Beiträge von Ullie

    Geht so. Ich habe schon ausreichend Ausreden der Polizei für ihr Nichtstun gehört, während Hindernisse auf der heiligen Fahrbahn immer bemerkenswert schnell weg sind.

    Im übrigen kann das mit den Falschparkern auch sehr böse enden, wie dieses Beispiel hier zeigt. Ist laut Polizei immer alles doch gar nicht so schlimm, bis es halt zu spät ist.

    https://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei…g/27227648.html

    Zu dem verlinkten Unfallbericht passt dieses Foto aus Hannover (Goethestraße).

    Ich kenne jetzt nicht die Details des von dir verlinkten Falls, aber ich befürchte, dass ein solches falsches Parken oder falsches Halten, nämlich auf dem Radfahrstreifen, nicht als ein Halten mit Gefährdung gewertet wird. Vielmehr wird der Fahrradfahrerin, so befürchte ich, eine Mitschuld angelastet, weil sie dem Hindernis auf dem Radfahrstreifen ausgewichen ist, dazu auf die Fahrbahn gefahren ist und dabei möglicherweise zu wenig den rückwärtigen Verkehr beachtet hat.

    Das passiert ganz sicher immer wieder einmal (obwohl es einem besonders als Radfahrer*in keinesfalls passieren sollte!), zum Glück nicht immer mit den Folgen wie in dem verlinkten Fall beschrieben. Das Foto oben zeigt quasi eine "Sackgassensituation" für den Fahrradverkehr auf dem Radfahrstreifen (Hannover, Goethestraße).

    Ich sehe da eindeutig eine Gefährdung für den Fahrradverkehr.

    Wenn man jedoch die Sache so beurteilt, dass der Radverkehr ja auch in anderen Fällen mal warten können müssen ... :cursing:

    Besonders ärgerlich: Solche Situationen, wie die auf dem Foto, bringen viele Menschen dazu, dass sie vermeintlich "sichere" Hochbordradwege fordern, wo sie nicht mit dem gezeigten Zuparken oder Halten auf dem Radfahrstreifen konfrontiert werden.

    Dass diese Hochbordradwege dann trotzdem manchmal zugeparkt sind, ist für viele nicht so schlimm. Denn viele FahrradfahrerInnen halten es in solchen Fällen für statthaft, auf dem Fußweg zu radeln. Und die bei Hochbordradwegen rechts vom Parkstreifen erhöhte Gefahr, Opfer eines Abbiegeunfalls zu werden, wird vielfach unterschätzt.

    Das Problem ist doch, ob der/die/das Zettelhexer*innen dieses auch so sieht.

    Bis jetzt wird doch auch abgewunken bei Argument Behinderung. Das wird jetzt sicher eher schlimmer, weil jeder sagt, ist doch nicht verhältnismäßig.

    Sonst hätte sich der Scheuer-Andy sicher noch was einfallen lassen und bockiger gewesen.

    Ich habe das leider nicht genau verfolgt, ab wann bisher (alter Bußgeldkatalog) ein Bußgeldbescheid mit Behinderung ausgestellt wurde. Und ich vermute, dass in dieser Frage unterschiedliche "Bußgeld-Kulturen" gepflegt werden. Und ich teile deine Befürchtung, Autogenix. Ich befürchte allerdings, dass auf Falschparken mit Behinderung auch bisher eher selten erkannt wurde. Was mich wieder zu meiner Forderung bringt, dass im Verkehrsaußendienst und der bei der Polizei bei denjenigen MitarbeiterInnen, die Bußgeldbescheide für Falschparken auf Gehwegen und Radwegen ausstellen, ein möglichst hoher Mindestanteil (mindestens 50%) von MitarbeiterInnen ohne Führerschein mitarbeiten muss.

    Um kurz auf die hier gestellten Fragen "Wann gilt etwas als Behinderung/Gefährdung" einzugehen:

    Die Anforderungen an eine Behinderung liegen m.E. relativ niedrig und sollten in vielen Fällen zutreffen.

    Die Anforderungen an eine Gefährdung liegen extrem hoch und sollten nur in absoluten Ausnahmefällen zutreffen - nachweisbarer(!) (schwerer) Beinaheunfall, bei dem der Ausgang nur noch vom glücklichen Zufall abhing. Nötiges Ausweichen auf die Fahrbahn würde da in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle wohl nicht drunterfallen, da man sich auf das Hindernis einstellen kann und muss.

