Jede Straße hat zunächst nur eine Fahrbahn. Alles weitere wird davon abgegrenzt. D.h. man baut Gehwege, Sonderwege und Seitenstreifen an, oder sperrt mit Schildern oder kommunalen Satzungen Fahrzeuge von der Nutzung der Straße aus.
Das Problem ist weniger die Definition der Fläche an sich, sondern die Definition, was eine Dickstrichmarkierung von der Fahrbahn abgrenzt. Die StVO sagt dazu, dass jenseits der Fahrbahnmarkierung ein Seitenstreifen, oder ein Sonderweg liegen kann. Sonderwege müssen aber beschildert sein damit sie welche sind (mit historisch bedingten Ausnahmen z.B. Gehwege und seit ~20 Jahren "andere Hochboardradwege").
Und wenn hundert Autofahrer und 1000 Radfahrer das als Radweg erkennen möchten. Es reicht doch, wenn ein Autofahrer dort parkt, und vor Gericht gewinnt und weiterhin dort parkt, um den Streifen völlig nutzlos zu machen. Warum nicht gleich so beschildern, wie das im Rest der Republik Standard ist bzw. hier sogar einfach das Schild hängen lassen?