Beiträge von Ullie

    Bist Du Dir da sicher? Oder wann war damals? Ich bin mir sehr sicher, dass dort vor der Umwandlung in [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] sämtliche Hochborde mit [Zeichen 240] beschildert waren. Die waren bzw. sind aber auch nicht in einem Zustand, der eine Sanierung nötig gemacht hätte, also wenn „damals“ länger 10 Jahre her ist dann vielleicht. Bin ja nur zugezogener Schaumburger. Ist eine der Stellen bei denen ich daran dachte tätig zu werden. ;)

    Also sagen wir mal, ich bin mir da 97%ig sicher, kann aber grad kein Foto dazu finden. Dafür habe ich ein anderes entdeckt, nämlich von 2014, von der Ortsdurchfahrt durch Niedernwöhren, Hauptstraße, Höhe Einmündung Vor der Reihe. https://www.google.de/maps/place/Vor…5662!4d9.138673 Leider fehlt mir jetzt da wieder das aktuelle Vergleichsfoto. Aber ich weiß ganz sicher, dass da heute immer noch zweistreifig gepflastert ist, so dass man erkennen kann, das hier so was wie ein "Radweg" ist. Und der wird auch noch von vielen benutzt, während andere Radfahrer*innen auf der Fahrbahn fahren, weil das Schild und weitere der Art [Zeichen 241-30]in Niedernöhren ersatzlos abmontiert wurden. In Wiedensahl (das ist ein Ort weiter) hat man die Bürgersetige neu gepflastert und vermutlich deshalb diese Kombi [Zeichen 239]+ [Zusatzzeichen 1022-10] aufgehängt.

    Hier das Foto aus Niedernwöhren und, wie schon gesagt 97%ig und mehr, bin ich mir sicher, dass es in Wiedensahl früher auch so war, dass es hochbord zwei verschiedenfarbig gepflasterte Streifen und das blaue Schild getrennter Rad- und Fußweg gab. [Zeichen 241-30]

    Welche neue Kategorie soll das sein?

    Vorher war es ein benutzungspflichtiger gemeinsamer Geh-/Radweg.

    Jetzt ist es ein nicht benutzungspflichtiger gemeinsamer Geh-/Radweg.

    Besser wäre es wenn es ein reiner Gehweg wäre, da gebe ich Dir recht. Aber besser als vorher ist es allemal.

    Es kommt halt auf das Vorher an und aus wessen Sicht man die Sache betrachtet. Und vielleicht auch mit welchem Optimismus.

    Um noch mal auf das Beispiel aus Wiedensahl zurückzukommen:

    Früher war da mal ein getrennter Fuß und Radweg mit blauem Schild gekennzeichnet. [Zeichen 241-30]

    Damals gab es aber auch einen hellgrauen und einen rot geplasterten Streifen.

    Aus Fußgängersicht würde ich mich freuen, wenn der Weg nicht für den Radverkehr freigegeben wäre.

    Der eine oder andere Fahrradfahrer würde sich jedoch darüber ärgern, weil er lieber den Gehweg benutzt und das nicht mehr dürfte, wenn der Gehweg nicht freigegeben wäre. Der hat aber schon immer den Gehweg benutzt und das will er auch weiterhin machen und sich nicht dazu zwingen lassen, die Straße zu benutzen.

    Da kann man sich anschließen oder nicht, auf jeden Fall sollte man so was nicht einfach bei Seite wischen, weil es sehr viele Radler gibt, die so denken. Und das sind auch keineswegs alles nur Gelegenheitsradler. Im Gegenteil, manche von denen radeln bei sehr vielen Gelegenheiten oder pendeln sogar täglich.

    Für diese Radler, die gerne Hochbord radeln, mag es egal sein ob ein Fußweg so [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] oder einfach nur mit [Zusatzzeichen 1022-10] gekennzeichnet ist, wie bei dem Beispiel von Schaumburger.

    Aber aus Fußgängersicht ist es mir lieber, wenn mit blauem Fußweg ausgeschildert ist, so dass ganz klar ist, es hat sich ganz deutlich gegenüber dem früheren Zustand, das war nämlich so [Zeichen 241-30] mit zwei verschiedenfarbigen Pflasterstreifen, etwas geändert.

