Beiträge von Ullie

    Die aus meiner Sicht günstigste Lösung hier wäre folgende gewesen: Linker Streifen 2,75 m, rechter Streifen 3,25 m, einseitig begrenzte Sperrfläche (mit Warnbaken linksseitig) 1,00 m (Radfahrer können sie zum Überholen mitbenutzen, Radstreifen 2,25 m. Dabei haben KFZ weiterhin doppelt so viel Platz wie Fahrräder, aber die Abstände werden zwangsweise eingehalten, LKW können weiterhin überall fahren und das Sicherheitsgefühl für Radfahrer steigt. Nebenbei ermöglicht es auch sicheres Überholen Rad/Rad, was in den Twitter-Kommentaren eher gar nicht thematisiert wurde (das ist aktuell nicht möglich, ohne den Streifen zu verlassen).

    Man bräuchte keine Warnbaken, wenn das Tempo zuverlässig auf 30km/h maximal gedrosselt wird. Und so was könnte man zuverlässig durch einen automatischen Tempobegrenzer hinkriegen. Stehen die Warnbaken erst mal, dann entfällt die Notwendigkeit Tempo 30 einzuführen.

    Geklagt weiß ich nicht, aber in Hannover gibt es eine verbindliche Absprache, dass bei Baustellenausschilderungen keine [Zusatzzeichen 1012-32] aufgehängt werden sollen, die weitgehend eingehalten wird.

    Das Problem:

    Viele Fahrradfahrer sehen sich dadurch berechtigt, auf dem Fußweg eine Baustelle zu umfahren. (Na ja das hatten sie auch schon getan als es diese Schilder noch gab: [Zusatzzeichen 1012-32])

    Und die Verkehrsbehörde ihrerseits wiederum ist nur selten bereit, eine Umwegung auf die Fahrbahn auszuschildern und zu markieren.

    Ich weiß nicht was passieren würde, wenn die Verkehrswbehörde solche Schilder aufstellen ließe an Stelle von [Zusatzzeichen 1012-32]: "Radfahrer auf Fahrbahn ausweichen!"

    Was du da beschreibst ist häufig das Elend der Bemühungen um eine verbesserte Radverkehrsinfrastruktur.

    Das Erreichte ist besser als das was war, aber eben beileibe nicht das was sein müsste.

    Einige äußern ehrliche Enttäuschung über das was nicht erreicht werden konnte.

    Andere instrumentalisieren diese Enttäuschung um ihre rückständige Vorstellungen von Radverkehrsführung anzupreisen: "Da war ja der Hochbordradweg vorher noch besser als das, was jetzt ist."

    Die allermieseste Masche dabei ist es, einen breiten Hochbordradweg einzufordern, für den der Fußweg auf Handtuchmaß hätte reduziert werden müssen, davon aber nichts zu sagen, sondern einfach so zu tun, als sei ein breiterer Hochbordradweg problemlos machbar gewesen.

    Um so wichtiger ist es diese Kritiker einzufangen, indem man immer wieder auf das hinweist, was eigentlich notwendig ist und sie als Bündnispartner dafür anspricht. Dann ist es auch ziemlich schnuppe, aus welcher Motivation heraus kritisiert wurde.

    Die verkehrsrechtliche Situation sieht so aus, dass die Straßenverkehrsbehörde den Radweg mittels Warnbake quer über den Radweg gesperrt und den Gehweg mit deinem liebsten Verkehrszeichen für Radfahrer frei gegeben hat! Der Grund liegt in teilweise gefährlichen Wurzelaufbrüchen des Radweges.

    Was sollte denn die Straßenverkehrsbehörde in einem solchen Fall machen? Ich schreibe dann an die Beschwerdestelle und verlange eine akzeptable Umleitung des Radverkehrs über die Fahrbahn.

    Die Reaktion ist entweder, 1. sie können doch gerne die Fahrbahn benutzen, sie sind ja nicht verpflichtet auf dem Fußweg zu fahren, der für den Radverkehr freigegeben ist.

