Beiträge von udoline

    Kindergarten-Niveau ist also das, was dir dazu einfällt. 0 Punkte.

    Der Verkehrsteilnehmer ist nur das eine Ende, das andere sind die Behörden. Zeige mir eine Fahrbahn, auf der das auf Rad+Gehweg-Kombi standardmäßig zu beobachtende in ähnlichem Ausmaß vorkommt. Vom Bautechnischen über vorsätzliche Fallen bis zu Duldungen und Eingeplanten unerlaubten Verhaltens, gibt es das, was auch in diesem Forum ständig vorgezeigt und palavert nur im Zusammenhang mit Radwegen.

    Anders gesagt, ist es Politik und Behörden gelungen, den Begriff „Radweg“ im Sinne von „für Radfahrer“ in sein Gegenteil zu verkehren, dem Gerichte eben nicht folgen dürften. Das Gegenteil kann nicht gleichzeitig das Reguläre sein und umgekehrt. Die Nicht-Trennung ist Folge der Beliebigkeit und als solche auch eingeplant, erst recht nicht kann man die behauptete Trennung mit ein wenig Aussehen herstellen (wie Gerichte ja immer wieder mit „Selbst schuld“ bestätigen).

    Insgesamt zeigen Verkehrsteilnehmer wie auch Verantwortliche, das die Maßstäbe zur Widmung von Verkehrsflächen, die OLGs anlegen, mit Radwegen nicht erfüllt werden. Das in

    In dem Beispiel aus Hannover war aber klar ein getrennter Weg erkennbar.

    etwas anderes gelten soll, müßte erstmal vorgezeigt werden. Wie ich bei jedem Besuch aus und in Hannover erfahre, gilt dort dasselbe wie hier, wie wahrscheinlich überall, was ich ausführte. Heißt: Bestenfalls kann man annehmen, also viel weniger als „klar getrennt“.

    Nur das gibt die StVO her. Mehr zu fordern, dürfte mangels rechtlicher Regelung spätestens vor Gericht scheitern.

    Gut, nehmen wir das, den „äußeren Befund“ (OLG Jena), die „allgemeine Verkehrsanschauung“. Zeige mir einen Weg, der nur oder hauptsächlich nur durch Aussehen wie Farbe oder Muster des Pflasters in zwei Hälften geteilt ist, bei dem sich auch nur ein Teil der Radfahrer, Fußgänger und anderen an diese ihnen zugewiesenen Flächen hält. Was sie tun, nicht was sie sagen. Passiert nicht, weil Radwege und auch Gehwege beliebig aussehen. Erst eine bauliche Maßnahme, also ein Hindernis, ändert das halbwegs.

    Darauf baut die ganze Schuldgeberei auf, die Gerichte selber behandeln Radwege wie Gehwege. Das wäre kaum möglich, erforderte mindestens ausführliche Begründungen, führte Aussehen zu unterschiedlichen Flächen und trennte Verkehre. Im Labor könnte man diese Trennung sicherlich erzeugen, Stromschlag kontra Belohnung bei erwünschter/unerwünschter Nutzung (a.k.a. Hund, Futter, Glocke, Sabbern), womöglich sogar dauerhaft, auch draußen wirksam. Stattdessen passiert das Gegenteil, (offizielle) Belohnung beim Durchschlängeln und so, da kann hier wohl jeder ein Lied von singen.

    Aussehen macht keinen Radweg. Wie hält Yeti dagegen? Er hat ja behauptet, Pokale reichen da nicht. Wie es sich verhielte, sähe Gleiches inklusive der Beschilderung Stadtweit gleich aus, wissen wir nicht, können wir nicht feststellen, weil es das wahrscheinlich nirgendwo gibt.

    Solange gilt, das Radfahrer + Fußgänger bei nebeneinander liegenden Rad+Gehwegen diese beliebig benutzen können und das auch zum erheblichen Teil tun, gibt es keinen Trennung durch Aussehen und damit bei 241ern eben keinen Radweg. Insofern entscheiden die Richter durchaus richtig, wenn sie dem Radfahrer auf dem angeblichen Radweg, dem ein Fußgänger vors Rad lief, sagen „Selbst Schuld, hättste mal gekuckt“.

    den Link muss ich mir abspeichern für die Fälle

    Und die Krokodilstränen dazu, „ADFC Hamburg ruft zu Mahnwache auf“. Oder ist ausgerechnet der gegen Malereien? Neee, „Der ADFC Hamburg befürwortet Radfahrstreifen“. Ach, halt, doch, „wenn sie so gebaut sind, dass sie für alle Radfahrer*innen sicher sind“. Hoppala, „und diese sich dort auch sicher fühlen“, dafür sorgen wir natürlich gerne.

    Mehr Verlogenheit ist in einem Satz nicht möglich. Eine weitere Kerbe.

    Sondern die gesamte Fläche zwischen Hauswand und Baumgehege wurde damit zum Gehweg erklärt

    Endlich jemand mit Verstand nach meinem Geschmack!

    könnte sich daher auch auf die Fahrbahn beziehen

    Endlich jemand mit Verstand nach meinem Geschmack!

    Ich: Dieses Schildchen stellt klar, das dieses Aussehen im ganzen Kaff kein Radweg ist. Unbedingt stehen lassen.

    In dem Beispiel aus Hannover war aber klar ein getrennter Weg erkennbar.