    Das Problem, warum sowas überhaupt gemacht wird, ist halt das Fehlen einer sauberen Möglichkeit einen gemeinsamen Rad/Fußweg ohne Schrittgeschwindigkeit und Benutzungspflicht auszuweisen.

    Gilt denn für einen gemeinsamen Fuß-/Radweg oder für einen Fußweg mit Radverkehrfreigabe immer und in jedem Fall und ausnahmslos Schrittgeschwindigkeit?

    Zum Beipiel in diesem Fall halte ich es für richtig, dass Radfahrer Schrittgeschwindigkeit fahren:

    Aber zum Beispiel hier auf "freiem Feld" quasi und kein anderer Verkehrsteilnehmer weit und breit zu sehen, da halte ich es für gestattet schneller als Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Auch an der Bushaltestelle stehen nur ganz selten wartende Fahrgäste an Ferientagen eigentlich nie, denn dann fährt nur einmal am Tag der Bus.

    In einem solchen Fall geht es doch wohl vermutlich mehr darum, dass die Verkehrsverwaltung das Schild aufgestellt hat, weil der vorhandene Weg so schmal ist, dass sich Fußgänger und Radfahrer mit etwas höheren Geschwindigkeiten nicht gefahrlos begegnen können. Wenn ein Fußgänger auftaucht, nach meinen Erfahrungen eine seltene Ausnahme, dann reduziere ich mein Tempo auf Schrittgeschwindigkeit. (Falls ich nicht ohnehin auf der Fahrbahn fahre, denn benutzungspflichtig ist der Weg ja nicht.)

    Der Grusel-Radweg durchs Ihme-Zentrum https://www.youtube.com/watch?v=Hazgu9rcN28 , so heißt ein Video auf youtube.

    Genau dieser im Film gezeigte Radweg war heute einmal mehr Thema in der Hannoverschen Allgemeinen.

    Doch zunächst mal ein Rückblick auf einen HAZ-Artikel von 2013: "Der Weg durch das Ihme-Zentrum ist eine perfekte Abkürzung, wenn Radfahrer von Linden in die City kommen wollen. Aber nur wer weiß, dass ein Tunnel durch das Bauwerk führt, traut sich mit dem Fahrrad hinein. Denn noch ist es finster dort, und die scheinbar willkürlich aufgestellten Bauzäune vermitteln den Charme einer Bauruine." https://www.haz.de/Hannover/Aus-d…nde-des-Tunnels Genau wie dieser Thread lautete die Überschrift: "Licht am Ende des Tunnels".

    Unter demTitel "Weg frei für neuen Tunnel" berichtet die Druckausgabe der HAZ heute (14.2.2020): "Bis Ende November 2021 soll der Durchgang fertig sein." Entsprechend dem HAZ-Artikel haben sich der Haupteigentümer des Ihme-Zentrums, die "Projekt IZ Hannover GmbH und die Wohnungseigentümergemeinschaft auf einen Vertrag geeinigt. Die Projekt IZ Hannover GmbH, wird die Tunnelerneuerung planen und bauen und unterhalten. Die Stadt hannover beteiligt sich an den Unterhaltungskosten.

    Wer sich den o. g. Video angeschaut hat, der wundert sich vielleicht, wenn er erfährt, dass dieser Radweg wirklich sehr stark frequentiert wird! Er ist einfach eine geniale Abkürzung, um von der Lindener Gartenallee in die Calenberger Neustadt zu kommen.

    Und trotz der fiesen engen Ecken und dem häufigen Begegnungsverkehr, hat es meines Wissens dort noch keine Unfälle gegeben. Das erzähle ich mittlerweile immer wieder solchen Verkehrsteilnehmern, die meinen alle Radfahrer seien rücksichtslose Rüpelrader.

    Dann sag ich: Schau dir mal diesen Video an, dann wirst du sehen, dass das mit den "Rüpelradlern" eine üble Nachrede ist. denn wenn es tatsächlich so viele "Rüpelradler" gäbe, dann müsste es da jedenTag "krachen".

