Aber machen wir in der Stadt doch einfach weiter:
Welche Stadt ist es denn?
Aber machen wir in der Stadt doch einfach weiter:
Welche Stadt ist es denn?
Gerade noch habe ich darüber schmunzeln müssen, dass auf fuehrerschein.de geschrieben steht: "Was bedeutet das Verkehrsschild? ![]()
Verbot für Fahrräder: Dieses wichtige Vorschriftzeichen heißt: Verbot für alle nicht-motorisierten Zweiräder. Das Schild findet man häufig in Fußgängerzonen oder in verkehrsberuhigten Zonen.
Alle Vorschriftzeichen mit rotem Rand bedeuten generell ein Verbot." Schmunzeln musste ich unter anderem deshalb, weil dort behauptet wird, dass das Schild
häufig in Fußgängerzonen stehen würde.
Aber prompt ist mir eine Stelle in Hannover eingefallen, an der tatsächlich das Schild in einer Fußgängerzone steht:
Allerdings ist es da versehen mit dem Zusatzschild: "11-19 h"
Und es ist wohl wirklich ein Einzelfall, der einen besonderen Hintergrund hat:
Wenn man vom Steintor aus in die Fußgängerzone in die Georgstraße hineinfährt, dann ist dort dieses Schild aufgestellt:
"Fahrräder frei in der Allee bis Schillerdenkmal":
Und das Mapillary-Bild mit dem Schild mit Zeichen 254, Radverkehr verboten
, steht beim Schillerdenkmal ca. 250 m von dem Schild entfernt, das am Anfang der Fußgängerzone darauf hinweist, dass man in der Allee mit dem Fahrrad fahren darf. Aber eben nur bis zum Schillerdenkmal. Ab da darf man dann nur nach 19:00 Uhr bzw. bis morgens 11:00 Uhr Fahrrad fahren, wenn in der Fußgängerzone noch kein dichter Fußverkehr ist, der gefährdet werden könnte.
Wenn man von der anderen Seite, also vom Opernplatz aus in die Fußgängerzone hineinkommt, dann steht dort dieses Schild
, mit dem Zusatz: "Fahrräder frei 19-11 h"
Bezogen auf unser weiter oben diskutiertes Problem lässt sich zumindest feststellen, dass
auch dazu benutzt werden kann, innerhalb einer Fußgängerzone einen bestimmten Abschnitt für den Fahrradverkehr zu verbieten, in dem er sonst erlaubt ist: In der Allee vom Steintor bis zum Schillerdenkmal ist der Fahrradverkehr in der Fußgängerzone ganztägig erlaubt und zwischen Schillerdenkmal und Kröpcke tagsüber verboten.
Ist das ein Gelegenheits-Foto oder bist du da öfter unterwegs?
Vielleicht kannst du das dann beantworten: Unter dem Schutzstreifen ist eine durchgezogene Linie erkennbar, die dort möglicherweise einmal einen schmalen Radfahrstreifen markiert hat, der später zu einem breiten Schutzstreifen erweitert wurde. Hat es bei der Änderung eine Rolle gespielt, dass ein Schutzstreifen bei Bedarf vom Autoverkehr überfahren werden darf? Und wurde dieses "bei Bedarf überfahren werden dürfen" dafür in Kauf genommen, dass der Schutzstreifen breiter markiert werden kann als vorher der Radfahrstreifen?
Und sei mal nicht so ungnädig gegenüber dem Baustellen-Ausschilderungsteam. Immerhin erhöht dieses Schild die Wahrscheinlichkeit von Autofahrenden nicht dumm "angemault" zu werden, von wegen "verpiss dich von meiner Fahrbahn" oder "Fahr gefälligst auf dem Gehweg" usw.
= Verbot für den Radverkehr.
WEnn man das nun auf dem Gehweg aufstellt mit der (...) Meinung, dass es dort gelten würde:
betrifft das
- Kinder vor dem vollendeten 8. / 10. Lebensjahr?
- deren StVO-mäßigen Begleitpersonen?
Grundsätzlich eine gute Frage. Allerdings in dem Fall ist es ja so, dass auf der gegenüberliegenden Seite ein Fußweg mit Radverkehrsfreigabe die Weiterfahrt mit dem Fahrrad auf dem Fußweg ermöglicht:
= Verbot für den Radverkehr.
WEnn man das nun auf dem Gehweg aufstellt mit der verordnungswidrigen Meinung, dass es dort gelten würde:
(...)
Dass es "verordnungswidrig" ist, in einzelnen Fällen einen Fußweg mit dem Verkehrszeichen 254, Radverkehr verboten
, auszuschildern, halte ich nicht für erwiesen. Es gibt allerdings Meinungen dazu, die ich für sehr abwegig halte:
"
Was bedeutet das Verkehrsschild?
Verbot für Fahrräder: Dieses wichtige Vorschriftzeichen heißt: Verbot für alle nicht-motorisierten Zweiräder. Das Schild findet man häufig in Fußgängerzonen oder in verkehrsberuhigten Zonen."
Hier gefunden:
Ich finde es erstaunlich, wie Sie immer versuchen, jegliches Argument ins Leere laufen zu lassen, indem Sie Ihren Standpunkt einfach immer nur wiederholen, ohne auf andere Argumente nur im Geringsten einzugehen.
Weiter oben hatte Peter Viehrig darauf hingewiesen, dass Radwege, Gehwege, auch Radfahrstreifen und sogenannte Schutzstreifen keine Fahrstreifen im Sinne der StVO sind. Und genau darauf bin ich eingegangen und habe geantwortet:
Das bedeutet jedoch nicht, dass ein Fußweg nicht mit dem Verkehrszeichen 254, Verbot für Radverkehr
, ausgeschildert werden darf. Allerdings ist zu beachten, dass die Beschilderung so angebracht ist, dass sie sich ganz eindeutig auf den Fußweg bezieht!