    ERA: Farbe macht keinen Radweg.

    wie bekommt man diese faktisch richtige Aussage in die Köpfe der Radfahrer, bei denen dort steht

    Wir gewinnen Soros als Spender für unsere Sache, plazieren reihenweise ganzseitige Anzeigen, usw usf etc pp, das volle Programm in ständiger Wiederholung.

    Also nie, ist nicht möglich. Aber die Frage war natürlich eine rhetorische.

    Warum sollte die Fahrbahn-typische Sicherheit ausgerechnet auf Kinder nicht zutreffen?

    Ich stelle mir gerade vor, das ich mit dem Kleinen, ohne Helm und ohne Leuchtzeug, auf der Landstraße der buckligen Verwandtschaft entgegeneile und jederman erstmal das Schnittlauch ruft und dann das Monopolblatt eine moralische Anklage formuliert. Aber vielleicht gäbs eine Eskorte — natürlich mit Blaulicht. Alles ganz sicher. Ach ja, wegen Thema: Der ADFC rastet aus, „Gefääääährlich!“, verlangt 50 km/h oder gleich ne Sperre.

    Ja, das sage ich ja, Neuland.

    Fuß e.V. Kucken wir doch mal nach. Sprachzerstörer, wie kann es anders sein.

    Radfahrer sollen hinter Bussen warten, oder sonstwie behindern. Sinds viele Radfahrer: Ausbremsen. Bestandsaufnahme zum 240er korrekt, Schlußfolgerung Banane. Radfahrer == Rüpelradler == Höhere Bußgelder und Ausbremsen. Wären Fußgänger nicht, hielten sie Drängelgitter auf 240ern für angemessen. Zum Beweis des gefährlichen Fahrrades nimmt man des Fall des 7jährige, welches einen Fußgänger zu Tode brachte. Wo mans gerade braucht, ists Fahrrad == Pkw.

    Nicht vor kommt, das Fahrrad fahren auf der unbeschränkten Fahrbahn möglich ist und der Regelfall sein soll und dort auch gefälligst hingehört, ebensowenig wie die Folgen von Radwegen (u.a. ja Rüpelradelei).

    Immerhin haben sie einige Sätze übrig für den Umstand, das Gehen erfreulich sicher ist, Sätze, die man in jeden ADFC-Chef reinprügeln müßte.

    Ein echtes Highlight haben sie ebenfalls: „Abschaffen des Verbots im Wiener
    Übereinkommen über den Straßenverkehr, Fahrzeuge von außen zu beeinflussen“, das muß man sich mal reinziehen. Und ein zweites: Alles aufzeichnen.

    Schlechter, als ich bisher schon dachte.
    Ich glaube nicht, das Radwegverbietenwoller von denen Zuspruch erwarten können, obwohl das ihnen selbst zugute käme. Wenn sie die Justiz bisher nicht bemühten, werden sie das auch zukünftig nicht tun.

    Ich kann mich an keines erinnern. Doch hat mich KI auf dieses hinwiesen. Sauber.  Ich hatte damals mit dem Mann des Opfers gesprochen, gleich mal die Webseite ergänzen. Oh, KI wittert in meiner Webseite eine kritische Besprechung. Dann kann ja nichts mehr schief gehen.

    Darüberhinaus kennt KI nix, weder Zivil- noch Verwaltungsrechtlich. Das verwundert auch nicht, denn erstens läßt sich die Schuld leicht dem Radfahrer zuschieben, wie der erwähnte Fall zeigt, zweitens sind die Streitwerte niedrig, da klagt sich niemand durch. Aber selbstverständlich ist man als Fußgänger durch Freigabe beschwert, bereits dadurch, das man sich (formal) anders verhalten muß.

    Ich habe wenig Lust, immer wieder Disclaimer anzufügen, „Mir ist bewußt, das nichts passieren wird.“

    Natürlich ist das so. Das bliebe auch so, wenn man mal einem Verantwortlichen die Pistole an den Kopf hielte. Genau deshalb halte ich es für sinnvoll, mal Staatsanwälte in Bewegung zu setzen, weil dieser stille Krieg gegen Radfahrer nur dann aufhört. Was auf welche Weise möglich und sinnvoll ist, darüber können wir uns unterhalten, wenn Einigkeit beim Ob besteht. Sicher müßte man das medial begleiten, auch über Opfer, aber solche Fragen kommen nach dem Ja dran.

    Ich werde jedenfalls bei einem geeigneten Fall mal zu einem Anwalt gehen, Verkehrsrecht vielleicht, Strafrecht bestimmt. Die dürften ja mindestens Erfahrung mit lustlosen Staatsanwälten haben.

    Da man durch die vermeintliche Freigabe nicht in seinen Rechten eigeschränkt ist, kann man dagegen nicht klagen.

    Die Behörden sind verpflichtet, die Verkehrsteilnehmer zu schützen, erst recht dürfen sie keine Fallen stellen, wie es hier geschehen ist (und bestimmt an 666 anderen Stellen). Der Verbotsirrtum wirkt auch andersherum, wenn die Behörden die Folgen kennen, sind sie genauso verantwortlich, als hätten sie verbindlich beschildert. Das ist hier offensichtlich der Fall: Sie wollen die Radfahrer von der Fahrbahn weg haben, meinen aber, sich von Rechtsfolgen freikaufen zu können. Darf ich wetten, das Seitens der Behörde nie ein öffentliches Wort zur tatsächlichen Rechtslage gefallen ist?