    Hoffentlich werden die Bauarbeiten zügig durchgeführt, und der Tunnel möglichst nur sehr kurze Zeit gesperrt werden für die Bauarbeiten.:)

    Hier in Hamburg stellt man um linksseitige Radwege freizugeben folgendes Schild auf (wurde von der VD genehmigt):

    CyL8gCr.png

    Beispiel

    Rechte freigegebene Gehwege sind mit einem einzelnen [Zusatzzeichen 1022-10] beschildert. Nicht-BNP. werden gar nicht beschildert

    Zwar ist diese Art der Beschilderung nicht bundeseinheitlich, aber ich favorisiere sie gegen die anderen modelle - auch aus dem Niedersächsischen Leitfaden.

    Aber wie soll denn der Benutzer eines rechtsseitigen nicht benutzungspflichtigen "Radweges" wissen, ob er mit Gegenverkehr zu rechnen hat?

    Dort wo in Hamburg an einem Zwei-Richtungs-Radweg das von dir gezeigte Schild

    CyL8gCr.png

    steht,

    da steht in Hannover dieses Schild [Zusatzzeichen 1022-10] in der "irregulären, aber ausnahmsweise erlaubten" Fahrtrichtung.

    Schützenallee in Hannover https://www.google.de/maps/place/Sch…962!4d9.7566502


    In der regulären Fahrtrichtung steht dieses Schild: [Zusatzzeichen 1000-33]

    Dann weiß der Radverkehr, dass er mit Fahrrad-Gegenverkehr rechnen muss.

    ebenfalls Schützenallee https://www.google.de/maps/place/Sch…962!4d9.7566502

    Das von dir gezeigte Schild, ist mir in Hannover noch nirgends aufgefallen.

    Wo ist denn dieser "Niedersächsische Leitfaden" nachzulesen, den du erwähnt hast?

    Und wie werden in Hamburg Rad Fahrende, die einen Angebotsradweg in regulärer Richtung benutzen, darauf hingewiesen, dass es sich um einen Zwei-Richtungs-Radweg handelt und mit Fahrrad-Gegenverkehr zu rechnen ist?

    :?:Oder sollte man an der Stelle sagen, das ist nicht so wichtig? Mit Fahrrad-Gegenverkehr muss man sowieso immer rechnen, wegen der vielen "Geisterfahrer".:?:

    Es sieht ganz so aus, dass es da länderspezifische Unterschiede gibt. Das finde ich einmal mehr nervig. Wenn es um den Radverkehr geht, macht mal wieder jeder, was er will, so scheint es.

    Schaumburger

    Mir gefällt nicht, dass Fußwege einfach nur mit einem Radfahrer frei gekennzeichnet werden. [Zusatzzeichen 1022-10]

    Dadurch wird meines Erachtens eine neue Kathegoerie "Radweg" eingeführt.

    Es gibt Fußwege, die für den Radverkehr freigegeben sind. [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10]

    Diese Kombination steht in Hannover dann, wenn der Radverkehr den Fußweg nur in der regulärenFahrtrichtung benutzen darf.

    Und auch im Landkreis Schaumburg habe ich das schon beobachtet, zum Beispiel hier an der Ortsdurchfahrt Niedernwöhren Richtung Statdhagen am Abzweig "Mittelbrink". https://www.google.de/maps/@52.36660…m/data=!3m1!1e3 Das ist ganz am Anfang der Ortsdurchfahrt durch Niedernwöhren nochbevor man den Mittellandkanal überquert.

    Wenn ein Fußweg vom Radverkehr in Fahrtrichtung benutzt werden darf, dann steht in Hannover diese Kombi: Fußweg + Radfahrer frei[Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10]

    Genau so wie in dem Beispiel aus dem Landkreis Schaumburg auf dem Foto gezeigt.

    Hier ein entsprechendes Beispiel aus Hannover:

    Wenn in Hannover ein Fußweg für den Radverkehr in beide Richtungen frei gegeben ist, dann wird das mit dieser Schilder-Kombi angezeigt: [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1000-33] Hier am Bahnhof Karl-Wichert-Allee:

    Zurück nach Schaumburg an die Landstraßen von Stadthagen und durch Niedernwöhren.

    Ein alleinstehendes [Zusatzzeichen 1022-10] habe ich dort noch nicht gesehen.

