Bei fivethirtyeight sagen sie, dass noch nichts entschieden ist.
Beiträge von radfahren_bn
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Biden wird gewinnen. Es wird diesmal keinen "E-Mail-Skandal" geben, Biden ist nicht so verhasst wie Clinton, und niemand macht sich mehr Illusionen über Trump.
Es wäre so einfach gewesen für Trump zu gewinnen... ein bisschen Mitleid mit den Covidopfern, kein Frauenhass mehr. Das ist ist so einfach... es ist schlicht unfassbar, dass er selbst diese Minihürde nicht übersprungen hat.
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1.) Nachdenken!
2.) Nur so schnell fahren, dass man innerhalb der Sichtweite anhalten kann.
3.) Rechts fahren!
4.) Etwas unerwartetes passiert und man kann auf die Bankette ausweichen.
Und gar nichts wäre passiert.
Warum nimmt dich das Thema so mit, dass du deswegen völlig wirr in Internetforen vollpöbelst? Welche psychischen Probleme zwingen dich dazu?
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Zitat
3. Die Anordnung einer Tempo 30-Zone ist aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich im Sinne von § 45 Abs. 9 Satz 1 StVO, wenn die allgemeinen und besonderen Verhaltensregeln der Verordnung nicht ausreichen, um die mit der Anordnung bezweckten Wirkungen zu erreichen.
https://www.bverwg.de/010917B3B50.16.0
Die Anordnung der Radspur (Pop-Up-Radweg) ist i.S.v. § 45 Abs. 9 Satz 1 StVO zwingend erforderlich, da die allgemeinen und besonderen Verhaltensregeln der Verordnung nicht ausreichen, um den gewünschten Zweck (Separierung der Radfahrer) zu erreichen?
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Ich finde das Urteil schon etwas komisch, aber vielleicht verstehe ich das ja auch völlig falsch...
Jedenfalls, glaubt hier jemand, dass die dt. Kommunalverwaltungen für die unzähligen Radwege in Deutschland die Erforderlichkeit anhand konkreter Gefahren belegen können? Müssen die jetzt alle weg (unabhängig von der Benutzungspflicht)?
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Aber warum darf die Dame nach nur 3 Monaten wieder fahren?
Darf sie wieder fahren oder die Fahrerlaubnis wieder beantragen?
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Generell gibt es halt viele Autofahrer, die dann ihr vermeintliches Recht durchsetzen wollen. Auch dieses Forum ist ja voll von Berichten wie "Schläge angedroht / tatsächlich verprügelt", "extra eng überholt", etc.
Finde es schon verständlich, dass viele Menschen darauf keine Lust haben.
Lösung? Dashcams/Bodycams erlauben kombiniert mit harten Strafen?
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Verbrenner verbrennen auch deutlich mehr Sprit bei hohem Tempo. Interessiert die Leute auch nicht.
Ja weil das Auftanken viel seltener vorkommt und viel schneller geht.
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Das langsamer Fahren zumindest auf der Autobahn kommt doch mit E-Autos eh von selbst, da sonst der Akku ruck zuck alle ist und der Großteil der Welt eh ein allgemeines Tempolimit hat und sich niemand um den deutschen Sonderweg kümmern wird.
Bei den Verbrennern stellte sich die Frage halt nicht.
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In § 437 BGB wird unterschieden: Rücktritt vom Kaufvertrag oder Schadenersatz.
Ich vermute mal, dass Schadenersatz weiter geht. Rückabwicklung ist ja nur Rückgabe gegen Rückzahlung. Schadenersatz hingegen kann im Allgemeinen auch höher sein. Dafür ist der Schadenersatz vermutlich an engere Voraussetzungen gekoppelt (Verschulden?).
Der vorherige Absatz ist nichtmal Halbwissen, sondern nur geraten.
Es geht nicht um Mängel. Es geht um sittenwidrige Schädigung. Ganz andere Baustelle. Lies einfach das verlinkte Urteil.
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Das ist doch kein Schadensersatz, oder?
Der Käufer wollte das Auto wegen Mängeln zurück geben und der BGH hatte über die Modalitäten zu entscheiden.
Schadenersatz wäre es, wenn der Kunde das Auto behält und Geld überwiesen bekommt.
Ne, auch einfache Rückabwicklung ist anscheinend Schadensersatz.