Eindeutig erkennbar: Fahrradfahren auf der Fahrbahn, nicht auf dem Fußweg! Würde man den Schildermast allerdings so aufstellen, dann wäre das ein Fahrrad-Fahrverbot auf der Fahrbahn. Auf dem Fußweg allerdings auch, weil man da ja sowieso nicht mit dem Fahrrad fahren darf:
Wer die einschlägigen Verwaltungsvorschriften so auffasst, dass nur Fahrstreifen oder ganze Fahrbahnen mit Verkehrszeichen 254, Verbot für Radverkehr
, ausgeschildert werden dürfen, der würde nicht auf die Idee kommen, einen Fußweg damit auszuschildern. Der würde allerdings auch das Schild am Fahrbahnrand aufstellen und nicht an der Hauswand weitab vom Fahrbahnrand. Warum die Verkehrsverwaltung in Hannover es in bestimmten Fällen für richtig hält, mit dem Verkehrszeichen 254, Verbot für Radverkehr
, einen Fußweg auszuschildern, erkläre ich mir in dem Beispiel Wülfeler Straße so: Bis zu der Stelle mit dem Foto findet aus der Blickrichtung kommend der Fahrradverkehr entweder auf dem rechtsseitigen Angebots-Zweirichtungs-Fahrradweg statt oder auf der Fahrbahn. Das ist ein Beispiel für eine duale Radverkehrslösung.
Das ist die eine Kreuzung vor der Stelle, an der der Fußweg mit Radverkehr verboten ausgeschildert ist. Man sieht die Ausschilderung mit
, also ein Angebots-Zweirichtungs-Fahrradweg.
Dann kommt die Stelle, an der der Fußweg mit Verkehrszeichen 254, Verbot für Radverkehr verboten
, ausgeschildert ist. Damit ist klargestellt, der Angebots-Zweirichtungs-Fahrradweg auf dem Hochbord endet hier, auf dieser Seite darf man mit dem Fahrrad nicht mehr weiter auf dem Hochbord fahren. Wer hier weiter mit dem Fahrrad fahren will, der muss es entweder auf der Fahrbahn tun oder auf der gegenüberliegenden Seite auf den Fußweg wechseln, der für beide Richtungen für den Fahrradverkehr freigegeben ist. Der Aufforderungscharakter auf die Fahrbahn zu wechseln, ist meines Erachtens stärker, als wenn ein Fußweg-Schild ohne Zusatz
aufgestellt worden wäre.
Das beantwortet übrigens auch die Frage von Yeti:
...verboten!
Was haben Sie eigentlich gegen diesen Vorschlag einzuwenden?
Die Frage meine ich ernst und ich hätte wirklich gerne eine Antwort von Ihnen, warum Sie es besser finden, einen Gehweg durch ein
zum Radfahren zu sperren (mal abgesehen davon, dass diese Sperrung eben nicht nur für den Gehweg gilt, wie Sie immer wieder behaupten), anstatt durch ein
?
Wollen Sie dort nicht auf der Fahrbahn reiten, oder worum geht es Ihnen?
Das ist völlig ok, das in mein Foto so einzuzeichnen. Man erhält so gleich einen guten Eindruck von der Wirkung der anderen Beschilderung. Wenn sich die Gelegenheit bietet, werde ich mal jemanden von der Verkehrsverwaltung in Hannover darauf ansprechen. Ich vermute allerdings tatsächlich ein
bewirkt bei den meisten Fahrradfahrer*innen einen stärkeren Impuls, den Hochbord zu verlassen als ein
. Und das hat nichts damit zu tun, dass es in Hannover und andernorts Fußwege gibt, die für den Fahrradverkehr freigegeben sind.
Auf dieser streetview-Aufnahme ist gerade noch so das Ende des Hochbordradwegs zu sehen: Aber es macht keinen Sinn dort
+
aufzustellen, denn dann hätte man ja nachträglich den Angebotsfahrradweg zu einem benutzungspflichtigen Fahrradweg gemacht.
Wo ist denn dieser Tunnel? Man könnte den nämlich auch als eigenständige Straße betrachten. Dann kann man das
natürlich an den Rand stellen, weil es die gesamte neue Straße, die dort beginnt und dann sogleich im Tunnel verschwindet, für den Radverkehr sperrt.
Merke: Nicht alles , was hinkt, ist auch ein Vergleich!
Dieser Tunnel ist es nicht in Ihrem Beispiel, aber da kann man das Stück links schon als eigenständige Straße betrachten.
Guter Vorschlag, aber für mein Foto hatte ich das Motiv sehr stark herangezoomt.
Hier ist die streetview-Aufnahme von der Verkehrssituation:
Die Eindeutigkeit ist auch dann gegeben, wenn keine Mast mit Ausleger verwendet wird für Verkehrszeichen 254, Verbot für Radverkehr
.
Ich frage mich allerdings gerade, was denn nun die Fußgänger davon abhält in den Tunnel zu gehen. Zumal da im Tunnel ja durchaus so etwas Fußweg-artiges erkennbar ist. Siehe Streetview-Aufnahme der Tunneleinfahrt:
Die Lösung ist simpel: Radwege, Gehwege, auch Radfahrstreifen und sogenannte Schutzstreifen sind keine Fahrstreifen im Sinne der StVO
Das bedeutet jedoch nicht, dass ein Fußweg nicht mit dem Verkehrszeichen 254, Verbot für Radverkehr
, ausgeschildert werden darf. Allerdings ist zu beachten, dass die Beschilderung so angebracht ist, dass sie sich ganz eindeutig auf den Fußweg bezieht!
Würde man den Schildermast allerdings so aufstellen, dann wäre das ein Fahrrad-Fahrverbot auf der Fahrbahn. Auf dem Fußweg allerdings auch, weil man da ja sowieso nicht mit dem Fahrrad fahren darf:
Wie Peter Viehrig wenige Minuten vorher erklärt hat, allenfalls dann, wenn diese Zeichen an Auslegermasten oder Schilderbrücken darüber angeordnet sind *edit: und man Geh- und Radwege sehr großzügig als "Fahrstreifen" auslegt. Da man aber in der VwV-StVO Fahrstreifen mit Auslegermasten und Schilderbrücken explizit genannt hat, ist eigentlich auch klar, dass man Geh- und Radwege nicht gemeint hat. Sonst hätte man das nämlich mit in die VwV-StVO geschrieben und auch klargestellt, wie diese Zeichen anzubringen ist, damit klar wird, dass sie nur für bestimmte Straßenteile gelten sollen. Hat man aber nicht.
In der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) steht geschrieben:
"Strecken- und Verkehrsverbote (Abschnitt 6 und 7 der Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1) Vorschriftzeichen) gelten grundsätzlich für sämtliche Fahrstreifen einer Fahrtrichtung. Sofern diese nur für einzelne Fahrstreifen gelten sollen, sind diese in der Regel so anzubringen, dass sie dem betreffenden Fahrstreifen zweifelsfrei zugeordnet werden können (Verkehrszeichenbrücken oder Auslegermaste)."
