Beiträge von Ullie

    Es läuft seit heute, den 20.05.2021, ein Online-Beteiligungsverfahren des Bezirksamtes Eimsbüttel zur "Veloroute 2 - Sillemstraße von Hellkamp bis Sartoriusstraße". Beteiligen könnt Ihr Euch bis zum 17.06.2021 unter folgendem Link :) : https://beteiligung.hamburg/radverkehr-eimsbuettel/#/

    In Hannover ist das Einrichten eines Velo-Routen-Netzes zur Zeit ein großes Thema.

    Ein Streitpunkt dabei:

    Die einen sagen:

    "Velo-Route ist toll, da kann ich auf Nebenstrecken mit wenig Autoverkehr, abseits von den Hauptverkehrsstraßen gut fahren."

    Dia anderen sagen:

    "Velo-Route ist Quatsch. Die Geschäfte, Ärzte, sonstige Einrichtungen, zu denen ich hin will, liegen an den Hauptverkehrsstraßen. Dort muss was für den Fahrradverkehr getan werden, zum Beispiel Umwandlung von Parkplätzen/Autofahrspuren zu Radverkehrsanlagen wie "Protected Bikelines", anstatt handtuchschmaler aber trotzdem benutzungspflichtiger Hochbordradwege.

    Ist das bei euch in Hamburg auch ein Punkt, der kontroverse Diskussionen auslöst?

    "Die Noltestraße ist westlich der Sudersenstraße zusammen mit der anschließenden Liepmannstraße bereits seit einigen Jahren Bestandteil des hannoverschen Fahrradstraßennetzes. Auf Initiative des Stadtbezirksrats Linden–Limmer wird nun auch der östlich anschließende Abschnitt bis zum Kötnerholzweg als Fahrradstraße eingerichtet. Die Ausführung der Arbeiten ist für die Woche vom 10. bis zum 16. Mai geplant."

    Zitat aus: hannover.de vom 5.5.2021: Verlängerung der Fahrradstraße Noltestraße bis zum Kötnerholzweg

    https://www.hannover.de/Aus-Stadt-Regi…3%B6tnerholzweg

    Und so sieht es dort jetzt aus:

    Das Foto entstand an der Einmündung Rodenstraße in die Noltestraße.

    Am Ende der Noltestraße (Bildmitte) stößt die Noltestraße auf den Kötnerholzweg.

    Die Herstellung der Fahrradstraße in der gezeigten Form hat eine kostengünstige und schnelle Verwirklichung ermöglicht.

    Für den Radverkehr wurde auf der Noltestraße Vorrang an den Querungen ermöglicht.

    Leider wurde dabei nicht auch gleich noch der Fußverkehr berücksichtigt.

    Die Vorrangberechtigung sollte unbedingt auch für den Fußverkehr angestrebt werden und könnte durch einen angehobenen Fußweg verwirklicht werden.

    Siehe Foto mit dem eingezeichneten angehobenem Fußweg:

    Ein angehobener Fußweg ermöglicht den Vorrang für den Fußverkehr vor den Fahrzeugen, die von den Querstraßen auf die Fahrradstraße münden.

    Und der angehobene Fußweg betont noch einmal zusätzlich die Vorrangberechtigung des Radverkehrs gegenüber dem Fahrzeugverkehr, der von den Seitenstraßen auf die Fahrradstraße mündet.

    Hier noch ein Link zum google-Satellitenbild, so gedreht, dass die Blickrichtung dem Foto entspricht.

    https://www.google.com/maps/place/Nol…707!4d9.7027784

    Manchmal ist es so, dass die Verlängerung zuerst gebaut wird.

    So der Pop-Up-Radweg an der Hildesheimer Straße, der auf die geplante Velo-Route 8 zuführt.

    Beziehungsweise die Velo-Route 8 in Richtung stadtauswärts verlängert.

    Hier drei Bilder, aufgenommen Richtung stadtauswärts in Höhe der Einmündung Alte Rathausstraße:

    Hinter der Einmündung Alte Rathausstraße sind noch die Markierungsarbeiten in Gange.

    Direktes Linksabbiegen ist weder für den KFZ noch für den Radverkehr möglich.

