Beiträge von mgka

    Das funktioniert doch aber nur bei den "offiziellen" Schnelltests.

    Vergangenen Sonntag hatte die Anne Will-Sendung den Titel: "Die große Ratlosigkeit - gibt es einen Weg aus dem Dauer-Lockdown?" Tenor war: Lockerungen sind unvermeidlich, weil andernfalls die Stimmung in der Bevölkerung sinkt.

    Das wundert mich sowieso, dass nicht viel mehr über diese "Müdigkeit" diskutiert wird.

    Interessanter Artikel zu Pandemien: darin wird beschrieben, dass es neben dem "medizinischen Ende" auch ein "soziales Ende" einer Pandemie gibt, nämlich dann, wenn sich die Bevölkerung immer weniger an die vorgegebenen Maßnahmen hält. So etwas ist wohl 1919 nach der 2. Welle der Spanischen Grippe passiert, wobei der Erreger danach offenbar auch ungefährlich wurde und es zumindest teilweise eine "Herdenimmunität" gab.

    Auch wenn die derzeitigen Inzidenzzahlen nicht unbedingt dafür sprechen, dürften Lockerungen dennoch angezeigt sein.

    Wie viel Schnee hat es denn mittlerweile in Karlsruhe? Früher(TM) in den 80ern brach ab 1,5 cm Schnee immer das völlige Chaos auf den Straßen aus, weil alle Kfz mit Sommer-Schlappen herumgerutscht sind. Auf dem Fahrrad war es aber nie wirklich ein Problem.

    Inzwischen ist es einfach nur Unfähigkeit auf allen Ebenen.

    Um den Bogen zum Straßenverkehr (zurück)zuschlagen: das ist ja nun beileibe nicht nur im Bildungssektor so. Im Gesundheitssektor genauso (was ist eigentlich daran so schwierig, den täglichen Inzidenzwert regelmäßig hinreichend genau bis 8 Uhr in der Früh zu bestimmen?) - oder eben im Straßenverkehr.

    Ich habe gerade mal wieder zwei Anfechtungsklagen gegen Radwegebenutzungspflichten laufen, wo man sich nur noch ans Hirn fassen kann, was da so abgeht. Im einen Fall ist es eine kleine Gemeinde im Speckgürtel von München, die sich als Reaktion darauf nur damit zu helfen wusste, den Fall schnell an eine Münchner Anwaltskanzlei zu schieben (auf eine fundierte Klagereplik warte ich indes immer noch). Im anderen Fall ist die Beklagte formal der Freistaat in Form eines Landratsamts. Da gibt's schon eine Antwort auf meine Klageschrift - aber mal ganz ehrlich: Ich hätte mich nicht getraut, so einen M*rks an ein Verwaltungsgericht zu senden. Sehr peinlich, aber gut, darf sich in diesem Land jeder nach eigenen Kräften blamieren.

    Straßenverkehrsrecht ist Recht des übertragenen Wirkungskreises, will heißen: die unteren Straßenverkehrsbehörden werden stellvertretend für das zuständige Länderministerium tätig, im Bayern ist das hier im Wesentlichen das Staatsministerium des Innern. Aber zumindest hinsichtlich des Radverkehrs gibt's von dort offenbar keine Anweisung "nach unten" (StVO-"Novelle" 1997 - war da was?). Jede Gemeinde bzw. jeder Landkreis wurschtelt halt so vor sich hin, das führt zu so recht kuriosen Dingen, dass eine Kreisstraße an der Kreisgrenze auf einmal einen benutzungspflichtigen Radweg hat, der eben noch freiwillig zu benutzen war. Kann aber auch an einer Staatsstraße passieren, weil auch da sich benachbarte Landkreise absprechen müssten. Da fehlt es dann eben an Lenkung "von oben". Allerdings hatte ja unser Innenminister dieser Tage dringendere Dinge zu erledigen: nachdem er mit fast einem Dutzend anderen einer "kleinen" Feier unter Verstoß gegen die Corona-Regeln beigewohnt hatte, wurde die Sache schnell zum "Arbeitsessen" umdeklariert - Quod licet Iovi, non licet bovi.

    Den von simon hier vor einiger Zeit geposteten Fall aus Burghausen stellt da nur die Spitze des Eisberges dar.

    Wenn ich Zeit habe, stelle ich meine beiden Fälle mal ein, mittlerweile gibt's auch jede Menge Bildmaterial dazu.

    Tja, aber die rechnen das nicht. Auf Spiegel online wurde eine Dame vorgestellt, die noch ihren Golf II von 1989/1990 hat. Scheckheftgepflegt, der Chef vom Autohaus ist mit Blumenstrauß auf dem Foto - kein Wunder, der Golf hat nach 30 Jahren 105.000 km auf dem Tacho. Da fehlt keine 1 vorne, sondern das Auto ist tatsächlich nur 3.500 km pro Jahr gelaufen. (Und offenbar gab es alle 3.500 km eine große Inspektion samt Ölwechsel.)

