Das finde ich jetzt nicht wirklich schwammig
Ich fand es eigentlich auch eindeutig: "Radverkehr (...) zu rechnen ist " ist eine Eigenschaft der Kreuzung und nicht der konkreten Verkehrssituation.
Damit ist innerorts an fast allen Kreuzungen Schrittgeschwindigkeit verpflichtend (die wesentlichen Ausnahmen sind Autobahnen, freie Rechtsabbieger und Abbiegerampeln).
Trotzdem gab es drüben im VP eine sehr lange Diskussion. Mehrere Teilnehmer haben die andere Auffassung vertreten: Wenn der Fahrer gründlich geguckt und keinen Radfahrer gesehen hat, rechnet er nicht mehr mit Radfahrern und darf ohne Geschwindigkeitsbegrenzung abbiegen.
Wenn man das so interpretiert, ist das sogar eine Vereinfachung für LKW-Fahrer.
Heute: Wenn er nichts sieht, darf er nicht fahren.
Zukunft:
- Wenn er geguckt hat, darf er abbiegen, wie heute (er rechnet ja nicht mehr mit Radfahrern).
- Wenn er nicht gründlich geguckt hat oder gar nichts sieht, darf er trotzdem einfach mit Schrittgeschwindigkeit losfahren.
Im Extremfall könnte der Fahrer einfach die Spiegel anklappen und blind mit Schrittgeschwindigkeit abbiegen, ohne auf Radfahrer zu warten.
Ich halte diese Auslegung für totalen und gefährlichen Unsinn.
Trotzdem mal wieder ein Beispiel dafür, dass man es formulieren kann wie man will. Es findet sich trotzdem immer jemand, der es missversteht (oder missverstehen mag). In dem Fall hat nichtmal die Gesetzesbegründung geholfen.
Richter werden es den Fahrern, die das anders sehen, hoffentlich schnell erklären.