Das ist ja in diesem Land genau der Punkt: technisch ist das kein Problem, aber es fehlt doch eben oft genau am Willen.
Beiträge von mgka
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Ne - "leider" Fließheck
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Tja, aber die rechnen das nicht. Auf Spiegel online wurde eine Dame vorgestellt, die noch ihren Golf II von 1989/1990 hat. Scheckheftgepflegt, der Chef vom Autohaus ist mit Blumenstrauß auf dem Foto - kein Wunder, der Golf hat nach 30 Jahren 105.000 km auf dem Tacho. Da fehlt keine 1 vorne, sondern das Auto ist tatsächlich nur 3.500 km pro Jahr gelaufen. (Und offenbar gab es alle 3.500 km eine große Inspektion samt Ölwechsel.)
Die Dame hat durchaus vernünftige Ansichten ("Mit dem Auto in die Stadt? Niemals!"), aber sie hat sich das Auto eben für Ausflüge in die Pampa zugelegt. Irgendjemand schrieb: "Für das Geld hätte sie Taxi fahren können." Aber dann hätte sie immer erst jemanden rufen müssen. So wusste sie: "Mein Auto steht in der Tiefgarage, ich kann jederzeit losfahren."
Also das kann ich besser: Das Auto meiner Eltern ist einer der letzten Opel Kadetts, zugelassen im Sommer 1991. Derzeitiger Kilometerstand: knapp 43.000 km. Garagenwagen, kein Rost, getankt wird maximal 2x im Jahr :-).
Es hat keine Servolenkung (sehr ungewohnt heute), keine Klimaanlage (man kann ja einfach die Fenster öffnen) und einen 60-PS-Motor. Reicht aber völlig - und der Kofferraum ist größer als bei meinem Golf VI.
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Gegen wen willst du denn klagen? Scheuer? Irgendwelche Ministeriale? Politiker? Das ist denen doch alles egal. Und unfähig in der Politik (+Verwaltung/+Regierung) darf man auch sein, wie man an der aktuellen Krise - ganz außerhalb des Straßenverkehrs - ja auch sieht. Konsequenzen? Keine!
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In München wurde zu Beginn des 2. Lockdowns die Parole ausgegeben "es werden nur noch gravierende Verkehrsverstöße geahndet". Eine Einladung zum Falschparken also.
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In diesen Zusammenhang fand ich dieses Interview recht aufschlussreich.
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Ja, natürlich, über den Sommer war genug Zeit, aber vielleicht schwingt bei vielen Politikern einfach auch der Gedanke mit "ja, wir sollten was tun, aber wenn wir nichts tun, hat das doch eigentlich auch keine Konsequenzen."
Anders kann ich mir die aktuelle Zustimmung von 48 % für die CSU/Söder in Bayern nicht erklären. Aber wie gesagt, ich habe ja offenbar an unsere herrschende Klasse viel zu hohe Erwartungen im Gegensatz zu vielen anderen.
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Danke, Yeti für differenzierte Betrachtung.
Ich persönlich würde es keinem Politiker ankreiden, wenn er sich hinstellte und sagte: "also eigentlich kennen wir die Mechanismen der Ausbreitung nicht so recht." Auf alle Fälle besser als Aussagen wie "Die Geschäfte werden nie wieder schließen." oder wie jetzt Lauterbach "das wird ein toller Sommer 2021!".
Die nächste Sau, die derzeit durchs Dorf getrieben wird, ist diese "ZeroCovid"-Geschichte. Man sollte doch gelernt haben - insbesondere, solange man die Wirksamkeit der aktuellen Maßnahmen nicht einmal halbwegs evaluiert hat - dass das mit einem wie auch immer gearteten "100%"-Lockdown, egal wie lange er sein soll, 100%ig nicht hinhauen wird. Zumal es von diesen "100%"-Lockdown wieder unzählige Ausnahmen geben wird oder wird vielleicht sogar geben müssen.
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In Bayern ist ja eine Betreuung innerhalb zweier Familien zugelassen. Immerhin hat man da erkannt, dass es zu sowas eine Notwendigkeit gibt, wie immer man das dann auch umsetzen soll. Es müssen ja immer "dieselben" beiden Familien sein, was freilich niemand kontrollieren kann (und will).