    Aber diese Ausbuchtung rechts vom Pop-Up-Radweg ermöglicht die Aufstellung an der kombinierten Rad-/Fußwegampel.

    Im Bereich des Hochbahnsteiges Birkenstraße sind die Markierungs-Arbeiten noch nicht abgeschlossen.

    Hier das Satellitenbild (so gedreht, dass es der Ausrichtung der Fotoaufnahmen entspricht:

    https://www.google.de/maps/@52.32156…t/data=!3m1!1e3

    Die Hildesheimer Straße in Hannover geht übergangslos über in die Hildesheimer Straße in Laatzen. Man muss schon sehr genau darauf achten, dass Ortsausgangs/Ortseingangsschild nicht zu übersehen.

    Kurios liest sich diese Meldung:

    "CDU will mit Pop-up-Radweg auf der Hildesheimer Straße experimentieren

    In Laatzen fordert der Rat, auf der Hildesheimer Straße testweise eine Autospur für den Fahrradverkehr frei zu machen. In Hannover will die CDU nachziehen, aber im hiesigen Rathaus gibt es keine Mehrheit für Pop-up-Radwege – die SPD hält generell nicht viel von dem Thema."

    Die Veloroute 8 in Hannovers Stadtgebiet ist nicht entlang der Hildesheimer Straße geplant.

    Da bleibt sich die SPD ihrer Linie treu, dass Hannover gefälligst eine Autostadt zu sein hat und sich daran nichts ändern darf.

    Hier die Veloroutenkarte:

    https://www.hannover.de/var/storage/im…outen-Karte.jpg

    Und hier die Stelle auf googlemaps, an der die Veloroute 8 von Laatzen her kommend (auf dem Satellitenbild von unten rechts her kommend) von der Hildesheimer Straße in die Wiehbergstraße einmünden soll:

    https://www.google.de/maps/@52.32714…t/data=!3m1!1e3

    Sie könnten in der StVB bei uns Arbeiten. Die denken auch das ist so ok für einen Radweg, zweiseitig.

    Der Lenker meines Radl ist ziemlich genau 70cm breit mit Spieglein am Lenker. Und ist ein klassischer und eher schmaler MTB-Lenker. Die meisten Hollandradl-Lenker dürften breiter sein.

    Das heißt zwar man könnte sich passieren, aber nur wenn man den Luftraum der Fußgänger benutzt.

    Differenzieren ist nicht Ihr Ding?

    Es geht hier nicht um eine Neuplanung, sondern darum einen Bestand so umzugestalten, dass es den Ansprüchen der verschiedenen Fahrradnutzer-Gruppen besser gerecht wird als zuvor.

    Und ich habe kein Problem mit einem Zweiwege-Angebot. Sie vielleicht?

    Es ist nicht optimal, aber es ist auch nicht grausam schlimm, dass Fahrradfahrer*innen hier verschieden Routen ermöglicht werden.

    Oder warum wollen Sie partout mit aller Gewalt alle Fahrradfahr*innen an einer solchen stark befahrenen Tempo-50-Straße auf die Fahrbahn zwingen?

    Eine Fahrbahn, die nicht breit genug ist, um in beide Richtungen Radfahrstreifen anzulegen. Würde man aber auf beiden Seiten auf Radfahrspuren verzichten, dann werden dadurch die Richtungsfahrspuren breiter, das führt zu höheren Geschwindigkeiten beim Autoverkehr und möglicherweise auch zu riskanteren Überholmanövern.

    Oder was schwebt Ihnen als "Bilderbuch-Lösung" vor?

    Jedenfalls würde ich es dem ADFC übel nehmen, wenn er sich an einer solchen Stelle dafür einsetzen würde, dass der Angebotsradweg weggepflastert wird und der eine Radfahrstreifen auf der Fahrbahn in Gegenrichtung aufgehoben wird. Oder wenn er sich auf politischer Ebene dafür einsetzen würde, dass dieser Gestaltungsspielraum der Verkehrsbehörden abgeschafft wird.

    Auch mit 10km/h kommen da keine 2 Radfahrer aneinander vorbei ohne den Radweg zu verlassen.

    Kommt drauf an, wie du das rechnest.

