Das wissen wir. Aber auf welcher Rechtsgrundlage kann man dagegen vorgehen?
Hier kommt nicht einmal ein Fußgänger mit Gehhilfe durch. Im vergangenen Jahr gab es an dieser Stelle einen Solo-Unfall eines Radfahrers, Typ "sonstiger Unfall", Unfallart "Unfall anderer Art". Was mag da wohl passiert sein?

Hier gab es 2018 einen Unfall zwischen zwei sich begegnenden Radfahrern. Wie konnte das nur passieren?

Da meine Lieblings-Stadtverwaltung sich von solchen Argumenten nicht beeindrucken lässt (2 Unfälle an zwei unterschiedlichen Stellen sind schließlich kein Unfallschwerpunkt), muss man wohl leider wieder mit der Paragraphenkeule nachhelfen.
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Nach ca. einem halben Jahr bekam ich dann doch noch eine Reaktion der Gehrdener Stadtverwaltung auf meine Kritik an den Drängelgittern in Gehrden:

Ich zitier mal aus der Antwort:
Entschuldigen
Sie bitte, dass wir Ihnen so lange eine Antwort schuldig waren. Vielen Dank für Ihre konstruktiven Hinweise.
Die
Zuständigkeiten zu den Radwegen müssen immer vorher beachtet werden und daher wurde Ihre Mail leider nicht so schnell bearbeitet, wie erhofft.
Zudem haben
wir in so einer kleinen Kommune leider keinen Radverkehrskoordinator und müssen
diesen Bereich daher noch zusätzlich zu unserer eigenen Arbeit abdecken.
Ihre Fotos und Kommentare haben uns einen guten Einblick gegeben.
Als erstes muss ich Ihnen sagen, dass Ihre genannten Gittern die gesetzlichen
Anforderungen erfüllen und die dazwischenliegenden Abstände politisch bestimmt wurden, d.h. gängige
Fahrräder, Kinderwagen und Rollatoren
kommen durch die Öffnung.
Man könnte
die Gitter noch etwas versetzen, jedoch würden
sie dann auch ihre eigentliche Aufgabe
verlieren. Die Gitter am Friedhof sollen ein schnelles Ausfahren auf die direkt
dahinterliegende Hauptstraße (Levester Straße) verhindern. Wenn man sich dort
nicht so gut auskennt oder nicht gut aufpasst, könnte es sonst passieren, dass
man unkontrolliert auf die Straße hinausfährt und
einen Unfall mit einem Auto verursacht. Der Fußgängerweg ist an der
Stelle auch sehr schmal, sodass kaum Spielraum zum abrupten Bremsen gegeben
ist. Das Gitter am Friedhof gehört, wie das andere Gitter, ebenfalls zu einem
Schulweg, was die Angelegenheit noch komplizierter und das Gitter allerdings
noch sinnvoller macht.
Die andere
genannte Strecke an der Hangstraße ist so steil, dass ein Schieben dort aus
Sicherheitsgründen und auf Grund der Anstrengung angebracht wäre (Auch mit
Elektrorädern, mit denen man leichter den Berg
rauf kommen würde).
Die Gitter
dort sollen ebenfalls ein schnelles, u.a. durch die Gefällestrecke provoziertes
direktes Ausfahren auf die Straße verhindern. Dieser Weg wird auch vielfach von
Schülern des Matthias-Claudius-Gymnasium, welches ebenfalls direkt neben der
genannten Strecke oben am Berg liegt, benutzt.
Natürlich
könnte man das blaue Drängelgitter mit rot-weißen Streifen versehen, um es
sichtbarer zu machen. An diesem Punkt muss ich Ihnen
recht geben und wir werden uns darum kümmern. (...)Mit
freundlichen Grüßen
Stadt
Gehrden
Der
Bürgermeister
Im Auftrag ...
Daraufhin habe ich erneut geschrieben und um den Abbau der Drängelgitter gebeten verbunden mit Temporeduktion auf der Straße, die zu queren ist. Mal sehen ob noch was kommt.