Beiträge von Ullie

    Du weißt nicht, wo die Fahrgäste herkamen bzw. wo sie hinwollten. Vielleicht fuhr MOIA hier nur die letzten zwei Kilometer und den Rest sind die Leute mit der Bahn gefahren?

    Es war nur ein Fahrgast, und wenn der vom Bahnhof kam, dann hätte er gleich zwei Stadtbahnlinien zur Verfügung gehabt und eine Omnibuslinie, um schnell zu einer Haltestelle zu kommen, die entweder rund 200 m oder rund 400 m vom fotografierten Aussteigepunkt entfernt gelegen hätte. Ich will hier auch nicht den Moralapostel spielen und etwaige Moia-Fahrgäste abkanzeln. Es geht mir vielmehr darum, dass Moia dort fährt, wo ohnehin schon ein gutes ÖPNV-Angebot besteht, aber im weniger dicht besiedelten Umland von Hannover nicht einsteigen will, weil es sich vermutlich noch weniger rechnete als ohnehin schon, weil es dort vermehrt zu Leerfahrten kommen würde. Eine Kooperation von Moia und Üstra mit dem Ziel in weniger dicht besiedelten Gegenden einen Zubringerdienst zu Stadtbahnhaltestellen aufzubauen, hat jedenfalls nicht geklappt.

    Würden auch im Umland von Hannover deutlich mehr mit dem ÖPNV fahren, dann wäre auch ein deutlich besseres ÖPNV-Angebot möglich. Aber so fahren alle Auto und machen eine "Affen-Aufstand", wenn sie mal ein kurzes Stück mit 60 km/h hinter einem Omnibus herfahren müssen oder hinter einem Bus an einer Bushaltestelle warten müssen.

    Alles nochmals schön erklärt. Zudem: Wer das alles lesen will, ist zumindest schon 'mal im 1. Gang für echte Schrittgeschwindigkeit.

    Ich finde das auch nicht schlecht, wenn hin und wieder Verkehrszeichen erklärt werden. Das trägt zur allgemeinen Verkehrserziehung bei. Früher gab es für so was den 7. Sinn. Aber das war zu einer Zeit, als noch nicht große Teile der Bevölkerung in ihre jeweils ganz eigenen Internet-Filterblasen abgetaucht waren, sondern mehr oder weniger alle das Öffentlich Rechtliche guckten.

    Hier ein Beispiel von 1991 bei dem es allerdings um Zeichen der Polizei geht. Merkspruch für Verkehrsregelungen durch einen Polizisten an Kreuzungen am Ende des Films: "Zeigt der Schutzmann Brust und Rücken, musst du auf die Bremse drücken. Zeigt er dir die Seite, suche schnell das Weite."

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    Ferner ist zu bedenken, dass nicht alle Menschen einen Führerschein machen. Und das ist auch gut so! Aber selbst diejenigen, die einen gemacht haben, vergessen so einiges oder die Prüfung liegt so weit zurück, dass es bestimmte Schilder damals noch nicht gab.

    Die offizielle Einführung von Zeichen 325.1 Verkehrsberuhigter Bereich erfolgte 1980. Leider habe ich keine 7.Sinn-Folge davon gefunden.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrsb…,_StVO_2009.svg

    Aber es gibt ja "Werner kann helfen" von der Gebietsverkehrswacht Freiberg:

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    Im Vergleich zu den 7.Sinn-Sendungen kommt mir dieser Film allerdings sehr amateurhaft gemacht vor.

    Vielleicht kann man ja zukünftig Verkehrszeichen mit einem QR-Code ausstatten, der dann eine Erläuterung aufs Handy spielt, was es mit dem Verkehrsschild auf sich hat. Da muss man natürlich aufpassen, dass das dann nicht zu Verkehrsstockungen führt. Aber man wäre ja nicht gezwungen, das sofort zu lesen, was der QR-Code hervorholt.

    Ok. Das heißt aber dann, dass für den Radverkehr eben nicht 25km/h gelten, sondern Schrittgeschwindigkeit. Sehe ich das richtig?

    Ebenso gilt Schrittgeschwindigkeit für den Lieferverkehr, nur der ÖPNV darf mit max. 25km/h fahren.

    Die Limmerstraße wird von Radfahrer*Innen befahren, die dort einkaufen wollen, oder in die Kneipe gehen. Für Radfahrer, die zum Beispiel von einem Nachbarstadtteil auf dem Weg in die Innenstadt sind, gibt es Möglichkeiten die Limmerstraße weiträumig zu umfahren. Die Forderung des ADFC, parallel zur Limmerstraße eine Fahrradstraße einzurichten, sehe ich kritisch, weil das zur Folge haben könnte, dass jemand auf die Idee kommen könnte, das Fahrradfahren in der Limmerstraße zu verbieten.

