Vielen Dank für den Hinweis. Ich hab' mir den Video jetzt noch mal genauer angesehen: In Minute11:40 wird in dem Video erläutert, dass digitale Spuren immer wichtiger werden bei der Rekonstruktion eines Unfalls.
Aber es wird auch erläutert:
"Das Unfallkommando Hannover kann als einzige Dienststelle Niedersachsens diese Daten verarbeiten."
In Minute 17:04, in dem es um den LKW-Abbiegeunfall geht, heißt es: Eine Bremsspur des LKW findet sie (die Polizistin) nicht. Allerdings ist es doch meines Wissens so, dass moderne LKW mit einem Antiblockiersystem ausgestattet sind, sodass ohnehin keine Bremsspuren mehr entstehen. Oder ist das nicht so?
In Minute 19:19 erläutert die Polizistin, dass der LKW-Fahrer die Fahrradfahrerin im Rampenspiegel und im Weitwinkelspiegel hätte erkennen müssen. Das heißt in der Kombination der vier Spiegel, die auf der rechten Seite vorgeschrieben sind, gibt es keinen toten Winkel.
Trotzdem benutzt die Polizistin den Begriff "toter Winkel", allerdings nur in Bezug auf den Frontspiegel und den Hauptspiegel. Der Regisseur des Films hat dieses wichtige Detail an einer anderen Stelle leider unter den Tisch fallen lassen, denn in Minute 17:57 heißt es: "Besonders gefährlich ist bei Lastwagen der tote Winkel. In dieser Zone sind Radfahrer oft nur schwer zu erkennen." Diese Aussage in Anführungszeichen ist in sich unlogisch! Denn "Toter Winkel" wird ja üblicherweise so benutzt: Ich kann nicht sehen, was sich da im "Toten Winkel" so abspielt. Aber es heißt eben auch im Folgesatz bei 18:01 in dem Film, dass Radfahrer im Toten Winkel sehr wohl zu erkennen sind, wenn auch nur schwer.
In 20:20 wird erläutert, dass die Polizei herausgefunden hat, dass der LKW-Fahrer deutlich zu schnell abgebogen ist. Der Polizist bezeichnet 6-7 km/h als schnelle Schrittgeschwindigkeit, die von den Gerichten üblicherweise als Obergrenze für Schrittgeschwindigkeit angenommen wird.
Trotzdem ist der Film insgesamt gut gemacht und ich bewundere den Mut der Polizistin, denn ich kann mir leider nur zu gut vorstellen, dass sie in den sogenannten "sozialen Medien" dafür wenig Anerkennung bekommt.
Hochproblematisch ist die Aussage des Polizisten bei 24:56 zu der Frage, ob es erlaubt ist, auf die Fahrbahn auszuweichen, wenn der Schutzstreifen oder der Radfahrstreifen durch Lieferverkehr blockiert ist: Der Polizist sagt dazu: "Dann muss man in den Straßenverkehr, was nicht erlaubt ist."
Dem stelle ich mal entgegen:
"Aber auch wenn ein Schild aufgestellt ist, gibt es Ausnahmen von der Benutzungspflicht: unbenutzbarer Radweg wegen Falschparkern, Grünwuchs, Baustelle usw. Autofahrer*innen müssen daher immer davon ausgehen, dass eine Radfahrer*in auf der Fahrbahn fährt."