Beiträge von udoline

    Es ist Diskriminierung (Schlechterstellung gegenüber dem Kfz-Verkehr)

    Und wieder Wortklauberei. Schlechterstellung ist nicht automatisch Diskriminierend, nämlich dann, wenn sie sachlich begründet ist — was Auto-Über-Alles-Fans ja bei Radfahrern regelmäßig annehmen. Einzig richtige Klammer: willkürliche Schlechterstellung gegenüber dem Kfz-Verkehr. Die Willkür ist das, worüber sich mancher hier zurecht empört. Da diese fehlt, haste dem Schwächlichen Zocker in die Hände gespielt.

    Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich.

    Nicht, wenn man die Willkür wegläßt. Das Fahrbahnen auch für Fußgänger da sind, sollte sich zumindest hier rumgesprochen haben. Deshalb gibt es keine Pflicht zum Gehweg-Bau, deshalb sind Gehwege nicht in verkehrsberuhigten Zonen vorgesehen, wenn ich das noch richtig weiß. In den meisten Fällen aber sind sie sachlich begründbar, und damit nicht willkürlich.

    Zur Wortklauberei, welche ganz unabhängig vom Wahrheitsgehalt ist.

    Wenn ich die Sprache des Gegners übernehme, muß ich wie ein Schießhund aufpassen, das der meine Aussage nicht gegen mich verwenden kann. Hier lautet die Tatsache oder Meinung: Ohne Blau kein Zwang => kein weiteres Blau == kein weiterer Zwang. Der Gegner macht daraus: Muß wiederholt werden. Sage ich das so, wird der Gegner daraus Zustimmung ableiten. Das ist tödlich, weil ich das gerade nicht meine. Und schon habe ich kein Argument mehr gegen die Beblauung sämtlicher Wegelchen.

    Ein deutlicheres Beispiel ist „Gleichstellung“, das meint Ergebnisgleichheit unabhängig von Leistung, zu „Gleichberechtigung“, jeder hat die gleiche Chance, sich zu beweisen, durch Leistung zu überzeugen. Tatsächlich aber werden beide synonym verwendet, nämlich Bevorteilung (der Frau). Überall, immer, bis in die höchsten EU-Gremien, die Richtlinien festlegen, welche hier zu Gesetzen werden. Wer also „Gleiche Rechte und gleiche Pflichten“ meint, muß diese Worte statt „Gleichberechtigung“ verwenden, will er nicht bei den Gleichstellern im Boot sitzen. Wo auch immer das passiert, kann man zusehen, wie die Fans der Gleichstellung dem Gleichberechtiger die durchaus richtigen Argumente entreißen. Resultat: Man stimmt zu, das die Frau mehr Rechte bekommt und dem Mann die Pflichten überläßt.

    Das es ganz genau so läuft, dafür ist das Grundgesetz mein bester Zeuge. In der Weimarer Verfassung hieß es tatsächlich „Gleiche Rechte und gleiche Pflichten“, diese Worte sollten zuerst ins GG übernommen werden. Dann traten die Weiber auf den Plan mit dem bekannten Ergebnis. Anschließend hieß es ganz Gentlemenlike, manche Pflichten könne man Frauen eben nicht zumuten. Was wir heute davon haben, ist nicht zu übersehen, Tittenbonus statt Leistung, Gleichstellung, wie sie im Buche steht, jede einzelne davon begründet mit der im GG stehenden Gleichberechtigung.

    Die Moral von der Geschicht': Spiel' nach den Regeln des Gegners nicht.

    Dietmar Kettler, der seinerzeit in irgendeiner Kommission (ERA 2010?) saß

    Er ist als Mitarbeiter im Sinne von Autor aufgeführt. In news:de.rec.fahrrad sagte er, das dem Diagramm keine sachlichen Erwägungen zugrunde lagen. Wetten auf die Genauigkeit unserer Erinnerungen nehme ich nicht an.

