Beiträge von Julius

    Dass die Berichterstattung noch nicht einmal den (hier immerhin sachlich zutreffenden) Ausreden-Klassiker "Ich konnte mich gar nicht ans Sichtfahrgebot halten, weil ich ja wegen der blendenden Sonne nix sehen konnte" anführt, verwundert etwas.

    Du meinst so:

    https://www.ndr.de/nachrichten/ni…springe238.html

    Die traurige Erklärung lässt sich leicht finden, wenn man die Erwähnung der Schlagwortes "Senior" und des Alters zählt. Da ist kein besserer Jounalismus am Werk. Die indirekte Meinungsmache soll nur eine andere Gruppe als sonst treffen.

    Das Geld für ein klarstellendes Fahrradpiktogramm war wohl nicht mehr drin?

    Ich persönlich mag diese Markierungsfarbe überhaupt nicht. Schlecht ausgeführt, ist sie bei Nässe, Raureif und Bodenfrost viel schneller rutschig, als der Asphalt und "richtig" ausgeführt, ist sie nicht mehr komfortabel zu befahren.

    Sicher. Er darf auf diesen komischen Parkplatz abbiegen und auf den Weg über die Brücke. Erst danach kommt das [Zeichen 267](+[Zusatzzeichen 1000-33]). Um dorthin zu kommen quert er aber die komplette Einmündung Klarenstrecker Damm im Zuge der Vorfahrtsstraße (bei entsprechender Beschilderung). Ebenso die als nachrangig beschilderte Parkplatzzufahrt.

    Abknickende Vorfahrt Gottlieb-Daimler-Straße nach recht in den Haidbecker Damm?

    Dann schließe ich mich allem an. :)

    Eure Verkehrsbehörde verdient einen deutlichen Tritt in den Allerwertesten.

    Edit: Ich seh grad, ja. Dieses Thema ist zu schnell.. ^^

    Das Stoppschild von unten ist neu und ändert alles. Bisher ging ich von einer ordnungsgemäßen Vorfahrtsstraßenbeschilderung in beide Richtungen aus.

    Da vorfahrtsregelnde Zeichen für den ganzen Straßenquerschnitt gelten, gilt natürlich Stopp für den von unten kommenden Radler, wobei er dann wohl rvl vor den von links kommenden hat und tatsächlich Nachrang vor den von rechts kommenden.

    Nein, sondern mit Vorrang auf der nach rechts abbiegenden Hauptstraße auf einem linksseitigen Radweg. Man soll weiter linksseitig der Hauptraße folgen, quert dadurch zwangläufig den bevorrechtigten "Gegenverkehr".

    Das verstehe ich nicht. Ich meinte, dass der Radweg von der Brücke mit Nachrang an diese Kreuzung stößt. Ob jetzt wegen des Bordsteins, oder des Stoppschildes(?)dort , oder rvl gegenüber der Einmündung von rechts.

    1. Bei gleichrangigen Straßen greift wieder rechts vor links.

    Bei den nachrangigen Straßen ja.

    Der auf der Hauptraße von rechts kommende Verkehr ist ja gleichzeitig der Gegenverkehr, der hätte auch Vorrang, wenn der Hauptstraßenverlauf nicht abböge. Wenn von diesem Gegenverkehr jemand nicht dem Hauptraßenverlauf in diesem Fall nach links folgt, sondern geradeaus in die Nebenstraße weiterfährt, hat er gegenüber dem Radfahrer auf seinem linksseitigen Radweg Vorrang.

    Dann biegt er erst Recht ab und muss den Radler durchfahren lassen. Wie bei jedem linksseitigen Radweg doch auch.

    Wenn man die abgeknickte Vorfahrt geradebiegt, haben wir hier eine Hauptstraße, von der drei Straßen wegführen. Für den Radler nach links. Für den Autofahrer nach rechts. Der einzig entscheidende Konfliktpunkt liegt an der 1. (für den Autofahrer dritten) Abzweigung, wo der Autofahrer von der Vorfahrtsstraße abbiegt, während der Radler dort dem Vorfahrtsstraßenverlauf noch folgt.

    Ah. Jetzt wird mir das Problem klar. Ja. Dort kommt man mit Nachrang an die Kreuzung und überfährt auch den Klarenstrecker Damm mit Nachrang.

    Der linksseitig bis zu der Stelle fahrbahnbegleitende Radweg hat in meinen Augen dennoch Vorfahrt wegen der Beschilderung.

    Ich vermute, die Stelle soll dem Busverkehr Vorfahrt geben?

    Du meinst, eine Bettelampel für Fußgänger und der Radfahrer fährt parallel zur Fahrbahn?

    Das ist auch hier im Forum immer wieder umstritten. Grundsätzlich gilt die rote Ampel, wenn man einen von ihr geschützten Bereich durchfahren würde.

    Bei einer Ampel, wo Mast mit Drückknopf links vom Radweg stehen, vertrete ich die Meinung, dass der Radweg nicht mitgeregelt wird, weil die Fußgänger den Knopf nicht erreichen können. Sie hätten ja vor dem Radweg rot. Dann ist der Radweg wie ein freilaufender Rechtsabbieger oder eine Nebenfahrbahn und die Ampel gilt nicht. Disclaimer: Diese Auslegung ist aber nicht mit dem Wortlaut der StVO vereinbar, sondern eine Auslegung und kann von einem Gericht/Polizei anders beurteilt werden.

    Steht der Mast rechts vom Radweg und die Fußgänger warten dort und die Fußgängerampel in Gegenrichtung hängt auch rechts vom Radweg, dann gilt immer auch das Fahrbahnrot.

    Das stimmt. Allerdings sind die kombinierten Streuscheiben erst in Massen aufgetaucht, als die Übergangspflicht für die Mitbenutzung von reinen Fußgängerampeln auslief. Meines Erachtens eine Billiglösung, aber nicht das, was ursprünglich mal gemeint war. Um das Problem mit dem Nicht-mehr-Gelten zu beheben wurde ja gerade die Übergangsfrist gesetzt. Ich gehe schon davon aus, dass ursprünglich echte eigene Ampeln gemeint waren. Zumindest von verordnungsgebender Seite.

    Die kombinierten Streuscheiben kamen dann aus der Praxis, wurden toleriert und sind heute infolge Ergebnisorientierter Rechtsauslegung ganz seltbstverständlich auch gemeint, ohne die Nachteile zu hinterfragen.

    Sonst hätte man nie die StVO ändern müssen.