Beiträge von Julius

    So würden dann Kraftfahrzeuge bevorzugt und Radfahrer benachteiligt zu ihrem eigenen Schutz, aber vor genau den Stärkeren, die die Probleme verursachen.

    Nein. So würden Radwegnutzer vor den Gefahren des von ihnen gewählten Weges geschützt werden.

    Ein auf der Fahrbahn radelnder würde ebenfalls von der dort längeren Grünphase profitieren.

    Meinungsfreiheit hat Grenzen. Öffentlich zu Terroranschlägen aufzurufen ist nicht ok.

    Bestimmte Inhalte spiegeln auch gar keine Meinung wieder, z. B. wenn ein Massenmörder seine Taten filmt. Sicher besteht ein öffentliches Interesse an diesen Aufnahmen, z. B. um den Tatverlauf nachvollziehen zu können. Auf der anderen Seite stehen aber die Persönlichkeitsrechte der Opfer. Und die gewichte ich hier höher.

    Bei anderen Inhalten (Kinderschändung) dürfte allgemeiner Konsens bestehen, dass diese komplett gelöscht gehören, auch wenn das natürlich ebenfalls Zensur ist.

    Das ist so ziemlich die aktuelle Rechtslage. Ich finde es widerlich, wie Frau Trüpel darzustellen versucht, dass es keine Regeln gäbe und die Gegner der Reform das fordern würden. Sie hört nicht zu. Wie alle Befürworter.

    Die Copyright-Reform wird diesbezüglich auch nichts verändern.

    Die noch bevorstehende Einführung von Uploadfiltern gegen terroristische Inhalte vielleicht. Die wird sicherlich eh noch lustig. Wenn ich mir vorstelle, dass Ungarn und Polen dann von der EU zur Einführung von Zensurfiltern nationaler Ausgestaltung verpflichtet werden, möchte man eigentlich laut darüber lachen. Bis dann plötzlich nicht mehr von einer EU-Richtlinie geredet wird, sondern von einer EU-Verordnung. Die unmittelbar in den Mitgliedstaaten gilt. Und wo drinsteht, dass Viktor Orbans Definition von "terroristischen Inhalten" auch in Deutschland gilt...

    Nachtrag: Selbst die totale Einschränkung der Meinungsfreiheit hätte den gezielten Mord von 50 Menschen nicht verhindert. Da gibt es also garnichts abzuwägen. Frau Trüpel meint eigentlich den Jugendschutz und die Meinungsfreiheit gegeneinander abzuwägen. Oder das Recht der Internetnutzer (die in diesem Fall dem perversen Treiben freiwillig zugesehen haben), nicht mit solchen Bildern in Kontakt zu kommen vs. Meinungsfreiheit. Und den Opferschutz und die Meinungsfreiheit natürlich. Diese Bereiche sind allerdings bis in die höchsten Instanzen in Deutschland in Recht und Gesetze gefasst.

    Andererseits hoffe ich immernoch, dass die Grünen ihre Abgeordneten mal auf Linie bringen...

    Die sehen auch mit Schrecken, wie sich Abgeordnete, die nicht mehr zu Wahl antreten, blamieren. Zum Beispiel, indem sie den Terroranschlag von Christchurch mit dem Thema verknüpfen. Interessanterweise stellt sie selber die Meinungsfreiheit zur Abwägung:


    Glaubt nach dem bei @Facebook live übertragenen Terroranschlag in @Neuseeland noch wer, dass wir keine guten Regeln für die kommerziellen Plattformen brauchen? Rechtsstaat muss abwägen zwischen Meinungsfreiheit und Schutz vor Terror!

    Das sehe ich genauso. Nur die Polizei sieht ja meiner Erinnerung nach eine Benutzungspflicht über das Rechtsfahrgebot und scheinbar Parkverbot. Seitenstreifen würde aber Parkerlaubnis, Nutzungserlaubnis für Radfahrende, und sogar Benutzungszwang für Zufußgehende bedeuten.

    Malereien sind zwar ein Indikator für einen Radweg, aber dass Piktogramme alleine Pflichten auslösen, wäre ja wieder mal eine ungeschriebene Sonderregel für Radfahrer. :rolleyes:

    Vor allem, da -wie bereits genannt- bei der Europawahl geschlossene Listen gewählt werden, finde ich es etwas schwieriger, wenn einzelne Abgeordnete nicht auf Partei bzw. Listenlinie sind. Ich wähle drei Leute, die meine Meinung haben und wegen meiner Stimme sind es genug Stimmen für Listenplatz vier für einen Abgeordneten gegenteiliger Meinung?

    Die [Zeichen 254] und [Zeichen 259] wurden entfernt, aber die Absperrschranke VZ 600 steht weiter auf dem Gehweg.

    Streng nach StVO korrekt. Schöner wäre es, den gesperrten Bereich noch deutlicher kenntlich zu machen.

    Bei der Warnung auf der Fahrbahn bin ich im Zwiespalt. Henne-Ei-Problem. Einerseits ist überall mit Fußgängern auf der Fahrbahn zu rechnen. Hier müssen sie dort sogar gehen. Andererseits ist davon auszugehen, dass Kraftfahrer damit eben nicht rechnen und deshalb eine Warnung sinnvoll. Die aber wiederum das Gefühl verstärkt, dass ohne Schild auch keine Fußgänger rumlaufen.

    Beim temporär geänderter Verkehrsführung tendiere ich aber doch zum Warnschild.

    Was hat man sich wohl bei der Kombination [Zeichen 259] mit dem Zusatzzeichen "Bei geschlossener Schranke Motor abstellen" gedacht?

    Nichts. Da hat nur die verantwortliche Stelle massive Probleme mit Leseverständnis bezüglich Vorschriften und logischem Denken bezüglich der Aussagen hinter den Verkehrszeichen.

    Häufig passiert sowas, wenn den Fachexperten eine sachfremde Verwaltungsstelle vorgesetzt ist.

    An einem Bahnübergang auf einer Landesstraße auf Gemeindegebiet sind immerhin mindestens 5 Stellen (Landesbehörde, Gemeinde, Bahninfrastrukturbetreiber, Ingenieurbüro, Eisenbahnbundesamt) an der Planung beteiligt. Wenn man Glück hat gibt es an einer Stelle einen Experten für die StVO. Hier scheinbar nicht.