Beiträge von udoline

    ominöses Verkehrsstärken-Diagramm

    von dem der an der ERA mitarbeitende Kettler in de.rec.fahrrad sagte, das jenen Kurven keinerlei sachlichen Grundlagen, äääh, zugrunde lägen. Nicht nur Nicht-Wissenschaftlich, nichtmal ominös, sondern Phantasia.

    Der Spiegel hat bekanntlich seinen neuen Kurs gefunden. Dessen Gedanke, diese Forschungsgesellschaft suche einen neuen Kurs, ist lächerlicher als ein fünfjähriger, der Omis Küßchen mit einem tritt vors Schienbein beantwortet.

    Fahren unter dem Einfluss von Alkohol 82.000

    Man konnte mal ein Büchlein als PDF laden, „Betrunken fahren? Aber sicher!“ oder so ähnlich, es ging ums Kfz. Doch erst jetzt überrascht mich diese Zahl.
    Demnach werde die Dunkelziffer der Betrunkenheitsfahrten seriös auf 100 bis 1000 geschätzt. Der Autor vertritt außerdem die nachvollziehbare Ansicht, das nahezu jede Trunkenheitsfahrt als solche geplant ist.
    Der Radfahrer kann behaupten, ein besserer Mensch zu sein, der Autofahrer nicht.

    Es ist doch klar in den VwV-StVO geregelt, dass nicht-benutzungspflichtige Radwege mit einem Piktogramm auf dem Asphalt gekennzeichnet werden können. Punktum.

    Eine Erlaubnis macht noch keine rechtliche Wirkung. Diese bezweifle ich, maßgeblich ist noch immer die StVO, die sich mit solcherart Malerei nicht aufhält. Von meiner Webseite

    Zitat

    Das OLG Jena hat es in 4 U 432/04 richtig erkannt: "Die Beschränkung der Widmung ergibt sich grundsätzlich nicht aus der Beschilderung eines Verkehrsbereichs mit Verkehrszeichen. Entscheidend für den Umfang der Widmung ist vielmehr der äußere Befund eines öffentlichen Weges, die äußerlich erkennbaren Merkmale der Verkehrsfläche unter Berücksichtigung der örtlich gegebenen Verhältnisse und der allgemeinen Verkehrsanschauung."

    Vor allem die letzten beiden Worte sollten Anlaß zu Denkaktivitäten sein. Schminke kann viel, auch verkleistern, aber keinen Gehweg zu einen Zwitterweg machen.
    Ich vermute, das jene Erlaubnis zur Malerei in Wirklichkeit ein weiterer Schritt zur Beliebigkeit von Sonderwegen ist, um Radfahrer leichter wegzubekommen und rechtlos zu stellen. Aber das ist eine andere Geschichte.

    Wo finden wir denn eine gesetzliche Regelung

    äähhh, in den Gesetzen? Radweg-Sucher finden sowas auch in Urteilen, und werden enttäuscht. OLG Jena hat nicht als einziges sowas von sich gegeben.

    Es hat halt mit der Besonderheit des widersprüchlichen Konstrukts "Geh- und Radweg" zu tun.

    Ich glaube mittlerweile, das es ihn gar nicht gibt, nie gegeben hat, er nur von interessierter Seite herbeifabuliert wurde, denn insbesondere die blauen Schilder konstituieren gerade nicht eine Verkehrsfläche oder die Bestimmung einer solchen.

    Wer wirklich möchte, dass Radfahrer auch auf Fahrbahnen außerorts als "normale", gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer akzeptiert werden, sucht nicht zwanghaft nach Wegen, ihre Sehnsucht nach "Separation" zu stillen.

    Das ist leider überall das Problem, wenn auch hier deutlich weniger. Und kaum jemand bemerkt, wie sich nahezu alles für Radfahrer Problematische in Luft auflöst, wenn man die Denkrichtung umdreht — soweit es einen überhaupt zur Beruhigung des Gewissens drängt.