Ich sehe hier im Übrigen im Großen genau das, was ich im Kleinen seit Jahren oder besser Jahrzehnten mit den hiesigen Straßenverkehrsbehörden erlebe: Man hat wenig Ahnung (außer vielleicht vom Kfz-Verkehr, weil man seit jeher nur durch die Windschutzscheibe auf die Umwelt starrt), man trifft irgendwelche Entscheidungen rein nach Bauchgefühl, ohne überhaupt ansatzweise einmal Fakten zu berücksichtigen, Vorschriften wie die StVO sind bestenfalls gutgemeinte Ratschläge, die man aber nicht weiter beachten muss (außer sie helfen, den Kfz-Verkehr zu beschleunigen).
Ach ja - und das Verwaltungshandeln muss vom Rechtsstaatsprinzip geleitet werden, also von so Dingen wie Geeignetheit, Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit der angeordneten Maßnahme. Doch selbst dieses Prinzip sehe ich eigentlich nirgendwo dort umgesetzt. Evaluation der Maßnahmen, ob sie genau diesen Vorgaben gerecht werden? Wozu? Verkehrsschauen hat man längst abgeschafft oder es sind halt nette Kaffeekränzchen ("schön, dass wir uns mal wieder getroffen haben").
Da gäbe es auch außerhalb der Politik in den Verwaltungen richtig viel aufzuräumen, aber ich muss mir ja immer anhören, dass meine Erwartungen diesbezüglich viel zu hoch seien. Nicht erfüllte Erwartungen landen allerdings bei mir - zumindest was den Straßenverkehr angeht - immer öfter vor dem Verwaltungsgericht. So what, wenigstens dort habe ich den Eindruck, dass man sich noch großteils am Rechtsstaatsprinzip orientiert.
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Ich hatte heute auch von dieser Studie gelesen - Quintessenz:
"While small benefits cannot be excluded, we do not find significant benefits on case growth of more restrictive NPIs [=non-pharmaceutical interventions]". Similar reductions in case growth may be achievable with less restrictive interventions."Wobei das Beispiel Deutschland den ersten Satz ja gerade zu belegen scheint.
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So ungeteilt gut wird das sicherlich nicht bei allen angekommen. Ich habe vielmehr mittlerweile den Eindruck, dass sich viele Leute einfach so ein bisschen was zusammenreimen, wie sie am besten durch die Pandemie kommen. Da werden dann schon mal Regeln gebrochen (aber wer liest schon permanent die neue Allgemeinverfügung). Gutgemeinte Ratschläge und Zusammenfassungen ("FAQs", "Was nun erlaubt ist") sind zwar ganz nett, aber ob sie - selbst wenn sie gelesen werden - auch beherzigt werden?
Daran fehlt es aus meiner Sicht auch in der Politik: dieses "immer mehr", "immer schärfer" bringt nichts mehr, wenn sich viele Leute davon nicht mehr angesprochen fühlen. Die Wissenschaft mag da schöne Modelle und Ideen haben, wie man die Ausbreitung eines Virus' eindämmen kann, aber wenn es an der "Compliance" der Bevölkerung fehlt, dann wird das eben nichts. Insofern sind Forderungen nach einer "langfristigen Perspektive" durchaus zu begrüßen, aber diese "Perspektive" scheint derzeit nur darin zu bestehen, dass der eine sagt "bis Ostern", der nächste "bis Pfingsten" und der RKI-Chef irgendwas von "bis Ende 2021 haben wir die Sache im Griff".
Ich habe natürlich auch kein Allheilmittel, aber klar ist doch auch, dass sich unter den gegenwärtigen Umständen der 7-Tage-Inzidenzwert von <50 nicht wird erreichen lassen, bis Ende Januar sowieso nicht und ebenso wenig in den Wochen darauf. Da hängt man ja schon sehr einer Chimäre nach. Zumal man ja seit mehreren Wochen nicht einmal in der Lage ist, diesen Wert - von dem ja doch nicht wenige freiheitseinschränkende Maßnahmen abhängen - belastbar zu ermitteln.