    Oder, manchmal ergänzend, manchmal alternativ zu 1.: Die Fahrbahnen werden alle für die Abwicklung des an dieser Stelle sehr starken Autoverkehrs benötigt. (Entsprechend, wenn ich den temporären Wegfall von Parkplätzen einfordere: Der "Parkdruck" ist dort sehr hoch.)

    Was ich mir wünsche ist eine Verkehrsbehörde, die jede solcher Gelegenheiten nutzt, um dauerhaft Parkplätze abzubauen und Fahrspuren zurückzubauen. Und es gibt da auch Leute, die in diese Richtung arbeiten. Aber es gibt auch andere und es gibt dafür viel zu wenig Rückendeckung aus der Politik und von den Medien.

    Ich wiederhole mich gerne: diese für Radfahrer freigebenen Gehwege sind die Pest. Eine reine Bequemlichkeit der Straßenverkehrsbehörde(n), die Probleme der Radfahrer mal wirklich zufriedenstellend zu lösen.

    Und wie auch schon gesagt: Der Kfz-Führer wird den ein oder anderen Radfahrer, der an solchen Stellen lieber die Fahrbahn benutzt, gerne disziplinieren, weil ja aus seiner Sicht ein Radweg vorhanden ist.

    Die Pest eben!

    Nicht die für den Radverkehr freigegebenen Gehwege sind die reine Pest, sondern diejenigen Autofahrer, die meinen Radfahrer disziplinieren zu müssen, die die Fahrbahn benutzen. Das lese ich aus deinem Beitrag.

    Und natürlich stimme ich dir zu, dass es absolut nicht hinnehmbar ist, wenn eine Straßenverkehrsbehörde aus Bequemlichkeit die Probleme der Fahrradfahrer nicht zufriedenstellend löst.

    Aber ich befürchte du greifst zu kurz, wenn du immer dann der Straßenverkehrsbehörde Bequemlichkeit unterstellst, wenn mal wieder irgendwo ein Fußweg für den Radverkehr frei gegeben ist.

    Und die Straßenverkehrsbehörde ist auch nicht daran Schuld, wenn Autofahrer sich nicht über aktuelle Straßenverkehrsregeln informieren und deshalb Radfahrer anpflaumen, die nach Gusto mancher Autofahrer nichts auf der Fahrbahn verloren haben.

    Man könnte vielleicht den Straßenverkehrsbehörden mangelnden Aufklärungswillen unterstellen. Aber auch das trifft nicht zu, wie dieses Gegenbeispiel aus Hannover zeigt:

    Oder dieses aus Braunschweig:

    Und noch mal nach Hannover:

    https://www.google.com/maps/@52.36650…!7i13312!8i6656

    Auf der Davenstedter Straße stadteinwärts gibt es einen Hochbordradweg, der bis vor wenigen Jahren noch benutzungspflichtig ausgeschildert war. Das sieht man auf dem googlestreetview-Bild von 2008.

    Heute ist das ein Angebotsradweg:

    Hier noch ein aktueller Satellitenfoto-Link:

    https://www.google.com/maps/@52.36657…t/data=!3m1!1e3

    Sollte dort einmal neu gepflastert werden, dann steht die Verkehrsbehörde vor der Frage, ob sie den für einen Hochbordradweg zu schmalen Streifen wieder als Radweg pflastert, oder ob sie ein einheitliches Pflaster macht. Dann wäre es freilich vorbei mit dem Hochbordradeln und die Fahrradfahrer hätten keine Wahl mehr. Sie müssten dann entweder in der Dooringzone auf der Fahrerseite fahren mit dem Straßenbahngleis links. Oder sie müssten zwischen dem Gleispaar fahren. Meine bevorzugte Variante. (Die Zahl meiner Fans ist begrenzt. Und wenn die Straßenbahn sich von hinten nähert, dann fahre ich an den Rand und lasse passieren, da sitzen schließlich Dutzende von Leuten drin, die ich nicht ausbremsen möchte.)