    Die aktuelle Mindestbreite für Zweirichtungsradwege beträgt 2,00 m.

    Der Zweirichtungsangebotsradweg an der Wülfeler Straße beträgt 1,40 m inklusive der rot gepflasterten Begrenzungsstreifen.

    Nach der einen Seite ist Grünfläche, nach der anderen Seite ist ein wenig benutzter breiter Fußweg.

    Mindestens nach der Grünfläche hin ist die Luftraumbenutzung überhaupt kein Problem. Zur Fußwegseite hin ist es so gut wie nie ein Problem.

    Wenn du freilich auf beiden Seiten senkrechte Wände hättest, dann wäre es bei den üblichen ca. 60 cm breiten Lenkern schon eine arge Herausforderung im Begegnungsverkehr.

    Und auch hier noch mal der Hinweis: Es ist keine gute Lösung für den Radverkehr. Aber jedem, dem das unsicher ist, oder der dort nicht langfahren mag, weil er dort langsam fahren muss, der hat die Möglichkeit die Fahrbahn zu nutzen. Würde ich allerdings von einem Haus weiter oben in der Straße zu einem anderen weiter unten fahren wollen, dann würde ich das auf dem Zweirichtungs-Angebotsradweg tun, anstatt zweimal die Straße zu überqueren, oder das Rad zu schieben.

    Deshalb ist es eine annehmbare Zwischenlösung.

    Mein Mountainbikelenker ist 80cm breit.Wie?

    Ja. ja auch im Fahrradlager gibt's den Trend zum SUV. ;)

    Im Ernst Leute, ich habe nicht gesagt, dass das eine gute Lösung wäre, aber unter den vielen anderen denkbaren schlechten Varianten, die ohne umfangreiche bauliche Veränderungen oder ernsthafte Maßnahmen zur Reduzierung des MIV denkbar sind, ist es eine gute Zwischenlösung. Und es ist eine deutlich bessere Variante als das, was dort früher galt.

    Da war nämlich der 1,40 m breite Radweg (inkl. Randmarkierung) eine Pflichtveranstaltung!

    Und es gab auf der Fahrbahn eine Geradeausspur und eine Rechtsabbiegespur an der Stelle.

    Ich bin da auch eher kulturpessimistisch und halte eine direkte Demokratie für alles andere als wünschenswert. Was nicht heißt, dass ich in unserer repräsentativ-parlamentarischen keine Verbesserungsmöglichkeiten sähe.

    "Die Bild / B.Z. Deutschland war mit rund 1,24 Millionen verkauften Exemplaren im ersten Quartal 2021 die überregionale Tageszeitung in Deutschland mit der höchsten verkauften Auflage."

    Quelle: https://de.statista.com/statistik/date…tageszeitungen/

    Die ADAC-Motorwelt hat eine Auflage von 4 Millionen Exemplaren. Erscheint allerdings neuerdings nur noch vierteljährlich. (Früher monatlich.) Für 1979 wird eine Auflagenzahl 5.906.960 Stück angegeben. (Das ist allerdings hauptsächlich der zusätzlichen Verbreitung über das Internet geschuldet, dass die Auflagen-Zahlen heute so "niedrig" sind.)

    "Durch die hohe Reichweite trägt die Zeitschrift auch zur Meinungsbildung in Deutschland bei. Aussagen wie „Freie Bürger fordern freie Fahrt“ (im Zusammenhang mit der Einführung von Tempolimits) wurden durch den ADAC geprägt."

    Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/ADAC_Motorwelt

    Offiziell ist der ADAC ein "gemeinnütziger Verein". :D;(X(:cursing:

    Bisher hat mir noch kein ADAC-Mitglied erklären können, was daran gemeinnützig sein soll, das Raser-Unwesen zu legitimieren. Da kann ich cubernaut nur unterstützen mit seiner Aussage: "Was nicht heißt, dass ich in unserer repräsentativ-parlamentarischen Demokratie keine Verbesserungsmöglichkeiten sähe."