    Da eine Fahrradstraße in der Parallelstraße dort den Wegfall von Autostellplätzen mit sich brächte, sehe ich das entspannt, das heiße Eisen packt keiner gerne an. Man könnte im Grunde auch sagen: Vermutlich würden einige Radfahrer*innen, die nicht wegen der attraktiven Einkaufs- und Kneipenangebote auf der Limmerstraße unterwegs sind, sondern da im Grunde genommen nur durchfahren, stattdessen die Parallelstraßen nutzen, wenn dort nicht so viele Autos rumstünden und fahren würden, so dass es dort immer wieder zu Engpässen kommt.

    Typische Situation in den Parallelstraßen: Ein Auto von der einen, ein anderes von der anderen Seite und schon herrscht Stillstand, weil beide Fahrer erstmal aussitzen, wer denn nun zurückstoßen wird. Und auf dem Rad macht es keinen Spaß, sich dann da durch zu drängeln.

    Ich habe den Eindruck, du bist da ein bisschen einseitig "Geschwindigkeitsfixiert" unterwegs auf dem Rad, Adsche, oder täusche ich mich da?

    Es gibt mitunter Verkehrsinfrastruktur-Grundbedingungen, die lassen keine einfachen klaren Lösungen zu, die alle hundertprozentig zufriedenstellen können.

    Wenn ich als Radfahrer*in mit dem Anspruch daherkäme: "Ich will aber in der Fußgängerzone Limmerstraße meine max. 25km/h fahren können dürfen, die meine E-Bike-Tretunterstützung maximal hergeben, dann fährt man dort auf dem "Holzweg". (Wortspiel, denn die Fußgängerzone Limmerstraße geht von der Fössestraße bis zum Kötnerholzweg ;))

    Genauso wenig kann dort ein ÖPNV-Fahrgast ernsthaft verlangen, der Fahrer möge doch bitte auf die innerorts erlaubten 50 km/h beschleunigen, um die Fahrtzeit zwischen den Haltestellen Küchengarten an einem Ende und der Haltestelle Leinaustraße am anderen Ende der Fußgängerzone abzukürzen.

    Und ein Fußgänger, der gemächlich vor einer Stadtbahn herspazierte, der hat vielleicht das Recht auf seiner Seite (so genau weiß ich das nicht, was dann gilt), aber in der Limmerstraße sind die Menschen in der Regel hinreichend vernunftbegabt, um sich verkehrsgerecht zu verhalten. Gegenüber Fahrzeugen des ÖPNV sehe ich auch keinen Grund deshalb sauer zu sein, wenn sie erlaubterweise durch eine Fußgängerzone fahren. Was mich dagegen maßlos ärgert, sind Menschen, die so tun als sei es ganz selbstverständlich mit ihren "Stadtpanzern", die mehr PS haben als ein Omnibus, die Straßen unsicher zu machen. X(

    Konkret zielt dieser Thread ab auf das unmögliche Verhalten des "Fahrdienstleisters" Moia in Hannover (und in anderen Städten). Aber der Thread soll auch eine grundsätzliche Erörterung von "Auto-Mitnahme-Angeboten" ermöglichen.

    Doch zunächst ein Rückblick und ein Ausblick auf die aktuelle Situation in Hannover.

    Die Verkehrs-AG Hannover kritisierte schon bei der Einführung von Moia in Hannover, das war 2018, die mangelnde Barrierefreiheit:

    "dem Tochterunternehmen der Volkswagen AG, ist die Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) zu verweigern.

    (...)

    Moia schließt mit dem neuen Mobilitätsangebot die Menschen mit Behinderungen aus.

    Gemäß § 2 Absätze 6 und 7 des PBefG darf die Genehmigung nur erteilt werden, wenn öffentliche Verkehrsinteressen dem nicht entgegenstehen.

    Nach Artikel 3 des Grundgesetzes darf niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

    Solange Moia keine Fahrzeuge bereit hält die auch Menschen mit Behinderungen befördern, kann die Genehmigung nicht erteilt werden."

    http://www.verkehrsag-hannover.de/shuttleservicemoia.html

    Trotz mangelnder Barrierefreiheit wurde dem VW-Konzern in Hannover und anderen Städten erlaubt mit seiner Moia-Unternehmenstochter Werbung für das Verkehrssystem Auto zu machen. Moia (bzw. die Konzernzentrale VW) und diejenigen aus Politik und Verwaltung, die das Treiben des Autobauers wohlwollend abnicken, sagen sich vermutlich: Wenn wir erst mal viele, viele Moia-Fahrzeuge auf der Straße haben, dann werden das auch alle ganz toll finden.

