Beiträge von udoline

    Erstmal erwarte ich Antwort auf „Worin sollen die hier bestehen und wie wurden sie festgestellt?“, die Gefahren, die angeblichen, die sie bekanntlich nicht festgestellt haben können.

    Antwort: Phrasen dreschen, Copy & Paste sollte Karrrierehemmend sein.

    Zitat

    in Tempo-30-Zonen darf eine Radwegebenutzungspflicht grundsätzlich nicht angeordnet werden. Dies ergibt sich aus § 45 Abs. 1c Satz 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Danach sollen innerhalb von Tempo-30-Zonen keine benutzungspflichtigen Radwege nach § 2 Abs. 4 Satz 2 StVO angeordnet werden.

    Hiervon zu unterscheiden sind jedoch streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h, beispielsweise auf Hauptverkehrsstraßen. In diesen Fällen handelt es sich nicht um eine Tempo-30-Zone im Sinne der StVO, so dass eine Radwegebenutzungspflicht rechtlich weiterhin zulässig sein kann.

    Aufgrund der hohen Verkehrsbelastung sowie des erheblichen Anteils an Schwerlastverkehr und öffentlichem Personennahverkehr (ÖPNV) wird die bestehende Radwegebenutzungspflicht an den Hauptverkehrsstraßen daher beibehalten. Grundlage hierfür ist § 45 Abs. 9 StVO in Verbindung mit § 2 Abs. 4 Satz 2 StVO, wonach eine Benutzungspflicht angeordnet werden kann, wenn besondere örtliche Gefahrenlagen dies erforderlich machen.

    Mir ist bewußt, daß das Gesamtbild Radfahrer auf falsche Fährten lockt. Allerdings gibt es bessere Stellen zur Demonstration von gefährlichen Kreuzungen, die nur scheinbar nichts mit Einrichtungen „für“ Radfahrer zu tun haben.

    Es lief wohl das schief, was immer schief läuft, wenn es ums Ghetto geht: Der Radfahrer wird verpflichtet, der Autofahrer entpflichtet — zum und vom Aufpassen, reduzierung der Fehlertoleranz.

    Ich sehe gerade, in Heft 1 dieses Jahres hat die c't die Bahn als Titel, „Unbestimmt
    verspätet — Wie Sie sich gegen das Bahnchaos wappnen“, 9 Seiten.

    „Bahnfahren ist ein steter Kampf gegen Chaos, Pech und Pannen. Wir stählen Sie mit Tools und haben ein paar DB-Navigator-Hacks und Tricks fürs Notfallmanagement zusammengetragen, damit Sie beim Bahnfahren auch bei Verspätungen entspannen können.“

    Ein Fahrzeug deckt Transportbedürfnisse.

    ist ein Widerspruch zum vorhergesehenden Satz. ODER „Bedürfnis“ meint die Notwendigkeit. Die sehe ich weder beim motorisierten Roller noch beim Elektromofa, sie beide dienen der Bequemlichkeit. Das ist mit dem Fahrrad nicht vergleichbar, weil sie dieses ersetzen.

    Und die Suchtfrage ist ja wohl auch bei den Zweirädern gegeben: das Höher-Schneller-Größer-Teurer-Prinzip greift hier genauso.

    Du siehst Elektroroller im nennenswerten Ausmaß in solcherlei Einsatz? Ich nur im Alltag. Die angebliche alltäglche Notwendigkeit mit sportlichem Gebrauch zu begründen ist nicht ganz neu. Das Fahrrad solcherlei Suchtpotential zuzuschreiben, wie es beim Auto gut untersucht ist, ist wegen seiner Selbstbegrenzung Fehl am Platze, gelinde gesagt. Es sei denn, der Wunsch nach körperlicher wie geistiger Fitneß sowie der Wunsch nach gewisser Effizienz beim Gebrauch des Verkehrsmittels ist eine Sucht. Oder auch einfach nur der Wunsch nach einem preiswerten oder technisch anspruchsarmen Verkehrsmittel, beides wird in der Priorität zunehmen.

    Aber immerhin bei einem Pedelec musst du noch mittreten, um vorwärts zu kommen

    Den Ein-Aus-Schalter des Motors an die Drehung der Kurbel zu legen war echt schlau. Der eRoller ist wenigstens ehrlich.

    Brügge? Wie kommst du ausgerechnet

    Weil es sich dort so leicht stirbt.

    Fahrradfreundlich ist ein Eindruck

    Ich würde glatt noch 100€ setzen darauf, das man, wenn man dem mal nachginge, feststellen müßte, das „Fahrradfreundlich“ allein auf der öffentlichen Darstellung beruht. Mit Eindruck im Sinne „wahrgenommenes Gesamtbild von einem Gegenstand“ hat die nichts zu tun. Radwege und alles, was man dafür hält, wären ohne dieses implantierte „Fahrradfreundlich“ nicht möglich.

    „Schrödingers Hauptstraße“, gleich mal vormerken.

    Fahrbahnen als Möbiusband. DIE fahren mal hier, mal dort, obwohl es immer dasselbe ist.

    Ach ja, fällt mir gerade ein. Erinnert man sie an die radweglose Vergangenheit, kommt stets, das es ja viel weniger Autos gab. Natürlich wissen sie, das schneller gefahren wurde, und das das „weniger“ vor Ort dann auch nicht stimmte.

    Alles nur Hinrationalisierung eines für sie selbst nachteiligen Verhaltens.

    Würde § 1 StVO angewendet, müßten Autofahrer ständig Bußgelder bezahlen, denn Absatz 2 gälte bereits für die Wahl des Verkehrsmittels, da das Auto vielfach ohne Umstände und damit zumutbar durch anderes ersetzt werden kann (30 % aller Autofahrten für Geh-Entfernung).

    Die Moral von der Geschicht': Argumentiere mit § 1 nicht.