    Autogenix Ups. Eine Woche Arbeitsausfall für Nix, wenn sich dann herausstellt, dass es blinder Alarm war. Die PCR-Testauswertung dauert ja auch nochmal einen Tag. Da muss jeder, der gern ein Partylöwe ist, sich jetzt aber doppelt und dreifach in Acht nehmen, darüber bei der Arbeit kein Wort zu verlieren.

    Ihre Bekannte hat den Polizeibeamten daraufhin hoffentlich gesagt, dass sie selbstverständlich nicht schneller als 70 km/h weiterfahren wird, wenn das die zul. Höchstgeschwindigkeit ist.

    Ich muss sie da noch mal genau nach befragen. Sie hatte auf jeden Fall zwei Mitfahrerinnen dabei, die ihr den Rücken gestärkt hatten. Und ich meine, dass es den Polizisten letztlich ein bisschen peinlich war, dass die Polizei das Tempolimit übersehen hatte.

    Hast du dafür Quellen (Urteile, Kommentare etc.)? Das würde den Begriff der Behinderung ja völlig entwerten, wenn absolut regelkonformes Verhalten als Behinderung gewertet werden würde.

    Eine Bekannte erzählte mir davon, dass sie mit ihrem PKW einen Landstraßenabschnitt mit dem vorgegebenen Tempolimit 70 km/h befahren hat. Dann wurde sie von einem Polizeiwagen überholt und gestoppt und aufgefordert schneller zu fahren, weil sie den Verkehr behindere, wenn sie so langsam fährt.

    Und auf unseren "Radwegen"? Scheiß drauf! Kümmert seit Jahrzehnten kein Schwein. Exekutive und Judikative bilden einen Kriminellenverbund, dessen Zweck es ist, den Status Quo des ungehinderten MIV aufrechtzuerhalten. Andernfalls würden sie längst argumentieren, dass das, was KfZs auf der Fahrbahn an Behinderung unzumutbar ist, Radfahrenden auf den zwangsweise zu benutzenden Seitenwegen selbstverständlich erst recht unzumutbar ist.

    Wenn deine Vermutung zuträfe, dann wären es allerdings recht schlicht gestrickte Ganoven. Geschickte Kriminelle würden nämlich, 1A-Radwege zur Verfügung stellen, die in einem Top-Zustand sind. Den würden dann widerstandslos ohne Murren sehr viel mehr Radfahrer*innen benutzen als es derzeit der Fall ist. Und der Gedanke, dass der Radverkehr auf die Fahrbahn gehört, wäre so was von tot.

    Ich befürchte es ist einfacher und komplizierter zugleich:

    Autolobby groß und einig und stark, vor allem finanzstark.

    Fahrradlobby klein und zerstritten und arm.

    Ist doch klar, dass bei dieser Konstellation die Autolobby deutlich mehr rausholt.

    Aber es ist möglich, die macht der Autolobby zu brechen, indem immer wieder auf die fehlende Nachhaltigkeit, die immense Umweltverschmutzung und Flächenversiegelung, die hohe Unfallgefahr und die vielen, vielen anderen Nachteile des Autoverkehr hingewiesen wird, so dass ein gesellschaftlicher Konsens heranwächst, mit entschiedenen Restriktionen gegen den Moloch Autoverkehr vorzugehen.

    Das Ziel wären nicht mehr und bessere Radwege, sondern eine Übernahme der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur durch den Fußverkehr, den Radverkehr und den ÖPNV! "Autolösungen" nur noch für wenige ausgewählte Bereiche mit dem Ziel, auch diese durch nachhaltige Mobilität zu optimieren.

    Auch mit 10km/h kommen da keine 2 Radfahrer aneinander vorbei ohne den Radweg zu verlassen.

    Yeti hatte ja mal drauf hingewiesen, dass man die Radwegbreite gut am Pflaster ablesen kann.

    Hier ist ein Link zu einer bemaßten Zeichnung des verwendeten Pflasters:

    https://www.stegers-beton.de/wp-content/upl…erlegemasse.jpg

    Hier nochmal das Bild des Radweges mit den Maßen für den Radweg:

    Ja das ist nicht ideal, das habe ich auch nie behauptet. Trotzdem könnten es zwei Radfahrerinnen im Gegenverkehr schaffen, dort mit jeweils 10 km/h aneinander vorbei zu fahren, ohne in den Grünstreifen oder auf den Bürgersteig ausweichen zu müssen.