Das steht in dem Abschnitt: Zu den §§ 39 bis 43 Allgemeines über Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen unter Nummer 25.
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)
Da geht es nicht darum, dass die in den Klammern angegebenen Verkehrszeichenbrücken oder Schilderbrücken bereits vorhanden sind, sondern diese werden als Möglichkeit für die Befestigung eines entsprechenden Verkehrszeichens genannt, um Klarheit zu schaffen, welchen Fahrspuren zum Beispiel ein Verkehrszeichen 254, Verbot für Radverkehr
, zuzuordnen ist.
In dem Beispiel aus Karlsruhe ist aber auch die Befestigung des Verkehrszeichens an einem Mast ausreichend, um deutlich zu machen, dass der Fahrradverkehr nicht den Tunnel benutzen darf:
Und es wäre völlig übertrieben, da einen Ausleger an den Mast anzubringen, um noch deutlicher zu machen, dass es die Fahrspur in den Tunnel ist, die nicht vom Fahrradverkehr benutzt werden darf:
So oder so ist in jedem Fall klar, dass das Verkehrszeichen 254, Verbot für Radverkehr
für die Fahrspur mit der Tunneleinfahrt gilt und nicht für die gesamte Straßenbreite oder für die Straßenbreite in Fahrtrichtung.
Ich bin nicht ganz sicher wo diese Diskussion hinführen soll... Aber hier ein paar Zitate.
Laut Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1) der StVO erwirkt
: "Verbot für den Radverkehr und den Verkehr mit Elektrokleinstfahrzeugen im Sinne der eKFV"
Ich war bisher auch der Auffassung, dass in der Regel Verkehrszeichen für die gesamte Straße (in der jeweiligen Richtung) gelten. Die Verwaltungsvorschrift sieht das wohl anders, nämlich dass es nur für die Fahrbahn gilt, sofern man die Definition von Fahrstreifen aus § 7 StVO hernimmt ("Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt.").
Ich bin verwirrt.
Vielen Dank für den Hinweis auf diese Quelle.
Ich habe darin noch etwas entdeckt, dass uns hier vermutlich weiter hilft:
"Zu § 41 Vorschriftzeichen
(...)
3
III.
Für einzelne markierte Fahrstreifen dürfen Fahrtrichtungen (Zeichen 209 ff.) oder Höchst- oder Mindestgeschwindigkeiten (Zeichen 274 oder 275) vorgeschrieben oder das Überholen (Zeichen 276, 277 oder 277.1) oder der Verkehr (Zeichen 245 oder 250 bis 266) verboten werden."
Darunter fallen also auch: Zeichen 254, Verbot für Radverkehr
,
oder Zeichen 259, Verbot für Fußgänger
.
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)
Beim Durchsehen von Urlaubsfotos habe ich gerade das hier gefunden von einer Omnibus-Rundfahrt mit oben offenem Doppeldecker durch Karlsruhe:
Der Link zum Rundfahrt-Anbieter: https://www.hop-on-hop-off-bus.de/karlsruhe/
Auf streetview sieht diese Stelle, Kriegsstraße in Höhe Einmündung Ritterstraße, so aus:
Das Verkehrsschild mit dem Zeichen 254, Verbot für Radverkehr
, gilt ganz eindeutig nur für die Fahrspur, die in den Tunnel führt.
Wenn es so wäre, dass das Verkehrszeichen 254, Verbot für Radverkehr
, dort für die ganze Straße gelten würde, von Hauswand bis Hauswand, inklusive des Radfahrstreifens, dann hätte es dort nicht aufgestellt werden dürfen.
In Anlage 2 StVO, laufende Nummer 31 steht zu Verkehrszeichen 254, Verbot für Radverkehr:
"Ge- oder Verbot
Verbot für den Radverkehr und den Verkehr mit Elektrokleinstfahrzeugen im Sinne der eKFV"
Anlage 2 StVO 2013 - Einzelnorm
Da steht nichts davon, dass es von Hauswand bis Hauswand gilt, wenn es zum Beispiel wie in in Karlsruhe deutlich an der Tunneleinfahrt aufgestellt wird.
Da fällt mir etwas auf: Es gibt ja den Radfahrstreifen für den Fahrradverkehr in der Kriegsstraße und der ist in der Regel benutzungspflichtig. Eigentlich kann da gar kein Radfahrer auf die Fahrspur kommen, die in den Tunnel führt, wenn er sich an die Benutzungspflicht für den Radfahrstreifen hält.
(Kleiner Exkurs: Warum will Karlsruhe eigentlich keinen Radverkehr in seinem "schönen Autoverkehrstunnel" haben, und darf die Karlsruher Verkehrsverwaltung dort einfach so den Radverkehr mit Verkehrszeichen 254
ausgrenzen? Und was ist mit den Fußgänger*innen? Dürfen die hinein in den Tunnel? Verkehrszeichen 259, Verbot für Fußgänger*innen
, wurde nicht aufgestellt.)
(Noch ein kleiner Exkurs: An dem Radfahrstreifen ist mir noch etwas aufgefallen: Er ist zwar deutlich markiert und auch mit weißen Fahrrädern als Bodenpiktogramm ausgestattet, allerdings ist an der Kreuzung davor kein Blauschild
aufgestellt worden.
Erst mehrere Kreuzungen weiter vorne habe ich eines entdeckt, allerdings nur als Boden-Piktogramm:
Möglicherweise geht man in Karlsruhe davon aus, dass der Radfahrstreifen ein Angebot für den Fahrradverkehr darstellt, jedoch nicht benutzungspflichtig ist?
Das wäre dann eine duale Radverkehrslösung. ![]()
Oder in Karlsruhe geht man davon aus, dass der Radfahrstreifen benutzungspflichtig ist, auch dann, wenn der Radfahrstreifen nicht mit einem Schild mit Verkehrszeichen 237, Radweg
, ausgestattet ist. ![]()
Oder in Karlsruhe geht man davon aus, dass niemand so verwegen ist, einfach mal eben so auf eine der anderen Fahrspuren mit dem Fahrrad zu fahren. ![]()
Immerhin ist Karlsruhe der Sitz des Bundesverfassungsgerichtes oder wäre das mehr was für das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, wenn es mal wer bis zur höchsten Instanz durchklagen will, ob der Radverkehrsstreifen auf dem streetview-Bild auch dann benutzungspflichtig ist, wenn er nicht mit Verkehrszeichen 237, Radweg
, ausgeschildert ist, sondern lediglich mit Bodenpiktogrammen gekennzeichnet ist?)