    Meine persönliche Erfahrung aus den USA ist das genaue Gegenteil

    Es gab irgendwo lange Zeit Videos von Fahrradkurieren in New York, welche die tiefenentspanntheit der Autofahrer demonstrierte. Bei Rot über die Kreuzung, mitten durch, brustalstmöglich, usw usf, bestenfalls Hupen, während hier ein motorisierter Lynchmob in Aktion träte.

    Nun, dann ists ja kein Problem, denn wer zuerst kommt, malt zuerst. Dann muß die Gegenrichtung halt länger warten.

    auf einem augenscheinlich nicht dafür freigegebenen Gehweg ankam

    Was wäre anders, hätte sie dort fahren dürfen? Natürlich nichts.
    Die einzige richtige Antwort zu deiner Annahme lautet ganz anders. Man schafft vorsätzlich Probleme, die man mit Technik und Vorschriften lösen zu wollen behauptet: Radwege.
    Diese gehören verboten bei Androhung von 10 Jahren Gulag. Dann können wir die Entwicklung abwarten. Und dann, da bin ich sicher, wäre Madame nicht im Traum auf die Idee gekommen.

    Zitat

    Die Schrittgeschwindigkeit beim Rechtsabbiegen soll ja dazu dienen

    Das ist die offizielle Version. Ein Fünfjähriger würde bei entsprechender Vorführung die Wirkungslosigkeit begreifen.
    Immerhin, du bist, wo immer ich lese, der erste, der den toten Winkel per Zeit jedenfalls indirekt erwähnt. Alle anderen behaupten steif und fest, es gäbe ihn gar nicht dank der vielen Spiegel. Alles Radweg-Fans.

    Das mit Münster hab ich ja nie verstanden.

    Kettler auch nicht, er hatte sich mehrere Male in de.rec.fahrrad dazu ausgelassen, insbesondere, daß man dort sich vorsätzlich nicht ans Recht hält, wenn ich mich da halbwegs richtig erinnere. Fahrradstadt eben.

    Es ist Diskriminierung (Schlechterstellung gegenüber dem Kfz-Verkehr)

    Und wieder Wortklauberei. Schlechterstellung ist nicht automatisch Diskriminierend, nämlich dann, wenn sie sachlich begründet ist — was Auto-Über-Alles-Fans ja bei Radfahrern regelmäßig annehmen. Einzig richtige Klammer: willkürliche Schlechterstellung gegenüber dem Kfz-Verkehr. Die Willkür ist das, worüber sich mancher hier zurecht empört. Da diese fehlt, haste dem Schwächlichen Zocker in die Hände gespielt.

    Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich.

    Nicht, wenn man die Willkür wegläßt. Das Fahrbahnen auch für Fußgänger da sind, sollte sich zumindest hier rumgesprochen haben. Deshalb gibt es keine Pflicht zum Gehweg-Bau, deshalb sind Gehwege nicht in verkehrsberuhigten Zonen vorgesehen, wenn ich das noch richtig weiß. In den meisten Fällen aber sind sie sachlich begründbar, und damit nicht willkürlich.

    Zur Wortklauberei, welche ganz unabhängig vom Wahrheitsgehalt ist.

    Wenn ich die Sprache des Gegners übernehme, muß ich wie ein Schießhund aufpassen, das der meine Aussage nicht gegen mich verwenden kann. Hier lautet die Tatsache oder Meinung: Ohne Blau kein Zwang => kein weiteres Blau == kein weiterer Zwang. Der Gegner macht daraus: Muß wiederholt werden. Sage ich das so, wird der Gegner daraus Zustimmung ableiten. Das ist tödlich, weil ich das gerade nicht meine. Und schon habe ich kein Argument mehr gegen die Beblauung sämtlicher Wegelchen.