    Eine schamlose Reklame-Offensive, denn das Aussperren von Menschen mit Behinderung wird dafür achselzuckend in Kauf genommen.

    Nach der Coronapause seit Anfang April 2020, ist Moia in Hannover im August wieder an den Start gegangen. Diesmal mit neuen Fahrzeugen, keine Verbrennermotoren mehr, sondern E-Antrieb. Doch trotz neuer Fahrzeuge, ist es nach wie vor für viele Menschen mit Gehbehinderungen nicht möglich, den "Fahrdienst" in Anspruch zu nehmen:

    "Kritik an Moia: Warum ist kein Platz für Rollstuhlfahrer in neuen E-Fahrzeugen?

    In den neuen Moia-Fahrzeugen ist aus technischen Gründen kein Platz für Rollstuhlfahrer. Eine Interessenvertretung von Behinderten, die Verkehrs AG Hannover, will das nicht hinnehmen und meint, dass eine solche Konzeption nicht in die heutige Zeit passe." HAZ vom 21.8.2020 https://www.haz.de/Hannover/Aus-d…en-E-Fahrzeugen

    Hier zwei Bilder aus Hannover von einem der neuen Moia-Fahrzeuge mit E-Antrieb jedoch mit mangelnder Barrierefreiheit:

    Hinweis zu der fotografierten Ausstiegsstelle: In zweihundert bis vierhundert Meter Entfernung befinden sich mehrere Stadtbahnhaltestellen und Omnibushaltestellen mit mehreren Linienangeboten!

    Fazit: Moia verstopft die Straßen und ist trotz E-Antrieb ebenso wenig nachhaltig wie andere Autos. Die englischen "modern klingenden" Ausdrücke Ride-Sharing und Ride-Pooling verschleiern, dass es im Grunde genommen nur darum geht, Werbung für das Auto zu machen. Nachhaltige Mobilität für alle Menschen dagegen wird damit nicht ermöglicht.

    Vielmehr ist zu befürchten, dass diejenigen, die es sich leisten können und gesundheitlich dazu in der Lage sind, die ÖPNV-Angebote nicht mehr wahrnehmen, weil sie ihnen altbacken und unmodern erscheinen im Vergleich zum scheinbar "goldenen" Moia-Auto-Angebot.

    Wer dagegen beim Ride-Sharing und Ride-Pooling wirklich dabei sein möchte, der kann sich den Millionen Nutzern des ÖPNV anschließen, die das schon seit vielen Jahrzehnten erfolgreich praktizieren! Und immer mehr Haltestellen des ÖPNV werden barrierefrei umgebaut. Nicht zuletzt deshalb, weil Gesetze das vorschreiben, die bei Moia offensichtlich nicht zur Anwendung kommen.

    Barrierefreier Einstieg am neuen Hochbahnsteig Hauptbahnhof-ZOB in einen sog. "Silberpfeil" (TW2000/2500) der Stadtbahn-Linie 10 in Hannover

    Magst du vielleicht nochmal kurz schreiben (oder falls du ein Bild davon hast gerne auch das zeigen), wie diese Geschwindigkeitsbegrenzung beschildert ist?

    Meinst du die Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h für den ÖPNV? Dafür gibt es keine Beschilderung. Die Höchstgeschwindigkeit ist angeordnet und die ÖPNV-Unternehmen unterrichten ihre Fahrer darüber. Für den Fußverkehr ist klar, dass dort wo der Straßenbelag mit dunklem Schlackensteinpflaster belegt ist und die Gleise liegen, Straßenbahnen und Busse mit 25 km/h fahren.

    Eine gute Regelung, denn andernfalls könntest du dort keine Fußgängerzone einrichten, man könnte vielleicht mit dem Tempo noch etwas weiter runter gehen (ursprünglich galt 30 km/h) aber mit Schrittgeschwindigkeit ist zu langsam für den ÖPNV.

    Und ohne Fußgängerzone, das würde heißen mit Autos, und das geht erst recht nicht, denn die blockieren den ÖPNV erst richtig.

    Dann besser hin und wieder ein bisschen Geduld, wenn mal ein Fußgänger nix schnallt. Die verhalten sich aber in der Regel sehr kooperativ.

    Und wenn Bus oder Bahn kommen, dann machen alle rechtzeitig Platz.

    Wegen 100m Fußgängerzone, die für Radler freigegeben sind, lockt man mich bestimmt nicht in eine Stadt ;)

    Da kannst du aber fast noch eine Null dranhängen, um auf die Länge der Fußgängerzone Limmerstraße zu kommen und zur Zeit wird über eine Verlängerung diskutiert. Zur Zeit misst die Fußgängerzone Limmerstraße vom Kötnerholzweg zur Fössestraße 700 m. Mit der vorgeschlagenen Verlängerung wären es dann rund 1000 m.

