Beiträge von Ullie

    Wenn man die auf Google Maps verügbaren Luftbilder der Herzog ausmisst findet man eine Fahrbahnbreite von knapp über 6 m . Und Breite des überwiegend zugeparkten westlichen Gehwegs ca.1,8 m. D.h legales Fahrbahnparken ist möglich. Aber nur einseitig. Eine legale Anordnung von Hochbordparken wird zweiseitiges Parken nicht ermöglichen. Dazu sind die Gehwege zu schmal.

    Das Dumme ist halt, dass sich mit der Faktenlage keiner lange aufhält, der dagegen polemisiert, wenn illegale "Parkplätze" zurückgebaut werden, indem zum Beispiel ein einseitiges Halteverbot angeordnet wird.

    Eine Anwohnerin, die ich an darauf ansprach, fing sofort an zu schimpfen wie ein Rohrspatz und sprach von Enteignung, weil ihr der Parkplatz von der rot-grün versifften Regierungskoalition im hannoverschen Rathaus "geklaut" worden sei. Was interessieren so jemand Fakten, wie Gehweg-Mindestbreiten?

    Dazu gibt es jetzt eine Petition zu härteren Strafen bei Tötungen im Straßenverkehr:

    https://www.change.org/p/strafversch%…%C3%9Fenverkehr

    Ich habe den Petitionstext gelesen und will hier diese Passage herausheben: "Der Staatsanwalt verwies in seinem Plädoyer dabei auf die systematisch niedrigen Strafen, die im generell im gesamten Bundesgebiet und insbesondere in Berlin verhängt werden. Ähnliche Fälle ereignen sich in trauriger Regelmäßigkeit, und stoßen bei der Bevölkerung in der Regel auf Unverständnis."

    Mag sein, dass die Strafen zu niedrig sind, für zu schnelles Fahren (der Rotlichtmissachter fuhr mit 65 km/h statt den erlaubten max. 50 km/h). Aber ist es nicht noch sehr viel wichtiger, die erlaubten Höchstgeschwindigkeiten deutlich zu reduzieren?!

    Und die technischen Möglichkeiten zu nutzen, um das Einhalten der erlaubten Höchstgeschwindigkeiten sicherzustellen?! Z. B. der Intelligente Geschwindigkeitsassistent, der bei einer Tempo 30 Vorgabe verhindern könnte, dass schneller als 30 km/h gefahren wird. Für neuere Fahrzeuge ist der Intelligente Geschwindigkeitsassistent Pflicht. Aber seine Benutzung ist freigestellt.

    Wie ist es im konkret vorliegenden Fall, wenn der Unfall mit einem modernen Fahrzeug verursacht wurde und nachgewiesen werden kann, dass der Geschwindigkeitsassistent einwandfrei hätte arbeiten können, die Geschwindigkeit aber nicht reduzierte, weil er vom Fahrer ausgeschaltet wurde. Würde das Strafmaß erhöhen?

    "Hätte, hätte ..." wird da jetzt mancher polemisch rufen.

    Ja! "Hätte..." heißt auch in die Zukunft schauen. Und bei Tempo 30 max., das nicht überschritten werden kann, weil ein scharf geschalteter Geschwindigkeitsassistent das verhindert, hätte die Fußgängerin eine größere Überlebenschance gehabt.

    Und noch etwas: Bei modernen Bahnstrecken werden Züge zwangsgebremst, wenn der Triebfahrzeugführer nicht hingeschaut hat. Warum werden Autos nicht zwangsgebremst, wenn der Fahrzeugführer Rot missachtet?

    https://efahrer.chip.de/news/er-kommt-…rker-an_1015760


    Sollte bei solchen Artikeln aus Transparenzgründen auch eine Rechnung geben, wieviel die Leute im Laufe der Jahre Nichtahndung gespart haben. 😁

    In Hannover habe ich in vergleichbaren Fällen einfach mal vor Ort nachgefragt bei Passanten, die ich auf der Straße getroffen habe. Einverstanden mit dem Zuparken der Bürgersteige sind in der Regel Autofahrer*innen, wer kein Auto fährt empfindet das ordnungswidrige Zuparken der Gehwege als das was es ist: Eine unzulässige Behinderung des Fußverkehrs.

