Ich behaupte, das der angebliche Beifang der Hauptzweck ist. Den Beweis werden wir in einigen Jahren geliefert bekommen, indem sich immer öfter immer mehr staatliche Institutionen an diesem Hauptzweck bedienen werden. Ich sehe ja längst eine Zunahme von Erfolgsmeldungen allein dank illegaler/halblegaler/halbseidener Kameras. Die Väter des Grundgesetzes hätten Bilder wie Tonaufnahmen einstufen sollen. Ich habe jedenfalls kein Verständnis, Null,null, für irgendwelche Relativierungen, Verharmlosungen und Verteidungen unerbetener Aufnahmen. Zum öffentlichen Raum zähle ich dabei auch den Bus, ich will doch doch nicht mit meinen Steuern meine eigene Überwachung bezahlen.
Natürlich ist es so, das der Inhaber der Kamera im Vorteil ist, weil er Aufnahmen zu seinem Nachteil einfach nicht vorzeigt bzw. löscht. Für ein Gleichgewicht der Mittel gehören Kameras im öffentlichen Raum verboten ODER gezieltes Löschen führt unweigerlich und immer zu erheblichen Haftstrafen. Ich bevorzuge das Verbot, weil ich weiß, wohin die Überwachung führen wird. Gerade Radfahrer sollten sich gegen solcherart Überwachung wehren, statt selbst aufzurüsten, weil sie das nicht gewinnen können.
Die Verwertbarkeit vor Gericht spielt keine Rolle, wenn man es richtig anstellt — eine Vorgehensweise von einem Sozialanwalt des Erfolges wegen empfohlen.