Danke für die gute Zusammenfassung! Hatte beim Lesen sehr ähnliche Gedanken.
Die Ziele Umwelt- und Klimaschutz, Gesundheitsschutz, sowie nachhaltige Stadtentwicklung sollen erleichtern, Beschränkungen des Kfz-Verkehrs einfacher umzusetzen.
"Nachhaltige Stadtentwicklung" ist auch heute schon möglich - und damit lässt sich sogar ein wenig die StVO "aushebeln", wenn man denn wollte. Wie das geht?
Indem die entsprechende Gemeinde so etwas wie ein Stadtentwicklungsplan aufstellt, welcher durchaus auch verkehrslenkende Maßnahmen umfassen kann. Ein solcher Plan fällt im Wesentlichen in die Zuständigkeit der Kommunen, ist also ihr eigenes, kommunales (Selbstverwaltungs-)Recht, während Straßenverkehrsrecht Bundesrecht ist, welches die Gemeinden (eigentlich erst einmal die Länder) in Stellvertretung im sog. "übertragenen Wirkungskreis" vollziehen. Damit bleibt ihnen - eigentlich - recht wenig Handlungsspielraum, und insbesondere sind sie dann 100% Weisungsempfänger "von oben", ohne sich dagegen wehren zu können (VG München - Urteil als Beispiel, Randnr. 26ff).
Zitat
Die Zielrichtung ist klar: Der ADFC möchte mehr separierte Fahrrad-Infrastruktur. Nach Aufhebung der RWBP würde eine "Soziale Benutzungspflicht" bestehen bleiben und Radfahrer, die die tollen Angebotsradwege dankend ablehnen, weiterhin oder sogar verstärkt den Aggressionen motorisierter Verkehrsteilnehmer ausgesetzt sein.
Aber mit welchen Mitteln willst du denn diese "soziale Benutzungspflicht" überwinden?