    Wahrscheinlicher ist, dass ein Radfahrer auf den Fußweg ausweicht. Da der lange und gerade und gut einsehbar ist, kann eine Radfahrerin oder ein Radfahrer darauf achten, dabei keine anderen Verkehrsteilnehmer*innen zu behindern.

    Und es geht um eine Übergangslösung, bis eine bessere Lösung möglich ist. Diese bessere Lösung ist jedoch nicht ein Pflicht zum Mitfahren mit Tempo 50-(gefahren 60)-Autostrom. Wer das allerdings tun möchte, der kann es jederzeit tun.

    Eine generelle Reduktion auf Tempo 30 innerorts, wie das anscheinend in Spaniens Städten jetzt möglich ist, ist leider in Deutschland (noch) nicht möglich. Aber selbst das alleine würde nicht ausreichen, so lange das Verkehrsaufkommen dort sehr hoch ist.

    Eine Alternative zur Fahrt auf der Fahrbahn für langsamen Radverkehr auf diesem Angebotsfahrradweg ist wünschenswert solange der große Wurf nicht gelingt oder noch nicht gelingen kann.

    Wenn man sich mit Durchschnitts-Fahrrädern bei einer Begegnungs-(und potenzieller Kollisions-)geschwindigkeit von 40km/h nicht gefahrlos begegnen kann, dann gehört so ein Radweg auf keinen Fall in beide Richtungen freigegeben. Basta.

    Frage nicht nach Sonnenschein, wie viele gefährliche Stellen es auf Landstraßen gibt in Deutschland. Landstraße bedeutet, dass dort eine Höchstgeschwindigkeit von Tempo 100 gilt. Willst du jetzt diese Landstraßen auch alle für den Autoverkehr schließen, weil sich dort keine zwei Kraftfahrzeuge begegnen können, die mit Tempo 100 km/h unterwegs sind?

    Auf vielen Landstraßen wird an solchen Stellen ein Tempolimit von z. B. Tempo 70 oder niedriger angeordnet.

    Willst du jetzt auf dem Angebots-Zweirichtungsradweg ein Tempolimit von 10 km/h anordnen?

    Und noch eine Sache gebe ich zu bedenken:

    Viele Landstraßen sind die einzige gut begehbare Verbindungsmöglichkeit zwischen zwei Ortschaften. Trotzdem sind sie sehr oft nicht mit begleitenden Fußwegen ausgestattet. Folgte man deiner Logik, dann müsste man das Tempo auf Landstraßen sehr deutlich generell begrenzen, da ja jederzeit mit Fußgängern zu rechnen ist. Vermutlich noch deutlicher niedriger als auf 60 km/h, die ich verschiedentlich als generelles Tempolimit für Landstraßen gefordert habe.

    Außerdem steht es einer Verkehrswende entgegen, wenn man dem ungebremsten Kfz-Verkehr zuliebe Radfahrer und Fußgänger auf unzureichende Nebenflächen bringt. Je mehr man behauptet, dass so etwas doch eine tolle Lösung sei, desto weniger werden Radfahrer auf der Fahrbahn akzeptiert werden, die sich den Mist nicht antun wollen.

    Ich glaube nicht, dass es viele Radfahrer*innen gibt, die das für eine tolle Lösung halten:

    Und ich hätte selbst lieber eine solche Lösung: Autoverkehrsbelastung auf der Fahrbahn auf höchstens 20% des jetzigen Aufkommens reduzieren. Zuverlässig maximal Tempo 30. Zuverlässig bedeutet, dass geeignete Maßnahmen ergriffen wurden, die technisch verhindern, dass schneller als Tempo 30 gefahren wird. Dann kann man den Angebotsradweg umpflastern, so dass da niemand mehr sieht, dass da mal einer war.

    Und der Fahrradverkehr kann bequem auf der Fahrbahn stattfinden.

    Bei Tempo 30 und deutlich weniger Autoverkehr sind dann auch keine speziellen Fußgängerüberwege mehr nötig, wie zum Beispiel der vorne links im Bild.