    Das hat jetzt aber alles nichts mehr mit dem Georg-Christoph-Lichtenberg-Weg zu tun. Sorry, habe ja selbst damit angefangen ...

    Ist denn der Georg-Christoph-Lichtenberg-Weg ein reiner Fahrradweg, der auch tatsächlich nicht von Fußgänger*innen benutzt wird?

    Ich fürchte ich hatte das weiter oben schon mal so ähnlich gefragt. Aber ich finde es grad nicht wieder. Auf dem Foto sieht da so aus, als ob da der Fußweg zumindest nicht direkt daneben verläuft. Mithin ein Grund, dass dort Fußverkehr stattfindet.

    Auf dem Foto ist kein Fußweg in unmitelbarer Nähe:

    Den "dänischen Ansatz" mit der Strichlinie in der Mitte als Hinweis auf einen Zweirichtungsradweg finde ich interessant, aber ist die dänische Lösung auch wirklich gut? Du schreibst ja, bei den Dänen gilt:

    In Dänemark ist das übrigens Standard, dass Zweirichtungsradwege eine Mittellinie haben, Einrichtungsradwege nicht. Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen (oder müssen?) Fußgänger in DK auf Radwegen gehen. Die Wege sind dennoch als Radweg beschildert und nicht als kombinierter Geh- / "Radweg".

    Wie ist das in Dänemark im Vergleich zu Deutschland, wenn du einen Zweirichtungsradweg als Fußgänger benutzt?

    In Dänemark, müssen die Fußgänger außerhalb geschlossener Ortschaften den Radweg benutzen. In Deutschland dürfen sie dass nicht. Allerdings sind in Deutschland in der Regel reine Fahrradwege nur dann als solche ausgeschildert, wenn in unmittelbarer Nähe auch ein Fußweg verläuft.

    Das macht auf mich erst mal den Eindruck, dass ich in Dänemark als Fußgänger ein ungebetener und wenig gelittener Gast auf dem Fahrradweg bin. Und wie verhalte ich mich als Fußgänger richtig auf diesem Radweg:

    Muss ich dann in Dänemark in dem im Foto gezeigten Fall wie in Deutschland auf einer Fahrbahn links gehen, wenn kein Fußweg vorhanden ist, oder muss ich rechts gehen? Dass eine Mittellinie markiert ist, das macht in Deutschland noch keine Radweg zu einem Zweirichtungsradweg. Und außerdem ist der Georg-Christoph-Lichtenberg-Weg innerhalb einer geschlossenen Ortschaft.

    Jo mei. (Bin grad in Bayern, da sagt man das wohl so bei solchen Gelegenheiten.)

    Der Artikelschreiber tut so, als seien die Grünen gerade ganz fürchterlich übel von der FDP über den Tisch gezogen worden.

    Was an keiner Stelle deutlich wird: Nicht nur bei der FDP sondern auch bei der SPD mangelt es an Bereitschaft, die Abkehr von der "autozentrierten" Gesellschaft ernsthaft voranzutreiben. Den Artikelschreiber aber interessieren nicht die Fakten, sondern er versucht die FDP als den geschickteren Teilnehmer am "Politpoker" zu beschreiben und die Grünen als ungeschickte Stümper darzustellen, die sich vom kleinsten Koaltionspartner über den Tisch ziehen lassen.

    Ob das Erreichte zu Veränderungen führen nwird, zum Beispiel mehr Tempo 30 in Städten und Gemeinden, das wird sich zeigen. Wichtig ist, dass es bald nicht mehr so einfach wie bisher von der Autolobby verhindert werden kann, indem sie Gerichte für ihre Machenschaften instrumentalisieren.

    Es wird Herbst und vom neuen Weg ist kaum noch was zu sehen.

    Welche Funktion hat die Strichlinie in der Mitte? Sollen da Fahrradfahrer und Fußgänger voneinander getrennt werden?

    Oder sollen da die Fahrradfahrer angehalten werden, jeweils rechts der Mittellinie zu fahren?

    Auf vielen Fahrbahnen, auf denen Autofahrer unterwegs sind, wurden bereits dankenswerter Weise Mittellinie-Markierungen entfernt. Warum dann aber auf einem Weg Mittelstreifen markieren, auf dem nicht einmal Autofahrer unterwegs sind?