    Google-Satellitenaufnahme:

    https://www.google.de/maps/@52.37285…m/data=!3m1!1e3

    Halten sich die meisten Radfahrer denn deinen Beobachtungen nach daran?

    Mehr oder weniger. Hintergrund ist die Tatsache, dass diese Fußgängerzone auch für den ÖPNV freigegeben ist. Und der darf darin tatsächlich schneller fahren als Schrittgeschwindigkeit nämlich mit 25 km/h.

    Der ADFC frotzelt, die Fußgängerzone Limmerstraße eigne sich nicht für's Radfahren und fordert eine attraktiv ausgebaute Fahrradstraße in einer Parallelstraße. Aber ich frage mich: Was sollder Unfug, ich will doch auf der Limmerstraße mit dem Fahrrad zum Einkaufen fahren und in die Kneipe oder ins Café mit dem Fahrrad fahren und nicht auf der Parallelstraße mein Fahrrad abstellen müssen und den Rest zu Fuß gehen.

    Für den Linienbus und Straßenbahnverkehr ist die Fußgängerzone Limmerstraße so gestaltet, dass es einen dunkelgrau gepflasterten Schienen und Linienbusbereich gibt, einen hellgrau gepflasterten Fahrradbereich und rot geklinkerte Fußgängerbereiche.

    Die Ausschilderung als Fußgängerzone bedeutet allerdings, dass Radfahrer und Fußgänger überall in der Limmerstraße sich bewegen können. Aber das geschieht meistens hinreichend vernünftig, ohne sich gegenseitig zu behindern. Wenn dann doch mal was passiert heißt es natürlich gleich, dass musste ja mal so kommen und da sieht man's das funktioniert einfach nicht. Ist natürlich Quatsch, weil vorher hatte es noch viel weniger funktioniert, da war außerdem noch der Autoverkehr in der Straße und es durfte am Fahrbahnrand geparkt werden. Da kam es oft genug vor, dass die Bahnen wegen nachlässig geparkten Autos nicht mehr weiterfahren konnten. Und die Dooring-Unfallgefahr war erheblich. Jetzt ist zwar immer noch alles sehr eng, aber die Situation tausendmal besser als vorher, als da noch die Autos fuhren.

    Hier ein Link zu einem Bild von früher:

    https://pbs.twimg.com/media/CR1BJXvUAAE-gFN.jpg

    Das wir ein völlig unterschiedliches Fahrprofil haben ist mir schon klar. Solche Fußgängerzonen sehe ich nur extrem selten, ich wohne in einer Kleinstadt und wenn ich nach München in die Innenstadt radl habe ich echtes Mitleid mit Großstadtradlern.

    Da musst du wirklich kein Mitleid haben. In der Fußgängerzone Limmerstraße ist ÖPNV und Radverkehr zugelassen. Autos haben keinen Zutritt. (Ausnahme Lieferverkehr zu festgelegten Uhrzeiten und Müllabfuhr und Rettungsfahrzeuge.)

    Es gibt dort jede Menge Geschäfte, Kioske und Gaststätten bei denen du mit dem Fahrrad bis vor die Tür fahren kannst. Da fahre ich dann auch gerne langsam mit dem Fahrrad. Die Limmerstraße ist trotz der Geschwindigkeitslimitierung durch [Zeichen 242]+[Zusatzzeichen 1022-10] und der Straßenbahnschienen und der damit verbundenen Sturzgefahr bei Fahrradfahrer*innen sehr beliebt. Siehe Foto:

    Es gäbe jetzt also weitere Möglichkeiten, die vorgenommenen Baumaßnahmen zu interpretieren:

    1. Da sollte Hochbordradeln stattfinden, entweder mit der Ausschilderung 1. a)[Zeichen 240].

    Oder mit der Ausschilderung 1.b)[Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10].

    Bei 1. b) bin ich mir allerdings nicht sicher, ob das rechtfertigt, dass die Fahrbahnüberquerungen aufgepflastert werden. *)

    2. Die ganze Aufpflasterei im Mündungsbereich wurde ausschließlich für den Fußverkehr vorgenommen und zwar entweder um 2. a) ein ebenerdiges Kreuzen der Straße zu ermöglichen, ohne jedoch gegenüber dem Fahrzeugverkehr, der aus der Stichstraße herausfährt, automatisch Vorrang zu haben.

    Oder, 2. b), die Aufpflasterung sollte dem Fußverkehr den Vorrang ermöglichen und zwar nicht nur gegenüber Fahrzeugen, die von der Schölischer Straße abbiegen und in die Stichstraße hineinfahren (der Vorrang besteht ohnehin) sondern auch gegenüber Fahrzeugen, die aus der Stichstraße herausfahren.

