Beiträge von mgka

    Kurzfassung:

    Die Widmung als Kraftfahrstraße zwischen Jena-Göschwitz und Maua wird dauerhaft zurückgenommen, sodass man weiterhin mit dem (Elektro-)Moped aus Jenas südlichstem Stadtteil in die Stadt kommt und auch beim Tunnel wird die Widmung temporär ausgesetzt, bis die Ausweichstrecke wieder befahrbar ist.

    Letzter Satz im Text: "Für Radfahrer bleibt es bei der Sperrung." ... Also weiter Gehwegradeln in Rothenstein.

    Oh, ist ja wie bei Pippi Langstrumpf: aus meiner Sicht kann man die Widmung als höherrangiges Straßenrecht nicht einfach so durch eine Anordnung (=Straßenverkehrsrecht) aussetzen. Aber mit solchen verwaltungsrechtlichen Feinheiten scheinen die Herrschaften - nicht nur in diesem Landkreis - massiv überfordert zu sein.

    Und genau das ist der Grund, warum solche Radwege gebaut werden und dann auch wirklich freudig begrüßt werden.

    Es wird nichts gemacht, um Radfahrer auf der Fahrbahn zu schützen.

    Das heißt also, dass die Straßenverkehrsbehörde bisher keinen Anlass gesehen hat, Radfahrer auf der Fahrbahn zu schützen?

    Was genau ist dann die Begründung für die nun angeordnete Radwegbenutzungspflicht, welche aufgrund § 45 (9) StVO strengen Vorgaben genügen muss?

    Isser schon benutzungspflichtig? Also müsste es eher heißen: "Endlich bremsen Radfahrer den echten Verkehr nicht länger aus. Diese müssen sich nun devot auf den Radweg verp*ssen."

    Welche Maßnahmen gab es denn vorher, welche Radfahrer auf der Fahrbahn "schützen" sollten? Lass mich raten: gar keine.

    Nebenbei noch, was in der VwV-StVO steht:

    Wenn jemand weiß, wie man diese Voraussetzung oder die Entwidmung der Kraftfahrstraße auf kurz einklagen kann, wäre ich dabei. Ein simpler Widerspruch beim SHK dürfte nichts bringen, denn da sind die Bearbeitungszeiten eh viel zu lang.

    Gibt es denn im Landesrecht für diesen Fall noch den Widerspruch? Falls ja, wäre der aus meiner Sicht grundsätzlich zu erheben, nur dann ist eine sich anschließende Klage zulässig. Es bräuchte ja zudem einen Eilantrag, um den Vollzug (§ 80 Abs. 2 VwGO) außer Kraft zu setzen, denn bei Verkehrszeichen wird dieser durch den Widerspruch/die Klage ja nicht gehemmt.

    Ich sags mal so, da würde ich mich beteiligen. Denke die Strecke ist von der B2 bis zur Schöngeisinger-Kreuzung dermaßen verpfuscht, da wären die Chance ziemlich gut. Einzig die Auslastung der Straße sehr hoch, inkl. LKW-Anteil.

    Dann sollten wir das doch bald angehen. Gibt es irgendwo aktuelle Zahlen zur Verkehrsbelastung? Wobei das sicher nur ein Punkt unter vielen ist.

    Aber das war doch jemand aus der Politik? Zuständig ist da einzig und allein die Verwaltung (ok, graue Theorie), denn es handelt sich bei Beschilderungen definitiv um ein „laufendes Geschäft“. Und vom § 45 StVO hat dieser Herr offensichtlich noch nichts gehört, wobei mich das immer wundert, denn das BVerwG-Urteil von 2010 zur Benutzungspflicht war ja doch ziemlich in der Öffentlichkeit, da muss man schon arg hinterm Mond gewohnt haben, um es nicht mitzubekommen.

    Aber Niederlande hat beim Modal-Split 40% Radfahrer und da gibts überall Radwege !!11!!!!

    Münster hat 44% oder so und da gibts auch überall Radwege

    Also die Radwege, welche ich bei meinem ersten und bisher auch letzten Besuch in Münster gesehen habe, waren alle zum Speien. Aber damit die lieben Radfahrenden da nicht auf die Idee kommen, die Fahrbahn zu benutzen, haben sie natürlich überall ein Blauschild rangepappt.

    In Münster fährst du aber notgedrungen Fahrrad, wenn du kein fahrbares Blech hast, weil der ÖPNV ist halt noch unterirdischer als die Radwege dort.

    Am Northeimer Bahnhof hat man ohne Vorwarnung Fahrräder entsorgt und verschrotten lassen. Betroffene werden nicht entschädigt, sondern sollen sich aus dem Fundus ein anderes Schrottrad aussuchen.

    https://www.hna.de/lokales/northe…n-91731966.html

    Das dürfte juristisch aber auf sehr wackeligen Beinen stehen. Wenn mein Fahrrad dabeigewesen wäre, würde ich das 100%ig rechtlich klären lassen.