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Nennt sich "Schadensersatz statt der Leistung"
Ist glaube ich nicht relevant hier. Die Argumentation ist, dass der Schaden das ungewollte, durch Täuschung herbeigeführte Eingehen einer Zahlungsverpflichtung ist.
Der Ersatzanspruch richtet sich bei § 826 BGB auf das negative Interesse. Der Geschädigte ist so zu stellen, wie er ohne Eintritt des schädigenden Ereignisses stünde.
Ohne die vorsätzliche sittenwidrige Schädigung – das Inverkehrbringen des manipulierten Fahrzeuges und das Verschweigen des Einbaus der Abgasabschalteinrichtung – hätte der Kläger den Vertrag nicht geschlossen. In diesem Fall hätte der Kläger das Fahrzeug nicht erhalten und den Kaufpreis nicht gezahlt. Die Beklagte hat die Kläger daher den Kaufpreis zurückzuerstatten, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des Fahrzeuges.
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Also es ging hier um die 10.000 € Fahrzeuge von Obelix, das ist ja noch weit unter einem E-Golf.
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Durch den geringen Preis könnte man dann einen Mietwagen für die wenigen besonderen Fälle hinzuziehen und wäre insgesamt immer noch günstig unterwegs.
Du meinst ernsthaft es sei eine sinnvolle Strategie zur Förderung von E-Autos, den Leuten zu erzählen, "wenn ihr etwas weiter fahren wollt, müsst ihr halt einen Mietwagen nehmen"? Das würde das eh schon schlechte Image von E-Autos komplett versenken.
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Wenn das Ziel gewesen wäre, Elektromobilität für alle zu fördern, dann hätten Fahrzeuge über 30.000 Euro aus meiner Sicht gar keine Prämie verdient (bzw. nur als freiwillige Leistung des Herstellers, nicht des Staats), und darunter so gestaffelt, dass kleine, leichte und günstige Fahrzeuge die höchste Prämie erhalten. Dadurch steigt allgemein die Motivation, umweltfreundlichere Modell zu wählen und zu produzieren, und die Prämie kommt mehr Bürgern zu Gute bzw. führt zu mehr E-Autos auf den Straßen anstatt günstiger Verbrenner.
Das verstehe ich nicht. Mit deinem Modell würde die Elektromobilität für immer in der Nische bleiben, weil die günstigen E-Fahrzeuge nicht in der Reichweite mit den Verbrennern konkurrieren können.
Tatsächlich ist es zur Zeit ja wohl auch so, dass die CO2-Flottengrenzen die Verbrenner-Kleinstwagen ausrotten, weil die CO2-Strafe die bei Kleinstwagen geringere Marge auffrisst. Ich frage mich, ob das so sinnvoll ist.
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Und bei Elektroautos sind die Förderregeln auch noch so, dass der volle Betrag nur bei sehr teuren Fahrzeugen abrufbar ist (die zufällig fast alle von deutschen Herstellern kommen, der Ausländermaut-Trick!),
Wie kommst du darauf? Die Förderung ist so weit ich weiß für teure Fahrzeuge sogar geringer.
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Es geht weniger um die körperliche Anstrengung und mehr um die Geschwindigkeit, mit der man unterwegs ist. Zumindest habe ich es so verstanden: Die Tröpfchenwolke beim Niesen/Husten/Atmen bleibt eine Weile in der Luft an Ort und Stelle, wo sie entstanden ist. Und wenn man die dann kreuzt, kann man sich anstecken. Deshalb sollte man auch zu entgegenkommenden Joggern und Fahrradfahrern grosszügig Abstand halten.
Nebeneinander ok, da die Tröpfchen hinter dem Duo landen, diagonal weniger schlimm als direkt hintereinander, wenn man sich direkt im Windschatten befindet.
Ist das jetzt der Tod der umweltfreundlichen Mobilität? Nur umbauter Individualverkehr ist in Corona-Zeiten (wer weiß wie lange die noch dauern) vertretbar?
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https://www.bild.de/regional/hambu…18566.bild.html
Erstaunlich, dass der Führerschein da nur ein paar Monate weg ist. Es ist doch offensichtlich, dass der Herr charakterlich nicht dazu taugt ein KFZ zu führen.
Braucht er eine MPU um ihn wiederzubekommen?