    Die Schölischer Straße ist ja eine Vorfahrtsstraße, das heißt, das an einmündenden regulären Straßen an der Einmündung ein Vorfahrt achten [Zeichen 205] stehen muss oder ein Stopp-Schild. [Zeichen 206]

    Ist das so bei der Einmündung dieser Stichstraße? Auf dem Foto kann man leider nicht sehen, ob da an der Einmündung der Stichstraße ein Vorfahrt Achten Schild steht. Aber selbst wenn es da aufgestellt wurde, würde dadurch der Fußgängerverkehr automatisch seinen Vorrang verlieren? Vielleicht wurde es ja nur aufgestellt, damit Fahrzeug-Lenker den Vorrang der KFZ auf der Fahrbahn beachten und man ansonsten davon ausgeht, dass sie schon keinen Fußgänger in Bedrängnis bringen werden.

    Es ist allerdings ein Schildmast mit einem Straßennamen-Schild zu sehen, aber leider nicht, was da möglicherweise noch an dem Schildmast befestigt ist. Auf das Straßennamen-Schild schaut man frontal drauf, auf das was da möglicherweise noch hängt, nur von der Seite.

    *) Ich befürchte, da sollte tatsächlich ursprünglich Hochbordradeln stattfinden. Siehe dieser Hinweis: "Der Parkstreifen links und rechts der Fahrbahn wird wegfallen, dafür gibt es auf jeder Seite kombinierte Rad- und Gehwege." aus: Tageblatt.de vom 13.6.2016 "Stade: Stadt hält an Planung in Schölisch fest" https://www.tageblatt.de/lokales/blauli…id,1224350.html

    Es ist so, wie Mueck schreibt: Das ist eine Seitenstraße und weder ein Grundstück, noch ein verkehrsberuhigter Bereich und es gibt auch keinen abgesenkten Bordstein. §10 StVO trifft daher dort nicht zu.

    Dieses Beispiel aus einem Video aus Hamburg spricht allerdings eher dafür, dass die kleine Stichstraße durch die Aufpflasterung ihren Vorrang verliert:

    Siehe Minute 0:53

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    Hier der Link zum Filmstart:

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    Radfahrer haben dort Vorfahrt, weil es eine Vorfahrtstraße ist. Die Vorfahrt besteht auch dann, wenn Radfahrer den rot gepflasterten Weg unzulässiger Weise befahren und sogar für Gehweg-Geisterfahrer.

    So ganz uneingeschränkt gilt das allerdings auch nicht.

    Zunächst mal finde ich das in Ordnung, dass Radfahrer auch dann ihr Vorfahrtsrecht behalten, wenn sie verbotswidrig zum Beispiel die falsche Fahrtrichtung fahren, obwohl der Radweg nur in eine Richtung freigegeben ist.

    Insbesondere an Baustellenausschilderungen ist es oft gar nicht so einfach immer richtig zu fahren. Und wenn ich an deine Bilder von der Schölischer Straße denke, die zeigen, wie es dort vorher aussah. Da kannst du doch nur sagen, dass man eher zufällig als Fahrradfahrer den Verkehrszeichen entsprechend gefahren ist oder eben nicht der Ausschilderung entsprechend gefahren ist. So was sollte einem Radfahrer dann im Falle eines Unfalls nicht allzusehr zum Nachteil gereichen.

    In diesem Fall der von dem Oberlandesgericht Hamm verhandelt wurde ging es um eine Radfahrerin, die den Radweg in Gegenrichtung benutzte, "obwohl dieser für eine Nutzung in ihrer Fahrtrichtung nicht mehr freigegeben gewesen sei." Kann also sein, dass er zunächst freigegeben war und sie nicht mitbekommen hat, dass er das dann plötzlich nicht mehr war.

    Zur Schuldfrage heißt es in dem Stern-Artikel vom 8.11.2017:

    "Im konkreten Fall wurde dem Autofahrer ein Verschuldensanteil von zwei Dritteln und der Radfahrerin von einem Drittel zugesprochen. Die Verteilung dieser Anteile hängt von den ganz konkreten Einzelheiten dieses Unfalls ab. Sie können nicht verallgemeinert werden. Nur eins stimmt immer: Ein Falschfahrer auf dem Fahrrad muss damit rechnen, eine Teilschuld zugemessen zu bekommen, da auch sein verbotswidriges Verhalten zum Unfall beigetragen hat." https://www.stern.de/auto/service/r…me-7691288.html

    Wenn die Bauverwaltung diese kleine Stichstraße, mit nur sehr wenigen Anliegern als vollwertige Straße betrachtet, dann müsste doch eigentlich die Einmündung Lilienstraße konsequenterweise mit demselben Design gestaltet worden sein.

    https://www.google.com/maps/place/Lil…619!4d9.4708217

    Und was ist mit der Bushaltestelle, die auf der Satellitenaufnahme als Piktogramm eingezeichnet ist? Da gibt es ja mehrere Bushaltestellen an der Schölischer Straße. Alleine schon zum Schutz der Omnibusfahrgäste wäre es besser den Gehweg nicht mit [Zeichen 240] auszuzeichnen.