    Hier ist es aber eh eine Fehlbeschilderung, denn von der anderen Seite her steht das:

    https://www.google.de/maps/@50.83041…i8192?entry=ttu

    Gehweg, Radfahrer frei also.

    Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Schilderkombination Gehweg, Radfahrer frei in beide Richtungen [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] +[Zusatzzeichen 1000-31] sich auf den Gehweg bezieht, der an der Clausstraße entlangführt.

    Die von dir ausgewählte googlestreetview-Aufnahme gilt für Fahrradfahrer, die an der Clausstraße entlang fahren. Schau dir mal diese Mappillary-Fahrt an, da fährt jemand einem schwarzen Mercedes hinterher. Rechts ist der Schildermast zu sehen, der auch auf deiner streetview-Aufnahme zu sehen ist.

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    Und jetzt die Gegenrichtung:

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    Der Weg, der mit der Kombination [Zusatzzeichen 1022-10]+[Zusatzzeichen 1000-31] ausgeschildert ist verläuft aber quer zur Clausstraße.

    Und wenn man von der Gegenseite guckt, und zwar noch bevor die Clausstraße von der Gegenseite aus gekreuzt wird, dann steht da dieses Schild:

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    Und das hätte eigentlich noch einmal wiederholt werden müssen, also auch auf der anderen Seite der Clausstraße stehen müssen. Und genau dieselbe Kombination, nämlich [Zeichen 240]+[Zusatzzeichen 1000-31] müsste auch an dieser Stelle stehen, wenn man nämlich auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg sich der Clausstraße von der anderen Seite nähert, um sie dann zu kreuzen. Stattdessen steht da fälschlicherweise die Kombination Fahrradfahrer frei + Verkehr in beide Richtungen [Zusatzzeichen 1022-10]+[Zusatzzeichen 1000-31]

    Dieser Fahrradfahrer, Man erkennt am Schatten, dass es sich um eine Fahrradfahrer handeln muss fährt auf die Querung des kombinierten Fahrrad-Fußweges auf die Querung über die Clausstraße zu:

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    Der fährt allerdings von der Fahrbahn auf den gemeinsamen Fuß- und Radweg, der an der Stelle, an der Fahrradfahrer drauf fährt, gar nicht entsprechend ausgeschildert ist. Eigentlich müsste er absteigen und schieben. Andererseits ist nach nur wenigen Metern dieses Schild aufgehängt:

    Ist zwar kein offizielles Verkehrszeichen und berechtigt auch nicht wirklich zum Fahrradfahren, aber dafür muss man schon ganz schön genau versuchen, die Materie zu durchdringen.

    Hier die Mapillary-Aufnahme von der Stelle:

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    Da kann man eigentlich nur hoffen, dass hier nie was Ernsthaftes passiert.

    Fußverkehr ist Basismobilität, Fahrradverkehr aber irgendwie auch. (Finde ich.)

    Auch wenn man beide Mobilitätsformen als Basismobilität sieht, ist es wichtig nur in Ausnahmefällen eine gemeinsame Nutzung von Verkehrswegen anzuordnen. Und wo das geschieht sollte der Fußgängerschutz im Vordergrund stehen.

    So ausgeschilderte Wege gewähren zumindest im Prinzip den Vorrang und Schutz des Fußverkehrs: [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10]

    Diese Beschilderung wiederum regelt das nicht so eindeutig und stark: [Zeichen 240]

    Das Verkehrszeichen gemeinsamer Fuß- und Fahrradweg hat den Nachteil, dass in den Fällen, in denen zum Beispiel ein Bürgersteig damit gekennzeichnet wird oder ein Weg entlang einer Landstraße, der Fußgängerschutz nicht mehr so eindeutig gewährleistet ist. Trotzdem sind Fahrradfahrer verpflichtet, diesen Weg anstatt der Fahrbahn zu benutzen.

    Aber wie sieht das für Fußgänger aus, wenn sie auf einem so ausgeschilderten Weg unterwegs sind: [Zeichen 237]

    Oder dürfen dort Fußgänger gar nicht unterwegs sein? Auch dann nicht, wenn kein parallel geführter Fußweg existiert.

    Und wie sieht das in diesem Fall aus?