    Schon weil ja offenbar Wiederholungsgefahr besteht. Und es gibt definitiv zunächst mildere Mittel in solchen Fällen: Selbst die wenig kompetente Landeshauptstadt München schafft es, das zu lösen, indem vorher Banderolen an die vermeintlichen Schrotträder gehängt werden, welche man dann als Eigentümer vier Wochen lang wieder abmachen kann. Danach kommen die Fahrräder erst einmal eine Weile in Verwahrung.

    Ja, die Oskar-von-Miller/Fürstenfelder ist sozusagen das Sahnehäubchen der StVB in Sachen Radler-Verarsche.

    Das eigentlich schlimme daran ist, es ist müßig es zu erklären, die StVB, die Radwegbeauftragten, das LKA, keiner will verstehen wo das Problem ist.

    Bei dem Beispiel oben fehlt noch das gelbe Pfeilschild, das Radler an der Kreuzung auf den Radweg beordern will, der dann kurz drauf in dieser Fahrtrichtung nur noch ein ist Gehweg ist. Wobei da theoretisch gar keine Fahrradfahrer auf der Fahrbahn kommen dürften, vorher ist nämlich linksseitige Radwegpflicht, trotzdem ist natürlich rechts der Gehweg bis zur Kreuzung zum radln freigeben ;)

    Den gelben "Vorwegweiser" (VZ442) für Radfahrer habe ich wohl gesehen, aber das ist ja nur ein Hinweis- und kein Gebotszeichen, will erstmal nur heißen: danke, netter Hinweis, mehr aber auch nicht. Willst mir damit sagen, dass ich mir die nächsten zwölf Monate mal überlegen soll, gegen den Schwachsinn hier zu klagen? Der Countdown der Jahresfrist läuft erst seit vorgestern...

    Oh, da hätten wir uns gestern ja treffen können, ich war auch da :) .

    Das war nach fast 26 Jahre Umzug nach München übrigens das allererste Mal, dass ich in FFB selbst war (sonst höchstens mal vorbei-/durchgefahren). Aber das, was ich da an Radwegbeschilderungen auf dem Weg zum Bahnhof zum Kloster Fürstenfeld gesehen habe, würde locker reichen, um das Verwaltungsgericht München mehrere Jahre lang zu beschäftigen =O .

    Nur mal ein Foto mit einer völlig sinnlosen Anordnung (Oskar-von-Miller-Straße):

    Generell hat man den Eindruck, bei der Stadt als Straßenverkehrsbehörde gilt: Hauptsache, die Radfahrer sind weg von der Fahrbahn.

    Danke für die gute Zusammenfassung! Hatte beim Lesen sehr ähnliche Gedanken.

    Die Ziele Umwelt- und Klimaschutz, Gesundheitsschutz, sowie nachhaltige Stadtentwicklung sollen erleichtern, Beschränkungen des Kfz-Verkehrs einfacher umzusetzen.

    "Nachhaltige Stadtentwicklung" ist auch heute schon möglich - und damit lässt sich sogar ein wenig die StVO "aushebeln", wenn man denn wollte. Wie das geht?

    Indem die entsprechende Gemeinde so etwas wie ein Stadtentwicklungsplan aufstellt, welcher durchaus auch verkehrslenkende Maßnahmen umfassen kann. Ein solcher Plan fällt im Wesentlichen in die Zuständigkeit der Kommunen, ist also ihr eigenes, kommunales (Selbstverwaltungs-)Recht, während Straßenverkehrsrecht Bundesrecht ist, welches die Gemeinden (eigentlich erst einmal die Länder) in Stellvertretung im sog. "übertragenen Wirkungskreis" vollziehen. Damit bleibt ihnen - eigentlich - recht wenig Handlungsspielraum, und insbesondere sind sie dann 100% Weisungsempfänger "von oben", ohne sich dagegen wehren zu können (VG München - Urteil als Beispiel, Randnr. 26ff).

    Zitat

    Die Zielrichtung ist klar: Der ADFC möchte mehr separierte Fahrrad-Infrastruktur. Nach Aufhebung der RWBP würde eine "Soziale Benutzungspflicht" bestehen bleiben und Radfahrer, die die tollen Angebotsradwege dankend ablehnen, weiterhin oder sogar verstärkt den Aggressionen motorisierter Verkehrsteilnehmer ausgesetzt sein.

    Aber mit welchen Mitteln willst du denn diese "soziale Benutzungspflicht" überwinden?

    Wenn ich das richtig sehe, ist das noch kein beklagenswerter Widerspruchsbescheid, sondern Jena fragt, ob man trotz der "genialen" Ablehnung weiterhin widersprechen mag und sich somit von der Behörde eins höher einen dann klageberechtigenden Widerspruchsbescheid kostenpflichtig einhandeln möchte ..

    Das Schreiben freilich noch nicht, aber ich würde als Antragssteller auf den Bescheid bestehen, der dann von der "Behörde eins höher" kommt. Kostentechnisch ist das überschaubar, und wenn man die sich ggf. anschließende Klage gewinnt, gibt's natürlich auch die Widerspruchsgebühr zurück.