In vielen Bundesländern gibt es inzwischen Informationsfreiheitsgesetze. Die Informationen müsstest Du in denen recht problemlos bekommen.
In Bayern gibt es das aber nicht. Und da es sich beim Straßenverkehrsrecht um Bundesrecht handelt, bei welchem die Gemeinden und Landkreise nur stellvertretend für das jeweilige Bundesland tätig werden (=übertragener Wirkungskreis), helfen auch kommunale Informationsfreiheitssatzungen leider nicht.
Dazu kommt, dass Bayern - andere Bundesländer auch - das Widerspruchsrecht abgeschafft haben. Der Widerspruch war zumindest ein recht kostengünstiges Mittel, um eine etwaige Rechtskraft (zum Beispiel die Jahresfrist bei Verkehrszeichen) zu hemmen. Die Abschaffung im Freistaat war 2007 mit einer "Rechtsvereinfachung" begründet worden. Dass die nun sofort fällige Klage zu erheblich höheren Kosten für den Bürger führt, hat man - natürlich - in Kauf genommen. Man wollte die Zahl der "Beschwerden" vonseiten der Bürger senken, was aber nicht passiert ist, die Anzahl der Klagen sind seitdem um einiges gestiegen.
Mit der Abschaffung des Widerspruchs ist auch die Prüfung der "Zweckmäßigkeit" ersatzlos entfallen. Darüber hat sich schon der ein oder andere bayerische Bürgermeister gewundert. Nun gut, hätte er halt damals "seinem" Landtagsabgeordneten da besser mehr Paroli geboten...
Ich habe als Nicht-Jurist schon mehrfach selbst vor dem Verwaltungsgericht geklagt. Klar, das ist mit Anwalt viel angenehmer, aber halt signifikant teurer. Die Richter am VG müssen im Verfahren aber berücksichtigen, dass man als juristischer Laie nicht die Erfahrung eines Rechtsanwalts haben kann. Außerdem gilt am VG der Amtsermittlungsgrundsatz, d.h. die Richter müssen den Sachverhalt "von sich aus erforschen". Wenn man also eine wichtige Sache nicht weiß oder nicht vorträgt, so heißt das noch lange nicht, dass sie keine Berücksichtigung findet, weil das Gericht das von sich aus herausgefunden hat.
Ohne Anwalt sollte man aber auf alle Fälle sich vorher gut überlegen, wie aussichtsreich ein solches Verfahren ist. Insbesondere sollte man prüfen, ob die Sache überhaupt zulässig ist (man sollte also den Unterschied im deutschen Recht zwischen Zulässigkeit und Begründetheit einer Klage verstanden haben).
Und eines fand ich auch immer noch wichtig beim Klagen: es gibt ja Behörden, die stellen sich auf Anfragen des Bürger schnell mal "taub", vor allem wenn man hartnäckig seine Sachen vertritt. Sobald da aber eine Klage anhängig ist, ist damit Schluss. Zwar kann sich die Behörde weiterhin tot stellen, aber das Gericht wird dann eben zur Not ohne sie verhandeln.