blöde Frage:
Bei einem zu engen
, kann da ein Fußgänger nicht gegen die gemeinsame Benutzungspflicht klagen?
Du kannst gegen alles klagen, was dich in deinen Rechten einschränkt. Meines Wissens gibt es aber bisher keine Klagen von Fußgängern gegen die Zulassung oder gar Pflicht von Radverkehr in "ihrem" Territorium.