadt planierte Stadtautobahn.

    Damals, Anfang der 50er Jahre, gab es noch kein Tempolimit innerorts:

    "Es ist eine paradiesische Vorstellung für Raser: Mitte der 50er Jahre herrschte in der Bundesrepublik freie Fahrt für freie Bürger. Es gab keine Tempolimits. Vor 60 Jahren, am 1. September 1957, schob ein Bundesgesetz dann aber einen ersten Riegel vor. In Ortschaften gilt seitdem Tempo 50.

    Die Post an den Bundesverkehrsminister ist damals starker Tobak. Mütter klagen den Tod ihrer Kinder an, die beim Spielen von Autos überfahren wurden. Andere Briefeschreiber kritisieren den „Massenmord auf Deutschlands Straßen"." aus Neue Werstfäliche vom 31.8.2017, https://www.nw.de/nachrichten/th…ingefuehrt.html

    Die Köpfe vieler Hannoveraner besonders vieler Hannoveraner Autofahrer freilich sind immer noch komplett vernebelt von den Benzinschwaden der damaligen Zeit, als noch gerast werden durfte, was Motor und Getriebe hergaben. Radfahrer und Fußgänger werden auch heute noch für viele Hannoveraner besonders für viele Hannoveraner Autofahrer nur als Statisten am Rand der Rennstrecke geduldet, die willfährig die Abgasschwaden inhallieren, den Motorenlärm erdulden und genügend Opferbereitschaft aufbringen, wenn sie es wagen, sich in das vom Autoverkehr dominierte Verkehrsgeschehen zu begeben.

    Und leider hat man bei diesem OB-Wahlkampf noch nicht mal bei den Grünen den Eindruck, als wollten sie ernsthaft der Autolobby-Vorherrschaft Paroli bieten. Die Linken sind ohnehin korumpiert, denn Arbeitsplätze (in der Autoindustrie) und Autos für alle sind ihnen wichtiger als eine echte Verkehrswende hin zu mehr ÖPNV und Radverkehr wovon dann tatsächlich Alle profitieren könnten.

    Das ist zwar teilweise richtig, aber nicht der Normalfall. Für beschädigte Verkehrszeichen kommt der Verursacher (bzw dessen Versicherung) auf, wenn er ermittelt wird. Dies ist ein typischer Fall von Unfallflucht, wird regelmäßig angezeigt und verfolgt (weil der Schaden eben recht hoch ist). Es kann eben nur sein, dass kein Verursacher ermittelt wird. Typisch insbesondere dann, wenn der Mast nachts um 3 von einem besoffenen Fahrer umgebügelt wurde. Der flüchtet und es hat keiner mehr gesehen als das Kennzeichen.

    Da jetzt die Allgemeinheit grundsätzlich als Ansprechpartner hinzustellen ist einfach Propaganda. Kann man machen, muss nicht sein. Alle Leitplanken und Verkehrszeichen die ich bisher umgefahren habe musste ich auch bezahlen.

    Weil es so viel Spaß macht ein wenig zu pöbeln: Vielleicht ist das in Preußen ja anders.

    Schön wäre es ja, wenn deine Einschätzung zuträfe, dass die meisten krumm gefahrenen Poller, Verkehrszeichenträger, Ampeln usw. von den Verursachern bezahlt werden, oder deren Versicherungen. Hast du denn konkrete Hinweise darauf?

    Habe gerade den Artikel mit dem Zitat aus der Print-Ausgabe (mein voriger Beitrag) frei zugänglich im Netz entdeckt. Darin heißt es: "Die Grünen, Bündnispartner der SPD im Rat, forderten am Montag einen „Paradigmenwechsel in der Verkehrspolitik“. Die Stadtverbandsvorsitzende Gisela Witte sagte, die autogerechte Stadt gefährde andere Verkehrsteilnehmer. Ihre Forderungen gleichen denen von Hansmann: eigenständige und sichere Wege sowie eigene Ampelschaltungen für Radfahrer. Statistisch erwiesen sei jedoch, dass „Radschutzstreifen auf der Fahrbahn sicherer sind als Radwege neben der Fahrbahn“."

    https://www.haz.de/Hannover/Aus-d…nger-macht-Sinn

    Was ist eine "Tempo-100-Landstraße"?

    Ich persönlich seh in Mittigfahren auch nicht die ultimative Lösung. Aber man kann durchaus mit einem halben bis viertel Meter gut fahren. Ist der Fahrstreifen breit genug, damit Autofahrer auch bei Gegenverkehr einigermaßen gut überholen können, geht auch weit rechts.