    Es gibt Leute in der Verkehrsbehörde, die gerne den Auto-Parkstreifen in einen komfortablen geschützten Radfahrweg umwandeln würden, aber die werden von der Politik ausgebremst.

    Sollte die Verkehrsbehörde tatsächlich bei einer Erneuerung des Gehweges anordnen, dass dort kein Angebotsradweg mehr gepflastert wird, dann wird der Wunsch nach einer Radverkehrsfreigabe auftauchen. Ob das zulässig wäre, weiß ich nicht, aber ich hätte Verständnis für den Wunsch.

    (Vielleicht hat die Verkehrsbehörde da auch gar keinen Spielraum und dürfte gar nicht den Angebotsradweg erneuern lassen?)

    Man könnte an der Stelle natürlich auch sagen: Für den Radverkehr freigegebene Fußwege sind die Pest, deswegen müssen alle Radfahrer in der Dooring-Zone oder zwischen den Gleisen fahren, das erhöht dann das Protestpotenzial gegen die parkenden Autos.

    Oder es führt halt einfach nur dazu, dass diese ganze Situation, wie so viele andere Verkehrssituationen in Hannover, von vielen Radfahrern komplett gemieden wird.

    So oder so, sehe ich da keine einfache Antworten. Und der Slogan, "Für Radfahrer freigegebene Gehwege sind die Pest.", greift zu kurz.

    Vielleicht bist du so drauf, dass du dir sagst: Als Radfahrer ist es mir wichtig, dass ich die mir zustehenden Fahrräume auch in Anspruch nehme, auch dann, wenn ich damit bei anderen anecke, obwohl ich im Recht bin.

    Das finde ich gut und richtig und unterstützenswert, aber es ist eben längst nicht jedermanns Ding, zumal es tatsächlich Beschäftigung mit der Materie bedarf, um genau rauszukriegen, was alles geht. Andere beschäftigen sich möglicherweise mit ähnlichen Strukturen aber in einem ganz anderen Gebiet, von dem ich wiederum möglicherweise keinen Plan habe. Deshalb halte ich es auch für verfehlt, andere wegen ihrer "Trägheit" in Radverkehrsfragen zu kritisieren.

    Manchmal hemmen auch einfach nur mangelnde Übung oder schlechte Erfahrungen. Ich vermute fast jeder Radfahrer, der schon häufiger im Bereich von Straßenbahngleisen gefahren ist, hat sich dabei auch schon mal verlenkt und ist zu Fall gekommen. Und nicht jeder von denen ist einfach wieder aufgestanden und hat sich gesagt, das nächste mal passe ich besser auf, sowas wird mir nicht noch mal passieren. Bei manchen Fahrradfahrern lösen Straßenbahngleise übelste Aversionen aus. Die U-Bahn-Befürworter jedenfalls nutzen das immer, wieder um für den U-Bahnbau zu werben.

    was will man zu solchen "Angst! Angst! Angst!"-Leuten auch sonst sagen?

    klar, die Radfahrstreifen hättttttte man im Regelmaß bauen können. Ich vermute hier Mindestmaß. Hätte.

    Aber ich behaupte, dass auch das den "angst!"-Leuten noch zu wenig ist, die sind erst happy, wenn irgendwelche einbetonierten Poller da stehen, sie also einen Hochbordradweg auf Fahrbahnniveau haben.

    Das sind die Leute, die auch auf dem parallel verlaufenden Berner Heerweg nicht auf der Fahrbahn fahren, weil "gefährlich"

    Vielleicht ist das ein bisschen zu sehr enggeführt, Leuten, die in Schutzstreifen keine befriedigende Radverkehrsinfrastruktur erkennen können, einfach nur "Angst! Angst! Angst!" als Motiv zu unterstellen?

    Der Friedrich-Ebert-Damm in Hamburg wurde vermutlich in den 50er und 60er Jahren für den Autoverkehr "ertüchtigt", vielleicht auch schon in den 30er-Jahren.

    In Hannover habe ich mich mit der Geschichte von einzelnen Straßen beschäftigt. In Hamburg kenne ich mich im Detail nicht aus. Aber bestimmte Grundmuster und Rahmenbedingugen sind sicher gleich.

    Die Nazis hatten 34 die bis dahin geltenden generellen Tempolimits komplett abgeschafft.

    39 wurde von den Nazis das Tempolimit wieder eingeführt, man konnte sich keine Unfalltoten mehr leisten, denn man brauchte diese Leute für den Krieg.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Zul%C3%A4…hr_(Deutschland)

    Im Nachkriegsdeutschland wurde das Tempolimit wieder komplett abgeschafft. Man lobte das als eine Entnazifizierungs-Maßnahme.

    Und erst 1957 innerorts wieder eingeführt. Außerorts gab es erst ab 1970 wieder generelle Tempobegrenzungen.

    Das heißt, es wurden in der Zeit Straßen gebaut und ausgebaut für grenzenlose Raserei. Dass das auch auf den Friedrich-Ebert-Damm zutrifft, ist zu vermuten. Wie eine zufriedenstellende Fahrradverkehrsinfrastruktur aussähe, die man von vornherein hätte aufbauen können, das kann man nicht wissen, denn das Fahrrad galt bis vor wenigen Jahren als ein nicht beachtenswertes und nicht einzuplanendes oder nur ganz am Rande einzuplanendes Verkehrsmittel. Und bei vielen Planern und Zeitgenossen ist das heute noch so.

    Situationen in denen tonnenschwere Fahrzeuge an Radfahrern mit wenigen Metern Abstand mit hoher Geschwindigkeit vorbeifahren, sind jedenfalls kein akzeptables Arrangement. Allenfalls eine höchst unbefriedigende Notlösung, weil unter dem Druck der Autolobby keine wirklich guten Lösungen zu Stande kommen, weil von dieser mächtigen Seite gemauert wird.

    Mal 'ne doofe Frage: Hätte man nicht anstelle einer eigenen eKFV auch einfach in die StVO aufnehmen können, dass für e-Roller die selben Verkehrsregeln gelten wie für Fahrräder? Oder hatte man wirklich so viel Angst, dass die ganzen e-Roller auf der Fahrbahn fahren, wenn es nebenan einen Angebotsradweg ohne Benutzungspflicht gibt?

    Wenn ich mich richtig erinnere gab es für Elektro-Tretroller früher keine Chance, sie legal im Straßenverkehr zu benutzen. Dabei hätte man es belassen sollen.

    Ein überdachtes E-Tandem (am besten nebeneinander) mit etwas Stauraum fände ich interessanter. Denn der häufigste Grund für die Benutzungs meines Autos ist, dass ich mit jemand anders (Sohn, Frau) irgendwo hin muss und dem anderen das Fahrradfahren (vorallem im Regen) nicht zumuten möchte.

    Nebeneinander = hoher Luftwiderstand. Besser hintereinander.

    Nebeneinander bedeutet auch: Höherer Platzbedarf in der Breite als bei Hintereinander-Anordnung der Passagiere.

    Welches Tempolimit gilt denn auf dem Friedrich-Ebert-Damm? Und wird das eingehalten? Gibt es Tempo-Kontrollen?

    Meines Erachtens ließe sich die Akzeptanz der Schutzstreifen dadurch erhöhen, dass Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduktion des Autoverkehrs ergriffen werden und werbewirksam umgesetzt werden.

    Andernfalls sagen sich viel Radfahrer: "Na "toll":(, jetzt muss ich auf der Straße fahren, vorher fühlte ich mich sicherer. Auch wenn der Radweg nur handtuchschmal war und wenn auch wenn statistisch erwiesen ist, dass so was ein unsicheres Konstrukt ist."

