Noch größe Relevanz hat der Glaube, der Glaube, ich dürfe die Fahrbahn benutzen. Seitdem die das glauben, wird gezögert und gezaudert und der Abstand maximiniert.
Beiträge von udoline
-
-
Alles Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, noch dazu unter falsche Flagge. Wer ein Auto anmeldet, weist einen Stellplatz nach, fertig.
Es ist ohnehin ein Witz, das ausgerechnet zum Wohnen der öffentliche Raum dauerhaft beansprucht wird, den Besucher dann nicht mehr nutzen können.
-
die Daumenschrauben stetig weiter anzuziehen
Schon deshalb muß Helmpflicht verhindert werden, und zwar unabhängig davon, ob er was nutzt.
Wer Helm aufsetzt, leistet einem unbehelmten Fahrverbot Vorschub und damit zunehmendem Rechteverlust und Fahrradverzicht. Tragen und „Ich bin gegen Helmpflicht“ vertragen sich nicht.
dabei muss dieser ja noch geeignet sein und geeignet getragen werden
Codewörter. Hat er nichts genutzt, oder sogar geschadet, war es eben nicht geeignet. Wie etwa bei den erhängten Kindern an Spielgeräten, wo man sich dann weiß macht, Kinder würden sie wie vorgeschrieben immer wieder auf- und absetzen. Entsprechend werden diese auch nicht gegengerechnet. Oder wenn sich der Gurt bei einem Unfall um den Hals wickelt.
Wenns Fahrverbot erstmal durch ist, kommen Warnweste und willkürliche Festlegung der Eignung.
-
Ich hatte mal keinen auf, voll auf die Fresse, sah lädiert aus, sonst nix.
Und nun?
Ach ja, war Radweg, klar, hat sicherlich zur dauerhaften Meidung beigetragen.
-
Den neuen Blauschildfirlefanz braucht es ebensowenig wie bei der Fahrradstraße.
Eigentlich braucht man nichts, was mit „Fahrrad“ anfängt. Selbst wenn es mal nützlich sein könnte: Fürs Fahrrad wird es schon nicht gedacht sein.
-
Würden Radfahrer damit nicht Grundgesetzwidrig zu Objekten degradiert?
Die Hoffnung war eine Lüge, die den Eindruck verstärkt, Fahrradverkehr könne oder gar dürfe nur noch in Gehegen stattfinden. Der Radfahrer in Käfighaltung, ©ADFC.
-
„und dieses Pfeildarstellung überhaupt erlaubt ist“
Falsche Frage. Richtige Feststellung: Nicht in Fahrtrichtung, daher unbeachtlich. Als Bonus ist es für den Wegelchennutzer nicht wahrnehmbar. Bonus 2: Urteil „km“, Verzierungen machen Schilder ungültig. Vielleicht Bonus 3 Mit der Ungültigkeit des Schildes an sich bin ich nicht sicher, es ist alt, entspricht nicht den zulässigen Schildern.
„Hat dieses Schild somit überhaupt einen Hauch von Gültigkeit?“
Kommt drauf an, wen man fragt. Und wer viel fragt, bekommt viele „Aber selbstverständlich!“ Daher frage ich nicht mehr, sondern stelle fest. Hier: Natürlich nicht, wie so viele, wie man mit der richtigen Lupe feststellen kann.
Hat paar Minuten gedauert, bis ich merkte, das meine Lupe nicht richtig eingestellt war. Da ist gar kein Wegelchen.
-
Wie sinnvoll kann es sein, sich ausgerechnet an jene zu wenden, die der Grund für die Beschwerde sind. Bekanntlich war auch der Mauerbau ja nicht beabsichtigt.
-
„besonders schutzbedürftig“
… und … raus.
Geht mal wieder an der Sache vorbei: Mehrklassenjustiz, wie wir allerorten sehen können.
Ich starte eine Petition, frei von Sprachverzerstörung, zur Feststellung der Unterzeichner jener Petition, damit wir feststellen können, ob wohl 99% von ihnen Radwege wollen, die Ursache von „Autogewalt“. Gleichzeitig soll passend dazu das Strafgesetzbuch ergänzt werden.
