Beiträge von Hane

    "Hör sofort auf und wir überweisen dir 10 Billionen Dollar. Danach hocken wir uns an deinen komischen Tisch und handeln eine Ordnung aus, mit der alle leben können. Oder versuchen es wenigstens."

    Vielleicht läßt sich Putin ja auf 5 Billionen runterhandeln, wenn er die Baltischen Staaten gleich bekommt.

    Und wenn das Geld aufgebraucht ist, überfällt er kurz Finland, um an frisches Geld zu kommen?

    Und wie soll ein Kompromiss aussehen? Er bekommt nur die halbe Ukraine? Nur die Hälfte der Ukrainer wird ermordet?

    Krieg darf sich nicht lohnen.

    ultima ratio

    Selbst ziviler Widerstand braucht ein Verhandlungsmasse. Und wenn es die Selbstachtung des anderen ist. Nur kann ich nicht erkennen, dass für Putin ethische oder wirtschaftliche Aspekte ein Rolle spielten. Selbstredend kann man weiter an der Sanktionsschraube drehen. Aber auch da sehe ich die Wirksamkeit nicht als hinreichend schnell an. Die Katastrophe findet jetzt statt.

    Solange mir keine plausibel wirksamen Alternativen genannt werden, bin ich bei der ultima ration angekommen. Mir fällt nämlich nichts Brauchbares ein. Die Ukraine so lange zu unterstützen, bis Putin sein militärischen Ressourcen verbrannt hat, mag zynisch sein, aber die Ukraine zu opfern, einen weiteren Holodomor in Kauf zu nehmen, erscheint mir als schlimmere Alternative. Lieber hunderttausende Kriegstote als millionen Hungertote.

    Lobo begründet zu rational!

    Nichts ist leichter als Selbstbetrug, denn was ein Mensch wahrhaben möchte, hält er auch für wahr.

    Es führt zu kognitiven Dissonanzen, wenn man als Russe auf der einen Seite Patriot ist, Nationalstolz besitzt, auf der anderen Seite sich eben dieses Russland fundamental falsch, menschenverachtend verhält.

    Damit kann nicht jeder umgehen. Das ist auch alles andere als einfach. Die Propaganda bietet da einen einfachen Ausweg: Nicht wir sind die Bösen, sondern die! Das funktioniert merkwürdigerweise sogar dann, wenn man die Propaganda für falsch hält. Es könnte ja doch etwas dran sein. Dann kommt noch etwas Wagenburgmentalität hinzu und der Drops ist gelutscht.

    Wasserseite: Sehe ich das richtig und die Breite ist für den Zweirichtungsverkehr nur abschnittsweise zweirichtungstauglich? Also wieder bekommen die Radfahrer nicht das, was vernünftig wäre, sondern das, was man den anderen ohne zu viel Meckern abzweigen kann?

    Landseite: Sehe ich das richtig, dass nicht die Fahrradstraße rot gefärbt wird, sondern ein Radweg innerhalb der Fahrradstraße?

    Worin genau soll die Verbesserung liegen?

    Weil man da keine Bremsprobe durchführen darf oder wie oder was?

    Das entscheidende Kriterium ist die Existenz einer Weiche. Ohne Weiche kann man nicht überholen, rangieren etc, sondern nur halten und dann weiter oder zurück fahren.

    Das Stuttgart 21 kein Bahnhof sein soll, möchte ich bezweifeln. Was ich mir vorstellen kann ist, dass das Rangieren wegen der Neigung verboten ist.

    PS: Bahnhöfe sind bei der Neigung nicht erlaubt im Gegensatz zu Haltepunkten. Die Bahn hat den (real existierenden) Bahnhof zum Haltepunkte umgedeutet, um die Genehmigung zu erhalten. Ich weiss jetzt nicht, ob ich lachen oder mich fremdschämend soll.

    Es gibt gute Gründe für die Wehrpflicht und noch bessere dagegen. Für den wichtigsten Punkt halte ich die Ausbildungsdauer. Für den Schützen Arsch, der nur wissen muss, wie rum man das Gewähr hält, und danach zum Streben da ist, reichen 6-9 Monate. Wenn es halbwegs brauchbar sein soll, sind wir bei einem Jahr, bei modernen, komplexen Waffensystemen entsprechend mehr. Das hat zwei entscheidende Folgen:

    Bei modernen Armeen müsste die Wehrpflicht 2-3 Jahre betragen, weil man die Soldaten nach der Ausbildung ja auch noch an den Hindukusch schicken möchte. Bei den demokratischen Staaten ist sie meines Wissens nach nur in Israel so lang.

