Beiträge von mgka

    - Umlaufsperren ohne verkehrsrechtliche Anordnung sind Verkehrshindernisse im Sinne des §32 StVO und stellen ggf. einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr gemäß §315c StGB dar.

    - Umlaufsperren sind eine Beschränkung des fließenden Verkehrs, so dass bei deren verkehrsrechtlicher Anordnung §45 (9) anzuwenden ist.

    - Vor Anordnung von Umlaufsperren ist zu prüfen, ob eine Minderung der besonderen Gefahrenlage durch mildere Mittel erreicht werden kann.

    - Zur Durchsetzung von Verkehrsverboten sind Umlaufsperren unzulässig.

    Danke für diesen interessanten Hinweis. Ist natürlich die Frage, ob das in anderen Bundesländern ebenfalls so gesehen wird (hier konkret: Bayern).

    Doch, die Deutsche Umwelthilfe. Aber außer dieser Pressemitteilung habe ich auf die Schnelle nichts gefunden:

    https://www.duh.de/presse/pressem…ngen-des-bunde/

    Ah, danke für den Hinweis, ich erinnere mich :) und wollte schon längst mal geschaut haben, ob das Urteil veröffentlicht wurde. Das meines Erachtens Interessante steht in Randnummer 34. Wobei ich mich frage, was sich die Kammer unter "In jedem Fall bliebe noch die Möglichkeit einer vollständigen Beseitigung des Radwegs." denn genau so vorstellt. Ich denke nicht, dass da viele Radfahrende auf die Fahrbahn wollen?

    Man müsste insbesondere die Straßenverkehrsbehörde mal auffordern, doch bitteschön mal regelmäßig Ortstermine zu machen und sich den ganzen M*st mal anzuschauen, den sie so (offenbar nur vom Schreibtisch aus) verzapfen. Gilt freilich für so ziemlich alle StVBen deutschlandweit. Ich habe bei der Inaugenscheinnahme im Rahmen eines Verwaltungsgerichtsprozesses oft den Eindruck, dass die Behördenvertreter das allererste Mal ihre Anordnung in freier Wildbahn sehen. Vorher hatte keiner Bock, sich da mal hinzubequemen.

    Wenn die StVB Interesse daran hätte, dass sich Radfahrende regelkonform verhalten, dann könnte sie das ja mal klarstellen. In München gibt es diverse Stellen, wo ein Schild mit der Aufschrift "Signal gilt nicht für Radfahrer" hängt. Oder manchmal das Gegenteil ("Signal gilt auch für Radfahrer"). Das macht natürlich nur Sinn, wenn der Radweg auch benutzungspflichtig ist, woran ich zumindest an einer Stelle zweifle :S.

    Ja, das würde ich so sehen, die Frist läuft neu, wobei man ja sicherheitshalber erst mal nach den Akten fragt. Denn eigentlich(TM) sind die Schilder ja nur die Bekanntgabe des zugrundeliegenden Verwaltungsakts. Es soll schon vorgekommen sein, dass selbiger überhaupt nicht vorhanden war (oder irgendwann angeblich abhanden gekommen ist).

    Die Landeshauptstadt München hat auf meine im September erhobene Anfechtungsklage nun reagiert und kurz vor Weihnachten die entsprechenden Verkehrszeichen am Odeonsplatz geändert bzw. entfernt.

    Fazit: für diese an sich geringfügige Änderung musste zweimal das Verwaltungsgericht angerufen werden, einmal von mir und im letzten Jahr von simon - bei solch einer Ineffizienz ist es wenig verwunderlich, dass knapp 25 Jahre nach Abschaffung der allgemeinen Radwegbenutzungspflicht immer noch vieles unerledigt ist. Aber diese Klagen binden auf Seiten der Behörde angeblich so „viele Ressourcen“. Neben Simon und mir gibt es wohl noch einige weitere Kläger, die langsam die Schn*utze voll haben. Immerhin sieht man, dass die Einschaltung des Verwaltungsgerichts durchaus zum Erfolg führt.

    Auch in zwei weiteren Münchner Straßen sind die Blauschilder jetzt endlich weg, nachdem mir das im Dezember 2020(!) nach einem entsprechenden Antrag auf Neuverbescheidung in Aussicht gestellt worden war (für Ortskundige: Hofmannstraße in Sendling und der südliche Teil der Balanstraße in Obergiesing, wobei hier die Stadt nochmal nacharbeiten muss).

    Schlimmer sind doch die gemischten Streuscheiben mit Radfahrer/Fußgänger - da gibt es gar kein Gelblicht. Und zumindest die bayerische Polizei behauptet, dass man als Radfahrer an solche Ampeln zur Not nur in Schrittgeschwindigkeit heranfahren darf, um auf alle Fälle beim Umspringen auf Rot vor der Kreuzung stehenbleiben zu können. Es wird also offenbar eine ggf. unendlich große negative Beschleunigung vom Radfahrer erwartet.

    Dass das Fahren in den ersten Sekunden bei Rot ja gar kein Problem darstellt, weil die Übergangs- und Räumzeiten bei solchen Ampeln natürlich grundsätzlich für Fußgänger berechnet wurden, auf diese Idee kommt man freilich nicht. Aber da müsste man ja gegebenenfalls gerichtlich verwertbare Messungen vornehmen - und darauf hat man insbesondere bei Radfahrern selbstverständlich schon gar keine Lust.

    Ich vermute mal, für die Umsetzung einer solchen "Impfpflicht" wären am Ende die Länder oder gar die Kommunen zuständig?
    Da gilt für München: das wird nix, denn das Referat für Gesundheit arbeitet ungefähr genauso effizient wie die Straßenverkehrsbehörde (Mobilitätsreferat). Mit einer Umsetzung der Maßnahme würde ich dann nicht vor dem Jahr 2050 rechnen...

    Ja, an den Karlsruher Baubürgermeister musste ich auch schon denken, wobei ich gerade feststelle, dass Michael Obert ja schon vor drei Jahren in den Ruhestand gegangen ist. Seit meinem Wegzug aus Karlsruhe vor 25 Jahren hat sich dort aber - gerade im Vergleich zu München - im Bezug auf den Radverkehr sehr viel getan, und so ganz unverdient hat meine Heimatstadt den 1. Platz im Fahrradklimatest nicht gewonnen.

    Vielleicht muss man nach Ramsauer, Dobrindt und Scheuer selbst um einen Bundesverkehrsminister der FDP froh sein? :rolleyes: