Kleines Bonbon am Rande: die Behörde unterstellt im älteren Brief bereits auf Seite 2, dass er "allein aus persönlichem bzw. privatem Antrieb" gehandelt hat, ignoriert dann aber Erwägungsgrund 18 der DSGVO völlig. Sauberes Eigentor, muss man nur noch auf den alten Brief verweisen und spart sich Zeit und Aufwand
Ganz toll
Schön ist auch, dass dem Anzeigenden auf Twitter vorgeworfen wird, seine Zeit nicht mit anderen Dingen zu verbringen. Dabei ist es hier ja genau andersrum: Die Behörde verbringt ihre Zeit nicht mit dem eigentlichen Problem, sondern mit dem, der auf das Problem hinweist.