"Zwar gibt es die Pflicht, einen einfachen Mundschutz zu tragen." heißt es in dem von Malte VERLINKTEN welt-artikel. Was wäre denn etwas, das über einen einfachen Mundschutz hinaus gehen würde? Da bieten sich die FFP2-Schutzmasken an:
"Für pflegerische Tätigkeiten oder andere Situationen, in denen Menschen engen Kontakt zu Influenza- oder Covid-19-Verdachtsfällen haben, wird ein einfacher Gesichtsschutz eigentlich als ungeeignet eingestuft. Dafür gibt es Masken mit der Schutzstufe FFP-2, die bestimmte Anforderungen zum Filtern von Partikeln erfüllen müssen. Sie sind beispielsweise wichtig für den Einsatz in Krankenhäusern, damit sich das Personal nicht infiziert. Geregelt sind die Anforderungen an solche Masken in der europäischen Norm 149; FFP steht für "filtering facepiece".
FFP2-Masken sollen nur einmal verwendet werden. Wegen der akuten Knappheit empfiehlt das RKI aber, die Masken möglicherweise erneut zu benutzen. Allerdings müssen dafür eine Reihe von Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden."
Problem: Damit diese FFP 2 Masken ihre volle Wirkung entfalten, müssen sie auf glatter Haut eng anliegen. Das ist dann wie bei Alexander dem Großen, der der klerikalen Obrigkeit die Bärte abrasierte, und so weit möchten die Fluggesellschaften und Nahverkehrsunternehmen anscheinend nicht gehen, dass sie ihren Flug- und Fahrgästen zumuten, den Bart abzurasieren.
Aber vielleicht ist es ja auch möglich, den Bart mit Pomade oder Fettcreme zu behandeln, so dass doch ein sicherer Sitz der FFP2-Maske gewährleistet ist? Darüber steht in diesem Artikel aus dem das folgende Zitat stammt, leider nichts geschrieben:
"Es muss sichergestellt sein, dass keine Lücken zwischen Gesicht und Maske vorhanden sind. Bartträger können keinen Dichtsitz erreichen." aus: COVID-19: Welche Atemschutzmaske ist die richtige?, healthcare in europe, vom 27.3.2020 https://healthcare-in-europe.com/de/home/
Wie es zur Zeit beim Fliegen zugeht, wird in diesem Extra-3-Beitrag vom 27.5.2020 thematisiert:
Ich habe den Link auf den entsprechenden Filmausschnitt ausgerichtet bei Minute 5:55.
Eigentlich müssten Nahverkehrsgesellschaften, Fernzug- und Flugzeugbetreiber, die es zulassen, dass die Züge sich über das Abstandsgebot hinaus füllen, einen entsprechend qualifizierten Mundschutz anbieten. Aber das würde den Preis nach oben treiben. Andererseits werden viele Millionen Euro für Abwrackprämien investiert. Warum nicht auch in qualifizierte Schutzmasken?
Was den Nahverkehr angeht, sähe ich am ehesten noch einen Spielraum, es bei der jetzigen Regelung zu belassen. Allerdings sollten auch hier die Nahverkehrsunternehmen verpflichtet und dabei finanziell unterstützt werden zumindest einen Mund-Nasen-Schutz kostenfrei anzubieten. Im Nahverkehr sind die Kontaktzeiträume jedenfalls deutlich kürzer als bei Fernzugreisen oder Flugreisen. Das beste allerdings wäre es, weiterhin ganz klare Reisewarnungen auch innerhalb von Staaten in der Form auszusprechen, dass auf Reisen möglichst verzichtet wird. Denn die Übertragungsgefahr beschränkt sich nicht auf das benutzte Verkehrsmittel, wie Ischgl leider eindeutig belegt hat.