-
Alarm! eMopped-Akkus können diese Extrem-Hitze nicht ab! Schatten, nicht laden!
so der NDR 2 vor drei Stunden, ausnahmsweise nicht der ADFC. Wozu also hat man solchen Motor-Mist…
-
Das ist mein Satz vom eingeplanten Verkehrsmittelrassismus diplomatisch formuliert.
Nun, wenn 2 das meinen, muß es jedenfalls stimmen.
-
Die Sache ist, das die Politik hier irgendwie das Auto erheblich ausbremsen will. Auch wenn das damals ein Alleingang war, vielleicht dennoch ein Ausfluß dieser Politik: Ein Vertreter der Behörde hatte, ob eigenmächtig oder nicht, angekündigt, an einigen Hauptstraßen die Beblauung zu entfernen. 1 Jahr öffentliche Diskussion, bla bla. Ist so gekommen, und so geblieben. Eine der dichtesten Hauptstraßen* wurde sogar zum Fahrbahn-Zwang, aber ohne das öffentlich auch nur zu erwähnen. Ich war davon ausgegangen, dort würde bald ein Verbot hängen.
Vielleicht könnte ein Widerspruch/Klage eine Stütze in diese Richtung sein, ich weiß nicht, ob der Typ da noch sitzt. Vielleicht aber auch das Gegenteil, weil da jetzt womöglich ein Auto-First-Typ sitzt.
Aber als letzte Mail-Reaktion? Zu hart, zu dummdreist? Oder einfach starker Tobak? Starken Tobak finde ich gut und angemessen.
*Webseite veraltet, Weg reiner Schrott, mechanisch gesperrt.
-
Vielleicht sollte ich doch reagieren.
Da Sie sich nur wiederholen, vermute ich, das das die vollständige, endgültige und offizielle Begründung der Verkehrsbehörde sein soll.
Die Belastung durch Verkehr, zu den der Radfahrer Ihrer Meinung nach nicht gehört, ist nicht gleichbedeutend mit Gefahr, schon gar nicht mit dieser gleichzusetzen. Der auch für die Oldenburger Verkehrsbehörde geltende 3-Klang im Sinne des Grundgesetzes ist nicht erfüllt: Erforderlich. Geeignet. Kein milderes Mittel.
Ironie läßt bekanntlich selten auf sich warten. Vorhin kam ich an 237er + 239er, mit roten Klebestreifen ungültig gemacht, vorbei. Radfahrer dürfen ganz offiziell die Fahrbahn benutzen, die angeblich so gefährlich sein soll.
Zu hart oder genau richtig? Ob ich dann gleich noch nach Akteneinsicht frage…
-
Tatsächlich ist es scheiß egal, was da für Erwartungen von irgendjemand sind
Ganz im Gegenteil kommt es stets darauf an, was man erwarten kann, ständige Rechtssprechung, auch gegenüber Kindern. Nur weitergehende Erwartungen sind irrelevant.
der sich bücklingshaft in den Seitenraum verzieht, trägt dazu bei, dass Radler nicht als normale Verkehrsteilnehmer wahrgenommen werden
Genau deshalb gehören Radwege jeder Form verboten, Strafmaß ab 5 Jahre Gulag.
Somit lösen Radwege Probleme, die es ohne Radwege gar nicht gäbe.
Somit behauptet man, Radwege lösten Probleme, die es tatsächlich ohne Radwege gar nicht gibt. Natürlich weiß jeder Beteiligte, das sie ausschließlich Probleme schaffen, ein 7jähriger könnte das erkennen, wenn er nicht noch an den Lippen seiner Eltern hinge. Ich gehe noch weiter: Verkehrsmittelrassismus und Selbstjustiz dienen als Mittel zum Zweck, sie sind Teil von Radwegen und eingeplant.
Diese singuläre Straftat wird noch immer in Kreisen der Bubble als Argument genommen, dass Radfahren auf der Fahrbahn gefährlich ist.
Ist damit doch bewiesen. So kann man alles um 180° drehen, und das Publikum weigert sich, das offensichtliche zur Kenntnis zu nehmen.