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Also angeblich taugt die FFP2-Maske für Bartträger eher mal nichts. Kommt jetzt die erste bayerische Bartverordnung, die Männern das Rasieren vorschreibt?
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Also wenn es keine "offiziellen Quellen" gibt, dann gibt es keine Allgemeinverfügung und damit sind die Regeln schlicht nicht in Kraft gesetzt worden. Kann das jemand eigentlich mal quantifizieren: "wie viel (zusätzlich) bringt eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit auf 15 km in Hinblick auf - sagen wir - den Reproduktionsfaktor?". Da die Maßnahme grundsätzlich geeignet und verhältnismäßig sein muss, sollte doch die jeweilige Landesregierung schon eine schlüssige Antwort auf so etwas haben, immerhin ist die Pandemie nun schon fast ein Jahr alt.
Wobei ich beim bayerischen Ministerpräsidenten ja längst den Eindruck habe, dass der von den Grundpfeilern unserer Demokratie, wozu ich in diesen Tagen ganz besonders das verfassungsrechtlich garantierte Übermaßverbot zähle, schlicht noch überhaupt nie etwas gehört hat.
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Nunja, vor gut zwei Wochen hatte ich mal den Eindruck, dass Kretschmann und Söder im Stundentakt Forderungen von sich gegeben haben nach dem Motto „aber der 2. Lockdown wird in meinem Bundesland schärfer als bei dir!“.
Und bei manchen Maßnahmen hat man manchmal schon den Eindruck, dass die Medizin zwar kaum was bringt, aber dann soll sie wenigstens besonders bitter sein...
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Allerdings würde ich auf alle Fälle rechtssicher dokumentieren, wo die Schilder genau stehen. So könnte es nämlich sein, dass unter Umständen zumindest abschnittsweise neu angeordnet wird, was sich dann mit einer Anfechtungsklage "behandeln" ließe. Meine Erfahrung ist aber sowieso, dass man bei Aufrechterhaltung der Benutzungspflicht komplett neu anordnet, ohne sich auf eine alte Anordnung zu berufen (welche auffallend häufig nicht mehr aufzufinden ist). Mit dieser "rügelosen Einlassung zur Sache" wird regelmäßig ein neuer Verwaltungsakt geschaffen, welcher binnen Jahresfrist dann auch direkt angefochten werden kann.
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Wenn es eine (erste) ablehnende Reaktion vonseiten der Behörden gab, dann entfällt allerdings gleich schon die sofortige Anerkenntnis (§ 156 VwGO), was für den Kläger ja keinen Nachteil darstellt.
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Am Ende hab ich nichts gemacht, denn es waren ja "nur" 146 €, die aber definitiv ungerechtfertigt waren. Frag sonst mal simon, der hatte noch eine Idee, dazu braucht es aber wohl einen Rechtsanwalt(?), was die Kosten ggf. weiter in die Höhe treibt.
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... was leider sehr schwierig ist, denn der Kostenbescheid ist normalerweise "unanfechtbar". Hatte ja schon mal eine ähnliche Erfahrung gemacht, wo ich auf 1/3 der Kosten sitzengeblieben bin.
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Die Münchner Straßenverkehrsbehörde handelt beim Radverkehr schon seit Jahrzehnten nach dem Pippi-Langstrumpf-Prinzip: "ich mach' mir die Welt, wie sie mir gefällt!". Und sich dann wundern, wenn man vor'm VG auf die Schn*uze fällt.
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Aus meiner Sicht ist diese Kombination aus VZ239+"Radfahrer frei" und VZ254 schlicht rechtsmissbräuchlich durch die Behörde angeordnet. Man mag so etwas für wenige Meter mal durchgehen lassen, aber wie du ausführst: für 2,6km braucht man im Schritttempo quasi eine halbe Stunde.
Dann sollen sie halt die Straße teileinziehen - vorher wäre das VZ254 ohnehin nicht dauerhaft anzuordnen. Ich würde der zuständigen Stelle eine Nachricht mit einer Frist von vier Wochen schicken und dann zügig zum Verwaltungsgericht schreiten.