    Viele Radfahrer empfinden es nicht als Vorteil für sich, wenn sie Schutzstreifen angeboten bekommen. Schon gar nicht wenn danach das Hochbordfahren nicht mehr möglich ist. Die sehen das dann als eine Serviceleistung der Verkehrsbehörden für den Fußverkehr auf Kosten des Fahrradverkehres, unter Aussparung irgendeiner Belastung für den Autoverkehr.

    Besser ist es sowas mit einem niedrigeren Tempolimit für den Autoverkehr zu verbinden.

    Das allermindeste, was die Verkehrsbehörden machen könnten: Die Autofahrspuren schmaler machen und das damit begründen, dass so das Tempo der Autofahrer reduziert wird. Und das allerallermindeste: strenge Tempokontrollen ankündigen und öffentlichkeitswirksam durchführen.

    Ich möchte irgendwann auch ankommen.

    hier

    hier

    und hier

    könnte ich mir durchaus vorstellen, auch abseits der Fahrbahn zu fahren um einfach meine Ruhe vor dem vielen Autoverkehr zu haben, aber halt nicht mit Schrittgeschwindigkeit.

    Diese drei Beispiele sehen so aus, dass sie zu schmal sind um [Zeichen 240]auszuschildern. Besonders wenn da innerorts dabei ist. Da müsste die Mindest-Breite dann 2,5 m sein.

    Aber man kann die Wege im Beispiel vermutlich auch nicht einfach so ausschildern: [Zusatzzeichen 1022-10], weil dann kein Fußgängerschutz gewährleistet wäre.

    Ich würde bei den gezeigten Beispielen vermutlich entweder Fahrbahn fahren oder auf dem Weg schneller als Schrittgeschwindigkeit. Auf 25 km/h käme ich Fitnessmangel-bedingt ohnehin nicht. Und allzu buchstabengetreu sollte man nicht immer alle Regeln auslegen.

    Ich könnte mit den E-Rollern besser leben, wenn es dafür feste Abstellplätze gäbe und diese nicht auf Kosten von Fahrradabstellplätzen, sondern auf Kosten von Autostellplätzen geschaffen werden. Leider haben wohl die Verleihfirmen einen Rechtsanspruch darauf, ihr Geschäft ohne feste Abstellplätze zu betreiben. Und ich habe bislang noch von keiner Stadt in Deutschland gehört, der es gelungen wäre feste Abstellplätze durchzusetzen.

    Ein Problem dabei wäre auch mangelnde Kooperation unterschiedlicher Anbieter. Mehrere Anbieter in einer Stadt müssten verpflichtet werden können, gemeinsame feste Abstellplätze einzurichten.

    Der Begriff "Tretauto mit Elektromotorunterstützung" trift es nicht ganz richtig.

    Der Begriff soll vor allem dazu dienen, solche Produkte lächerlich zu machen.

    Faktisch ist es wohl eher ein Elektroauto mit Tretkurbel-Geschwindigkeitskontrolle. Trittst du langsam, dann fährt es langsam, trittst du schneller, dann fährst das Fahrzeug schneller. In jedem Fall ist es möglich die Kraftzugabe so zu dosieren, dass du deutlich weniger bis fast gar keine Kraft zum Treten aufwenden musst und trotzdem hohe Geschwindigkeiten erzielen kannst.

    Psycholgisch ist das dann schon ganz dicht am Gaspedal eines konventionellen Autos. Minimaler Kraftaufwand hohe Geschwindigkeit. (Und damit hohes Suchtpotenzial!) Wie bei der Droge Auto.

    Immerhin besteht ein Vorteil gegenüber dem Auto im herkömmlichen Sinn: Um zumindest ansatzweise den Eindruck zu erwecken, dass man dabei mit eigener Kraft, die Fortbewegung zumindest unterstützt ist ein solches Auto wie das Podbike sehr leicht gebaut.