    Hier gibt es relativ hilfreiche Einschätzungen, wenn man nicht alles Lesen möchte, einfach mal mit Strg+F im dokument nach Schlagworten wie "Behinderung", etc. suchen:

    https://www.aktivmobil-bw.de/fileadmin/user…den_Verkehr.pdf

    Habe mich da mal an zwei drei Stellen reingelesen.

    In Bezug auf dieses Falschparken gilt dann wohl:

    "Parkt der Betroffene unzulässig auf einem Geh- oder Radweg, erfüllt er damit den Grundtatbestand der Nummer 52a der BKatV (55 Euro statt bisher 20 Euro).

    Der Qualifizierungstatbestand einer Behinderung im Sinne der Nummer 52a.1 BKatV (70 Euro statt bisher 30 Euro) ist aufgrund eines Parkverstoßes verwirklicht, wenn zum Beispiel Fahrradwege oder Gehwege derart blockiert werden, dass FahrradfahrerInnen oder FußgängerInnen nachweislich dem Falschparker ausweichen und deswegen auf den Gehweg oder sogar auf die Straße ausweichen mussten. Mit der StVO-Novelle wurden nun die Tatbestände „mit Gefährdung“ (Nummer 52a.3; 80 Euro) und „mit Sachbeschädigung“ (Nummer 52a.4; 100 Euro) eingeführt.

    Eine konkrete Gefährdung liegt nach gegenwärtiger Rechtsprechung hingegen nicht bereits dann vor, wenn ein/e FußgängerIn wegen des Parkverhaltens gezwungen wird, die Straße zu benutzen, sondern erst, wenn es zu einem sogenannten „Beinahe-Unfall“ gekommen ist (siehe oben), weil zum Beispiel ein Fahrzeugführer aufgrund der unvermittelten Straßennutzung Dritter hat abbremsen und nur so einen Unfall gerade noch hat vermeiden können."

    Das heißt angewandt auf dieses Falschparken-Foto:

    Eine Behinderung liegt vor, weil FußgängerInnen gezwungen sind auf die Fahrbahn auszuweichen.

    Es handelt sich allerdings um eine Straße in einer Tempo 30 Zone und mit relativ wenig Verkehr.

    Von einer Gefährdung ist deshalb vermutlich nicht auszugehen.

    Unzu­­­läss­­iges Parken in verkehrs­­­beruhig­­ten Zonen 10 €

    ... mit Behin­derung 15 €

    ... über 3 Stunden 20 €

    ... über 3 Stunden mit Behin­­derung 30 €

    https://www.bussgeldkatalog.org/halten-parken/#parkenbussgelder (Bußgeldkatalog alt)

    Unzu­­­läss­­iges Parken in verkehrs­­­beruhig­­ten Zonen 10 €

    ... mit Behin­derung 15 €

    ... über 3 Stunden 20 €

    ... über 3 Stunden mit Behin­­derung 30 €

    https://www.bussgeldkatalog.org/news/neuer-bus…gelder-4990594/ (Bußgeldkatalog neu)

    Das Parken in Verkehrsberuhigten Zonen (und auch viele andere Parkverstöße*) ist so billig als wie zuvor. Das ist besonders deshalb bedauerlich, weil so keine verkehrslenkende Wirkung erzielt wird. Wer auch in Zukunft billig falsch parken will, für den gibt's leider immer noch jede Menge "Angebote".

    *weitere Beispiele für unverändert "billiges Falschparken":

    An einem der folgen­den Orte geparkt: 5 m vor einer Kreu­zung/Einmün­dung, vor Grund­­­stücksein- und -aus­­fahrten, im Bereich von Taxi­­­ständen, vor und hinter Andreas­­­kreuzen, über Schacht­­deckeln

    10 €

    ...mit Behin­derung 15 €

    ... über 3 Stunden 20 €

    ... über 3 Stunden mit Behin­­derung 30 €

    Quelle: ebenda

    Wenn ich mir dann anschaue, dass Jahr für Jahr nicht nur die ÖPNV-Fahrpreise steigen, sondern auch das "erhöhte Beförderungsentgelt" (Strafe für Fahren ohne Fahrschein) schon mehrfach stark angestiegen ist...

