Beiträge von Epaminaidos

    Ich bin mir jetzt nicht sicher, wie Quiddje das genau gemeint hat.

    Ignorierte Beiträge tauchen ja im wesentlichen an zwei Stellen auf:

    Im Thread als zugeklappter Balken und in den Neuigkeiten als ausgegraute Nachricht.

    Ersteres finde ich durchaus gut gelöst. Letzteres hingegen hat mich auch überrascht. Das "Störlevel" hat bei mir aber nicht gereicht, um das anzusprechen.

    Vor paar Jahren wechselten mal zwei Abgeordnete der Bremerhavener Stadtverordnetenversammlung

    Selbst die bisherige Regierung von Ramelow konnte ihre Mehrheit durch einen Überlaufer von der AfD von einem auf zwei Sitze ausbauen.

    Ist mir vollkommen unverständlich und wirft kein gutes Licht auf diese Personen. Denn inhaltlich stehen AfD und Linkspartei sehr weit auseinander.

    Nur was den "Protestwert" angeht, gibt es eine gewisse Übereinstimmung, der einen Wechsel möglich erscheinen lässt.

    Eigentlich ist in der Verfassung festgelegt, dass Abgeordnete nur dem eigenen Gewissen verantwortet sind. Ich empfinde es somit als Skandal, wenn sich irgendein Parteikader (der nur in der Partei in ein Amt gehoben wurde und keinerlei demokratische Legitimation besitzt) aus Berlin (*hust AKK hust*) anmaßt gewählten Landtagsabgeordneten Anweisungen zu erteilen, wie diese abzustimmen haben.

    Abgeordnete sind öffentliche Personen, die sich auch einer Diskussion über ihr Handeln stellen müssen.

    Der Grundsatz, dass sie nur ihrem Gewissen verpflichtet sind, stärkt ihnen dabei den Rücken: niemand konnte den gewählten Abgeordneten verbieten, so zu stimmen. Wenn sie sich damit aber gegen die Beschlusslage der eigenen Partei stellen, dann müssen sie aber natürlich mit den Konsequenzen leben. AKK hat ja wohl sogar mit dem Ausschluss des ganzen Landesverbandes aus der CDU gedroht.

    Das ist hart, aber legitim. Denn auch Parteien sind vom Grundgesetz geschützt. Und niemand kann die CDU zwingen, Mitglieder zu dulden, die ihre (vermeintlichen) Interessen schädigen. Ob nun Abgeordnete oder nicht.

    In den Kommentaren zum Unfall in Berlin war ein Tweet verlinkt, bei dem mir schon wieder der Hut hochgeht:

    https://twitter.com/Zwitscherlinge…082210362613760

    Schnurgerade 30-Zone. Ein Autofahrer "übersieht" (seine Worte) eine Mutter mit Kindern vorne im Lastenrad.

    Für sie ein gebrochener Wirbel, Krankenhaus, Operationen, Reha, etc. Kinder zum Glück nur leicht verletzt.

    Für den Autofahrer: Verfahren gegen 200 € eingestellt. Keine weiteren Auflagen :cursing:

    Das eigentlich peinliche ist ja die Höhe der Entschädigung.

    Wenn es wirklich sein muss, kann man ja den Vertrag auch vor der Entscheidung des EuGH abschließen. Aber warum verdammt muss man 560 Millionen Schadenersatz reinschreiben (also den gesamten zu erwartenden Gewinn aus dem Vertrag)?

    Warum steht da keine Entschädigungsregelung, die die bereits entstandenen Aufwände des Konsortiums (zzgl. vielleicht ein kleiner Aufschlag) ersetzt und gut ist?

    Die sind sich wohl für nichts zu schade. Ist ja peinlich!

    Monatelang erzählen sie, dass die Maut absolut rechtssicher ist. Denn die Entlastung der Inländer in Höhe der Maut sei ja rein zufällig und habe nichts mit der Maut zu tun.

    Dann kippt der EuGH das fadenscheinige Argument.

    Und jetzt kommt der nächste Taschenspielertrick mit der behaupteten Schlechtleistung als Grundlage für die Kündigung. Mit dem EuGH-Urteil hat das natürlich auch überhaupt nichts zu tun. Ist einfach nur Zufall!

    Zum Fremdschämen!

    Ich habe mal noch ein wenig zu der Situation recherchiert.

    Also wenn jemand anderes das eigene Fahrrad anschließt, darf man das Schloss knacken.

    Aber ich habe inzwischen in verschiedenen Quellen sinngemäß folgenden Hinweis gefunden:

    Zitat

    „Wir werden in einigen Fällen dazu gerufen und prüfen genau, ob es glaubwürdig ist, was uns erzählt wird“, sagte Polizeisprecher Finn-Ole Henning. Denn es sei auch schon vorgekommen, dass ein Gauner ein fremdes Rad mit seinem Schloss gesichert habe, um es sich auf diese Art und Weise anzueignen.