    In Hannover wird das nur an solchen Stellen benutzt, wo früher mal ein benutzungspflichtiger Radweg war, den man noch deutlich an der Pflasterung erkennt. Und wenn das ein ehemals in beide Richtungen benutzungspflichtiger Radweg war, dann erhält er in der regulären Fahrtrichtung dieses Schild, damit jeder weiß, dass mit Fahrrad-Gegenverkehr zu rechnen ist: [Zusatzzeichen 1000-33]

    Dein Beispiel aus Rolfshagen wirft Fragen auf:

    Ist der nur mit einem [Zusatzzeichen 1022-10]gekennzeichnete Bürgersteig jetzt mehr ein gemeinsamer Fuß- und Radweg: [Zeichen 240]

    Oder ist das jetzt vor allem ein Fußweg, [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] auf dem Radfahrer nochmal deutlich mehr Rücksicht auf den Fußverkehr nehmen müssen, als bei einem gemeinsamen Fuß- und Radweg?

    Fälschlicherweise? Es ist dann halt kein reiner Gehweg mehr, sondern ein nicht benutzugspflichtiger, gemeinsamer Geh-/Radweg. Der Radverkehr ist nicht mehr gezwungen in Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Auf Fußgänger Rücksicht nehmen muß er natürlich weiterhin.

    Sehe eigentlich keine Möglichkeit das anders zu interpretieren. Aber ob das so gedacht ist? :/

    Also selbst bei meinen gelegentlichen Ausflügen in den LK Schaumburg habe ich noch nicht gesehen, dass dort ein Gehweg ohne einen im Pflaster erkennbaren Radweg einfach nur mit einem Radfahrer frei gekennzeichnet wäre, wie es HiVelocity aus Hildesheim berichtet.

    Hier eine Stelle in Wiedensahl. Ein frisch sanierter Bürgersteig, der vorher zweispurig gepflastert war und mit blauem getrennter Fuß und Radweg [Zeichen 241-30] gekennzeichnet war:

    Könnte es sein, dass in Hildesheim nicht ordnungsgemäß beschildert wird? Gefühlt würde ich sagen, dass mit diesem Schild [Zusatzzeichen 1022-10] als alleiniges Schild nur ein Weg ausgeschildert werden darf, der eine klare Trennung im Pflaster oder wenigstens eine Trennung durch eine weiße Linie zu einem benachbarten Gehweg hat.

    Mit diesem Schild Wege auszuschildern, die auch von Fußgängern in der ganzen Breite genutzt werden und die keine unterschiedliche Pflasterung oder eine Trennlinie haben, das halte ich für gefährlich. Ein Radfahrer könnte auf die Idee kommen, dass er hier nicht mit Fußgängern rechnen muss. Und ein Fußgänger könnte auf die Idee kommen, dass er diesen Weg nicht benutzen darf.

    an dieser Stelle war zuvor ein reiner Gehweg. Eine Markierung für einen Radweg gibt es nicht. Etwa zum Jahreswechsel wurde es neu beschildert. In Hildesheim werden alle freigegebenen Gehwege auf diese Weise beschildert.

    Das [Zusatzzeichen 1022-10] wie auf deinem Foto sagt doch nur aus, dass der linke Radweg auch in die Gegenrichtung freigegeben ist, natürlich ohne B-Pflicht.

    Mir scheinen zwei Unterschiede eklatant: In Hildesheim werden reine Gehwege mit dem Fahrrad frei [Zusatzzeichen 1022-10] Schild ausgeschildert. Und in Hannover werden nur ehemalige benutzungspflichtige Radwege mit dem Fahrrad frei [Zusatzzeichen 1022-10] Schild ausgeschildert.

    Gehwege, die für den Radverkehr frei gegeben sind, werden entsprechend mit dem Gehweg Schild [Zeichen 239] + Radfahrer frei [Zusatzzeichen 1022-10] ausgeschildert in Hannover. In Hildesheim gibt es das anscheinend gar nicht? Oder doch?

    Blumenauer Str. am Schwarzen Bär, Richtung Küchengarten

    Wenn ein ehemaliger Radweg für den Gegen-Radverkehr freigegeben ist, dann wird in Hannover dieses Schild angebracht, so dass man als Radler weiß, es könnte ein anderer Radler entgegenkommen:

    Blumenauer Str. an Einmündung Gartenallee, Richtung Schwarzer Bär

    Vielleicht zum Hintergrund:

    Die Stadt Hildesheim möchte gerne vielerorts den Radverkehr auf den Gehweg locken. Allerdings wird dabei fälschlicherweise, dafür aber sehr konsequent nur das Zusatzzeichen zusatzzeichen-1022-10.png ohne das Zeichen zeichen-239.png aufgestellt.