    Google Maps
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    www.google.de

    Meines Erachtens dürfte ein Weg nicht so ausgezeichnet werden, wenn kein parallel geführter Fußweg vorhanden ist.

    Und noch eine Frage ergibt sich für mich aus der wie selbstverständlich vorgetragenen Erläuterung, durch Abgleich des Schaltprotokolls der Ampeln und dem Bordcomputer eines Pkws könne man erkennen, wer Rot und wer Grün gehabt habe.

    Sind denn wirklich beide Systeme sekundengenau kalibriert? 6 Sekunden Abweichung (bzw. je 3 in entgegengesetzter Richtung) reichen doch aus, um die Ampelphasen zu vertauschen ...

    Ich habe den Eindruck, um alles was in Richtung digitale Erfassbarkeit von Fahrzeugdaten, Black Box, Speicherung und Abrufbarkeit der Fahrzeugdaten usw. geht, wird ein Riesengeheimnis gemacht, gespickt mit Falschinformationen und Halbwahrheiten.

    Da treffen einfach zu viele Interessen aufeinander und jeder Beteiligte versucht zu verschleiern, was er für Absichten verfolgt. Letztlich wird es dazu beitragen, dass Oldtimer immer beliebter werden, weil dort noch keine Erfassung von Fahrzeugdaten möglich ist. Und die FDP, die mit ihrer be...scheuerten Autofahrer-Politik die Autofahrer verhätscheln, wird es so weit treiben, dass immer mehr Menschen sich steuerbegünstigt Oldtimer zulegen, zumal ja auch immer mehr davon zur Verfügung stehen.

    Stattdessen gehört dem Oldtimer-Unwesen endlich ein Riegel vorgeschoben. Nicht zuletzt deshalb, weil sie aufgrund fehlender Fahrsicherheits-Assistenzen und trotzdem häufig reichlich vorhandener PS ein gravierendes Gefahrenpotenzial darstellen.

    Steuervorteile für Historische Fahrzeuge zum Beispiel könnten direkt verknüpft werden mit einem Garagen-Nachweis und maximal 2000 km Laufleistung pro Jahr. Und die Voraussetzung für die Erteilung des H-Kennzeichens müssen verschärft werden: Ein höheres Mindestalter statt 30 Jahre mindestens 50 Jahre, statt Erstzulassung als Stichtag könnte dafür das Baujahr als Stichtag gelten usw. usw.

    Fotografiert in Hameln, Kaiserstraße:

    Das Schild geht wohl auf eine private Initiative zurück. Der Grundstücksbesitzer war wohl genervt davon, dass seine Einfahrt ständig zugeparkt wurde. Mit dem Schild wollte er wohl das ältere Schild, "Einfahrt freihalten" ergänzen.

    Ich werde mal beim Ordnungsamt nachfragen, ob dieses Schild, das sich an Autofahrer wendet, auch eine Option für so manches absolute Halteverbot in Hannover ist.

    Jaja, eigentlich sollte ein Schild ausreichen, keine unnötigen Zusatzschilder ...

    Aber es ärgert mich, dass Fahrradfahrende in Hannover als nicht hinreichend befähigt erachtet werden, Verkehrsschilder zu lesen. Und da hat die Verwaltung keine Scheu nochmal eine schriftliche Erläuterung dazu zu hängen, was zum Beispiel das [Zeichen 239] oder das [Zeichen 250] bedeutet:

    Ich habe mir die Szene jetzt mehrfach wiederholt angesehen. Und ich fürchte, der Polizist sagt da wirklich, der Radfahrer dürfe den Schutzstreifen nicht verlassen.

    Noch etwas anderes ist mir dabei aufgefallen: Der Unfall, über den in dieser Szene berichtet wird, ereignete sich in der Königstraße. Hier ist das zu der Filmszene bei Minute 24:55 passende googlestreetview-Foto:

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    In der Königstraße ist der Schutzstreifen besonders schmal. Es ist einer der frühen Schutzstreifen, die in Hannover markiert wurden. Und der Schutzstreifen hat keine Abgrenzung zum rechten Fahrbahnrand und den Parkplätzen, die dort angeordnet sind.