    Wie muss ich mir diesen Diebstahlversuch vorstellen? Ich verstehe es nicht.

    Ich schließe also zwei Fahrräder mit meinem eigenen Schloss zusammen und hole anschließend die Polizei, um es zu knacken?

    Das macht doch keinen Sinn.

    Wie sind die denn drauf?

    "Nach unseren Feststellungen lässt sich hier das verbotswidrige Parken auf dem Gehweg nicht unterbinden".

    Aber garantiert geht das:

    Entweder aufschreiben, bis der Heini zur MPU muss. Oder halt ein paar mal umsetzen.

    Was soll der Bürger eigentlich machen, wenn die Polizei offiziell mitteilt, dass sie das nicht unterbinden wird? Gilt dann das Gewaltmonopol noch?

    Wichtig und positiv finde ich dabei die Reaktion der Polizei Köln direkt darunter: Der Beamte lag falsch und sie kümmern sich intern darum.

    Fehler passieren in großen Organisationen immer. Wichtig ist der Umgang damit.

    Das war mal ein guter Einstieg. Danke!

    Textvergleich zur Änderung 2009. Dann noch der Beschlussweg. Und dort findet sich dann:

    Im Übrigen wird nunmehr deutlicher gefasst, dass dem Radverkehr eine Alternative zum direkten Linksabbiegen eröffnet ist, für die sich die Bezeichnung „indirektes Linksabbiegen“ entwickelt hat, obwohl es sich in diesem Fall nicht mehr um einen Abbiegevorgang, sondern eine Fahrbahnquerung handelt. Um dies zu verdeutlichen wird nunmehr auf die Pflicht zur sorgfältigen Beachtung des übrigen Fahrzeugverkehrs aus beiden Richtungen ausdrücklich hingewiesen. Die Aufnahme des letzten Satzes verdeutlicht, dass die Benutzungspflicht von durchgehenden Radverkehrsführungen an Kreuzungen oder Einmündungen aus Sicherheitserwägungen weiterhin erforderlich ist, weil andernfalls Linksabbiegersignale hinter der Kreuzung nicht mehr erkannt werden können. Radfahrer, die auf der Fahrbahn abbiegen wollen, können das auch weiterhin tun.

    Der letzte Satz ist wohl der Knackpunkt. Leider widerspricht er direkt dem Satz davor. Denn im Satz vorher entscheidet sich der Gesetzgeber ja explizit dafür, direktes Abbiegen doch unter bestimmten Umständen zu verbieten.

    Trotzdem wir wirklich etwas deutlicher, dass die B-Pflicht nur an Kreuzungen mit "durchgehender Radverkehrsführung" (insbesondere eine mit Linksabbiegerampel für Radfahrer) gelten soll.

    Vor dem Hintergrund wirkt das Bußgeld von oben erstmal falsch.

    Ganz nebenbei:

    Der letzte Teil vom ersten Satz macht mir etwas Angst. Denn eigentlich gehen wir ja alle davon aus, dass beim indirekten Abbiegen keine Ampel in der neuen Fahrtrichtung gilt: Man schaut, ob frei ist, und führt das Abbiegen zu Ende. Hier steht jetzt aber, dass das eine Fahrbahnquerung ist. Und dabei gelten eigentlich Ampeln. Das ignoriere ich einfach mal. Denn natürlich möchte ich beim Linksabbiegen auch nicht erst rechts in die Straße fahren, um die dann für mich relevanten Ampeln überhaupt zu sehen.

    und was hat das Gericht geurteilt?

    Ist im oben verlinkten Thread beschrieben.

    Kurz und knapp: Bei Radwegbenutzungspflicht ist direktes Linksabbiegen für Radfahrer nicht erlaubt.

    Wobei ich gerade sehe: Es war gar kein Urteil, sondern nur ein Beschluss. Das mindert die Aussagekraft natürlich etwas.

    Das Teilzitat vom OLK Hamm im dritten Post geht in die gleiche Richtung: Bei B-Pflicht ist direktes Linksabbiegen verboten.

    Ich kann doch nicht erst auf der Kreuzung anfangen, von der rechten Bordsteinkante aus quer über alle Geradeausspuren die Linksabbiegespur zu erreichen!

    Stimmt, das kannst Du nicht. Und laut dem o.g. Urteil ist das bei einem benutzungspflichtigen Radweg nicht zulässig.

    Im Grunde geht es doch um die Auslegung sich widersprechender Vorschriften:

    "Einordnen nach §9" gegen "Fahrbahnverbot nach §2 Abs. 4 in Verbindung mit Zeichen 237, 240 oder 241"

    Ich kenne kein Urteil, das zu Gunsten von Radfahrern entschieden hat. Mit dem oben verlinkten gibt es jetzt aber mindestens ein gegen Radfahrer. Mit mMn nachvollziehbarer Begründung.