    Vom Prinzip wäre es selbstverständlich auch möglich, bei einem 2,5 t SUV eine Tretkurbel an Stelle eines Gas- und Bremspedals einzubauen.

    Richtig. Mit dem "Radfahrer frei" darf ich dort aber eben NICHT mehr fahren.

    ;) Du meinst mit NICHT mehr fahren, vermutlich: Nur noch in Schrittgeschwindigkeit fahren. Und das ist für dich KEIN Fahren mehr.";)

    Dann ist es ja gut, dass der Weg zur Zeit noch als gemeinsamer Geh- und Radweg ausgeschildert ist, denn dann musst du nicht die ganze Zeit Schrittgeschwindigkeit fahren. Was ich mich frage, ist: Hat die zuständige Verkehrsbehörde da einen Ermessensspielraum? Und wenn ja, wie nutzt sie den?

    Die Mindestbreite für einen gemeinsamen Fuß- und Radweg außerorts sind meines Wissens 2 m, die sind da gerade mal so erfüllt. (Ich bin da gerade nicht so ganz sicher, weil der Weg im Foto in beide Richtungen für den Radverkehr freigegeben ist.) Hier ein Link zum Satellitenbild: https://www.google.com/maps/@52.33886…m/data=!3m1!1e3

    Könnte die zuständige Verkehrsbehörde den Weg mit einem [Zusatzzeichen 1022-10] beschildern (in Gegenrichtung mit diesem Schild [Zusatzzeichen 1000-33] ).

    Wie in meinem mittleren Bild:

    Ich vermute, das geht nicht, weil dann der Fußgängerschutz nicht mehr im selben Maße gewährleistet ist wie bei der jetzigen Beschilderung [Zeichen 240].

    Nach meiner Beobachtung treffe ich auf dem Weg häufiger Fahrradfahrer als Fußgänger an. Aber es könnte ja eine genaue Zählung ein anderes Ergebnis bringen und dort tatsächlich ein hohes Fußgängeraufkommen herrschen. Wäre das dann ein Anlass, die Beschilderung zu ändern und den Weg mit [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] auszuschildern?

    Das wäre dann ja im Sinne des Fußgängerschutzes, denn so würde schneller Überholverkehr und schneller Gegenverkehr ausgeschlossen werden.

    Die Argumentation, mit der Fahrradfahrer auf diesen Weg gezwungen werden, ist die, es diene angeblich der Verkehrssicherheit aufgrund des hohen Tempos des Autoverkehrs auf der Fahrbahn (dort gilt Tempo 100). Wie hoch müsste wohl das Fußgängeraufkommen sein, dass ein reiner Fußweg ausgeschildert wird (ein Fußweg ohne Radverkehrsfreigabe). Und wie stark müsste die Höchstgeschwindigkeit auf der Fahrbahn reduziert werden, um die Fahrbahn Fahrradfahrer-freundlicher zu machen? Welche Höchstgeschwindigkeit würde dann dort angeordnet werden?

    Ja, das sind schon einige Gedankengänge. Sie sollen dazu dienen, die bereits bestehenden Optionen aufzuzeigen, aber auch der Erörterung möglicher Änderungen dienen.

    Der Betrieb von Autos ist sehr teuer im Vergleich zur Mobilität mit dem ÖPNV. Die Industrialisierung durchläuft eine Phase, in der Mobilität durch ÖPNV und Radverkehr und Fußverkehr absolut vorrangig relevant ist, um den Zubringerverkehr zu den Arbeitsstätten zu gewährleisten. Das ist auch heute noch so, auch in Deutschland. Das können Sie daran sehen, was auf den Straßen los ist, wenn die Mitarbeiter der ÖPNV-Unternehmen streiken. Das geht einher mit einer deutlichen Zunahme des Radverkehrs und einer so deutlichen Zunahme des KFZ-Verkehrs, dass die Straßen dem Ansturm nicht mehr gewachsen sind.