    Lediglich die ca. 30 cm breite Gosse schafft ein wenig Abstand und diese Gosse ist oft zugeparkt. Das sieht man auch in dieser Szene. Der Schutzstreifen ist dort so schmal und viele Autos parken so weit zur Straßenmitte hin, dass es nicht empfehlenswert ist, auf dem Schutzstreifen zu fahren, wenn man kein Dooringunfall-Opfer werden will.

    Und genau an so einer Stelle, mit Autos im Hintergrund, die nicht korrekt parken, "philosophiert" der Polizist darüber, dass Fahrradfahrer*innen den Schutzstreifen nicht verlassen dürfen, weil sie dann ja in den "Straßenverkehr" hinein müssen.

    Das ist die Unfallstelle aus Sicht des verunglückten Fahrradfahrers kurz bevor er die Stelle erreicht, wo ihm die Laderampe auf den Kopf knallt.

    Google Maps
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    Hi hi, auch seine nachfolgenden Einlassungen zur unerhörten Höhe des Bußgelds für das Blockieren eines Radwegs sind Gold wert: "55 Euro, was sich bei Gefährdung sogar bis 100 Euro potenziert". Der Gegenwert einer Tankfüllung, unfassbar!

    Sind das jetzt echt zitierbares Statements der Hannoveranschen Polizei zum Thema Radverkehr? Dann brauchen die alle eine Therapie...

    Du erwartest schlicht zu viel von einem Polizisten. Ist ja auch nur ein Mensch, wie jeder andere. Und die meisten davon sehen das ähnlich wie der Polizist. Wird übrigens auch an dieser Stelle deutlich:

    "Nächster Einsatz, schon wieder ein Radfahrer.", sagt der Moderator in 20:37. Und der Polizist meldet sich so zu Wort: "Ich hab' das Gefühl so seit Jahren, dass wir im Sommer viele, viele Radfahrerunfälle aufnehmen. Wenn man vielleicht ein Unfall mit zwei PKWs hat, wo kein Fahrradfahrer beteiligt ist, ist das schon was Besonderes."

    Dazu dieses Zitat, "die Unfalluhr", aus der Verkehrsunfallstatistik 2022:

    "Die Unfalluhr 2022 in Niedersachsen

    alle 3 Minuten nahm die Polizei einen Verkehrsunfall auf

    (...)

    alle 36 Minuten kam ein Fahrrad Fahrender zu Schaden"

    Verkehrsunfallstatistik 2022: 18 Verkehrstote mehr als im Vorjahr | Nds. Ministerium für Inneres und Sport

    Vielen Dank für den Hinweis. Ich hab' mir den Video jetzt noch mal genauer angesehen: In Minute11:40 wird in dem Video erläutert, dass digitale Spuren immer wichtiger werden bei der Rekonstruktion eines Unfalls.

    Spurensuche mit den Crash-Cops
    Zwei "Unfallpolizisten" aus der Region Hannover zeigen: Spuren lügen nicht, ob Reifenabrieb, Scherben oder Lacksplitter.
    www.ndr.de

    Aber es wird auch erläutert:

    "Das Unfallkommando Hannover kann als einzige Dienststelle Niedersachsens diese Daten verarbeiten."

    In Minute 17:04, in dem es um den LKW-Abbiegeunfall geht, heißt es: Eine Bremsspur des LKW findet sie (die Polizistin) nicht. Allerdings ist es doch meines Wissens so, dass moderne LKW mit einem Antiblockiersystem ausgestattet sind, sodass ohnehin keine Bremsspuren mehr entstehen. Oder ist das nicht so?

    In Minute 19:19 erläutert die Polizistin, dass der LKW-Fahrer die Fahrradfahrerin im Rampenspiegel und im Weitwinkelspiegel hätte erkennen müssen. Das heißt in der Kombination der vier Spiegel, die auf der rechten Seite vorgeschrieben sind, gibt es keinen toten Winkel.

    Trotzdem benutzt die Polizistin den Begriff "toter Winkel", allerdings nur in Bezug auf den Frontspiegel und den Hauptspiegel. Der Regisseur des Films hat dieses wichtige Detail an einer anderen Stelle leider unter den Tisch fallen lassen, denn in Minute 17:57 heißt es: "Besonders gefährlich ist bei Lastwagen der tote Winkel. In dieser Zone sind Radfahrer oft nur schwer zu erkennen." Diese Aussage in Anführungszeichen ist in sich unlogisch! Denn "Toter Winkel" wird ja üblicherweise so benutzt: Ich kann nicht sehen, was sich da im "Toten Winkel" so abspielt. Aber es heißt eben auch im Folgesatz bei 18:01 in dem Film, dass Radfahrer im Toten Winkel sehr wohl zu erkennen sind, wenn auch nur schwer.