    Zu meiner Zeit war die Bundeswehr 500.000 Mann stark bei etwa 60 Millionen Einwohnern. Jetzt ist die Bundeswehr auf 1/3 geschrumpft und die Bevölkerung hat um 1/3 zugelegt. Und es wäre wohl nicht mehr zeitgemäß, die Frauen aussen vor zu lassen. Wie kurz soll die Wehrpflicht sein, um so etwas wie Wehrgerechtigkeit zu schaffen, wenn wir keine Armee in Millionenstärke haben wollen?

    Eigentlich finde ich es ziemlich deprimierend, dass die Maßnahmen in den "superduper" Radländern objektiv so wenig zu bringen scheinen.

    Was soll daran deprimierend sein? Der Fahrverkehr braucht im Mischverkehr einfach weniger Fläche und es bleibt mehr für andere Nutzungen über. Ich sehe nur Vorteile (solange ich nicht den Bleifussgott anbete).

    Der Effekt oder besser der fehlende Effekt lässt sich auch einfach und schlüssig erklären, wenn man die Wünsch-Dir-Was-Brille absetzt und sich auf die Fakten konzentriert.

    Schlimmer als diese Entwicklung ist nur die dunkle Vorahnung, welche Eskalationsstufe Putin als nächstes bespielen möchte. Sobald er nach dem Baltikum mit drei NATO-Mitgliedern greift, dürfte es das ja gewesen sein.

    Ich kann nur hoffen, dass "Der Westen" es aus Versehen solide eskaliert. Ernsthafter Boykott, Schwarzes Mehr und Bosporus für Russland sperren, Geld enteignen und nicht nur vorübergehend einfrieren etc. Wenn sich herausstellt, dass es wie nach der Krim nur um Werbemaßnahmen handelt, sehe ich schwarz.

    Dabei sehe ich weniger das Baltikum als gefährdet an. Ich denke eher Richtung Kaukasus und Taiwan.

    In einer Welt, in der es wieder nur um militärische Stärke geht, die dann auch ungestraft eingesetzt werden kann, möchte ich nicht leben. Ich bin alt genug, dass ich den Kalten Krieg nicht nur vom Höhensagen kenne, sonder bei Y-Tours war.

    Kurz vorher ist die Hafenfähre einem kleinen Frachtschiff begegnet und zu dem sturmbedingten Seegang kam dann noch die Bugwelle des Frachters hinzu.

    Ds passt zu meinen Vermutungen. Mir kam es nämlich so vor, als würde die Fähre in dem Moment ungewöhnlich stark stampfen. Dann hat sie einen etwas anderen Winkel, wenn die nächste Welle kommt, und schon ...

    Gibt es eigentlich eine seriöse Quelle, die diese Ausrede mit dem der Ungültigkeit eines parallel zur Fahrrichtung stehenden Schild bestätigt, außer dem einen Satz in VwV?

    Ein Verwaltungsakt muss inhaltlich hinreichend bestimmt sein.

    Falls man sich die Frage stellen kann, für welche Richtung das Schild nun gilt, ist es nicht hinreichend.

    Disclaima: Das gilt nur, wenn A gilt und B nicht zusammen mit C auftritt.

    Wird doch bei 1:33 in dem Video gesagt. "Nur wenn die Nutzung der Fahrbahn zu gefährlich ist, darf angeordnet werden". Definitv eins der besseren Erklärvideos.

    Mit dem Komparativ stimmt es sogar. Es ist aber dennoch schlecht, da die Mär vom sicheren Radweg aufrecht erhalten wird.

    Nun stell Dich nicht dümmer als Du bist. Die Regeln, wo man sich im Straßenverkehr zu bewegen hat und wo nicht, sind grundlegend. In dem Fall §2 Abs. 4 StVO.

    Wir haben wohl grundlegend unterschiedliche Auslegungen von grundlegend.

