Das da, weiß bloß nicht genau wann.
Oh, mein Heimatdorf! Vor dem Tunnelbau in Grötzingen gab es da entlang der Bundesstraße 10 übrigens beidseitig einen Rad-/Fußweg, der ist dann einfach den Zu-/Abfahrten zum Opfer gefallen. Da ich da genug schönere Alternativen kenne, war ich da aber mit dem Fahrrad schon lange nicht mehr.
Ich würde als erstes auf die Stadt Karlsruhe zugehen, denn das gehört alles zur Stadt, vielleicht zeitgleich auch auf den Landkreis KA und das Regierungspräsidium KA. Eine dieser Behörden sollte für die Widmung zuständig sein. Das Stück B10 von Westen her bis zum Kreuz mit der B3 war schon immer Kraftfahrstraße, was nicht heißt, dass es dafür überhaupt eine passende Widmung gibt.
Was du auf alle Fälle machen kannst: zeitnah Widerspruch gegen das VZ 254 erheben (vermutlich bei der Stadt?), denn den gibt es in BaWü für verkehrsrechtliche Anordnungen immer noch.
So wahrst du die Frist, und im Falle einer Ablehnung kostet es dich nur 28,50 € (im Gegensatz zu mindestens 483 € bei einer verlorenen Anfechtungsklage, welche in Bayern mittlerweile immer erhoben werden muss, weil kein Widerspruch mehr möglich).