Ok, für alle, die diese Dinger nicht kennen: Die StVBs in ganz Deutschland können gemeinsame Geh/Radwege kennzeichnen, deren Benutzung freiwillig ist. Das sieht dann so aus:
http://vcd-bayern.de/presse/pm201809.html
Wenn jemand eine RWBP weg haben möchte, weil die Voraussetzungen dafür fehlen, sollte er m.E. die Behörde fragen, warum sie denn nicht diese Variante wählt? Für den ein oder anderen, der sich wg. RWBP im Clinch mit seiner StVB befindet, vielleicht ein ganz brauchbares Argumentations- und/oder Druckmittel.
Dieses Konstrukt gefällt mir nicht. Damit wird eine weitere Wege-Kategorie geschaffen, bei der der Fußverkehr unter die Fahrrad-Räder kommt. Ein Gehweg, der mit +
gekennzeichnet ist, bedeutet immerhin einen relativ hohen Schutz für den Fußverkehr (im Vergleich zu
):
"Wichtig dabei: Radfahrer sind auf Gehwegen mit dem Zusatzzeichen 1022-10 nur “zu Gast”.
Radfahrer müssen auf Fußgänger Rücksicht nehmen (Anlage 2 Abschnitt 5 Sonderwege laufende Nummer 18 StVO).
Fußgänger dürfen durch Radfahrer weder gefährdet, noch behindert werden (Anlage 2 Abschnitt 5 Sonderwege laufende Nummer 18 StVO).
(...)
Durch die Kombination aus dem Hauptzeichen “Gehweg” und dem Zusatzzeichen “Radfahrer frei” wird Radfahrern auch eine Geschwindigkeit vorgegeben:
Auf Wegen mit einer Beschilderung aus “Gehweg” und “Radfahrer frei” dürfen Radfahrer nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren."
Wer ist denn da bei wem zu Gast, wenn ein Bodenpiktogramm einen Weg als Fuß- und Rad-Verkehrsweg kennzeichnet? Gilt auf solchermaßen mit Bodenpiktogrammen gekennzeichneten Wegen ebenfalls, dass der Fahrradverkehr "zu Gast" ist?
Vermutlich bestehen da dieselben Grau-Bereiche, wie bei gemeinsamen Fuß- und Radwegen mit -Beschilderung.
Deshalb würde ich davon abraten, dieses Konstrukt gemeinsamer Fuß- und Radweg, gekennzeichnet durch Bodenmarkierung, allzu offensiv einzufordern. Stattdessen wäre es sinnvoller, die verpflichtenden gemeinsamen Fuß- und Radwege ( ) möglichst aufzuheben, oder in Einzelfällen je nach Verkehrssituation durch
+
zu ersetzen.
Ohnehin ist die Einrichtung eines gemeinsamen Fuß- und Radweges, gekennzeichnet durch Bodenmarkierungen an enge Voraussetzungen gebunden: "Zu beachten ist bei allen Varianten, dass gemeinsame Wege nur bei geringem Rad- und Fußverkehr zulässig sind. Radfahrer sollten dabei in der Minderzahl sein. Der Weg muss mindestens 2,50 Meter breit sein. Mit zunehmender Anzahl von Fußgängern und Radfahrern steigt die Breitenanforderung auf bis zu 4 Meter. Bei mehr als 150 Radfahrern und Fußgängern pro Stunde, im Gefälle über 3 Prozent oder durch stark frequentierte Haltestellen sollen Radfahrer und Fußgänger nicht mehr auf einem gemeinsamen Weg unterwegs sein, weil es sonst häufig zu Konflikten kommt. In diesen Fällen sind getrennte Wege vorgeschrieben." http://vcd-bayern.de/presse/pm201809.html
Wenn man nicht will, dass der Fahrradverkehr durch Autos von den Fahrbahnen verdrängt wird, dann ist es nur folgerichtig, dass der Fußverkehr nicht von Fahrrädern von den Fußwegen verdrängt wird. Genau diese Gefahr besteht, wenn allzu leichtfertig gemeinsame Fuß- und Radwege markiert werden würden.
Priorität sollte eigentlich der ungehinderte Fußverkehr haben, dann erst kommt der ÖPNV und der Radverkehr und ganz am Ende der Autoverkehr, begrenzt auf möglichst wenige Anwendungsfälle, was privaten KFZ-Verkehr bis auf wenige "Schwere-Fälle" ausschließt. Leider ist es aufgrund der übergroßen Dominanz des Autoverkehrs und seiner Apologeten im Alltag kaum möglich systematisch eine vernünftige Priorisierung der Verkehrsarten vorzunehmen. Das sollte aber nicht dazu führen, dass der Radverkehr den Fußverkehr verdrängt.