    Der Bordstein geht um's Eck und läuft nicht parallel zur Straße durch.

    Der Autofahrer fährt nur über eine Aufpflasterung, nicht über einen Bordstein.

    Der Fußgänger läuft aber über ein Bordstein, also kann das zwischen den Bordsteinen auch kein Gehweg sein ... Er muss also bzgl. Verkehr aus der Seitenstr. § 25 beachten!

    *) ... und ist auch kein anderer Straßenteil im Verhältnis zur Fahrbahn der Straße des Querstraßenautofahrers, für den wechselt nur der Fahrbahnbelag ...

    Die Furt kann nur ein anderer Straßenteil im Verhältnis zur Fahrbahn des Längsstraßenautofahrers sein, wäre also nur relevant für Radler, die dort vom anderen Radweg auf die Fahrbahn wechseln wollten

    Ich hatte so eine Stelle im Hinterkopf als ich die Einmündung der Stichstraße mit der Aufpflasterung auf die Schölischer Straße auf dem Foto sah:

    https://www.google.de/maps/@52.37012…!7i13312!8i6656

    Hier als Satellitenbild: Die Mittelstraße mündet über eine Aufpflasterung in die Calenberger Straße:

    https://www.google.de/maps/@52.37007…m/data=!3m1!1e3

    Aber du kannst natürlich Recht haben und die um die Ecke gezogenen Kantstein-Stummel in Stade bedeuten, dass es sich hier nicht um eine Straße handelt wie auf meinem Googlestreetview-Bild, die wie eine Ausfahrt auf die Schölischer Straße führt.

    Um so spannender ist es zu sehen, wie die Einmündung Lilienstraße wohl designt wurde.

    Mich treibt die Frage um: Wurde dort beim Umbau der Schölischer Straße ein gemeinsamer Fuß- und Radweg gebaut, der dann allerdings gar nicht als solcher ausgeschildert wird. Fände ich gut, denn profitieren tun davon vor allem die Fußgänger, die sonst möglicherweise mit einem schmaleren Bürgersteig abgespeist worden wären. Und die Radfahrer, die so legal auf der Fahrbahn fahren können. Ich glaube auch nicht, dass sich hier ein Radfahrer ärgert, der vorher auf dem Radweg-Flickenteppich mal links, mal rechts hochbord gefahren ist. Yeti hatte ja Fotos von der vorigen Situation gezeigt. Da hat auch kein Fahrradfahrer drauf Bock, der Hochbordradwege bevorzugt. Da gab es ja gar keine richtigen Hochbordradwege.

    Auch wenn so ein geübter Gehwegradler wie Sie da problemlos mit 25km/h laut klingelnd durchzischen könnte, kommen Sie genau auf den Punkt ;)

    Es ist völlig egal, ob das ein gemeinsamer Geh-Radweg ist oder ein für den Radverkehr freigegebener Gehweg. Wenn es eng ist und langsamere und/oder "Schwächere" Verkehrsteilnehmer auf der Verkehrsfläche sind, hat man Rücksicht zu nehmen. Gleich der erste § der StVO.

    Wenn es eng wird, dann ist die Erwartung der StVO an den Stärkeren, dass der Rücksicht nimmt auf die schwächeren Verkehrsteilnehmer. Deshalb sind ja auch viele Autofahrer so "angepisst" davon, dass sie Radfahrer nur noch mit 1,50 m Seitenabstand überholen dürfen, was an vielen Stellen bedeutet, dass sie erstmal hinter den Radfahrern herfahren müssen.

    Übrigens denke ich gar nicht so schlecht über Autofahrer, denn dass Sie mich hier als "Gehwegradler" bezeichnen trifft in keiner Weise zu. Allerdings kommte es hin und wieder vor, dass ich einen Gehweg benutze, der für den Radverkehr freigegeben ist. Zum Beispiel diese Fußgängerzone, die für den ÖPNV und für den Radverkehr freigegeben ist.

    Ich kann daran auch nichts Schlimmes erkennen und bin dabei natürlich sehr vorsichtig unterwegs.

    Genau so wie ich das ja auch von den Autofahrer*innen erwarte, wenn ich auf der Fahrbahn fahre, dürfen Fußgänger*innen ja wohl erwarten, dass ich äußerst defensiv mit dem Rad fahre in einer Fußgängerzone, die für den Radverkehr freigegeben ist.