    Bist du dir sicher, dass die Stadt Hildesheim diese Schilder mit dem Radsymbol dort aufstellt, wo vorher kein solches Schild stand?

    In Hannover jedenfalls begrüße ich es sehr, dass ich immer öfter diese Schilder[Zusatzzeichen 1000-33][Zusatzzeichen 1022-10] sehe. Und zwar konsequent nur dort, wo vorher ein blaues Radwegbenutzungspflicht-Schild stand.

    Das heißt die Stadt hebt die Benutzungspflicht auf. Erlaubt es aber den Radfahrerer*innen, die das möchten, weiterhin den Radweg zu benutzen.

    Die Schilder werden auch nur dort aufgestellt, wo deutlich ein im Belag erkennbarer Radweg vorhanden ist.

    Das ist manchem (vor allem autofahrenden) Verkehrsteilnehmer ein Gräuel im Auge, weil es ihn nervt, dass aus seiner Sicht nicht klar ist, wo der Radverkehr langgeht. Ich denke, das kann man sowieso nicht wissen, denn ein Pedelec-E-Bike zum Beispiel muss auf den Radweg. Das annähernd baugleiche Rad und für den Laien äußerlich nicht unterscheidbar, aber mit einem etwas kräftigeren Motor ausgestattet, ein S-Pedelec-E-Bike muss die Fahrbahn benutzen.

    Also was soll's?

    Hier ein Beispielbild für eine Stelle in Hannover, an der die Benutzungspflicht für den Zweirichtungs-Radweg aufgehoben wurde, indem dieses Schild [Zusatzzeichen 1022-10] aufgehängt und das runde blaue kombinierte Rad-/Fußweg abgehängt wurde:

    Blumenauer Str. am Schwarzen Bär, Richtung Küchengarten


    Das ist insbesondere auch deshalb erfreulich, weil der Arkadengang direkt neben dem Radweg immer wieder dazu führt, das sehr unvermittelt Fußgänger auf dem Radweg auftauchen. Die Arkaden-Durchgänge im Bild sind bereits durch Fahrradständer blockiert. Aber es gibt auch noch weitere Durchgänge, in denen keine Fahrradständer stehen.

    Du traust ja der "wilden Sabine" einiges zu!

    Aber das Absperrgitter hier auf dem benutzungspflichtigen Radweg, geht eindeutig auf ihr Konto:

    Spinnereistraßenbrücke ggü. Ihmezentrum in Hannover-Linden

    Habe das örtliche Polizeirevier angerufen, und die haben zugesagt, sich zu kümmern.

    Man kann den Behörden offenbar nicht oft genug die in den VwV-StVO genannten Voraussetzungen für die Anordnung eines VZ 240 sagen:

    "Die Anordnung dieses Zeichens kommt nur in Betracht, wenn

    1. dies unter Berücksichtigung der Belange der Fußgänger vertretbar und
    2. mit der Sicherheit und Leichtigkeit des Radverkehrs vereinbar ist und
    3. die Beschaffenheit der Verkehrsfläche den Anforderungen des Radverkehrs genügt."

    Man beachte insbesondere die Konjunktion "UND", will heißen, alle Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein.

    Der Hinweis auf die Verwaltungsvorschrift ist hilfreich. Alleine ich bin mir nicht so sicher, ob dann nicht so was passiert, wenn man die Verkehrsverwaltung damit konfrontiert:

    Mir scheint eine Ausschilderung in der Vahrenwalder Straße Fußweg, Radfahrer frei [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] wäre immer noch besser als die jetzige Ausschilderung [Zeichen 240]und vor allem besser als wie im Foto von der Berliner Allee zu sehen, nämlich den Fuß- und Radverkehr ganz zu verbieten.

    Leider scheint die Verkehrsverwaltung in Hannover an vielen Stellen massiv den Standpunkt zu vertreten, dass auf keinen Fall der Autoverkehr irgendwie beeinträchtigt werden darf. Sonst könnte man nämlich in beiden Fällen eine Fahrspur als Umleitungsstrecke für den Radverkehr herrichten.