    Allerdings war der ÖPNV-Anteil und Radverkehr und Fußverkehranteil einmal deutlich höher und in anderen Ländern, die sich auf einem niedrigeren Grad der Industrialisierung befinden, ist der Anteil des ÖPNV und Rad- und Fußverkehrs noch stärker als bei uns.

    Viele ziehen daraus den falschen Schluss, dass sie meinen, dass Autofahren an und für sich ist, sowohl Ergebnis einer positiven wirtschaftlichen Entwicklung, als auch eine Voraussetzung für eine positive wirtschaftliche Entwicklung. Das ist nicht so, dafür braucht es nur ein paar ganz einfache Überlegungen, um diese falsche Annahme zu entkräften.

    Da Sie sich ja sehr schwer mit dem Gedanken tun, den hohen Grad der Automobilisierung in unserer Gesellschaft in Frage zu stellen, will ich das mal ganz bei Seite lassen. Stellen Sie sich einfach vor, es würde in den nächsten Jahren nicht weiterhin jedes Jahr die durchschnittliche Motorkraft der Fahrzeuge um durchschnittlich mehr als 1 PS steigen, sondern die PS-Zahlen würden zurückgehen. Würde das Ihrer Meinung nach die Wirtschaftskraft stärken oder schwächen? Und wäre die Zumutung an die Bevölkerung tragbar oder untragbar?

    Ich denke es würde die Wirtschaftskraft stärken, denn es müssten nicht immer neue leistungsstärkere Motoren gebaut werden. Es bestünde vielmehr die Möglichkeit, technische Fortschritte stärker zum Spritsparen und für den Umweltschutz weiterzuentwickeln. Für eine "Zumutung" an die Bevölkerung halte ich das ohnehin nicht, aber Sie vielleicht, aber ich nehme an, eine "Zumutung", die auch Sie für absolut vertretbar halten.

    Nehmen Sie dann meinetwegen noch ein Tempolimit von 130 auf Autobahnen dazu. (Sie wissen, mir wäre das noch zu schnell, aber das soll hier erst mal keine Rolle spielen.) Ich denke auch das würde die Wirtschaftskraft stärken, denn es würde ebenfalls den Umweltschutz fördern und es würden Folgekosten der schnellen Autofahrerei eingespart.

    Sind Sie so weit einverstanden? Dann sind wir uns ja im Prinzip schon mal einig. Ein immer schneller, immer mehr PS, immer größere Autos hilft uns nicht weiter.

    Also ist es wichtig Maßnahmen der Begrenzung und des Rückbaus einzuleiten. Da gehen dann unsere Vorstellungen über den Umfang dieser Maßnahmen, der Geschwindigkeit und der Intensität auseinander. Aber zumindest sind wir uns doch in den Grundsätzen einig - oder nicht?

    Juist wäre dann immer noch kein Hort der Industrieproduktion, denn es gibt andere Standortfaktoren, die relevant sind, aber Juist nicht zu bieten hat. Und den Müll mit Pferdekutschen abholen lassen, wie das auf Juist geschieht, das habe ich nicht gefordert, sondern das haben Sie herausgefordert:

    Nie wieder Autos. Pferdekarren und Omnibusse statt Lastkraftwagen. So etwas.

    Wie kommen Sie eigentlich dazu, so zu tun, als gäbe es das nicht, dass Pferdekarren zum Transportieren (auch von Müll) benutzt werden? Obwohl Sie das doch selbst sehr gut kennen, weil Sie selbst schon auf Juist waren.

    Eine Insel mit rund eineinhalb Tausend Einwohnern, die jährlich mehr als eine halbe Million Übernachtungen von Touristen organisieren. Das ist zwar kein produzierendes Gewerbe, aber eine Menge logistische Leistungen hängen da in jedem Fall dran!