    Ich als Extrem-Außerortsradler hab weder mit Tempo 100, noch mit der Verkehrsdichte ein Problem. Heikel wird es oft auf eher "unverdächtigen", kurvigen und unübersichtlichen Landstraßen mitten im Nirgendwo. Wenn man auf gut Glück überholt wird - und dann doch Gegenverkehr kommt.

    "Bis 1972 konnte außerhalb geschlossener Ortschaften in der Bundesrepublik unbegrenzt schnell gefahren werden. Um Unfälle zu vermeiden, wurde nach mehrjährigen Versuchen die Geschwindigkeit auf 100 km/h begrenzt. Auf deutschen Autobahnen gibt es bis heute kein generelles Tempolimit."

    Eine Tempo-100-Landstraße ist demnach jede Landstraße, bei der nicht durch ein entsprechend angeordnetes Tempolimit weniger schnell als Tempo 100 gefahren wird. (Falls die Autofahrerinnen und Autofahrer das generelle max. Tempolimit kennen und entsprechend angeordnete Tempolimit wahrnehmen und respektieren.)

    Vermutlich muss man wohl generell von Tempo-100+X-Landstraßen ausgehen.

    In dem Video, der bereits weiter oben verlinkt ist, ( https://www.dw.com/de/damals-temp…Fen/av-17133385 ) ist ziemlich am Anfang ein Tempolimit-Schild von 50 km/h zu sehen. Dann geht es unter der Unterführung durch und kurz darauf kommt eine Kreuzung, bei der das, was wie ein Radweg-Markierung aussieht direkt in die Leitplanke führt. Das ist die Kreuzung, die bei 2:00 passiert wird. Da danach kein Tempolimit-Schild mehr kommt, darf auf der Straße 100 km/h gefahren werden. Bei Minute 2:13 kommt ein Schild Straßenschäden, jedoch kein entsprechendes Tempolimit, obwohl das an der Stelle sicher Sinn macht.

    Auf Landstraßen sollte ein generelles Tempolimit von max. 60 km/h gelten. Da viele Landstraßen viel zu breit gebaut sind, kann dann die Fahrbahn verengt werden, wenn die Geschwindigkeit reduziert wird. Im Begegnungsfall würden Autos dann nicht mehr mit addiert 200 Km/h aneinander vorbeiflitzen, sondern nur noch mit 120 km/h. Das können sie mit einem deutlich geringeren Abstand tun. Und so gibt es dann genug Platz, um Fahrradstreifen anzulegen. Das sollten allerdings geschützte Fahrradstreifen sein! Mindestens eine "Rüttelmarkierung-Linie" sollte den Radfahrstreifen schützen. Hier gibt's Infos zur Rüttelmarkierung: https://www.waz-online.de/Gifhorn/Gifhor…chwere-Unfaelle

    Dann sind auch solche absurden ausschwenkenden Radwegführungen wie auf deinem Foto, Pirminator, nicht mehr angesagt. Diese Art der Kreuzungsgestaltung wird ja nur deshalb gemacht, damit die Geschwindigkeit von Tempo 100 möglichst auch an Kreuzungen gehalten werden kann. Abbiegende Fahrzeuge können durch eine solche Kreuzungsgestaltung mit hoher Geschwindigkeit von der Straße abbiegen. Die weiter gerade aus fahrenden Fahrzeuge werden dadurch kaum ausgebremst.

    Ein Hinweis auf die Kosten für krumm gefahrene Verkehrszeichenträger gibt dieser HAZ-Artikel vom 18.7.19: https://www.haz.de/Hannover/Aus-d…maessig-gerammt

    "Die Kosten für die Reparatur der Radfahrerampel betragen zwischen 2500 und 3000 Euro, je nach Schwere des Schadens“, teilte die Stadt auf Anfrage mit. (...) Die Kosten für die Instandsetzung des Verkehrszeichens betragen nach Angaben der Stadt „wenige 100 Euro, je nachdem, ob das Schild nur gerichtet oder ganz ersetzt werden muss“, heißt es von der Verwaltung."

    Kostenpunkt mehrere 100 Euro!

    Kostenpunkt 2500 bis 3000 Euro!

    Der HAZ-Artikel berichtet nichts darüber, dass diese Kosten von den Verursachern beglichen werden. Dafür kommt wohl der Steuerzahler auf.