    Der Blickwinkel auf die Radverkehrssicherheit ist vom Kardinalirrtum geprägt

    Der Irrtum ist so irrtümlich, das man den Irrtümer immer wieder vom Richter auf seinen Irrtum hinweisen lassen muß, ohne das jener einen Irrtum in Betracht zieht. Unwahrscheinlich. Angesichts der weiteren Umstände sehr Unwahrscheinlich. Die Kausalität könnte auch andesrum lauten, man bedient sich diesen scheinbaren Irrtums, er kommt tatsächlich dem Einfach-Denk entgegen, um das angestrebte hinfort-mit-euch-Radfahrer zu kaschieren. Vorsatz erklärt wieder mal besser als Unwissen, weniger Widersprüche, weniger Unwahrscheinlichkeiten. Wer weiß, vielleicht stellte Göbbels damals jemanden fürs Ausdenken einer Begründung ab, denn so alt ist dieser Nicht-Irrtum.

    die offizielle Begründung für Aufrechterhaltung von RWBP innerorts ja, dass Radfahrer "auf der Straße" den Führer eines leeren 5-Sitzers zu unüberlegten Handlungen verleitet.

    Die Feinde des freiheitlichen Rechtsstaates sitzen eben überall.

    WAS soll man bitteschön tun; gegen so eine banal-bösartige Inkompetenz?

    Mistgabel, Fackel, beides in reichlicher Anzahl. Notfalls auch Seil und Straßenlaterne. Danach müßte für lange Zeit kein Radfahrer mehr klagen. Leider findet der Deutsche es umgekehrt besser, er hat nichts dagegen, das Bürokratie und Politik ihn immer wieder aufknüpfen.

    Gefördert werden Radwege, die aus Sicherheitsgründen erforderlich sind.

    Bundesrechnungshof, mehrere Landesrechnungshöfe sind anderer Meinung.

    Mannometer, der Lügen-Zähler rattert. Das ist mir jetzt zuviel, daher nur eine davon.

    Solche Probleme haben aber nichts mit Radwegen per se zu tun

    813 Beiträge. Der Systemfehler von Radwegen und das dieser nicht reparierbar ist, wurde in deiner Zeit sicher bereits erläutert. Lüge Nummer 10? 12? in so kurzer Zeit, diese Häufung habe ich noch nie gesehen.

    kein pauschales "wer Radwege baut ist ein Nazi"-Gebrüll

    Doch, doch, ich wiederhole mich gerne. Wer Radwege baut oder gar beblaut, der weiß um die seit spätestens den 80ern bekannten Folgen. Wer anderen wissentlich eine Falle mit Todesfolge bereitet, wird wegen Totschlages oder womöglich Mordes bestraft. Radwegbauer und -beblauer sind Totschläger bzw. Mörder. Vielleicht ist dir jetzt wohler.

    Nehmen wir zum Beispiel die hiesige Schützenhofstraße, kein Wegelchen. Die wenigen male, die ich dort fuhr, war sie unauffällig. Zu lesen gabs zu dieser Straße nicht mehr als Gejammer, man werde dort ständig dicht überholt und bedrängt. Obwohl ich sie ob der üblichen Folgen warnte, fordete Die Linke „Schutzstreifen“, die auch bald in der üblichen Unbreite realisiert wurden. Damit bekamen die Jammerer tatsächlich das, worüber sie sich zuvor wahrscheinlich grundlos beschwerten, die Linienbusse passen gerade so zwischen die Markierungen und bleiben nicht hinterm Radfahrer, sondern überholen ohne jeden Schwenk, wie ich selbst gesehen habe. Als Bonus obendrauf gabs innerhalb zweier Jahre 2 Tote, allein wegen dieser Streifen. Die Malereien sind nicht beseitigt, die Falle bleibt aufgespannt. Keine weiteren Fragen, Hauser.

    Endlich mal Action hier, und das schon so früh am morgen!