    Für die FDP-Spitzenkandidatin zur Wahl der Hamburger Bürgerschaft, Frau Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein, ist Fahrradfahren keine Option: "Menschen, die außerhalb wohnen, können nicht mit dem Fahrrad in die Stadt kommen.", so Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein in Minute 6:55 von 8:44 im NDR-info-Interview zur Hamburger Bürgerschaftswahl: Von Treuenfels-Frowein: "Große Hypothek für Hamburger FDP"

    https://www.ndr.de/nachrichten/in…udio635330.html Auch die anderen Hamburger Spitzenkandidat*innen sollen in den nächsten Tage auf NDR-Info zu Wort kommen. Da bin ich ja mal gespannt, was die so sagen zum Thema Fahrradfahren.

    Die Mehrheit der Abgeordneten in einem Parlament entscheidet mitunter auch so, dass es der Mehrheit der Bevölkerung widerspricht. Dafür lassen sich sicher Beispiele finden, aber entscheidend für ein Modell der Konkordanzdemokratie ist eine aktive Beteiligung der Mitglieder der Gesellschaft in verschiedenen gesellschaftlichen Institutionen und Gruppen. (Gewerkschaften, Kirchen, Verbände, Vereine)

    Leider wird immer wieder große Unzufriedenheit von Menschen zur Schau getragen, die sich gerade nicht an gesellschaftlichen Institutionen und Gruppen beteiligen. Das politische System fußt jedoch darauf, dass gesellschaftliche und politische Willensbildung nicht ausschließlich von den Parlamenten ausgeht, sondern, dass politische Willensbildung auch außerhalb der Parlamente stattfindet und von außen in die Parlamente hineingetragen wird.

    Nimm mal das Thema Tempolimit. Hier gab es ja eine lange Zeit sehr fundametalistische anmutende Verneiner. Und dass die Abstimmung für ein Tempolimit von 130 auf den Autobahnen verloren ging, das lag an dem Koalitionsvertrag, den Christdemokraten und Sozialdemokraten aushandelten.

    Inzwischen lockert der ADAC (Autofahrer-Verein) seine strikte Abwehrhaltung gegen ein Tempolimit von 130 auf Autobahnen und es wird für CDU und CSU immer schwerer daran festzuhalten. Ich weiß nicht, wie du in dieser Frage zu einer Lösung kommen willst. Aber ich bin mir sicher, dass es extrem schwierig werden würde, in dieser Frage eine Volksbefragung durchzuführen, die sehr viel Aufmerksamkeit binden würde und die extrem stark beeinflusst werden würde von finanzstarken Akteuren.

    Es scheint, die Polizei ist bereits vor Ort gewesen und hat den müden Verkehrszeichenträger mit rot-weißem Flatterband notdürftig zugedeckt, damit ihm nicht kalt wird.

    Und dieser ermattete Haltestellenmast kann sich dann ja auch gleich mal dazulegen:

    AKK hat ja wohl sogar mit dem Ausschluss des ganzen Landesverbandes aus der CDU gedroht.

    Hat sie das? Dann habe ich das wohl nicht mitbekommen. Aber ich halte das für vernünftig.

    Stattdessen hat sie sich jetzt selbst ausgeschlossen als mögliche Kanzlerkandidatin. Sie möchte nur noch als Interims-Chefin fungieren, bis ein neuer Kanzlerkandidat inthroniert ist, der dann auch den Parteivorsitz übernehmen soll. "Sie werde zum Sommer den Prozess der Kanzlerkandidatur organisieren, die Partei weiter auf die Zukunft vorbereiten und dann den Parteivorsitz abgeben, hieß es weiter. Details wollte Kramp-Karrenbauer bei einer Pressekonferenz am Mittag mitteilen." Die Welt vom 10.2.20 https://www.msn.com/de-de/nachrich…ID=ansmsnnews11
    In Anbetracht der Kanzlerdämmerung (hier ein Link zu einem Bild der vier Anwärter: https://p5.focus.de/img/fotos/orig…atenruhiger.jpg ) wird es vielleicht dem einen oder anderen dämmern, welche Chance die CDU gerade verspielt mit ihren rechten Eskapaden. (Ich frage mich auch wie das werden soll, falls Söder der Kanzlerkandidat wird, wird der dann auch CDU-Vorsitzender? :/)

    Zufällig war ich zur NRW-Landtags-Wahlkampfzeit vor Ort und habe gerade dieses Foto von einem CDU-Plakat wiederentdeckt, in dem die CDU unter Lammert, ein anderer von denen der "Kanzlerin" werden will, ihre Verkehrspolitik anpreist:

    <X

    Was für eine Perle! Danke dafür! Nicht zuletzt, weil es für mich hohen Wiedererkennungswert hat: sieht landschaftlich heute noch zu großen Teilen so aus.