    2014 Erhöhung des erhöhten Beförderungsentgelts von 40 € auf 60 €

    2003 Erhöhung des erhöhten Beförderungsentgelts von 30 € auf 40 €

    1989 Erhöhung des erhöhten Beförderungsentgelts von 40 DM (ca. 20 €) auf 60 DM (ca. 30 €)

    Zahlen aus: FAZ vom 1.7.2015

    Höheres Strafgeld: Schwarzfahren wird ab heute teurer
    Wer sich in öffentlichen Verkehrsmitteln künftig ohne Ticket ertappen lässt, muss von sofort an mindestens 60 Euro zahlen. Für professionelle Schwarzfahrer ist…
    www.faz.net

    Nicht nur Bayern, auch Hamburg erlaubt es Supermärkten nicht, auf die 2G-Regel umzusteigen.

    Wie bereits weiter oben dargestellt finde ich das richtig.

    "Hamburg weitet 2G-Regel aus - außer im Supermarkt

    In Hamburg wird die 2G-Regel auf Friseure und andere körpernahe Dienstleistungen ausgeweitet.

    Auch Teile des Einzelhandels sollen das 2G-Modell nutzen dürfen.

    Ausgenommen sind Läden für den täglichen Bedarf wie der Lebensmitteleinzelhandel, Drogerien und Apotheken."

    rnd vom 19.10.2021

    Hamburg weitet 2G-Regel aus - außer im Supermarkt
    In Hamburg wird die 2G-Regel auf Friseure und andere körpernahe Dienstleistungen ausgeweitet. Auch Teile des Einzelhandels sollen das 2G-Modell nutzen dürfen.…
    www.rnd.de

    Die Haltung zu der Frage 2G oder 3G der Physikerin Viola Priesemann, die am Max-Planck-Institut für Dynamik und Selbstorganisation zum Pandemiegeschehen modelliert, wird in einem rnd-Bericht vom 15.10.2021 dargestellt:

    "Physikerin Priesemann spricht sich für 3G-Regel aus:

    „2G bedeutet, Menschen auszuschließen“

    Das 2G-Modell ist politisch wie wissenschaftlich umstritten – denn Effekte auf die Infektionsdynamik sind nicht prognostizierbar.

    In einem Interview spricht sich Physikerin Viola Priesemann nun dagegen aus.

    Aus ihrer Sicht spricht vor allem gegen 2G, dass das Modell „bedeutet, Menschen auszuschließen“.

    Physikerin Priesemann spricht sich für 3G-Regel aus: „2G bedeutet, Menschen auszuschließen“
    Das 2G-Modell ist politisch wie wissenschaftlich umstritten – denn Effekte auf die Infektionsdynamik sind nicht prognostizierbar. In einem Interview spricht…
    www.rnd.de

    Und das sagen namhafte Supermarkt-Betreiberfirmen dazu:

    "Was sagen Rewe, Edeka, Aldi & Co?

    Ein Sprecher von Rewe sagte ZDFheute, die Möglichkeit des 2G-Optionsmodells werde in Rewe- und Penny-Märkten nicht genutzt, da die bisherigen Regelungen "sich in der Praxis sehr gut bewährt" hätten. Aldi schreibt, es würde grundsätzlich dem Selbstverständnis als Grundversorger widersprechen, "einzelne Kundengruppen vom Einkauf auszuschließen"." zdf vom 18.10.2021

    2G im Supermarkt: Ungeimpfte werden nicht "ausgesperrt"
    Alle großen Lebensmittelketten wollen 2G-Regelungen nicht anwenden, rechtlich wäre das Vorgehen sowieso fragwürdig. Die Aufregung war umsonst.
    www.zdf.de

    In dem verlinkten ZDF-Bericht wird außerdem erwähnt: "Viele große Lebensmittelketten wollen 2G-Regelungen nicht anwenden - selbst, wenn die Politik das erlaubt, wie in Hessen. Rechtlich wäre ein solcher Schritt auch fragwürdig."

    Kurios an dem Vorgang: In Hessen wurde laut dem ZDF-Bericht 2G auch für Lebensmittelgeschäfte deshalb als Option zugelassen, weil ein Lebensmittel-Einzelhandelsgeschäft das eigeklagt hatte. Jetzt sei zu erwarten, heißt es in dem ZDF-Bericht, dass umgekehrt Kunden von Lebensmittelgeschäften einklagen, dass auch Nicht-Geimpfte der Zutritt zu Lebensmittelgeschäften nicht verwehrt werden darf.

