"Von dem Verkehrsgutachter, der seine Vorzugsvariante ausführlich in der Sitzung vorgestellt hat, wollte Déus wissen, ob der Straßenquerschnitt nicht reduziert werden könne, damit die Kirche nicht so viel Friedhofsfläche abgeben müsste. Dazu Verkehrsplaner Heinz Mazur vom Planungsbüro PGT Umwelt und Verkehr aus Hannover: „7,70 Meter ist das Mindestmaß. Nach den jüngsten gesetzlichen Vorgaben dürfen wir den Geh- und Radweg nicht mehr kombinieren. Wenn die Planung vor Gericht Bestand haben soll, müssen wir uns daran halten.“ "
https://www.general-anzeiger-bonn.de/bonn/beuel/sta…en_aid-47132483
Es bewegt sich langsam was.