Das mit den beiden kleinen Exkursen ist wohl eher etwas um zwei neue Threads aufzumachen oder zu schauen, ob es die bereits gibt.
Dort steht ja die Kombi aus
+
, direkt angelehnt an das Absperrgitter. Ich gehe in so einem Fall davon aus, dass dieses Kombischild lediglich Bedeutung hat für das, was nach dem Absperrgitter kommt. Im Sinne von: Kein Fußgänger möge hier auf die Idee kommen, das Absperrgitter einfach zur Seite zu schieben und hier weiter zu gehen, denn dann könnte es passieren, dass er in eine Baugrube fällt.
Deshalb hatte ich diese blauen Pfeile eingezeichnet, denn für mich sieht es so aus, rein vom Foto her gesehen, dass es da einen "Trampelpfad" gibt, der links um die Baustelle drumherum führt.
Mit dem Aufstellen von
oder
ist meines Erachtens nicht grundsätzlich verbunden, dass die ganze Straße von Hauswand bis Hauswand ab Verkehrsschild verboten ist für den Radverkehr oder den Fußverkehr. Denn dann wäre in dem Baustellenbeispiel tatsächlich Ende für den Fuß- und Radverkehr. Der könnte dann nur noch umkehren und müsste großräumige Umwege nehmen. So kann es m. E. nicht gemeint sein. Und ich habe bislang auch noch keine amtliche Erläuterung zu
oder
gefunden, in der drin steht, dass diese Verbotsschilder immer von Hauswand bis Hauswand gelten.
Ich würde nicht mal unbedingt Mutmaßungen darüber anstellen, was die zuständige Verkehrsbehörde gemeint haben könnte.
Mir ist auch bei vergleichbaren Chaos-Produktionen in Hannover nie so recht klar geworden, was die Verkehrsbehörde en détail anordnet und ob die Umsetzung durch die Baufirma oder die Anordnung zu Murks führen.
Ich habe mal dein Foto genommen, um zu zeigen, was ich vermute, wie es von manchen Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen interpretiert werden könnte:
Ich würde vermutlich auch erst mal selbst nachschauen, ob da noch was geht. Es sieht immerhin ein bisschen so aus, als gäbe es da noch einen Trampelpfad, der an der Baustelle vorbeiführt. Für einen Zweirichtungs-Fahrradweg ist der Weg zu schmal. Könnte aber auch eine ganz kurze Engstelle sein. Aber du kennst den Weg ja und schreibst, es ist kein Zwei-Richtungsradweg im Normalfall.
Um rauszufinden, wer für die Installation verantwortlich ist, müsste man intensiver einsteigen. Und man müsste wissen, welche Kontrollmechanismen es gibt. Kann ja z. B. sein, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der Verkehrsbehörde sich die Ausführung noch ansieht und Änderungen veranlasst.
Bei uns gibts so etwas auch, wenn auch selten. In der Regel da, wo ein Radweg oder ein freigegebener Gehweg endet.
Und es liegt (auch) daran, dass überall Gehwege zum Radfahren freigegeben sind und missbraucht werden, dann brauchts natürlich eine deutliche Klarstellung, wenn es mal ausnahmsweise nicht der Fall ist.
Wenn ein Gehweg nicht für den Fahrradverkehr freigegeben ist und trotzdem von Fahrradfahrer*innen benutzt wird, dann ist das keine duale Radverkehrslösung. Vielmehr ist es die verbotene Nutzung des Gehwegs. In Hannover kann man meines Erachtens ganz gut erkennen, dass in der Regel die Fahrbahnnutzung durch den Fahrradverkehr erwünscht ist und ein Angebotsfahrradweg oder ein für den Radverkehr frei gegebener Fußweg nur die zweitbeste Möglichkeit ist. Und es werden Fußwege geschützt, entweder durch Aufstellen von Verkehrszeichen 239 Gehweg
, oder alternativ, wenn das nach Einschätzung der Verkehrsverwaltung notwendig erscheint, durch
, so wie in diesem Beispiel. Dadurch wird das verbotene Fahren auf einem Fußweg, der nicht für den Fahrradverkehr freigegeben ist, als falsche und unzulässige "duale Radverkehrslösung" verhindert.
Im Thread "Duale Radverkehrslösungen - Beispiele" hatte ich dieses Beispiel in der Wülfeler Straße ab Einmündung Brabeckstraße vorgestellt.
Um diese Beschilderung besser beurteilen zu können, diese streetview-Fahrt:
Die Wülfeler Straße heißt bis zu dieser Stelle auf dem Foto oben Wülferoder Straße und sieht so aus. Es gibt zunächst auf beiden Seiten einen Angebotsfahrradweg, also eine duale Radverkehrslösung, die in Hannover häufig anzutreffen ist:
Es kommt jetzt die Einmündung Willhelm-Göhrs-Straße. Jetzt ist auf der einen Seite kein Angebots-Fahrradweg mehr, auf der anderen Seite in Blickrichtung rechts ist jetzt ein Angebots-Fahrradweg, der in beide Richtungen freigegeben ist. Ausgeschildert ist er mit einem alleinstehenden [Zusatzzeichen 1000-33]. Das ermöglicht eine duale Radverkehrslösung für beide Fahrtrichtungen. Es ist möglich, entweder auf der Fahrbahn zu fahren oder aber den Zweirichtungsfahrradweg zu benutzen.
Ca. 150 m weiter stößt die Brabeckstraße von rechts auf die Wülferoder Straße, die ab hier den Namen ändert und Wülfeler Straße heißt. Autoverkehr kann nicht von der Brabeckstraße auf die Wülfeler Straße münden, denn die Brabeckstraße ist Sackgasse und die Einmündung in die Wülfeler Straße abgepollert. In Geradausrichtung hatte der Radverkehr bis hier die Möglichkeit auf dem Zweirichtungs-Angebotsfahrradweg zu fahren (in Blickrichtung rechts von der Fahrbahn). Ab hier gibt es die Möglichkeit für den Fahrradverkehr nicht mehr. Stattdessen gibt es weiter die Option Fahrbahnnutzung. Oder die zweite Option, nämlich den ab hier in beide Fahrtrichtungen für den Fahrradverkehr freigegebenen Fußweg auf der linken Seite zu benutzen. Eine duale Lösung ist also weiter gegeben. Um ganz deutlich zu machen, dass der Fahrradweg rechts der Fahrbahn hier endet, ist der Fußweg ab hier mit Verkehrszeichen 254, Verbot für den Radverkehr [Zeichen 254], ausgeschildert.