    Pkw-Verkehr außerorts auf Bundesstraßen dem Radverkehr mit 15 km/h hinterherzuckelt

    Dieser eine Satz enthält neben drei weiteren eine der wichtigsten Lügen, die stets als Grund fürs Ghetto vorgebracht werden, sehr gut.

    • Sippenhaftung.
    • Kann ein Radfahrer Pkw kaum effektiv aufhalten.
    • Der Radfahrer hat gefälligst dieselben Rechte (und Pflichten), wie der Autofahrer. Im Gegenteil verstößt der übliche Autofahrer schon durch die Wahl des Verkehrsmittels gegen §1.2 StVO.
    • Entscheidet sich der Autofahrer ja für das überflüssig große und träge Gefährt. Dann braucht er sich aber eben auch nicht zu beschweren, wenn er doch mal nicht sofort durchpaßt. Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.

    die allgemeine Handlungsfreiheit in Art. 2 GG gilt nun einmal auch für Autofahrer.

    • Nein.
    • Lüge Nummer 5: Er wird nicht durch anwesende Radfahrer in seiner Freiheit beschränkt.

    Dich denke, Ihr wollt es nicht verstehen.

    Oi joi joi.

    Das Fahrrad ist also gleichzusetzen mit „Wellness im Straßenverkehr.“, hat ja nicht lang gedauert zu diesem Bekenntnis. Es galt mal offiziell, das 30% aller Autofahrten unter 3km lang sind, 50% unter 5km. Etwas weiter extrapoliert kämen wir auf 70, 80% aller Autofahrten, die problemlos durchs Fahrrad ersetzbar sind. Sprich du nochmal von Wellness!

    Und soeben noch Lüge Nummer 6 angefügt. 451 Beiträge lassen annehmen, daß du hier genügend über die Folgen von Radwegen aufgeklärt bist.

    Auch hier ist die Korrelation andersrum. Wer sich selbst nicht als Verkehrsteilnehmer sieht und entsprechend auch nicht wie ein solcher benimmt, kann von niemanden als solcher wahrgenommen und respektiert werden.

    Wahrscheinlicher ist, das die ERA an den physikalischen Notwendigkeiten ausgerichtet wurde, weniger geht halt kaum, ohne sich so lächerlich zu machen, das die Mehrheit die Ergebnisse einfach rechts liegen läßt.

    Auch bei den „geübten“ Radfahrern ist die Korrelation eher andersrum. Nach den Eltern verhindern Radwege jeder Form, das der Radfahrer zum Verkehrsteilnehmer wird. Diese Erziehung ist so nachhaltig, das sie selbst auf den verbreiteten Fahrbahnen ohne Ghetto daneben, meist ja Zone 30, sich genau so verhalten, wie sie es im Laufstall tun. Der einzige Unterschied zwischen „geübt“ und Verkehrsteilnehmer ist das dem mittleren Alter eigene niedrigere Unfallrisiko, kürzere Reaktionszeit und so, denn wäre er Verkehrsteilnehmer, würde er den Laufstall schnellstens verlassen, weil er erkennte, das damit was ganz gewaltig nicht stimmt, das dessen Benutzung ausschließlich seinem Nachteil dient.

    Was ich sagen kann ist einmal mehr nur, dass der Kampf gegen Exekutive und Jurisdiktion witzlos ist, weil der (uneinsichtige) Endgegner der Souverän selbst ist.

    So ist es, der Unsouverän im selbstgebauten Käfig, die Stäbe können nicht dick genug sein. Da sah ich doch vorhin zum ersten mal seit umfzig Jahren einen Fahrbahnbenutzer in Zwischenahn — er überholte mich frecherweise gleich zweimal. Alle anderen aufs vor 20 Jahren freigeklagte Gehwegelchen, wo dann die mit 11½ km/h gurkende Oma die andere Oma mit Gehhilfe, Schritt für Schritt, erst dauerbebimmelte und dann dauerbeschimpfte. Fast wäre ich runtergelaufen, armseliger gehts nicht mehr.