    So lange aber das Tempo-50-Diktat gilt und Fahrbahnen sehr stark vom Autoverkehr besetzt sind, muss es auch solche unkonventionellen Lösungen geben dürfen. Ein Fahrrad ist immer noch ein Verkehrsmittel, dass ich nicht in jeglicher Hinsicht mit einem Kraftfahrzeug gleich setze. Also ist es auch gerechtfertigt für den Fahrradverkehr in bestimmten Verkehrssituationen Lösungen anzubieten, die für Kraftfahrzeugverkehr nicht in Frage kommen!

    Wird Sylt das neue Ischgl?

    Diese Befürchtung äußerte der Landrat von Sylt in der Berliner Morgenpost vom 21.5.2021.

    Hintergrund 300 Urlauber mussten in Quarantäne nachdem Kontaktnachverfolgungen ergaben, dass sie dieselben Lokalitäten besucht hatten wie ein infiziertes Ehepaar, bei dem eine Coronainfektion festgestellt wurde.

    https://www.morgenpost.de/vermischtes/ar…aub-corona.html

    Bin ich zu zimperlich, wenn ich mir sage, bleib' besser noch etwas zu haus, denn selbst wenn dich Corona nicht anfällt, dann kann es dir passieren, dass du in Quarantäne musst. Für wieviel Tage wäre denn das dann? Darüber erfährt man leider nichts in dem Artikel.

    Reicht es in einem solchen Fall einen negativen PCR-Test vorweisen zu können, um wieder die Quarantäne verlassen zu dürfen?

    Worüber in dem Artikel auch nichts gesagt wird: Waren tatsächlich 300 Urlauber betroffen, oder gab es darunter auch viele, die falsche Angaben gemacht hatten, so dass sie letztlich nicht ermittelt wurden?

    Ich habe eher den Eindruck, dass die Politik ganz grundsätzlich nicht verstanden hat, wie so eine Pandemie funktioniert.

    Dein Beitrag gefällt mir gut, deshalb auch ein Herzchen. Aber der erste Satz trifft nach meiner Beobachtung nur teilweise zu.

    Denn es gab mehrfach Bestrebungen von der Politik in eine härteren Gangart gegen das Virus vorzugehen. Und ganz oft wurde die Politik dann von Gerichten ausgebremst. Jüngstes Beispiel in Niedersachsen: Das Land Niedersachsen wollte nicht, dass Menschen aus anderen Bundesländern in Niedersachsen Urlaub machen. Das hat manchen Gastronomen nicht gefallen. Die haben dagegen geklagt und das Beherbergungsverbot für Nicht-Landeskinder wurde aufgehoben. SVZ vom 18.5.2021:

    Niedersachsen: Gericht kippt Beherbergungsverbot für Touristen – Quelle: https://www.svz.de/32280377 ©2021

    https://www.svz.de/deutschland-we…id32280377.html

    Gerade auch die Inzidenzzahl spielte dabei immer wieder eine Rolle. Viele Gerichte haben Maßnahmen nur dann bestätigt, wenn diese an eine hohe Inzidenzzahl geknüpft waren. Sowie die Inzidenzzahl fällt mussten die Maßnahmen umgehend eingestellt werden. Eine längere Übergangs-Zeit mit niedrigen Inzidenzwerten als Puffer ist so kaum möglich.

    Besonders eklig an der Sache: Parteien wie die AfD, aber auch die FDP, in manchen Fällen auch Die Linken, haben kaum ein Gerichtsurteil ausgelassen, dass Corona-Schutzmaßnahmen abgeblasen hat, um mit grenzenlos missgünstiger Polemik die jeweiligen Regierungskoalitionen als antidemokratisch, diktatorisch und verfassungsfeindlich darzustellen.

    Ansonsten gibt es den Begründungszwang nur für die Benutzungspflicht von Radwegen und das ist gut so! Noch besser wäre es, wenn sich die Behörden auch daran halten würden.

    Ich habe hier ein Beispiel für eine sinnvolle Radverkehrsanlage, die aber möglicherweise schwer zu begründen ist.

    Dabei handelt es sich allerdings um einen Altbestand. Der Radweg war einmal ein einseitiger Zweirichtungsradweg mit Benutzungspflicht. Dann wurde auf der anderen Straßenseite zuerst ein Fahrradschutzstreifen und dann ein Radfahrstreifen auf der Fahrbahn angelegt.