    Die Dame hat durchaus vernünftige Ansichten ("Mit dem Auto in die Stadt? Niemals!"), aber sie hat sich das Auto eben für Ausflüge in die Pampa zugelegt. Irgendjemand schrieb: "Für das Geld hätte sie Taxi fahren können." Aber dann hätte sie immer erst jemanden rufen müssen. So wusste sie: "Mein Auto steht in der Tiefgarage, ich kann jederzeit losfahren."

    Also das kann ich besser: Das Auto meiner Eltern ist einer der letzten Opel Kadetts, zugelassen im Sommer 1991. Derzeitiger Kilometerstand: knapp 43.000 km. Garagenwagen, kein Rost, getankt wird maximal 2x im Jahr :-).

    Es hat keine Servolenkung (sehr ungewohnt heute), keine Klimaanlage (man kann ja einfach die Fenster öffnen) und einen 60-PS-Motor. Reicht aber völlig - und der Kofferraum ist größer als bei meinem Golf VI.

    Gegen wen willst du denn klagen? Scheuer? Irgendwelche Ministeriale? Politiker? Das ist denen doch alles egal. Und unfähig in der Politik (+Verwaltung/+Regierung) darf man auch sein, wie man an der aktuellen Krise - ganz außerhalb des Straßenverkehrs - ja auch sieht. Konsequenzen? Keine!

    Ja, natürlich, über den Sommer war genug Zeit, aber vielleicht schwingt bei vielen Politikern einfach auch der Gedanke mit "ja, wir sollten was tun, aber wenn wir nichts tun, hat das doch eigentlich auch keine Konsequenzen."

    Anders kann ich mir die aktuelle Zustimmung von 48 % für die CSU/Söder in Bayern nicht erklären. Aber wie gesagt, ich habe ja offenbar an unsere herrschende Klasse viel zu hohe Erwartungen im Gegensatz zu vielen anderen.

    Danke, Yeti für differenzierte Betrachtung.

    Ich persönlich würde es keinem Politiker ankreiden, wenn er sich hinstellte und sagte: "also eigentlich kennen wir die Mechanismen der Ausbreitung nicht so recht." Auf alle Fälle besser als Aussagen wie "Die Geschäfte werden nie wieder schließen." oder wie jetzt Lauterbach "das wird ein toller Sommer 2021!".

    Die nächste Sau, die derzeit durchs Dorf getrieben wird, ist diese "ZeroCovid"-Geschichte. Man sollte doch gelernt haben - insbesondere, solange man die Wirksamkeit der aktuellen Maßnahmen nicht einmal halbwegs evaluiert hat - dass das mit einem wie auch immer gearteten "100%"-Lockdown, egal wie lange er sein soll, 100%ig nicht hinhauen wird. Zumal es von diesen "100%"-Lockdown wieder unzählige Ausnahmen geben wird oder wird vielleicht sogar geben müssen.

    In Bayern ist ja eine Betreuung innerhalb zweier Familien zugelassen. Immerhin hat man da erkannt, dass es zu sowas eine Notwendigkeit gibt, wie immer man das dann auch umsetzen soll. Es müssen ja immer "dieselben" beiden Familien sein, was freilich niemand kontrollieren kann (und will).

    Ich sehe hier im Übrigen im Großen genau das, was ich im Kleinen seit Jahren oder besser Jahrzehnten mit den hiesigen Straßenverkehrsbehörden erlebe: Man hat wenig Ahnung (außer vielleicht vom Kfz-Verkehr, weil man seit jeher nur durch die Windschutzscheibe auf die Umwelt starrt), man trifft irgendwelche Entscheidungen rein nach Bauchgefühl, ohne überhaupt ansatzweise einmal Fakten zu berücksichtigen, Vorschriften wie die StVO sind bestenfalls gutgemeinte Ratschläge, die man aber nicht weiter beachten muss (außer sie helfen, den Kfz-Verkehr zu beschleunigen).

    Ach ja - und das Verwaltungshandeln muss vom Rechtsstaatsprinzip geleitet werden, also von so Dingen wie Geeignetheit, Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit der angeordneten Maßnahme. Doch selbst dieses Prinzip sehe ich eigentlich nirgendwo dort umgesetzt. Evaluation der Maßnahmen, ob sie genau diesen Vorgaben gerecht werden? Wozu? Verkehrsschauen hat man längst abgeschafft oder es sind halt nette Kaffeekränzchen ("schön, dass wir uns mal wieder getroffen haben").

    Da gäbe es auch außerhalb der Politik in den Verwaltungen richtig viel aufzuräumen, aber ich muss mir ja immer anhören, dass meine Erwartungen diesbezüglich viel zu hoch seien. Nicht erfüllte Erwartungen landen allerdings bei mir - zumindest was den Straßenverkehr angeht - immer öfter vor dem Verwaltungsgericht. So what, wenigstens dort habe ich den Eindruck, dass man sich noch großteils am Rechtsstaatsprinzip orientiert.

