Warum erst dann? Man kann doch nicht gegen Hunderte unsinnige Verkehrszeichen klagen, nur damit die zuständige Behörde ihren Job macht.
Weil die Behörden meinen, dass sie dir keine Akten vorlegen müssen. Gerade wieder bei meiner Klage gegen die Stadt Illertissen erlebt. Nach Klageerhebung kannst du dich aber auf § 100 VwGO berufen. Wenn es nicht klappt, dann fordert das Gericht normalerweise explizit die Beklagte auf, die Akten ans Gericht zu senden. Gibt dann aber immer noch Behörden, die die Hufe nicht schwingen. Nächste Eskalationsstufe: Antrag auf Erlass einer Präklusionsfrist.
Leider ist wohl das Recht auf Akteneinsicht nicht separat einklagbar.
Aber sobald das Bundesland ein IFG erlassen hat, hast du einen anlasslosen Anspruch auf Akteneinsicht, denn genau dafür wurde das Gesetz ja gemacht.