So weit es um die Diskussion über dieses Beispiel einer dualen Radverkehrslösung geht, bitte im Thread "Duale Radverkehrslösungen - Beispiele" weiter diskutieren. So weit es um die Verwendung von Verkehrszeichen 254, Verbot für den Radverkehr
, geht, bitte hier weiter diskutieren.
Nicht "gilt", sondern "gelten soll". Das begreifen die aber nicht.
Wie meinst du das jetzt?
Wenn ich dich richtig verstanden habe, dann gehst du davon aus, dass das Verkehrszeichen 254, Verbot für Radverkehr
, bedeutet, dass damit ein Fahrverbot für den Fahrradverkehr auf der ganzen Straßenbreite von Hauswand zu Hauswand verbunden ist.
Und wer ist "die"? Die Verkehrsverwaltung? Das heißt, du vermutest, dass die Verkehrsverwaltung nicht begreift, dass das Verkehrszeichen 254, Verbot für den Radverkehr
, bedeutet, dass es für die ganze Straße, also von Hauswand zu Hauswand gilt?
Ich habe dazu ein Extra-Thema eröffnet. Denn in diesem Thread hier soll es um Beispiele für duale Radverkehrslösungen gehen. Und da macht es keinen Sinn, wenn Diskussionsteilnehmer, davon ausgehen, dass eine Beschilderung mit Verkehrszeichen 254, Verbot für Radverkehr zwangsläufig bedeutet, dass auf der ganzen Straßenbreite gar kein Radverkehr mehr stattfinden darf.
Im zuletzt hier diskutierten Fall geht es darum, dass in der Wülfeler Straße ab Einmündung Brabeckstraße diese Beschilderung angeordnet wurde:
Um diese Beschilderung besser beurteilen zu können, diese streetview-Fahrt:
Die Wülfeler Straße heißt bis zu dieser Stelle auf dem Foto oben Wülferoder Straße und sieht so aus. Es gibt zunächst auf beiden Seiten einen Angebotsfahrradweg, also eine duale Radverkehrslösung, die in Hannover häufig anzutreffen ist:
Es kommt jetzt die Einmündung Willhelm-Göhrs-Straße. Jetzt ist auf der einen Seite kein Angebots-Fahrradweg mehr, auf der anderen Seite in Blickrichtung rechts ist jetzt ein Angebots-Fahrradweg, der in beide Richtungen freigegeben ist. Ausgeschildert ist er mit einem alleinstehenden
. Das ermöglicht eine duale Radverkehrslösung für beide Fahrtrichtungen. Es ist möglich, entweder auf der Fahrbahn zu fahren oder aber den Zweirichtungsfahrradweg zu benutzen.
Ca. 150 m weiter stößt die Brabeckstraße von rechts auf die Wülferoder Straße, die ab hier den Namen ändert und Wülfeler Straße heißt. Autoverkehr kann nicht von der Brabeckstraße auf die Wülfeler Straße münden, denn die Brabeckstraße ist Sackgasse und die Einmündung in die Wülfeler Straße abgepollert. In Geradausrichtung hatte der Radverkehr bis hier die Möglichkeit auf dem Zweirichtungs-Angebotsfahrradweg zu fahren (in Blickrichtung rechts von der Fahrbahn). Ab hier gibt es die Möglichkeit für den Fahrradverkehr nicht mehr. Stattdessen gibt es weiter die Option Fahrbahnnutzung. Oder die zweite Option, nämlich den ab hier in beide Fahrtrichtungen für den Fahrradverkehr freigegebenen Fußweg auf der linken Seite zu benutzen. Eine duale Lösung ist also weiter gegeben. Um ganz deutlich zu machen, dass der Fahrradweg rechts der Fahrbahn hier endet, ist der Fußweg ab hier mit Verkehrszeichen 254, Verbot für den Radverkehr
, ausgeschildert.
Diesen Beitrag kopiere ich in den Thread "Beispiele für den Einsatz des Verkehrszeichens 254, Verbot für den Radverkehr
": Beispiele für den Einsatz des Verkehrszeichens Zeichen 254 Verbot für Radverkehr
So weit es hier um die Diskussion über dieses Beispiel einer dualen Radverkehrslösung geht, bitte hier weiter diskutieren. So weit es um die Verwendung von Verkehrszeichen 254, Verbot für den Radverkehr
, geht, bitte dort in dem neuen Thread weiter diskutieren.
Das Verkehrszeichen 254, Verbot für Radverkehr
, bietet für meinen Geschmack zunächst einmal keinen schönen Anblick.
Ich bin leidenschaftlicher Fahrradfahrer und wenn dann ein Verkehrszeichen daher kommt, das das Fahrradfahren verbietet, dann: Grrrr!
.
Freilich, sehr viel subtiler kommt ein anderes Fahrrad-Fahrverbot daher: Verkehrszeichen 237, Radweg
, und seine Verwandten, nämlich Verkehrszeichen 240, Gemeinsamer Geh- und Radweg
, sowie Verkehrszeichen 241
, Getrennter Rad- und Gehweg. Diese blauen Schilder wirken schon aufgrund ihrer Farbgebung erst mal sympathischer und es ist zunächst erst mal kein direktes Verbot ausgesprochen, vielmehr haben sie die Bedeutung, hier ist Fahrradfahren erlaubt. Tatsächlich sind es Gebotszeichen, auch bekannt als Gebotsschilder, die eine bestimmte Verhaltensweise vorschreiben. Deshalb beinhalten diese "Blauschilder" ein subtiles Fahrradverbot bezüglich der Fahrbahnnutzung durch den Fahrradverkehr. Darüber ist hier im Forum viel zu lesen und soll nicht Thema in diesem Thread sein.
Ganz unvoreingenommen könnte man meinen: Naja, besser ein Blauschild, das das Fahrrad fahren erlaubt, zumindest auf dem dafür vorgesehenen Fahrradweg, als ein "Rotschild"
, das das Fahrradfahren ganz verbietet.
In Hannover gibt es einige Stellen, an denen das Verkehrszeichen 254, Verbot für den Radverkehr
, von der Verkehrsverwaltung so eingesetzt wird, dass es nicht das Fahrradfahren generell verbietet, sondern lediglich das Fahrradfahren auf einem klar abgegrenzten Teil der Straße, nämlich entweder auf einem Fahrradweg, der nicht in entgegengesetzter Fahrtrichtung benutzt werden soll, oder auf einem Fußweg, der nicht für den Fahrradverkehr freigegeben ist.