    Ich hatte heute auch von dieser Studie gelesen - Quintessenz:
    "While small benefits cannot be excluded, we do not find significant benefits on case growth of more restrictive NPIs [=non-pharmaceutical interventions]". Similar reductions in case growth may be achievable with less restrictive interventions."

    Wobei das Beispiel Deutschland den ersten Satz ja gerade zu belegen scheint.

    So ungeteilt gut wird das sicherlich nicht bei allen angekommen. Ich habe vielmehr mittlerweile den Eindruck, dass sich viele Leute einfach so ein bisschen was zusammenreimen, wie sie am besten durch die Pandemie kommen. Da werden dann schon mal Regeln gebrochen (aber wer liest schon permanent die neue Allgemeinverfügung). Gutgemeinte Ratschläge und Zusammenfassungen ("FAQs", "Was nun erlaubt ist") sind zwar ganz nett, aber ob sie - selbst wenn sie gelesen werden - auch beherzigt werden?

    Daran fehlt es aus meiner Sicht auch in der Politik: dieses "immer mehr", "immer schärfer" bringt nichts mehr, wenn sich viele Leute davon nicht mehr angesprochen fühlen. Die Wissenschaft mag da schöne Modelle und Ideen haben, wie man die Ausbreitung eines Virus' eindämmen kann, aber wenn es an der "Compliance" der Bevölkerung fehlt, dann wird das eben nichts. Insofern sind Forderungen nach einer "langfristigen Perspektive" durchaus zu begrüßen, aber diese "Perspektive" scheint derzeit nur darin zu bestehen, dass der eine sagt "bis Ostern", der nächste "bis Pfingsten" und der RKI-Chef irgendwas von "bis Ende 2021 haben wir die Sache im Griff".

    Ich habe natürlich auch kein Allheilmittel, aber klar ist doch auch, dass sich unter den gegenwärtigen Umständen der 7-Tage-Inzidenzwert von <50 nicht wird erreichen lassen, bis Ende Januar sowieso nicht und ebenso wenig in den Wochen darauf. Da hängt man ja schon sehr einer Chimäre nach. Zumal man ja seit mehreren Wochen nicht einmal in der Lage ist, diesen Wert - von dem ja doch nicht wenige freiheitseinschränkende Maßnahmen abhängen - belastbar zu ermitteln.

    Also angeblich taugt die FFP2-Maske für Bartträger eher mal nichts. Kommt jetzt die erste bayerische Bartverordnung, die Männern das Rasieren vorschreibt? :/

    Also wenn es keine "offiziellen Quellen" gibt, dann gibt es keine Allgemeinverfügung und damit sind die Regeln schlicht nicht in Kraft gesetzt worden. Kann das jemand eigentlich mal quantifizieren: "wie viel (zusätzlich) bringt eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit auf 15 km in Hinblick auf - sagen wir - den Reproduktionsfaktor?". Da die Maßnahme grundsätzlich geeignet und verhältnismäßig sein muss, sollte doch die jeweilige Landesregierung schon eine schlüssige Antwort auf so etwas haben, immerhin ist die Pandemie nun schon fast ein Jahr alt.

    Wobei ich beim bayerischen Ministerpräsidenten ja längst den Eindruck habe, dass der von den Grundpfeilern unserer Demokratie, wozu ich in diesen Tagen ganz besonders das verfassungsrechtlich garantierte Übermaßverbot zähle, schlicht noch überhaupt nie etwas gehört hat.

    Nunja, vor gut zwei Wochen hatte ich mal den Eindruck, dass Kretschmann und Söder im Stundentakt Forderungen von sich gegeben haben nach dem Motto „aber der 2. Lockdown wird in meinem Bundesland schärfer als bei dir!“.

    Und bei manchen Maßnahmen hat man manchmal schon den Eindruck, dass die Medizin zwar kaum was bringt, aber dann soll sie wenigstens besonders bitter sein...

    Allerdings würde ich auf alle Fälle rechtssicher dokumentieren, wo die Schilder genau stehen. So könnte es nämlich sein, dass unter Umständen zumindest abschnittsweise neu angeordnet wird, was sich dann mit einer Anfechtungsklage "behandeln" ließe. Meine Erfahrung ist aber sowieso, dass man bei Aufrechterhaltung der Benutzungspflicht komplett neu anordnet, ohne sich auf eine alte Anordnung zu berufen (welche auffallend häufig nicht mehr aufzufinden ist). Mit dieser "rügelosen Einlassung zur Sache" wird regelmäßig ein neuer Verwaltungsakt geschaffen, welcher binnen Jahresfrist dann auch direkt angefochten werden kann.