    Weil die Fahrbahn jedoch insgesamt nicht breit genug ist, hat man auf der anderen Seite (in Blickrichtung des Fotos) auf den Fahrradstreifen verzichtet, zumal es ja den Hochbordradweg dort schon gab.

    Den hat man aber entpflichtet und gleichzeitig weiterhin das Zweirichtungsradeln ermöglicht, indem man in Fahrtrichtung dieses Schild aufgestellt hat: [Zusatzzeichen 1000-33] und zwar nicht als Zusatzschild sondern als alleinstehendes Schild. (Siehe auch Foto.)

    In der entgegengesetzten Fahrtrichtung (auf dem Foto nicht zu sehen) steht dieses Schild: [Zusatzzeichen 1022-10]

    Die Straße ist stark vom Autoverkehr belastet und es gilt Höchstgeschwindigkeit 50 km/h.

    Auf der Seite, auf der der Zweirichtungs-Angebotsradweg ist, ist eine Siedlung mit Einfamilienhäusern. Da kommt es öfter mal vor, dass man sich besuchen will und dazu das Rad benutzt, aber nicht gezwungen sein will, damit die stark befahrene Straße zu überqueren. Auf der anderen Seite ist neben dem Schulneubau, der zu einem größeren Bildungswerk gehört, nur Brachfläche. https://www.google.com/maps/@52.33805…h/data=!3m1!1e3

    Die oben genannte Begründung für den Zweirichtungsangebotsradweg ist möglicherweise manchen nicht ausreichend genug. Und so könnte es passieren, dass diese Radverkehrsanlage in Frage gestellt wird. Und das fände ich schade.

    Also besser kein Begründungszwang für Radverkehrsanlagen, so dass auch solche unkonventionellen Lösungen möglich sind.

    Hier nochmal der Link zu google maps: https://www.google.com/maps/@52.33805…h/data=!3m1!1e3

    Und zu googlestreetview von 2008: Damals war es noch kein Radfahrstreifen sondern ein Schutzstreifen auf der Seite, die der Siedlung gegenüberliegt. https://www.google.com/maps/@52.33802…!7i13312!8i6656

    Können wir jetzt bitte mal wieder auf die ADFC-Forderungen zurückkommen? Warnwesten, Funktionskleidung und generelle Freigabe zum Gehwegradeln sind ja zum Glück nicht darunter.

    Sie hatten ja weiter oben schon einmal diese Befürchtung geäußert:

    Zitat

    "Aufbauend auf den neuen Ermächtigungsgrundlagen im StVG ist die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) fahrradfreundlich zu reformieren und enthält u. a. folgende Änderungen:

    › Vollständige Abschaffung des Begründungszwangs für die Einrichtung von Radverkehrsanlagen"

    Daraufhin hatte ich gemutmaßt, dass damit angestrebt wird, das Umwidmen von gewöhnlichen Straßen zu Fahrradstraßen und Fahrradzonen zu erleichtern.

    Gerade habe ich noch mal den ganzen Passus aus den ADFC-Forderungen zur Bundestagswahl 2021 gelesen:

    "Im Straßenverkehrsgesetz müssen u. a. die Vision Zero sowie Klima-, Umweltschutz- und Gesundheitsziele verankert werden. Gleichzeitig müssen die StVO und die Verwaltungsvorschrift angepasst werden – und beispielsweise jeglicher Begründungszwang für die Einrichtung von Radverkehrsanlagen wegfallen und Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit eingeführt werden. Richtlinien und Regelwerke wie die „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ (ERA) müssen ebenfalls angepasst werden."

    https://www.adfc.de/artikel/adfc-f…estagswahl-2021

    Direkt hinter dem Satz mit dem Wegfall des Begründungszwanges steht der Satz mit der Forderung, Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit einzuführen. Vielleicht ist auch das ein Grund dafür, warum jeglicher Begründungszwang für die Einrichtung von Radverkehrsanlagen wegfallen soll. Normalerweise sollte es in Tempo 30 Zonen keine Radwege geben. Oft gibt es aber Altbestände. Und manchmal gibt es Unverständnis, wenn diese aufgehoben werden. Begründet wird das dann damit, dass es keine Radwege in Tempo-30-Zonengeben soll.