Weil von verschiedenen anderen Forumsbesuchern in verschiedenen Beiträgen immer mal wieder sehr apodiktisch behauptet wurde, dass das Verkehrszeichen 254, Verbot für den Fahrradverkehr
grundsätzlich immer bedeute, dass dort wo es in einer Straße aufgestellt wird, für die ganze Straße von Hauswand zu Hauswand gelten würde, und außerdem in beide Richtungen, also auch für die Gegenrichtung, von wo aus man das Schild gar nicht sehen kann, ein Fahrrad-Fahrverbot gelten würde, habe ich dieses Thema eröffnet, um Beispiele vorzustellen, die es ermöglichen sollen, den Einsatz des Verkehrszeichens zu diskutieren.
immer wenn du glaubst, schon alles gesehen zu haben...
also der rechtsseitige Gehweg wird mit
beschildert und der linksseitige Gehweg mit
und zusätzlich noch Sharrows/Sinnbilder auf der Fahrbahn?
ich bin gerade in Tischkanten-anfress-laune. So etwas wie da hilft mir gerade mental null.
Kann sein, dass es dir mental "Null" hilft, in Hannover wird es von vielen, mit denen ich gesprochen habe, in dem Sinne als duale Radverkehrslösung richtig verstanden, wie ich es geschildert habe und auch in diesem Sinne geschätzt. Kannst ja mal versuchen, dich "mental" drauf einzulassen. Vielleicht hilft dir das ja weiter?![]()
Ich kann allerdings verstehen, dass es dich mental runterzieht, wenn du das Schild, das da am Rand des Fußweges steht, so interpretierst, dass du da nicht mehr mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn fahren darfst. Das würde mich auch mental runterziehen. Ist aber nicht so. Und wenn es dir hilft, dann können wir für diese Frage gerne einen eigenen Thread mit Beispielen dazu aufmachen. Das hatte ich Autogenix auch schon vorgeschlagen.
Und weil sich dann die KFZ-Lenkenden über die nicht-ängstlichen Radfahrer beschwert haben, hat man halt in der Richtung die Straße für Radler gleich mit
gesperrt.
Seit dem muss man auch die blaue Markierung auf der Fahrbahn nicht mehr nachmalen.
Das siehst du so. In Hannover, aber auch andernorts gibt es zahlreiche Beispiele dafür, dass ein so angebrachtes Verkehrszeichen Zeichen 254, Verbot für Radverkehr, nicht für die ganze Straße von Hauswand zu Hauswand gilt, sondern lediglich für einen Teil der Straße, z. B. für eine bestimmte Fahrspur oder hier für den Fußweg. Da könnte man natürlich auch ein Verkehrsschild, Zeichen 239 Gehweg anbringen, um klarzumachen, dass dort kein Fahrradverkehr auf dem Gehweg erlaubt ist. In dem Fall hat man anders entschieden. Und ich habe noch niemanden in Hannover getroffen, der diese Beschilderung so interpretiert, dass auf der ganzen Straßenbreite nirgends mehr jemand mit dem Fahrrad fahren darf.
Vielleicht lohnt es sich einen eigenen Thread dafür aufzumachen, in dem es nur um die Verwendung von Verkehrszeichen 254,
Verbot für Radverkehr, geht in Verbindung mit der Frage, ob das dann bei seiner Verwendung immer für die ganze Breite der Straße gilt.
Nochmal zur Klarstellung:
Diese Beschilderung führt nicht zu einem Verbot für Fahrradfahrende, die Fahrbahn zu benutzen, denn das so angebrachte Verkehrszeichen verbietet den Fahrradverkehr auf dem Fußweg. Eigentlich ist es überflüssig, ein Verbot für den Fahrradverkehr auf dem Fußweg auszusprechen, in bestimmten Fällen ist es dennoch sinnvoll, das Schild aufzustellen. Zum Beispiel, falls der Fußweg früher an dieser Stelle für den Fahrradverkehr freigegeben war, wo heute
das Schild steht.
Es ist auch deshalb sinnvoll, weil auf der gegenüberliegenden Straßenseite der deutlich breitere Fußweg mit einem
+
ausgeschildert ist. Denn würde man auf der einen Seite den Fußweg ohne Zusatz
und auf der anderen Seite mit
ausschildern, dann würden sich viele fragen: Warum ist der Gehweg einmal mit und einmal ohne Zusatz
ausgeschildert.
Die Beschilderung verdeutlicht eine duale Radverkehrslösung und die hat an der Stelle Vorteile bzw. Nachteile gegenüber verschiedenen Formen von "eindimensionalen" Radverkehrslösungen.
Wie kann ich Fahrradfahrer*innen für das Fahrbahnradeln gewinnen?
Indem ich das Fahrradfahren auf dem Bürgersteig verbiete:
Zum Beispiel an dieser Stelle auf dem Bürgersteig an der Wülfeler Straße kurz hinter der Einmündung Brabeckstraße:
Zusätzlich hat die Verkehrsbehörde blaue Fahrradsymbole auf die Fahrbahn aufgebracht. Von denen ist allerdings auf meinem Foto kaum noch etwas zu erkennen. Diese streetview-Aufnahme zeigt, dass die mal besser zu sehen waren:
Trotzdem: Die blaue Farbe trägt nicht zur guten Sichtbarkeit bei. Zeit für eine Neu-Beschichtung, am besten in Weiß!
Auf dem streetview-Bild auch zu sehen:
Für diejenigen Fahrradfahrer*innen, die lieber nicht auf der Fahrbahn fahren wollen, gibt es eine Alternative. Fahren entgegengesetzt der normalen Fahrtrichtung auf dem linken Fußweg, der für beide Richtungen freigegeben ist. Hier noch mal das Foto von oben, ohne abgeschnittenen linken Bildrand:
Das ist dann vielleicht doch manchem unentschlossenen Fahrradfahrenden zu blöd. Und anstatt auf dem Fußweg in Gegenrichtung zu radeln, benutzt er lieber die Fahrbahn auf der richtigen Seite. Für andere Fahrradfahrende jedoch, die sich eher schwertun damit, die Fahrbahn zu benutzen, gibt es noch die Alternative, mit Schrittgeschwindigkeit auf dem gegenüberliegenden Fußweg zu fahren.