    In 20:20 wird erläutert, dass die Polizei herausgefunden hat, dass der LKW-Fahrer deutlich zu schnell abgebogen ist. Der Polizist bezeichnet 6-7 km/h als schnelle Schrittgeschwindigkeit, die von den Gerichten üblicherweise als Obergrenze für Schrittgeschwindigkeit angenommen wird.

    Trotzdem ist der Film insgesamt gut gemacht und ich bewundere den Mut der Polizistin, denn ich kann mir leider nur zu gut vorstellen, dass sie in den sogenannten "sozialen Medien" dafür wenig Anerkennung bekommt.

    Hochproblematisch ist die Aussage des Polizisten bei 24:56 zu der Frage, ob es erlaubt ist, auf die Fahrbahn auszuweichen, wenn der Schutzstreifen oder der Radfahrstreifen durch Lieferverkehr blockiert ist: Der Polizist sagt dazu: "Dann muss man in den Straßenverkehr, was nicht erlaubt ist."

    Dem stelle ich mal entgegen:

    "Aber auch wenn ein Schild aufgestellt ist, gibt es Ausnahmen von der Benutzungspflicht: unbenutzbarer Radweg wegen Falschparkern, Grünwuchs, Baustelle usw. Autofahrer*innen müssen daher immer davon ausgehen, dass eine Radfahrer*in auf der Fahrbahn fährt."

    Radwegbenutzungspflicht
    Radfahrende müssen längst nicht jeden vorhandenen Radweg entlang einer Straße benutzen - oft dürfen sie ebenso auf der Fahrbahn fahren.
    hamburg.adfc.de

    Den "Toten Winkel" gibt es nur dann, wenn er künstlich erzeugt wird, indem der Weitwinkelspiegel und der Rampenspiegel abgedeckt wird.

    Kann man immer wieder beobachten, wenn der ADAC versucht, Kindern Glauben zu machen, dass LKW einen "Toten Winkel" haben. Hier auf dem Rathausvorplatz in Hannover.

    Ob 80 oder 100 auf gut ausgebauten Landstraßen ist noch das kleinere Problem. Die ganzen Nebenstraßen sind oft nichtmal dafür geeignet, trotzdem versucht's aber (bisher völlig legal!) immer mal wieder jemand mit 100. Durch die Art wie "Unfallschwerpunkte" definiert sind, fällt das auch nicht auf: Weil diese rein über die absolute Unfallzahl gehen, misst man damit nicht gefährliche Straßen sondern einfach nur hohes Verkehrsaufkommen.

    Du verwechselst da was: "bisher völlig legal" bedeutet nicht, ich darf legal so schnell fahren wie es die ausgeschilderte maximale Höchstgeschwindigkeit oder die generell festgelegte maximale Höchstgeschwindigkeit erlaubt.

    Vielmehr steht in § 3 StVO:

    "Geschwindigkeit

    (1) 1Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. 2Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. (...)"

    Das heißt auch ohne das eine Landstraße z. B. mit Tempo 60 ausgeschildert ist, ist es häufig so, dass ein Tempo über 60 ein viel zu hohes Tempo ist. Außerdem gibt es viele Beispiele dafür, dass selbst Tempo 30 ein zu hohes Tempo ist."

    Leider wird diesem StVO §3 Absatz 1 wenig Beachtung geschenkt von der Autofahrerschaft.

    Dagegen wird der Absatz 2 umso eifriger übermäßig befolgt:

    "(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern."

    Die Angst zu langsam zu fahren scheint sehr viel ausgeprägter zu sein als die Angst zu schnell zu fahren.

    Der Verkehrstod hat viele Namen: ADAC, CDU, FDP, AfD...