    Machen wir ein Gedankenexperiment: Formuliere die grundlegendste Verkehrsregel mit 10 Wörtern. Das wird knapp, es gibt 25 weitere Wörter. So § 1 ist fertig. Wieviele Wörter braucht man noch? Die 10 Gebote bestehen aus 297. Sagen wir also 1000 weitere. Angepasste Geschwindigkeit, Sichtfahrgebot, Vorrang, Ampeln sollten möglich sein. Die Straßennutzung passt auch noch rein, wenn man sich auf Fahrbahngebot und Rechtsfahrgebot beschränkt. Überholen, Zebrastreifen ... Die Regeln zu Radwegen sind schlicht nicht grundlegend. Das gilt besonders, da schon Fahrbahn- und Rechtsfahrgebot die Funktionalität und Sicherheit gewährleisten würden.

    Dabei lässt Du die Schwere des Verstoßes außen vor.

    Nein, ich bewege ein Verhalten nach dem Beitrag zu einem Unfall. Wie strafwürdig ein Verstoß dabei ist, halte ich bezüglich des Unfalles für unwichtig. Ursache, Strafe und Haftung sind halt unterschiedliche Sachen, die nicht vermengt werden sollten.

    wobei ich den Standpunkt von Epaminaidos bzgl. des "nicht gucken = fahrlässig" schon nachvollziehen kann. :/

    Das möchte ich ja nicht in Abrede stellen. Es geht eher in die andere Richtung. Geisterfahrer ist verboten, mehr oder weniger, oder vorgeschrieben, oder .... Er konstruiert einen Vorsatz, eine Verwerflichkeit, die ich nicht sehe, im Verhältnis zum § 10 schon gar nicht. Und dann definiert er die Verwerflichkeit eines Verstoßes als Maßstab zur Beurteilung des Unfalls und nicht den Beitrag zu diesem.

    Ich unterscheide im Grunde zwei Arten von Verstößen. Die ersten können einen Unfall verursachen. Die zweiten verursachen keine Unfälle, erschweren es aber, einen zu verhindern. In diesem Fall wäre der Unfall nicht geschehen, wenn sich der Lkw-Fahrer an § 10 erhalten hätte. Wäre der Radfahrer aber anders herum gefahren, hätte der Unfall auch geschehen können. Das bedeutet Hauptschuld für den Kraftfahrer, nur Mitschuld für den Radfahrer.

    :/ Warum muss ich bloß an Gabriel Laub denken?

    Der Verstoß der Radfahrerin ist entweder vorsätzlich oder beruht auf Unkenntnis grundlegender Verkehrsregeln.

    Hilf mir bitte auf die Sprünge: Welche grundlegende Verkehrsregel soll das sein?

    Das Rechtsfahrgebot kann es nicht sein. Wenn das bei der Wahl des Straßenteils einschlägig wäre, müssten rechte Radwege ja grundsätzlich genutzt werden.

    Die Regeln zu Radwegen richten sich nur an einen Bruchteil der Verkehrsteilnehmer und können also schwerlich grundlegend sein.

    Der LKW-Fahrer begeht einen fahrlässigen Verstoß: er hat wohl eine Radfahrerin nicht gesehen, die an der Stelle fuhr, an der sie nichts verloren hat.

    Arbeitest Du zufällig in einer Pressestelle der Polizei? Der Gefährdungsausschluss aus § 10 halte ich übrigens für ziemlich grundlegend und wichtig. Und auch die Kenntnis kann man bei Führerscheininhabern voraussetzen.

    Bei vorsätzlich vs. fahrlässig halte ich den vorsätzlichen Verstoß für wesentlich schwerwiegender.

    Ich halte den gefährlicheren Verstoß für wesentlich schwerwiegender. (Wobei ich nicht auf die Betriebsgefahr abziele.)

    Aber ein kleines Kind auf einem "Fahrrad" bis zum Alter von (4, 5 oder 6 Jahren?) ist das rechtlich gesehen überhaupt ein Fahrradfahrer oder eben ein Kind, das mit einem Spielzeug unterwegs ist?

    Schiebe- und Greifreifenrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder, Inline-Skates, Rollschuhe und ähnliche nicht motorbetriebene Fortbewegungsmittel sind nicht Fahrzeuge im Sinne der Verordnung. Für den Verkehr mit diesen Fortbewegungsmitteln gelten die Vorschriften für den Fußgängerverkehr entsprechend.