Und wenn dann noch das Radsymbol auf der Fahrbahn in Weiß deutlich zu sehen ist, könnte das tatsächlich für das Fahrbahn-Fahrradfahren begeistern!![]()
Lesewarnung: Der Beitrag ist jetzt sehr lang geworden. Ich habe mich da zugegebenermaßen ein wenig reingesteigert. Aber ich will ihn trotzdem hier veröffentlichen. "Möge die Redaktion mit mir sein!"![]()
""Wer einen Radweg wolle, müsse auch mit anpacken, ergänzt Wichmann.", einer der Aktivisten für den Radwegebau in Eigenregie und auf eigene Kosten." Zitat aus dem von Fahrbahnradler verlinkten Spiegel-Artikel.
Solch' markigen Sprüchen beinhalten stets auch die Gefahr, des blinden Aktionismus.
Und wenn schon markige Sprüche, dann doch bitte auch in die andere Richtung:
"Wer einen Radweg wolle, müsse auch mit anpacken, ergänzt Wichmann." sagen die Radwegbauer.
"Wer Fahrradverkehr wolle, der muss den Autoverkehr in enge Schranken weisen." sage ich.
Zugegeben, da besteht auch die Gefahr von blindem Aktionismus. Aber eben nicht die Gefahr, dass die Eskapaden der Autofahrerschaft auch noch dadurch unterstützt werden, dass sich die Radfahrer*innen selbst aus dem Spiel nehmen und dann auch noch auf eigene Kosten ihr Reservat (sprich Radweg) errichten. Um diese Gefahr zu verdeutlichen bin ich einmal die geplante Radwegstrecke auf streetview abgefahren:
Das Foto in dem Spiegelartikel mit den Radwegebau-Aktivisten wurde hier aufgenommen:
Spiegel-Foto-Link:
https://d40f2pi0jn4k2n.archive.ph/xU27a/cabc5af43b0f0113330438dc002e4539ed85c929.webp
streetview-Link:
Der Startpunkt für den Radwegbau in Eigeninitiative ist hier an der Landstraße 581 zwischen Coesfeld und Billerbeck:
An dieser Stelle endet der vorhandene Fahrradweg zwischen Coesfeld und Westhellen. Ab Westhellen bis Billerbeck beginnt der Radwegebau in Eigeninitiative. Auf der Strecke gilt zunächst Tempolimt 50, das ist noch kurz vor den Gebäuden von Westhillern angeordnet an einer Stelle an dem noch der bereits vorhandene Radweg verläuft:
Dann kommt die Stelle, an der der Radweg endet und eine Einmündung von rechts.Hier müsste eigentlich auch noch ein Tempo 50 Schild stehen: Hier nochmal der streetview-Link von der Stelle, an der der Radweg im Selbstbau beginnen soll:
Vermutlich wurde an dieser Stelle auf ein weiteres Tempo 50 Schild verzichtet, weil kurz darauf das Tempolimit aufgehoben wird:
Das heißt ab hier gilt lediglich das generelle Tempolimit 100 (?) und das Prinzip, dass man nicht schneller fahren darf, als die Verhältnisse es zulassen. Wer genau hingesehen hat, der hat ein
am nächsten Leitpfosten, also nur 50 m dahinter entdeckt: Hier die Stelle an der man dann das Zusatzschild zu
lesen kann:
Auf dem Zusatzschild wird vor "Straßenschäden" gewarnt! Das sollte eigentlich ein Grund sein, das Tempo zu reduzieren. Oder etwa nicht? Warum aber wurde genau 50 m zuvor das Tempolimit aufgehoben? Ich hatte oben ein Fragezeichen gemacht bei dem Satz: "Das heißt ab hier gilt lediglich das generelle Tempolimit 100 (?)" Tatsächlich stand ja auf dem Schild, dass das Tempolimit von Tempo 50 aufgehoben wurde. Aber schon weit vor dem angeordneten Tempolimit 50 ist Tempolimit 70 angeordnet. Das ist noch auf der Strecke auf der es bereits einen Fahrradweg gibt:
Danach kommen dann die Häuser und Tempolimit 50 und danach das Schild Tempolimit 50 endet. Es gilt also wieder Tempo 70 km/h. (Oder doch 100 km/h?) Und dann kommt die Warnung vor Straßenschäden. Eigentlich ein Grund, noch mal deutlich das Tempo zu reduzieren, also langsamer als 70 zu fahren. Aber vermutlich würde man jemanden als "lebensfremd" bezeichnen, der annimmt, dass dort tatsächlich langsamer gefahren wird nur wegen ein paar "Straßenschäden".
Hundert Meter hinter dem Warnschild "Straßenschäden" kommt eine Einmündung von rechts. Wer von dort auf die Landstraße auffährt, der sieht erst mal kein Tempolimit 70-Schild, weil da keines steht. Aber man ist ja ortskundig und käme niemals auf die Idee auf 100 km/h zu beschleunigen.
Oder vielleicht doch?
Nein - bestimmt nicht
, denn nur 50 m hinter der Einmündung weiter kommt erneut die Warnung
vor "Straßenschäden".
Und kurz darauf folgt noch eine Warnung wegen unebener Fahrbahn:
Und dann kommt noch die Warnung vor Wildwechsel auf einer Streckenlänge von 2 km:
Selbst jemand, der nicht ortskundig ist und deshalb nicht weiß, dass er eigentlich nur 70 fahren darf (siehe Problembeschreibung oben), der wir doch spätestens jetzt bei der Warnung vor Wildwechsel so gescheit sein, dass er mit höchstens Tempo 70 oder Tempo 60 die Fahrt fortsetzt, denn er muss ja mit Wildwechsel rechnen. (Oder mit Fahrradfahrenden?
)
Innerhalb dieser 2 km Wildwechselstrecke, auf der man sowieso schon langsamer fahren sollte, warnt dann nochmal eine breite
Richtungstafel in Kurven Zeichen 625-22 vor einer scharfen Rechtskurve:
Es wiederholt sich die Warnung vor Straßenschäden:
Und immer noch deutlich innerhalb der 2-km-Strecke mit dem Wildwechsel, wird dann an dieser Stelle, kurz vor den Häusern von Westhellen, vor Kindern gewarnt:
Und es wird dort erneut Tempo 50 max. angeordnet.