    Deswegen bin ich jedoch noch lange kein "Gehwegradler". Da treffen Sie eine falsche Zuschreibung! Und vermutlich käme ich nur mit einem Pedelec über eine längere Strecke auf 25 km/h. Ich fahr aber kein Pedelec, wenn ich Rad fahre. Und erst recht kein S-Pedelec. Mit dem dürfte man aber auch nicht einmal den Radweg benutzen, geschweige denn einen Fußweg, der für den Radverkehr freigegeben ist.

    An der Stelle

    hat der Fußgängerverkehr ja in jedem Fall Vorrang, weil Fahrzeugverkehr, der aus der Seitenstraße mit der Aufpflasterung kommt, verpflichtet ist, andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden.

    "Wer aus einem Grundstück, ... oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist;"

    https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__10.html

    Es würde also kein Missverständns befördert werden, wenn da eine Fußgängerfurt markiert wäre. Denn der Fußverkehr hat dort gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern Vorrang. Und zwar sowohl vor den Verkehrsteilnehmern, die von der Schölischer Straße dort in die Stichstraße hineinfahren wollen (die müssen dem Geradausverkehr Vorrang gewähren), als auch vor den Verkehrsteilnehmern, die aus der Stichstraße herausfahren wollen (Wegen der Aufpflasterung ist das wie eine Grundstücksausfahrt).

    Ist denn die Furt über die Stichstraße in Breitstrich oder in Schmalstrich markiert? Oder anders gefragt: Hatte man dort während der Bauphase die Absicht, den Bürgersteig als gemeinsamen Geh- und Radweg zu markieren, und deshalb dort eine Furt für Radfahrer gebaut? Und wann wurde diese Absicht über den Haufen geworfen? Und warum? Mir scheint, deine Arbeit trägt reiche Früchte!:thumbup:

    In meinem Bilderordner habe ich ein Bild gefunden, wo die von dir beschriebene Gefahr, dass eine Furtmarkierung verwirrt, deutlich wird.

    Da mündet auf dem Bild von rechts kommend die Straße In der Masch auf die Klöcknerstraße (das ist eine Vorfahrtsstraße). Und ein gemeinsamer Fuß- und Radweg (für beide Richtungen) ist über die Einmündung hinweg markiert, allerdings nicht als unterbrochener Breitstrich, sondern als unterbrochener Schmalstrich. Fahrzeuge, die aus der Straße In der Masch herausfahren, haben dort Vorrang vor dem Fußverkehr entlang der Klöcknerstraße. In der Tat sehr verwirrend, weil Fußgänger aufgrund der Markierung denken könnten, dass sie genau wie Fahrradfahrer Vorrang hätten gegenüber den Fahrzeugen, die aus der Straße In der Masch herausfahren.

    radverkehrsforum.de/attachment/14014/

    https://www.google.de/maps/@52.39412…m/data=!3m1!1e3

    Der Main-Radweg ist zwischen der Mündung in den Rhein und Hattersheim an vielen Stellen mit [Zeichen 240] ausgeschildert.

    In §42 steht als Erläuterung zu diesem Verkehrszeichen:

    "3. Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines gemeinsamen

    Geh- und Radwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt,

    muss diese auf den Fußgänger- und Radverkehr Rücksicht

    nehmen. Erforderlichenfalls muss der Fahrverkehr die Ge-

    schwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen."

    Da steht nicht, dass der Radverkehr sich an die Geschwindigkeit des Fußgängerverkehrs anpassen muss."

    Die Stadt Flörsheim am unteren Main hat dieses Zusatzschild anbringen lassen:

    Dass es in Deutschland ein generelles Tempolimit innerorts von 50 km/h gibt, das war nicht immer so. In den 50er Jahren, polemisierte im Bundestag der spätere Bundeskanzler Schmidt gegen den damaligen Verkehrsminister Rümmele, der Tempo 50 als generelle Höchstgeschwindigkeit innerorts durchsetzen wollte: "Rümmele sollte sich in erster Linie darum kümmern, daß endlich die Straßen verkehrsgerecht ausgebaut werden." Spiegel vom 17.10.56.

    https://www.spiegel.de/spiegel/print/d-43064362.html

    Das hätten sie gern die Autofahrer, auf mehrspurigen autobahnmäßig ausgebauten Ortsdurchfahrten mit ihren PS-starken Protzkisten durch die Dörfer heizen.

    Es spricht jedoch alles dafür, deutlich niedrigere Tempolimits anzuordnen, nicht nur Tempo 30 auf Ortsdurchfahrten, sondern auch Tempo 60 max. auf Landstraßen und max. Tempo 80 aus Autobahnen!