    Das Verkehrsmittel Fahrrad hat immer schon die "Bastler" auf den Plan gerufen.

    Mehr oder weniger perfekte "Eigenkonstruktionen" sollen in diesem Thread im Mittelpunkt stehen.

    Ich eröffne mit dem Einkaufswagen-Fahrrad:

    Warnhinweis: Ich rate eher davon ab, das Fotos als Blaupause für ähnliche Eigenkonstruktionen zu benutzen.

    Alleine schon die Lenkbarkeit scheint mit sehr eingeschränkt zu sein. Erst recht bei vollem Einkaufswagenkorb.

    Trotzdem halte ich das Einkaufswagen-Fahrrad für sehenswert!

    "Supermärkte in Niedersachsen können – wenn sie möchten – nur geimpften und genesenen Menschen Zutritt zu ihren Läden gewähren. „Auch in Niedersachsen würde für den Einzelhandel und auch für die Supermärkte die Option bestehen, sich für 2G zu entscheiden“, sagte eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums der „Neuen Deister-Zeitung“ am Freitag."

    aus Braunschweiger Zeitung vom 17.10.2021 https://www.braunschweiger-zeitung.de/niedersachsen/…n-moeglich.html

    Meines Erachtens ist es ein grober Unfug, so mit dem Feuer zu spielen. Ich halte es nach wie vor für erheblich zielführender an die Impfbereitschaft durch Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit zu appellieren, anstatt immer wieder in die Schublade Sanktionen zu greifen, wie jetzt mit dieser Offerte an die Supermarktbetreiber, die 2G-Regel auch in Geschäften zu erlauben, die für die Grundversorgung von erheblicher Bedeutung sind.

    In dieser einer meines Erachtens sehr zentralen Frage gibt es allerdings kein einheitliches Vorgehen der Bundesländer. So berichtet "Die Mittelbayerische" vom 15.10.2021:

    "Für den Freistaat Bayern komme dieses 2G-Optionsmodel aber nicht infrage. Das teilte das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege auf Nachfrage der Mittelbayerischen mit. „In Einrichtungen der Grundversorgung, zu denen auch der Einzelhandel zählt, gilt keine 2G-Regel, weil ansonsten Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, keinen Zugang mehr zu lebenswichtigen Einrichtungen hätten“, so eine Ministeriumssprecherin."

    Bayern schließt 2G für Supermärkte aus
    Neue Corona-Regel in Hessen besagt, dass Supermärkte Ungeimpfte aussperren dürfen. Der Freistaat will das anders handhaben.
    www.mittelbayerische.de

    Mit dieser Maßnahme einzelner Bundesländer, 2 G in Supermärkten einzuführen, wird den Impfgegnern unnötig Munition geliefert, für die These, dass eine knallharte Impfpflicht durch die Hintertür eingeführt wird. Da außerdem absehbar ist, dass eine komplette Aussperrung für Ungeimpfte aus den Supermärkten rechtlich auf dünnen Füßen steht, sind weitere Regelungen absehbar wie zum Beispiel an geraden Tagen 3G (mit Maske), an ungeraden Tagen 2G (ohne Maske). Ob das dann tatsächlich als Corona-Schutzmaßnahme taugt oder dazu beiträgt die Impfbereitschaft zu erhöhen?

    Die Bundestagswahl 2021 ist gelaufen.

    Vermutlich hätte mit der Partei "Die Linke" eine Fahrradfahrer-freundlichere Koalition geschmiedet werden können als mit der FDP. Allein das Wahlergebnis gibt das nicht her.

    "In die Koalitionsverhandlungen geht es mit einem Versprechen. Eine "umfassende Erneuerung" streben SPD, Grüne und FDP an: "Uns eint, dass wir Chancen in der Veränderung sehen." Die Parteien mit unterschiedlichen Traditionen wollen ein innovatives Bündnis schmieden und "einen Beitrag leisten, politische Frontstellungen aufzuweichen"."

    Zitat aus SZ vom 15. Oktober 2021:

    "Sondierungspapier - Worauf sich SPD, Grüne und FDP schon festgelegt haben"

    Ampel-Verhandlungen: Das Sondierpapier von SPD, Grünen und FDP
    Schon vor den Eintritt in Koalitionsverhandlungen haben die Ampel-Partner ein Programm umrissen. Der Überblick.
    www.sueddeutsche.de

    Wer den Artikel auf Hinweise zu Verbesserungen für den Fahrradverkehr durchsucht, wird jedoch nicht fündig. Auch in anderen Pressemitteilungen zum Thema habe ich nichts dazu gefunden.