Es kommt dann 200 m weiter diese Einmündung von links, ohne dass das Tempo-50-Schild wiederholt aufgestellt wurde. Direkt dahinter eine fette Kurven-Richtungstafel, die diesmal vor einer Linkskurve warnt:
Warum dieses Kurven-Warnschild? Dort darf doch ohnehin nur 50 km gefahren werden. Oder wurde das Kurvenwarnschild für die Autofahrer*innen aufgestellt, die dort verbotenerweise deutlich schneller fahren? Huch, nur wenige Meter weiter sind ja gleich noch zwei weitere Kurvenwarnschilder:
Bei dem jetzt insgesamt dritten Kurvenwarnschild gibt es Einmündungen von links und rechts:
Und 200 m weiter kommt diese Bushaltestelle:
Ich bin nicht sicher ob da immer noch das Tempo 50 Schild mit dem Hinweis Achtung Kinder gilt, mit Kindern zu rechnen ist allemal im Bereich einer Bushaltestelle. Ich befürchte allerdings, dass nicht wenige Autofahrer*innen meinen, hier Tempo 100 zu fahren, sei erstrebenswert und mit haltenden Linienbussen und wartenden Fahrgästen sei eh nicht zu rechnen. Vermutlich haben sie damit sogar recht, zumindest an Ferientagen. "Ach wie gut dass jeder Autofahrer den Ferienplan im Kopf hat.
"
Beachtenswert ist auch die nächste große Kurvenwarntafel im Bild-Hintergrund, diesmal für die nächste Linkskurve. Also eines steht fest, Autofahrer*innen dürfen sich nicht beklagen, dass zu wenige Kurvenwarntafel aufgestellt seien. Andererseits frage ich mich, ob noch ein Autofahrer weiß, ob hier noch Tempo 50 gilt, oder Tempo 70, wie es weiter vorne vor dem Tempo 50 Schild mal angeordnet wurde oder das generelle Tempo 100 auf Landstraßen.
Da ist die Antwort:
Erst 250 m nach der Bushaltestelle ist Tempo 50 aufgehoben. Ab jetzt gilt wieder Tempo 70! Oder Tempo 100? Auf jeden Fall befinden wir uns noch im Gefahrenbereich "Wildwechsel", denn wir erinnern uns, der wurde für 2 km Streckenlänge ausgesprochen und die 2 km sind noch nicht vorbei. Die Wildwechselgefahr endet kurz nach dem landwirtschaftlichen Betrieb auf der linken Seite im streetview-Bild. Und in Anbetracht der schnurgeraden Strecke wäre es wohl "lebensfremd" anzunehmen, dass hier mit weniger als 100 km/h gefahren wird:
Hier kommt die Stelle an der die Wildwechselgefahr endet. Man sieht auf der Aufnahme die entsprechenden Schilder für die Gegenrichtung von der Rückseite:
Wenige hundert Meter weiter warnen die Schilder VZ 130-20 vor eine scharfen Rechtskurve:
Kurz vor der Kurve wird noch einmal vor Straßenschäden gewarnt:
Und in der Kurve steht wieder eine fette Kurven-Richtungstafel:
Es geht jetzt auf Osthellen zu, ein Tempolimit von 70 ist angeordnet:
Es kommt kurz danach dieses grüne Schild mit der Aufschrift "Osthellen". Das ist meines Wissens kein offizielles Ortsschild, das mit einem Tempolimit 50 km/h innerorts verbunden wäre. Es gilt also trotz der folgenden Bebauung rechts und links Tempo 70.
100 m nachdem "Schild mit Ortsangabe" wird vor landwirtschaftlichem Verkehr gewarnt und direkt bei der Bushaltestelle steht ein Tempo 50 Schild:
Das Tempo 50 Schild wird 100 m weiter ergänzt durch eine Warnung vor kurviger Strecke auf 900 m Länge:
Die nächste Bushaltestelle liegt imTempo 50-Bereich:
Hier wird die Tempo 50 Anordnung nochmal erneuert:
Es folgen zwei fette Kurven-Warntafeln, die vor einer Linkskurve im Tempo-50-Bereich warnen:
Kurz danach noch mal das Achtungsschild "Schlechte Wegstrecke" und das Ende des Tempo 50 Gebotes wird verkündet:
Danach kommen keine tempobegrenzende Verkehrsschilder mehr. Auch nicht an dieser Bushaltestelle:
Und dem darauf folgenden Wohngebäude:
Erst ab hier ist wieder tempo 70 angeordnet:
150 m weiter folgt ein Tempo 50 km/h Gebot und dann ein Vorfahrt-Achten-Schild mit der Entfernungsangabe 250 m.
Es folgt noch ein Achtung Fußverkehr:
Und nochmal 100 m weiter kommt die Stelle, an der das oben verlinkte Foto aus dem Spiegel-Artikel aufgenommen wurde.
Das ist jetzt alles sehr, sehr lang geworden. Aber es geht ja auch um die Initiative für einen Fahrradweg genau entlang der beschriebenen Strecke. Würde ich bei einer solchen Radwegebau in Eigeninitiative mitmachen wollen? Dazu braucht es wohl eine erhebliche Portion Lokalpatriotismus und trotzdem wäre ich mir nicht sicher, ob es das Richtige wäre. Denn die ausführliche Streckenbeschreibung hat gezeigt: Da werden Landstraßen missbraucht zum Rasen. Es gibt zahlreiche aufwendige Warnschilder vor gefährlichen Kurven, die die Landstraße die Anmutung einer Rennstrecke geben.
Es wechseln immer wieder die Tempolimits, so dass der Eindruck entsteht, es wurde nur deshalb kein durchgehend niedriges Tempolimit angeordnet, weil das aufgrund der einseitig autofahrerfreundlichen Verkehrsgesetzgebung von der "Raser-Lobby" ausgenutzt würde, um die Verkehrsbehörden mit Klagen gegen angeordnete Tempolimits zu überziehen. Vielleicht hat aber auch die Verkehrsbehörde da einfach nur "die Schere im Kopf"?
Und da soll ich jetzt in meiner Freizeit in Eigeninitiative mir den Buckel krumm schuften und Leib und Leben riskieren? Gibt es denn für die am Bau beteiligen freiwilligen Helfer eine Unfallversicherung, eine Berufsunfähigkeitsversicherung, eine Rentenversicherung mit Anspruch auf Witwenrente und Waisenrente für Hinterbliebene? Und das alles nur weil es Teilen der Autofahrerschaft gefällt, generell asphaltierte Flächen als ihre ureigenstes Besitztum zu betrachten mit "Recht auf Totfahren anderer Verkehrsteilnehmer"? Und dabei ist nicht einmal sicher, ob die Gefahren für Fahrradfahrende und Fußgänger*innen durch einen gemeinsamen 2,50 m breiten Fuß- und Zweirichtungsradweg gebannt sind.