    Die SPD versucht gerade ein bisschen aus dieser Nummer herauszukommen:

    "Der ADAC hält Tempo 80 auf Landstraßen nicht für notwendig. Straßen sollten so ausgebaut werden, dass sie auch bei Tempo 100 sicher sind. Höchstens punktuell könnte Tempo 80 sinnvoll sein - etwa an Unfallschwerpunkten. Die Opposition im niedersächsischen Landtag winkt ebenfalls ab: Die Zahl der Verkehrstoten in Deutschland liege unter dem EU-Schnitt, so die AfD. Für die CDU-Fraktion ist Lies´Vorschlag nicht zu Ende gedacht."

    https://www.ndr.de/nachrichten/ni…tundenkilometer.

    Hintergrund: Der niedersäsische Verkehrsminister Lies hatte vorgeschlagen, Tempo 80 als Höchsttempo auf Landstraßen einzuführen. Die Reaktionen sprechen für sich. Parteien wie CDU, FDP und AfD sind ebenso wie der Lobby-Verband ADAC bereit, Menschenleben für ihre Raserpolitik zu opfern. <X

    Guck mal zweites Bild weiter hinten – die Trennung ist nicht von Dauer. Und das Gesamtkunstwerk dürfte stellenweise nichtmal 2 Meter breit sein, da ist also "nebeneinander" recht theoretisch.

    Das ist oft so auf Hochbordfahrradwegen älterer Bauart, dass sie viel zu schmal angelegt wurden. Sie sind oft in einer Zeit erstanden (70er, 80er Jahre) in denen noch sehr viel mehr Fahrräder als heute keine Gangschaltung hatten. Ohne dass ich dazu jetzt genaue Zahlen hätte, vermute ich den Anteil der Fahrräder mit Gangschaltung in den 70er-Jahren bei höchstens einem Drittel, während es heute kaum noch Fahrräder ohne Gangschaltung gibt. Und Pedelecs gab es damals auch nicht.

    Und ich vermute, dass der Anteil von Fahrradfahrer*innen, die schneller geworden sind durch den sinnvollen Einsatz der Gangschaltung und später durch den elektrischen Hilfsmotor (Pedelec) deutlich angestiegen ist in den letzten 40 bis 50 Jahren.

    Trotzdem ist das Fahren auf dem Fahrradweg weiterhin sehr beliebt. Leider auch bei denen, die ein deutlich höheres Tempo fahren, als es mit dem Fahrrad in den 70er und 80er Jahren der Fall war.

    Indes hat die Zunahme des Fahrradverkehrs nicht dazu geführt, dass überall die Fahrradwege ausgebaut wurden. Und wo es passiert ist, da wurde es manchmal auf Kosten des Fußverkehrs getan. :(

    Und trotz Radverkehrsnovelle 1998 ist es bislang nicht dazu gekommen, dass der Autoverkehrsanteil deutlich zurückgegangen wäre. Und der Fahrradverkehr auf der Fahrbahn wird politisch bisweilen scharf bekämpft. Pöbelnde Autofahrer*innen im Schulterschluss mit populistischen Politiker*innen.

    Was liegt näher als den langsamen Fahrradverkehr auf alten und zu schmalen Angebots-Fahrradwegen als zuzulassen, den Fahrradverkehr insgesamt aber grundsätzlich auf die Fahrbahn zu verlagern?

    Leider wird das immer noch von vielen Verkehrsbehörden und der Polizei abgelehnt, weil dadurch angeblich die "Eindeutigkeit" der Verkehrswegeführung infrage gestellt werden würde.

    So ein Piktogramm wie auf dem Foto leistet keinen Beitrag dazu, dass Fahrradfahrer die Fahrbahn oder den Hochbord als Fahroption sehen. Und es dient auch nicht dem Fußgängerschutz, wenn mit dem Bodenpiktogramm im Foto markiert wird, aber die Pflasterung so aussieht wie dieses Verkehrsschild-Piktogramm: [Zeichen 241-30].

    Bei uns gilt grundsätzlich ein Schritt nach dem anderen. Piktogramm für nicht benutzungspflichtigen Geh- und Radweg aufgepinselt. Mal sehen, ob und wenn ja wann die Schilder dann verschwinden.