    Stattdessen der Hinweis, dass sich die FDP damit durchgesetzt hat, am unbegrenzten Rasen auf deutschen Autobahnen weiter festzuhalten.

    "Man folgt der Vorgabe der EU-Kommission, von 2035 an nur noch CO₂-neutrale Fahrzeuge zuzulassen - aber: ein generelles Tempolimit soll es nicht geben." (ebenda)

    Sehr enttäuschend! :rolleyes:

    Damit könnte das Thema eigentlich schon beendet werden, denn es sieht so aus, dass Radverkehrspolitik in den Koalitionsverhandlungen keine Rolle spielen wird.

    Allein: "Die Hoffnung stirbt zuletzt." Vielleicht entdecken andere Forumsbesucher noch etwas zum Thema? Oder es ergeben sich Aspekte für den Radverkehr, wenn es zu detaillierten Koalitionsverhandlungen kommt?

    Die gezeigte Schildervariante gibt es seit Fertigstellung der Nebenflächen auf dem gesamten sanierten Abschnitt, außer ganz am Anfang der Strecke. War vorher alles mit 1022-11 (siehe hier).

    Vielleicht hat die Behörde einfach nur mal wieder verkackt?

    Was genau beabsichtigt denn die Verkehrsbehörde damit, dass sie ein Mofa-Schild "Zusatzzeichen Mofas - Verkehrsschild VZ-1046-11"unter einem Radwegschild anbringt?

    Suchergebnisse - Bohmeyer & Schuster GmbH

    "Mir fällt gerad auf: In dem verlinkten Angebot des Schilder-Lieferanten steht:

    "Mofas - Verkehrsschild VZ 1010-63 (...) nach StVO §39 Abs.3 (geänderte VZ-Nummer, vorher: 1046-11)"

    Vermutlich will die Verkehrsbehörde damit bezwecken, dass Mofa-Fahrer*innen den Radweg benutzen, um den Autoverkehr auf den Fahrbahnen davon zu entlasten, für ein langsam fahrendes Mofa zu bremsen, langsamer zu fahren oder ein Überholmanöver zu starten.

    Das ist so meines Wissens in Deutschland im Straßenverkehr nicht vorgesehen. In den Niederlanden gibt es dafür ein eigenes Verkehrsschild, das Mofa-Fahrer*innen dazu verpflichtet, den angebotenen kombinierten Rad-/Mofaweg zu benutzen, oder wie im gezeigten Fall es Mofa-Fahrern ermöglicht, Umwege zu ersparen und für den Radverkehr geschaffene Abkürzungen zu nutzen:

    Warum eigentlich ist das in den Niederlanden anders geregelt als in Deutschland? In Deutschland dürfen in der Regel Mofas die Fahrbahn benutzen. In den Niederlanden ist es häufig so, dass Mofas die Fahrbahn nicht benutzen dürfen und stattdessen den Radweg benutzen müssen. Meines Wissen müssen in den Niederlanden Mofa-Fahrer selbst dann, außerorts den Radweg benutzen, wenn der nicht ausdrücklich für Mofas gekennzeichnet ist.

    Ist es das Vorbild Niederlande, was die Verkehrsbehörde in Kiel antreibt, VZ-1046-11 zu dem Radwegschild dazu zu hängen anstatt VZ-1022-11?

    Zusatzzeichen "Mofas frei" | Zusatzschild VZ 1022-11 kaufen

    Sonst sehe ich das ja nur mit Zeichen 1022-11, aber das hier ist ja Zeichen 1010-63 und laut VzKat kann Zeichen 1010-63 auch Teil eines beschränkenden Zusatzzeichens nach § 41 Absatz 2 StVO sein, womit m.E. die Benutzungspflicht hier auf Mofas erweitert würde, oder? =O

    Aber ich verstehe auch nicht, warum man sich in DE so schwertut, mehrere Symbole in die blauen Kreise zu setzen. Wär doch viel verständlicher :/

    Vielleicht ist die Fahrbahn eine Kraftfahrstraße, auf der Mofas nicht fahren dürfen? Dann wäre das Schild vielleicht nicht so ganz verkehrt. Und auf keinen Fall will ich, dass Mofas auch noch verpflichtet werden, den Radweg zu benutzen. Umgekehrt macht mehr Sinn, dass nämlich Fahrradfahrer nicht mehr verpflichtet sind, den Radweg zu benutzen. Dann kann es natürlich keine Kraftfahrstraße sein. Und dann müsste an dem Radweg VZ 1010-52 stehen:

    Verkehrszeichen Radfahrer https://www.strassenausstatter.de/produkt/verkeh…eichen-1010-52/

    Keine Maskenpflicht mehr auf Wochenmärkten in Niedersachsen.