    Ich darf feststellen, daß einer Reihe hiesiger Forum-Leute Recht und Gesetz zuwider sind, wenns nur gegen die Richtigen geht. Das nur noch eine Meinung und gleichgeschaltete Regierungspresse geduldet wird und geduldet werden darf.
    Und ihr wollt über Zustand und Rechtslage von Radwegen und Straßenverkehr, über Verwaltungsrecht debattieren. Ausgerechnet Feinde des Rechtsstaates schwadronieren von Feinden der Demokratie, als wenn es da keinen Zusammenhang gäbe. 1:1 die Prapaganda nachgebetet, für mehr reicht es nicht, nichtmal für Widerspruchsfreiheit innerhalb weniger Sätze, oder zum Verzicht auf Wikipedia. Das Niveau von vierjährigen, nur Fußstampfen fehlt noch, das müßte wohl ebenfalls jemand vormachen.

    „Das Schlimme ist dabei, dass sie Rechts alle rechtlichen und staatsstukturellen Mittel in die Hand geben, die dann nach dem Machtwechsel gegen sie selbst angewendet werden. Cancel Culture. Überwachung. Versammlungsrechtliche Einschnitte. Nicht in der Verfassung vorgesehene Entscheidungsgremien. Mundtotmachen von Opposition. Kündigen von Bankkonten. Melden beim Arbeitgeber. Löschen von Plattformen. Doxxing. Das Überziehen mit Gerichtsverfahren für Meinungsdelikte bei gleichzeitiger finanzieller Unterstützung gleichgesinnter NGOs. Der Inlandsgeheimdienst mit seinem Besteckkasten. Bis hin zur Suspendierung gleich mehrerer Grundrechte per Dekret einfach so, weil man mal eben eine Notlage erklärt.
    Und am Ende will es keiner gewesen sein“

    Gibt auch gute Nachrichten, Compact ist verboten worden.

    Seit Corona weiß ich, wie das damals nur passieren konnte, ich habe es ganz ohne Zeitreise live erlebt, und jeder solcher Jubelrufe bestätigt, das sie alle mitgemacht haben. Ich habe längst keine Zweifel mehr, das mit den heutigen Deutschen wieder KZ möglich wären. Niemand soll später sagen, „Das haben wir nicht gewußt.“

    „Bei Compact handle es sich um eine legale Zeitung, die noch nie strafrechtlich verurteilt worden sei, etwa wegen Volksverhetzung, Rassismus oder Aufruf zur Gewalt.“

    nämlich “schneblesk”, zum allgemeinen Sprachgebrauch gehören

    Kucken wir mal nach.

    absurd? Nein, rational zur Erreichung des Zieles der Abschaffung des Radfahrers.
    rätselhaft? Nein, offensichtlich, einfach, nachvollziehbar.
    bedrohlich? Kein bißchen.
    Unsicherheit? Wir sind uns alle sicher, das Behörden tun, was immer sie wollen, wenn es um Radfahrer geht.
    Ausgeliefertseins? Quak, selber machen und nach links lenken.
    Administration mit undurchsichtigen Regeln? Wir wissen: Es gibt nur eine, Hinfort mit euch.
    die keinen Sinn zu ergeben scheinen? Damit erfüllen sie doch einen Sinn.

    Also nix mit Kafkaesk, da gibt es dem entsprechend auch nichts zu steigern. Watn Glück. Aber kannst dir die ja als Wortmarke schützen lassen. Schneblesk, mit meinem Namen geht das nicht so schön.

    So, Schluß mit Lustig, StVO Zeichen 295 gelesen. Es richtet sich an den fahrenden Benutzer des Fahrstreifens bzw. der Fahrbahn, nicht an den Überquerer desselben, wozu man wohl auch Erreichen des Ghettos zählen muß. Abbiegen auf Grundstück ist ausdrücklich erlaubt. Ich sehe da wenig Beschwertheit, das ist eher was für die VwV.