    Strafe für zu schnelles Fahren igO: Polizei lässt Luft aus dem linken Vorderreifen. 😆

    Was ich ein bisschen verwunderlich finde, ist der Umstand, dass es 1938 kein innerstädtisches Tempolimit gab: "Die erste „Reichs-Straßenverkehrsordnung“ hob am 8. Mai 1934 alle Bestimmungen über Geschwindigkeitsbegrenzungen auf.

    Im Mai 1939 wurden wegen der Unfallzahlen wieder Begrenzungen eingeführt (PKW innerorts 60 km/h, außerorts 100 km/h, LKW 40 bzw. 70 km/h). Nach Kriegsbeginn senkte man die Geschwindigkeiten im Oktober 1939 auf 40 km/h innerorts, außerorts 80 km/h für PKW, 60 km/h für LKW."

    So steht es bei wikipedia geschrieben. https://de.wikipedia.org/wiki/Zul%C3%A4…hr_(Deutschland)

    Wenn das stimmt, dann hätte der Polizist in dem Filmausschnitt bei 4:59 im zweiten Video https://youtu.be/URG2EV0xOpI nur dann ein Übertreten der Höchstgschwindigkeit ahnden können, wenn speziell an der befahrenen Stelle eines angeordnet war.

    Da ist aber kein Geschwindigkeitslimit-Schild zu sehen.

    "Im allgemeinen Verkehrsgeschehen sind bereits vielfach nebeneinander Rad fahrende feststellbar, welche die Behinderung des übrigen Verkehrs nicht berücksichtigen beziehungsweise bewusst in Kauf nehmen.", heißt es in dem Papier auf Seite 2. https://www.bundesrat.de/SharedDocs/dru…icationFile&v=1

    Das erinnert mich an die empörte Schilderung eines Bekannten (ein Fast ausschließlich Nur-Autofahrer - ja auch solche Bekannten habe ich), der mir von solchen nebeneinander Rad fahrenden berichtete, die er als ein ganzes Rudel erlebt habe, das die Behinderung des übrigen Verkehrs bewusst in Kauf genommen habe.

    Ich habe ihm dann dazu gratuliert, dass er jetzt erstmals eine Critical-Mass-Veranstaltung miterlebt habe und ihn herzlich mit seinem Fahrrad (ja, er hat eines!) zur nächsten Critcal Mass eingeladen, so dass er die auch mal aus Radfahrer-Sicht miterleben könne.

    Es geht ja nicht nur um die AfD. Es soll auch Parteien geben, die weder mit Afd noch mit der Linken zusammenarbeiten wollen. Und Linke und AfD haben in Thüringen zusammen 54,4% der Stimmen erhalten. Also sogar deutlich mehr als die Hälfte.

    Wähler der AfD haben nichts gemeinsam mit Wählern der Partei "Die Linke". Wenn man solche Rechts-Links-Gemeisamkeiten partout feststellen will, dann könnte man die AfD mit der MLPD (Marxistisch leninbistische Partei Deutschland) gleichsetzen. Die sind ähnlich totalitär gestrickt und arbeiten sich ähnlich vehement an Feindbildern ab, wenn auch nicht unbedigt immer denselben.

    In Thüringen ist es so, dass die Linke bereit ist, mit anderen Parteien zusammen zu regieren. Die CDU dagegen hat eine Ausschließeritis gegenüber der Partei Die Linke und die Partei AfD beschlossen. Und trotzdem in der Bundes-CDU die Duldung des beliebten linken Ministerpräsidenten Ramelow als Möglichkeit gesehen wird, will die CDU vor Ort in Thüringen davon nichts wissen.

    Schon jetzt hat sich die CDU durch ihren Zick-Zack-Kurs erheblich selbst geschadet. Und das wird sich verschärfen, wenn auf den Rücktritt von AKK ein Parteichef oder eine Parteichefin folgt, die zulässt, dass die CDU Bündnisse mit der AfD schmiedet.