    Aber das sind natürlich so Sachen, um die sich der Steuerzahlerbund nicht kümmert. Denn die vom Steuerzahlerbund tragen eine Autofahrerbrille.


    Hinweis: Meine Fotos sind nicht vom Lister Platz, da komme ich nur selten vorbei, sondern aus der Calenberger Neustadt und Linden-Nord.

    die Doppelgelenkbusse von VanHool, die noch vor einiger Zeit in Hamburg unterwegs waren, hatten eine Kamera hinter dem 2. Gelenk, so dass die lenkende Person dort keinen Super-Toten-Winkel hatte...

    Diese Doppelgelenkbusse sind so lang, dass sie nur mit Sondergenehmigung fahren dürfen. Vielleicht sind die zusätzlichen Kameras eine entsprechende Auflage?

    Für den Bus in diesem Video ist wohl auf jeden Fall so was nötig: https://m.youtube.com/watch?v=R3RghnwpPAI

    Nein, es befand genauer gesagt, sie sei zu eng für ZWEI dort LEGAL nebeneinander Radelnde, denen man dieses explizit STETS eingeräumte Recht dort (aus Blickwinkel der Autler leider) auch nicht bei Begegnungsverkehr wegdiskutieren darf, und Autos im Begegnungsverkehr.

    Dann bestünde allerdings tatsächlich die Option, dass in ganz vielen Fahrradstraßen jetzt das Parken verboten wird.

    Oder es werden ganz viele Fahrradstraßen einfach aufgehoben, weil es schwer ist dafür Mehrheiten zu organisieren, Parkplätze zurückzubauen. "Wenn du erst mal irgendwo es zugelassen hast, dass an einer bestimmten Stelle geparkt werden darf, dann kriegst du diesen Parkplatz nicht wieder weg. Da kommt dann der Fußballverein um die Ecke und behauptet, da habe schon immer der Trainer geparkt. Oder es kommt die Kirchengemeinde an und behauptet, da habe schon immer der Organist sein Auto abgestellt."

    In den 1970er Jahren musste für die Heranwachsenden das eigene Fahrzeug entweder schnell sein, sprich Rennrad. Oder es musste cool sein, sprich Bonanza-Fahrrad. Ab 15 kam dann das Mofa ins Spiel.

    Mit dem Elektro-Tretroller, den schon 14jährige fahren dürfen (ohne Mofaführerschein), ist das Einstiegsalter in das legalisierte Tempo-Suchtverhalten nochmal um ein Jahr gesunken.

    Der Paragraph 1 wird regelmäßig so ausgelegt:

    Wer die Regeln ab § 2 kennt, hat denen Vorrang einzuräumen, denen diese egal sind.

    In Bargteheide sind.Schutzstreifen geplant.

    "Ich folge üblicherweise der „Regel“, zum ruhenden Verkehr mindestens den Abstand einer breiten Autotür zu halten. Damit kann ich allenfalls noch auf der Begrenzung des Schutzstreifens fahren. Damit erzürne ich natürlich zahlreiche Autofahrer, die mich gerne aus dem Weg haben würden."

    Zitat aus:

    https://www.rund-ums-rad.info/verkehrsrecht-…schutzstreifen/

    Viele Autofahrer meinen, die StVO schreibe Radfahrern vor, stets am äußersten rechten Fahrbahnrand zu fahren. Befindet sich am Fahrbahnrand ein Schutzstreifen, dann verstärkt das beim Autofahrer zusätzlich diese Annahme.

    So genannte Schutzstreifen werden nach meiner Beobachtung häufig dort geschaffen, wo es eigentlich besser wäre den Autoverkehr deutlich zu reduzieren und/oder ein Tempolimit von 30 km/h oder auch je nach Situation 20 km/h einzuführen.

    Wer Paragraph 1 der StVO beherzigt, der wird als Autofahrer nicht mit Hupen und Schimpfen einen Radfahrer bedrängen, der am äußersten linken Rand eines Schutzstreifens fährt. Und er wird diesen Radfahrer erst überholen, wenn der Gegenverkehr das wirklich zulässt.

    Fahrräder werden manipuliert, S-Pedelecs werden manipuliert, PKW werden manipuliert, LKW werden manipuliert, Mofos frisiert, Mopeds manipuliert und selbst dauerläufer und spinter gedop'd

    Ich finde das argument "man kann aber manipulieren und gegen die StV(Z)O verstoßen" reichlich akademisch. jedes Verkehrsmittel kann und wird manipuliert. Deswegen das Konzept von [Verkehrsmittel] infrage zu stellen... nunja.