    Eigentlich ist überhaupt die Frage, welchen Unterschied es haftungsrechtlich macht, ob ein Radfahrer einen Fußgänger auf einem benutzungspflichtigen gemeinsamen Geh- und Radweg, einem freigegebenen Gehweg oder einem rot gepflasterten Gehweg mit Radwegfurten an den Kreuzungen, den er daher für einen Radweg gehalten hat, oder sogar auf einem mit [Zeichen 239] eindeutig als Gehweg gekennzeichneten Weg verletzt. Oder auch andersrum, was die Teilschuld des Radfahrers betrifft, wenn er an solch einer Kreuzung von einem hinter dem Gebüsch hervorkommenden Auto abgeräumt wird.

    Sind das Radwegfurten?

    Woran erkennst du, dass das Radwegfurten sind? Ist da ein Fahrradpiktogramm drauf, das auf dem Foto nicht erkennbar ist?

    Ich erkenne da eindeutig Fußgängerfurten und das ist doch mal sehr vorbildlich, dass da Fußgängerfurten angelegt werden.

    Sie sind deshalb vom Bürgersteigrand im Mündungsbereich etwas zurückversetzt, weil andernfalls Stolpergefahr bestünde.

    Die von rechts einmündende Stichstraße ist aufgepflastert oder hat einen aufgepflasterten Mündungsbereich. Das heißt auch ohne Verkehrsschilder ist durch die Aufpflasterung deutlich, dass rechts vor links außer Kraft gesetzt ist und die Fahrzeuge auf der Schölischer Straße den Vorrang haben.

    "Wer aus einem Grundstück, ... oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist;"

    §10 StVO https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__10.html

    Die Planungen sahen vermutlich eine möglichst hohe Aufpflasterung vor, was ja auch im Sinne der Fußgänger ist, weil die dann ebenerdig weitergehen können. Aber die Planer hatten mit viel Verständnis für den hier abbiegenden Fahrzeugverkehr, oder dem, der aus der Stichstraße kommt, eine möglichst lange und deshalb flache Rampe angelegt. Und die Bürgersteigkante um die Ecke herumgezogen, so dass dort eine Stolperfalle entstanden ist.

    Auf der gegenüberliegenden Seite ist ein Grundstückseinfahrt zu sehen, bei der die Rampe noch flacher gestaltet ist und dafür der Bordstein auf ganzer Breite mehr oder weniger stark abgesenkt wurde. Das ist noch schlimmer. Ein Berg und Tal Gehweg, der die Auto-Stoßdämpfer schonen soll. Dabei kann man die doch auch dadurch schonen, dass man eine steile Rampe sehr langsam überfährt.

    Es wäre meines Erachtens auch auf der von rechts kommenden Stichstraße möglich gewesen, eine steile Rampe zu bauen. Dann hätte die Fußgängerfurt nicht verschwenkt werden müssen.

    Etwa an der Stelle, von der aus das Foto aufgenommen wurde, mündet doch von links die Lilienstraße auf die Schölischer Straße. Wie sieht den das Design für die Einmündung der Lilienstraße aus?

    Aus der Gegenrichtung:

    In Hannover hatte ich auch schon an sehr einsamen, scheinbar vergessenen Stellen dieses Schild, das auch auf deinem Foto zu sehen ist, fotografieren können:

    "Gemeinsamer Rad- und Fußweg" (Im Untewrschied zu "Gemeinsamer Fuß- und Radweg") wird das Zeichen auf der Wikipedia Verkehrszeichentafel 1971 bis 1992 genannt und als neu bezeichnet.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Bildtafel…,_StVO_1970.svg

    Im darauf folgenden Verzeichnis der Schilder ab 1992 taucht das Schild nicht mehr auf. Man darf wohl davon ausgehen, dass so ein Schild, wenn es noch irgendwo hängt, schon mindestens seit 28 Jahren da hängt. Höchstens 49 Jahre.

    So gesehen ist der Unterschied zwischen [Zeichen 240] dieser Ausschilderung und der Ausschilderung [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] noch mal zusammengeschrumpft. Wollte der Gesetzgeber gemeinsame Rad- und Fußwege haben, bei der sich Radfahrer etwas mehr herausnehmen können (z. B. Fußgänger anklingeln, um auf sich aufmerksam zu machen), dann wäre das entsprechende alte Schild mit dem Fahrradsymbol oben wohl nicht "aus dem Verkehr" gezogen worden.

    Hier am Eilenriede-Rand hängt noch eines in Hannover:

    Man sollte viel häufiger die Bedeutung der Verkehrszeichen mit Zusatzzeichen erklären!

    Unbedingt ;)

    Fotografiert im Kurpark Wiesbaden, wo man ein solches Schild als witzigen Kurparkbesucherschutz interpretieren kann, oder eben als ein weiteres Indiz für den wenig Fahradfahrer*innen-freundlichen Charakter der Stadt.