Die Lüge besteht auch darin, dass die gestellte Situation in der Realität so nicht vorkommt. Die Kinder, die auf den Berliner Bildern zu sehen sind, dürften noch keine 8 Jahre alt sein und sicherlich keine 10 Jahre. Also entweder dürfen, aber zumindest müssen die dort gar nicht fahren.
Hier findet man die Pressebilder von Changing Cities: Presse (picdrop.com)
Ghost-Bikes, "Die-Ins" und auch die gestellten LKW-Bilder, z.B. dieses hier: Presse (picdrop.com) Wie alt mögen die beiden Kinder auf diesem Bild sein?
Wie alt die Kinder auf diesem Foto sind, das ist sicher schwer auszumachen, zumal die Kinder von hinten aufgenommen wurden.
Die StVO bestimmt: "Bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen Kinder mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren. Bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen sie den Gehweg noch benutzen." Vollendetes achtes Lebensjahr bedeutet, das Kind ist sieben Jahre alt. Wenn es seinen achten Geburtstag feiert, dann beginnt bereits das neunte Lebensjahr.
Das Kind mit den rosa Hosen ist auch auf diesem Foto zu sehen,
diesmal von vorn.
Ich halte das durchaus für möglich, dass das Kind bereits seinen achten Geburtstag gefeiert hat. Diese Richtwerttabelle gibt eine Körpergröße von 130 cm für 8-Jährige an: https://www.kita.de/wissen/koerper…Laufe_der_Jahre
Leider habe ich nur dieses Bild mit Maßen von einem Volvo-LKW gefunden:
Das Kind reicht etwa bis zur Mitte des Kunststoff-Eckelementes an der Fahrerhauskabine.
Nimmt man einen Reifendurchmesser von ca. 1,00 m an (Üblich für LKW) dann sieht man anhand der zeichnung, dass das Kind auf jeden Fall noch ein gutes Stück größer ist als der Reifen hoch ist.
8 Jahre könte es schon gut sein, vielleicht nioch keine 10. Aber es geht doch hier um sichere Radverkehrsinfrastruktur nicht um eine "solala" Radverkehrsinfrastruktur, da sollten dann schon auch Achtjährige fahren können. Zumal Kinder ab dem vollendenten 10. Lebensjahr, also Zehnjährige darauf fahren müssen. Und das ist meine Kritik: So eine Fahrrad-Weiche ist einerseits gut, aber andererseits braucht es eine zusätzliche alternative Wegeführung für diejenigen Radfahrenden, denen das nicht gut genug ist. Und das sollte nicht bedeuten: Absteigen und zum Fußgänger werden.