Kindergarten-Niveau ist also das, was dir dazu einfällt. 0 Punkte.
Der Verkehrsteilnehmer ist nur das eine Ende, das andere sind die Behörden. Zeige mir eine Fahrbahn, auf der das auf Rad+Gehweg-Kombi standardmäßig zu beobachtende in ähnlichem Ausmaß vorkommt. Vom Bautechnischen über vorsätzliche Fallen bis zu Duldungen und Eingeplanten unerlaubten Verhaltens, gibt es das, was auch in diesem Forum ständig vorgezeigt und palavert nur im Zusammenhang mit Radwegen.
Anders gesagt, ist es Politik und Behörden gelungen, den Begriff „Radweg“ im Sinne von „für Radfahrer“ in sein Gegenteil zu verkehren, dem Gerichte eben nicht folgen dürften. Das Gegenteil kann nicht gleichzeitig das Reguläre sein und umgekehrt. Die Nicht-Trennung ist Folge der Beliebigkeit und als solche auch eingeplant, erst recht nicht kann man die behauptete Trennung mit ein wenig Aussehen herstellen (wie Gerichte ja immer wieder mit „Selbst schuld“ bestätigen).
Insgesamt zeigen Verkehrsteilnehmer wie auch Verantwortliche, das die Maßstäbe zur Widmung von Verkehrsflächen, die OLGs anlegen, mit Radwegen nicht erfüllt werden. Das in
In dem Beispiel aus Hannover war aber klar ein getrennter Weg erkennbar.
etwas anderes gelten soll, müßte erstmal vorgezeigt werden. Wie ich bei jedem Besuch aus und in Hannover erfahre, gilt dort dasselbe wie hier, wie wahrscheinlich überall, was ich ausführte. Heißt: Bestenfalls kann man annehmen, also viel weniger als „klar getrennt“.