    Ein deutlicheres Beispiel ist „Gleichstellung“, das meint Ergebnisgleichheit unabhängig von Leistung, zu „Gleichberechtigung“, jeder hat die gleiche Chance, sich zu beweisen, durch Leistung zu überzeugen. Tatsächlich aber werden beide synonym verwendet, nämlich Bevorteilung (der Frau). Überall, immer, bis in die höchsten EU-Gremien, die Richtlinien festlegen, welche hier zu Gesetzen werden. Wer also „Gleiche Rechte und gleiche Pflichten“ meint, muß diese Worte statt „Gleichberechtigung“ verwenden, will er nicht bei den Gleichstellern im Boot sitzen. Wo auch immer das passiert, kann man zusehen, wie die Fans der Gleichstellung dem Gleichberechtiger die durchaus richtigen Argumente entreißen. Resultat: Man stimmt zu, das die Frau mehr Rechte bekommt und dem Mann die Pflichten überläßt.

    Das es ganz genau so läuft, dafür ist das Grundgesetz mein bester Zeuge. In der Weimarer Verfassung hieß es tatsächlich „Gleiche Rechte und gleiche Pflichten“, diese Worte sollten zuerst ins GG übernommen werden. Dann traten die Weiber auf den Plan mit dem bekannten Ergebnis. Anschließend hieß es ganz Gentlemenlike, manche Pflichten könne man Frauen eben nicht zumuten. Was wir heute davon haben, ist nicht zu übersehen, Tittenbonus statt Leistung, Gleichstellung, wie sie im Buche steht, jede einzelne davon begründet mit der im GG stehenden Gleichberechtigung.

    Die Moral von der Geschicht': Spiel' nach den Regeln des Gegners nicht.

    Dietmar Kettler, der seinerzeit in irgendeiner Kommission (ERA 2010?) saß

    Er ist als Mitarbeiter im Sinne von Autor aufgeführt. In news:de.rec.fahrrad sagte er, das dem Diagramm keine sachlichen Erwägungen zugrunde lagen. Wetten auf die Genauigkeit unserer Erinnerungen nehme ich nicht an.

    Der Blickwinkel auf die Radverkehrssicherheit ist vom Kardinalirrtum geprägt

    Der Irrtum ist so irrtümlich, das man den Irrtümer immer wieder vom Richter auf seinen Irrtum hinweisen lassen muß, ohne das jener einen Irrtum in Betracht zieht. Unwahrscheinlich. Angesichts der weiteren Umstände sehr Unwahrscheinlich. Die Kausalität könnte auch andesrum lauten, man bedient sich diesen scheinbaren Irrtums, er kommt tatsächlich dem Einfach-Denk entgegen, um das angestrebte hinfort-mit-euch-Radfahrer zu kaschieren. Vorsatz erklärt wieder mal besser als Unwissen, weniger Widersprüche, weniger Unwahrscheinlichkeiten. Wer weiß, vielleicht stellte Göbbels damals jemanden fürs Ausdenken einer Begründung ab, denn so alt ist dieser Nicht-Irrtum.

    die offizielle Begründung für Aufrechterhaltung von RWBP innerorts ja, dass Radfahrer "auf der Straße" den Führer eines leeren 5-Sitzers zu unüberlegten Handlungen verleitet.

    Die Feinde des freiheitlichen Rechtsstaates sitzen eben überall.

    WAS soll man bitteschön tun; gegen so eine banal-bösartige Inkompetenz?

    Mistgabel, Fackel, beides in reichlicher Anzahl. Notfalls auch Seil und Straßenlaterne. Danach müßte für lange Zeit kein Radfahrer mehr klagen. Leider findet der Deutsche es umgekehrt besser, er hat nichts dagegen, das Bürokratie und Politik ihn immer wieder aufknüpfen.

    Gefördert werden Radwege, die aus Sicherheitsgründen erforderlich sind.

    Bundesrechnungshof, mehrere Landesrechnungshöfe sind anderer Meinung.