    Nachdem ich in der letzte Wochen beim Besuch des Wochenmarktes von Händlern darauf hingewiesen wurde, dass keine Maskenpflicht mehr auf Wochenmärkten besteht, habe ich versucht, den entsprechenden Verordnungstext zu finden. Hier ein Link zu der entsprechenden Graphik auf der Internetseite des Landes Niedersachsen:

    https://www.niedersachsen.de/assets/image/212885

    Allerdings scheint sich das entweder noch nicht sehr weit herum gesprochen zu haben. Oder viele Menschen gehen lieber auf Nummer extra sicher. Oder das Maskentragen auf dem Wochenmarkt ist vielen Menschen zur liebgewonnenen Gewohnheit geworden, so dass sie gar nicht mehr den Mund-Nasen-Schutz ablegen möchten.

    Oder die Regelung ist so neu, dass sie noch nicht überall bekannt ist. Auf der verlinkten Graphik ist das Datum 8.10.2021 angegeben.

    Am vergangenen Samstag, 9.10.2021, jedenfalls hatten die meisten Wochenmarktbesucher*innen noch einen Mund-Nasen-Schutz getragen. Mal schauen wie das übermorgen wird.

    Link zum Corona kompakt Gesamtpaket Grafiken Wochenmarktreglung auf S. 32

    https://www.niedersachsen.de/download/175336

    Der Mopo-Artikel vom 13.10.2021 ("Schon wieder: Autofahrer rammt Radfahrer und verletzt ihn schwer") glänzt jedenfalls nicht durch verharmlosende Begriffe, wie "erfasste".

    In der Überschrift ist es ein Auto, dass den Fahrradfahrer rammt.

    Im Text ist es ein "unaufmerksamer VW-Fahrer", der den Fahrradfahrer rammt.

    In Zeiten von Autos, die mit allerlei Assistenzsystemen ausgestattet sind, die unter anderem auch solche Unfälle verhindern (oder deren Folgen vermindern) sollen, wird es vermutlich immer schwieriger, hier genau zu berichten.

    Kritisch sehe ich den von Fahrbahnradler rot markierten Satz-Teil: "Der Fahrradfahrer, der sich an die Verkehrsregeln gehalten hatte ...".

    Damit wird so getan, als sei es etwas besonderes, dass Fahrradfahrer sich an Verkehrsregeln halten und üblich, dass sie das nicht tun. Das ist ein Lob für einen einzelnen Radfahrer, ausgesprochen um die Gesamtheit der Radfahrenden zu beleidigen.

    Aber immerhin, dass eine Zeitung einmal einen Unfall so beschreibt, dass auf ein Verschulden des Verkehrsmittels Auto hingewiesen wird und auf das Verschulden des Autofahrers ist ja auch schon mal was.

    Allerdings wird der Autofahrer im Text als "VW-Fahrer" bezeichnet, der Fahrradfahrer allerdings nicht als "Kalkhoff-Fahrer" oder "Hercules-Fahrer" oder...

    Wie ist das zu bewerten?

    Mir hatte mal eine Fachkraft für Schutz und Sicherheit erklärt, man solle sich einem Auto entweder von schräg vorne nähen auf die A-Säule zusteuernd oder von Hinten und dabei hinter der B-Säule bleiben. Von schräg vorne ist besser, weil man dann vom Fahrer besser gesehen wird. Auf jeden Fall ist es wichtig zu beachten, dass man sich niemals in dem Bereich aufhält, der von der Wagentür beim Öffnen bestrichen wird. Der von Fahrbahnradler verlinkte Bericht über die Autofahrerin-Attacke auf eine Fahrradfahrerin bestätigt das, was mir diese Fachkraft für Sicherheit geraten hat.

