Das mag ja auch sein. Wir reden hier aber von Fahrradpiktogrammen auf einer ganz normalen Fahrbahn.
Warum sollte man das tun? Gibt es dort auch Autopiktogramme?
Bei dem Erlass in Bayern geht es eher darum, wie man nicht-benutzungspflichtige Geh-/Radwege kennzeichnet. Das geht ja (offenbar zum Leidwesen vieler Behörden) nicht mit einem blauen Lolly. Daher die Anweisung, das mit Piktogrammen auf solchen Wegen zu tun.
Und diese sollen wohl gemäß § 39 Abs. 5 S. 1 StVO auch grundsätzlich "angeordnet" werden.