-
Wer käme denn auf die Idee, im stumpfen Winkel eine Schiene zu nehmen? Das ist die entscheidende Frage. Frage #2: Suche ich das Gummi, oder verlasse ich mich ohnehin nicht auf dessen Anwesenheit.
-
die dtV erfragen.
Die Moral von der Geschicht': Spiel' nach deren Regeln nicht. Sie ist durchaus hoch für 1+1 Spuren, genannt hat er sie nicht.
Solange Mofa auf die Fahrbahn dürfen, ist die blaue Illegalität offensichtlich.
Ach so, natürlich ist Copy & Paste bei sowas oberste Maxime.
-
Zu meiner Frage, „Worin sollen die“ Gefahren „hier bestehen und wie wurden sie festgestellt?
ZitatNach unserer Auffassung als Straßenverkehrsbehörde liegt eine solche besondere örtliche Gefahrenlage auf den genannten Hauptverkehrsstraßen weiterhin vor. Die Straßen weisen eine sehr hohe Verkehrsbelastung auf. Neben einem hohen Anteil des motorisierten Individualverkehrs werden die Strecken regelmäßig von zahlreichen Lastkraftwagen sowie Linienbussen genutzt. Dadurch entstehen insbesondere für Radfahrende erhöhte Konflikt- und Gefährdungspotenziale.
Vor dem Hintergrund der Verkehrsmenge, der Fahrzeugzusammensetzung sowie der Funktion der Straßen als Hauptverkehrsachse wird die Benutzung der vorhandenen Radwege weiterhin als erforderlich angesehen, um die Sicherheit des Radverkehrs zu gewährleisten. Die Voraussetzungen für eine Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht werden daher derzeit nicht gesehen.
Also keine Begründung, klar.
Wie würden die geneigten Leser reagieren? Jede Form der Argumentation sehe ich als Sinnlos an. Ich könnte das auf sich beruhen lassen, weil die Autofahrer mich nicht belästigen. Ich könnte mit einer Feststellung reagieren und abwarten, Motto „Die Behauptung einer konkreten Gefahrenlage bedarf schon aus logischem Grunde eines Beweises, gesetzlich ohnehin. Haben Sie nicht.“. Ich könnte auch Widerspruch einlegen oder gleich klagen. Widerspruch ist nur nicht notwendig, nicht verboten.
Ich würde am liebsten Variante 1 wählen, aber dann hätte ich diesen Zustand akzeptiert, man könnte immer darauf zeigen, wenn was anliegt (Unfall, andere Stellen klagen). Feststellung wäre auch nicht schlecht, allerdings käme die Wahrheit, „Sie lügen“, wohl nicht an.
-
Die Frage ist, wie kommt der ADFC auf diese Aussage? Kann er das belegen, ist es gefühlt, wurden die Mitglieder befragt und haben demokratisch über die richtige Geschwindigkeit abgestimmt?
Per Lüge. Nein, ja, ja, nein, ja.
Noch Fragen, Kienzle? Nein, Hauser.
Nachtrag, in C++ darstellbar als
constexpr bool AskADFCforRadwegNeeded(geolocation Location) noexcept
{ return(true);
}
Aufwand: O(1).
-
Nein, Vision Zero hat kein Komplettverbot zur Folge.
Ja, das ist eine tragfähige Argumentation.
-
Leider ist dem doch was hinzuzufügen: Vision Zero, egal bei was, hat stets ein Komplettverbot zum Ziel, denn Zero kann es anders nicht geben. Demzufolge kann sie auch nicht in der StVO enthalten sein.
Auf jeden Fall sollte man darauf nicht anspringen. Überhaupt ist beim Radverkehr die Frage der Sicherheit untergeordnet, denn Fahrrad fahren ist viel zu sicher, um darüber großartig debattieren zu müssen. Anderes hieße, um es mit Urgestein Wolfgang Stobl zu sagen, wenn die Sicherheit des Radfahrers oberstes Ziel ist, nicht aber dessen Geschwindigkeit und Komfort, dann ist die Lösung ganz einfach, dann mußt du halt langsam und vorsichtig auf Radwegen fahren.