    Was soll denn der Vorteil von diesem Fahrzeug sein?

    Ich sehe eine Person ohne Gepäck, die zur Fortbewegung Strom benötigt. Und ungefähr den Platz eines aktuellen Kleinstwagens auf der Straße verbraucht.

    Sieht für mich nach dem SUV unter den Fahrrädern aus.

    Kennst du schon den SUV des Fußgängers?

    Ein anderes Beispiel (aus dem Landkreis Schaumburg):

    Ein straßenbegleitender gemeinsamer Geh- und Radweg an einer Landstraße ist derzeit ausgeschildert mit gemeinsamer Geh- und Radweg [Zeichen 240]:

    Dürfte der so umgeschildert werden, dass dort nur noch dieses "Radfahrer frei" [Zusatzzeichen 1022-10]Schild hängt? Von der anderen Seite aus kommend würde dieses Schild [Zusatzzeichen 1000-33] angebracht werden, damit der Fahrradfahrer weiß, es könnte mir ein Fahrradfahrer entgegen kommen.

    Da der Weg jedoch auch für Fußgänger gefahrenfrei benutzt werden können soll, darf man ihn vermutlich nicht so beschildern, wie im vorigen Bild gezeigt.

    Um den Fußgängerschutz zu gewährleisten darf in diesem Fall [Zusatzzeichen 1022-10] nur in der Kombination mit [Zeichen 239] beschildert werden:

    Das ist meines Erachtens die einzige zuverlässige Möglichkeit, die Fahrrad-Benutzungspflicht für den straßenbegleitenden Weg aufzuheben und ihn regelkonform auszuschildern. Denn nur so ist dort weiterhin Fußverkehr ungefährdet möglich. Fahrradfahrer*innen können den Weg dann benutzen. Im buchstabengetreuen Sinne der entsprechenden Regel allerdings ausschließlich nur in Schrittgeschwindigkeit. Aber Fahrradfahrer*innen können bei der Ausschilderung wie im 3. Bild gezeigt, auch die Fahrbahn benutzen und da dürften sie natürlich auch schneller fahren als mit Schrittgeschwindigkeit.

    Was es dort nicht gibt ist produzierendes Gewerbe, ein Möbelgroßhandel, eine KFZ-Werkstatt (natürlich) oder größere Landwirtschaft (ich meine die Domäne Loog hatte einen kleinen Obstgarten).

    Und woher kommen die Touristen, und womit verdienen diese das Geld, mit dem sie den Urlaub bezahlen? Die Insel Juist ist abhängig von Städten, in denen KFZ verkehren. Es ist mir unbegreiflich, warum sie dies immer noch nicht verstehen. Die Zeiten, in denen ich mir aus Abfallholz mein Bett selbst zimmere und den Rest verheize um dann mit der Ziege in meinem Garten und den drei Hühnern in meinem Schlafzimmer meinen Lebensunterhalt zu bestreiten sind glücklicherweise vorbei.

    Für ein produzierendes Gewerbe benötige ich keine Privat-KFZ, wenn alternative Waren-Transportmöglichkeiten geschaffen wurden, dann nicht einmal KFZ im herkömmlichen Sinn zum Transportieren.

    Die Insel Juist ist auch nicht zwangsläufig abhängig von Städten in denen im heute leider weit verbreiteten Sinn KFZ verkehren. Wenn diese Städte nämlich ihre Mobilitätssysteme so gestalten, dass für den Arbeitstätten-, Einkaufsstätten und Freizeitstättenzubringerverkehr keine KFZ benutzt werden, sondern ÖPNV, Radverkehr und Fußverkehr, dann können diese Städte genau so gut oder sogar noch besser und preisgünstiger Produkte herstellen und Dienstleistungen anbieten.

    Die Insel Juist lebte bereits vom Tourismus, als es noch gar keine oder nur sehr, sehr vereinzelt Autos gab!