    Es reicht meines Erachtens nicht aus, die Schilder abzubauen. Die Bodenmarkierung erweckt ja den Eindruck, dass es sich um einen gemeinsamen Fuß- und Fahrradweg handelt. Der ist häufig so ausgeschildert: [Zeichen 240] Zur Zeit steht da aber noch das Schild: [Zeichen 241-30] , also getrennter Fuß- und Radweg. Allerdings ungewöhnlicher weise mit dem Fußgängersymbol links und dem Fahrradsymbol rechts, was hat das für einen Grund? Und ab der Stelle, wo die Parkplätze beginnen zeigt die Bodenmarkierung, bzw. das Pflaster an, dass Fußgänger und Fahrradfahrer ihre Bahnen tauschen.

    Da wäre es besser gewesen keine Bodenmarkierung aufzutragen und stattdessen einfach nur die Schilder abzubauen. Dann hätte es einen schmalen Angebotsradweg gegeben und einen schmalen Fußweg. Allerdings sähe ich den Angebots-Fahrradweg lieber auf der Straßenseite und nicht auf der Hauswandseite. Gibt es dafür einen besonderen Grund, das das hier anders ist?

    Wenn es gewollt ist, dass auf dem Fußweg auch Fahrradverkehr möglich sein soll, dann sollte man den Fußweg über die ganze Breite einheitlich gestalten und trotzdem schon mal so [Zeichen 239] + [Zusatzzeichen 1022-10] ausschildern. Das ist ein besserer Schutz für Fußgänger als ein Bodenpiktogramm, dass sinngemäß diesem Verkehrsschild entspricht, [Zeichen 240] , aber als Bodenpiktogramm keine Benutzungspflicht festlegt.

    Und wem Schrittgeschwindigkeit zu langsam ist, der kann ja die Fahrbahn benutzen.

    Streiken bald die Fahrer*innen?

    "Sascha Dudzik, Erster Bevollmächtigter der IG Metall Hannover, beschreibt den Arbeitgeber MOIA so: „Das Volkswagen-Tochterunternehmen, das sich rühmt, emissionsfreie Personenbeförderung anzubieten, behandelt seine eigenen Beschäftigten mit Verachtung. 13 Euro Stundenlohn für 174 Stunden Arbeit im Monat – das ist ein Hohn. Das ist nicht nur knapp über dem Mindestlohn, das ist eine Beleidigung für jede Arbeitnehmerin und jeden Arbeitnehmer. MOIA wirbt mit dem Slogan "So bequem, so entspannt", aber für die Beschäftigten ist nichts bequem und entspannt an den Arbeitsbedingungen. Sie arbeiten hart und leisten ihren Beitrag, aber sie werden unfair entlohnt. Urlaubs- und Weihnachtsgeld? Fehlanzeige! Das ist inakzeptabel und untragbar.“"

    IG-Metall Hannover vom 29.9.23

    Warnstreik legt Betrieb bei MOIA lahm
    Hannover – Heute sind die Beschäftigten der MOIA Operations GmbH in Hannover und Hamburg geschlossen dem Aufruf ihrer Gewerkschaft IG Metall zu einem…
    www.igmetall-hannover.de

    Siehe auch NDR, ebenfalls vom 29.9.23:

    Warnstreiks beim Shuttle-Dienst Moia in Hamburg
    Beim Shuttle-Dienst Moia in Hamburg gab es am Freitagabend Warnstreiks. Hintergrund ist der laufende Tarifstreit. Nach Angaben der Gewerkschaft IG Metall haben…
    www.ndr.de

    Ich frage mich nach wie vor, ob es überhaupt sein kann, dass mit dem Moia Ridesharing und Ridepooling-Dienst Geld verdient wird, das ausreicht, um die Betriebskosten einzuspielen. In Hannover sind die Fahrzeuge nach meiner Beobachtung meistens leer unterwegs. Aber es ist wegen der stark abgetönten Scheiben auch nicht immer möglich, überhaupt ins Fahrzeuginnere sehen zu können. Bei Gegenlicht jedoch kann man schon sehen, ob da wer mitfährt oder nicht. Meistens nicht.

    Und was ist davon zu halten, dass die Fahrer*innen so schlecht bezahlt werden? Werden denn zum Beispiel Busfahrer*innen besser bezahlt? Warum haben die eine andere Gewerkschaft? Und könnten Moia-Fahrer*innen nicht auch als Busfahrer*innen arbeiten, mit einer entsprechenden Zusatzqualifikation? Busfahrer*innen jedenfalls werden gesucht.