    Wenn aber zukünftig innerorts flächendeckend Tempo 30 gilt, auch an stark befahrenen Hauptverkehrsstraßen, dann könnte wer auf den Gedanken kommen, dort die Radwege oder Radfahrstreifen zu beseitigen, mit der Begründung, wo Tempo 30 gilt, da braucht es keine Radverkehrsanlagen. Oder es könnte jemand den Bau von Radverkehrsanlagen verhindern auf einer solchen Straße.

    Und gleich der nächste Kracher: Die Pandemie ist vorbei! In Niedersachsen entfällt ab Pfingstmontag die Testpflicht für den EInzelhandel, sobald der Inzidenzwert sieben Tage lang unter 50 liegt.

    Und nach sieben Tagen unter 35 entfällt die Maskenpflicht im Einzelhandel: Niedersachsen will Corona-Regeln schon ab Dienstag lockern

    Ich verstehe das Vorhaben der Landesregierung so, dass mir als Mitglied der Gruppe 4 zwar eine Impfung in absehbarer Zeit verwehrt bleiben wird, ich mich aber auf jeden Fall vorher noch mit Corona infizieren lassen soll.

    Eigentlich wollte ich heute noch auf deinen Beitrag antworten, dass nach meiner Erfahrung solchen Forderungen immer und gerne sehr schnell stattgegeben wird, im Zweifelsfall lieber heute als morgen, aber da hat mich dann die Wirklichkeit mit einem Mordstempo überholt: Nun gibt’s bis zur nächsten Welle erstmal keine Maskenpflicht mehr.

    Mein Eindruck ist: Politiker*innen fürchten hohe Inzidenzzahlen ebenso wie die notwendige Maßnahmen ergreifen zu müssen, um die hohen Inzidenzzahlen in den Griff zu bekommen. Und bei jeder Maßnahme sitzen Gerichte im Hintergrund, die alle Bemühungen wieder zu Nichte machen können. Und als ob das nicht schon genug wäre, steht stets der politische Gegner bereit, um sich dann ins Fäustchen zu lachen. (Dabei wird dann auch gerne maßlos übertrieben.) Das hat so alles seine Richtigkeit und ist eine notwendige Grundlage für Demokratie (Stichwort Gewaltenteilung).

    Trotzdem habe ich bei den vielen privaten und öffentlichen Diskussionen in Zeiten von Corona insgesamt den Eindruck gewonnen, dass (einmal mehr) Gefahren für Leib und Leben unterschätzt werden, Gegenmaßnahmen zu zaghaft eingeleitet werden und Gerichte dazu neigen, die Gefahren eher gering einzuschätzen.

    Und ich kann mich nicht an Gerichtsurteile erinnern, die schärfere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie eingefordert hatten. Aber vielleicht kommt das ja noch, zum Beispiel wenn jemand dagegen klagt, dass die Maskenpflicht schon sehr bald wieder aufgehoben werden soll?

    Und wieder eine Grundsatzdiskussion, die vom eigentlichen Thema wegführt. Inklusive Polemik und bösartiger Unterstellungen von Dingen, die User, in diesem Fall Autogenix nie gesagt haben. :thumbdown:

    Warum vom Thema wegführt. Es geht doch in diesem Thread um "Änderung der VwV-StVO, Radverkehrsrelevante Teile" und darunter fällt eine Änderung, die es leichter machen soll, Fahrradstraßen einzurichten. Und die Diskussion zeigt, dass es Diskussionsteilnehmer gibt, die sich mehr Fahrradstraßen wünschen und andere, die sie für überflüssig halten. Ich halte Fahrradstraßen nicht für überflüssig und habe dafür gute Gründe aufgezählt. Damit habe ich keine Grundsatzdiskussion entfacht, die vom Thema ablenkt, sondern zum Ausdruck gebracht, dass es sinnvoll ist die Verwaltungsvorschriften so zu ändern, dass es in Zukunft leichter ist, Fahrradstraßen einzurichten.