    Du musst zugeben, die Manipulations-Möglichkeiten an einem reinen Fahrrad sind begrenzt im Vergleich zu dem, was an Fahrzeugen mit Motor möglich ist und gemacht wird.

    Elektro-Tretroller, in dem DLF-Beitrag E-Scooter genannt, tragen angeblich dazu bei, "dass rückschrittlichste, menschenfeindlichste, umweltschädlichste und platzfressendste Fortbewegungsmittel der Menschheit in Frage zu stellen: das Auto. Vielleicht ist die Aufregung über die Roller auch deswegen so groß, weil es dem Autoverkehr weiter an den Kragen geht, obwohl der am meisten Platz frisst und uns alle am meisten gefährdet." So heißt es in dem DLF-Beitrag. https://www.deutschlandfunkkultur.de/elektro-tretro…ticle_id=454366

    Diese heftig vorgetragene Kritik am MIV dient den Machern der Sendung lediglich dazu, den Elektrotretroller als das hippe Fortbewegungsmittel anzupreisen, mit dem sich die Verkehrswende quasi von selbst verwirklichen lässt, ohne von außen steuernd eingreifen zu müssen. Es ist ein weiteres falsches Heilsversprechen der Autolobby. Der Vorgang erinnert mich an das Riesen-Brimborium, das stets. veranstaltet wird, wenn es mal wieder darum geht, die schädlichen Auswirkungen des Autoverkehrs geschickt zu kaschieren. Dann werden "coole" angebliche Ersatzverkehrsmittel angepriesen, die jedoch bei weitem nicht das halten was versprochen wird.

    "Gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr ist das oberste Gebot für mehr Verkehrssicherheit."

    Das halte ich für falsch. Das sicherste wäre, wenn sich alle Verkehrsteilnehmer an die Vorgaben der StVO halten, welche nach dem allerersten Paragraphen noch so kommen.

    Kritiker weisen darauf hin, dass es sich bei der Straßenverkehrsordnung eigentlich um eine Straßenverkehrsunrechtsordnung handele, die vor allem dazu dient, den Autoverkehr zu privilegieren und auszubreiten.

    Schutzstreifen stehen in der Kritik, weil sie zu einem zu dichten Überholen verleiten. Das StVO-Gebot, mit ausreichend Abstand zu überholen, wird in den Köpfen vieler Autofahrer zu einem Überholen an der Schutzstreifenmarkierungsgrenze und dann wirds für den Radverkehr oft zu eng.

    "Die StVO wird,s schon richten", ist zu kurz gedacht.

    Wenn das Gericht befindet, die Kleefelder Straße sei zu eng für den Begegnungsverkehr von Fahrrädern und Autos, dann ist die Straße doch bei weitem zu eng für den Begegnungsverkehr von Autos.

    Wenn nun im Falle einer Rücknahme der Fahrradstraßenregelung ein anderer Anwohner dagegen klagt, dass in der Straße Zweirichtungsverkehr zugelassen ist, muss sie dann Einbahnstraße werden?

    Und würde in diesem Fall die herbeigeklagte Einbahnstraße für Radler in die Gegenrichtung frei gegeben werden können? Vermutlich nicht, denn für den Begegnungsverkehr ist sie ja zu eng.

    Wenn man das dann noch auf andere Straßen übertragen würde, dann hätten wir bald nur noch Einbahnstraßen ohne Freigabe für den Radverkehr in die Gegenrichtung.

    Oder es müsste in den Straßen überall das Parken verboten werden!

    Man traut ja oft Menschen, die mit einem Krankenfahrstuhl unterwegs sind, so was nicht zu: Aber auch Krankenfahrstühle werden schon mal manipuliert.

    In dem DLF-Beitrag fällt auf, dass der Elektrotretroller als Fahrzeug bezeichnet wird, das nicht schneller als 20km/h fahren könne. Angeblich ist das der Garant dafür, dass es ein sicheres Fahrzeug sei.

    Das gilt jedoch nur, wenn ausreichend technische Kontrollen stattfinden, um Manipulationen aufzudecken. https://m.haz.de/Nachrichten/Po…Verstoessen-auf

    Dem HAZ-Artikel zufolge fordert unser Verkehrsminister mit Benzin im Blut die Kommunen dazu auf, die E-Tretroller zu kontrollieren. Die Kommunen verweisen jedoch darauf, das sei Polizeiaufgabe, also Ländersache.