    Parkplatzgebühren mal anders berechnet, mehr nachhaltig und so:

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    Wenn "Förderung" irgendwas mit "Lenken" zu tun haben soll, dann ist das Lenkungsziel ja wohl eindeutig, dass möglichst viele neue, große SUVs rumfahren, die uns mind. die nächsten 10 Jahre erhalten bleiben. Ich würde bevorzugen, wenn es in 10 Jahren überhaupt keine überflüssigen 5-Sitzer mehr gäbe, die ihre leeren Beifahrersitze durch die Städte wanzen und glauben, sie hätten einen "Platzanspruch". Die letzte Gelegenheit dafür ist genau jetzt.

    Passend zu diesem Beitrag dieser Filmbeitrag aus der Stadt Moers, wo im Rahmen eines Experimentes die Parkgebühren nach PS-Zahl und Fahrzeuggröße berechnet wurden.

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    Besonders bezeichnend dieses Zitat einer Mercedes-SUV-Fahrerin:

    "Also ich finde, dass dieser Wagen noch im Rahmen ist." Zitat in Minute 5:08 von 11:16 :/

    Linienersatzverkehr mit Omnibussen die direkt am Radweg halten, wie hier in München: Keine gute Idee.

    Freilich wird es den einen oder anderen Fahrradfahrer geben, dem nicht so recht klar ist, dass er hier halten muss, um Omnibusfahrgäste ein- oder aussteigen zu lassen. Zum Teil vielleicht auch einfach aus Unerfahrenheit. Trotz der problematischen Situation, geht alles meistens gut. Was wohl wäre, wenn der Bus im Ersatzverkehr-Einsatz direkt an einer Autofahrspur halten würde, die die Fahrgäste dann überqueren müssten?

    Vielleicht gelingt es Grün-Gelb sich darauf zu verständigen, dass Handwerkerparkplätze Vorrang haben gegenüber Privat-KFZ-Parkplätzen.

    Das könnte dann so ausgehen, dass der gesetzliche Rahmen verstärkt wird, Privat-KFZ-Parkplätze umzuwandeln in Handwerkerparkplätze. Handwerker finden schneller einen geeigneten Parkplatz. Handwerkerrechnungen sinken beim Posten Anfahrt. Handwerkerautos stehen nicht mehr auf Gehwegen oder Radverkehrsanlagen im Weg.

    A) Ist das ein Parken mit Behinderung?

    B) Oder ist das ein Parken auf dem Radweg?

    C) Liegt eine Gefährdung vor? Immerhin ist der Radverkehr gezwungen in den Schienenbereich auszuweichen. Oder ist es "nur" eine Behinderung, weil Fahrradfahrer*innen ja auch absteigen und das Fahrrad auf dem Gehweg schieben könnten?

    Die meines Erachtens ganz große Frage im Hintergrund:
    Werden endlich mehr Handwerker-Stellplätze (bzw. Lieferfahrzeug-Stellplätze) in allen Straße eingerichtet und dafür Anwohner-Parkplätze umgewidmet?

    Ab 60€ gibt's ja eigentlich nen Punkt. Wird's dann künftig für "Auf Geh- oder Radweg geparkt, mit Behin­derung" ebenfalls nen Punkt geben? Denn das dürfte ja die Regel sein, wenn man sowas privat anzeigt.

    Laut der von FattyOwls zitierten Quelle: Ja!

    Hier finden sich (ich habe jetzt nur bei Falschparken geschaut) auch schon die neuen Gebühren in übersichtlicher Tabellenform:

    https://www.bussgeldkatalog.org/halten-parken/#haltenneu

    Zitat:



    BeschreibungBußgeldPunk­te
    Auf Geh- oder Radweg geparkt55 €
    ... mit Behin­derung70 €1
    ... über eine Stunde70 €1
    ... über eine Stunde mit Behin­­derung80 €1
    ... über eine Stunde mit Gefähr­dung80 €1
    ... über eine Stunde mit Sachbe­schädigung100 €1

    Quelle:

    Halten und Parken im deutschen Straßenverkehr

    Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 8. Oktober 2021

    Link: s. o..

    Und das gilt auch für's "Halten" und auch für das Halten auf sog. "Schutzstreifen für Radverkehr":



    Beschrei­bungBuß­geldPunk­te
    unzulässiges Halten auf Schutz­streifen für Radverkehr55 €
    ...mit Behin­derung70 €1
    ...mit Gefähr­dung80 €1
    ...mit Sachbe­schädigung100 €1

    Quelle: ebenda