Was bewegt dich zu den Anführungszeichen? Zweifelst du an, dass die vorfahrtnahme ein Versehen war?
Nein, was bringt Dich zu der Annahme? "Übersehen" darfst Du mit "nicht richtig geschaut" übersetzen. Genau so, wie LKW-Fahrerende beim Rechtsabbiegen "nicht richtig schauen" - und das im Polizeibericht regelmässig zu "übersehen" mutiert. Im Fall von Ulle könnte hier auch eine Geschwindigkeit hinzukommen, die der KFZ-Führer nicht erwartet hatte. Genau so wie der Autofahrer, der letztens neben mir die Tür aufgerissen hat. Wenn ich dort rein gefahren wäre, hätte auch "übersehen" im Unfallbericht gestanden. Ich habe ihn dann - freundlich - angesprochen, und gefragt, ob er einen Schulterblick vor dem öffnen der Tür gemacht hatte. Nein, hatte er nicht "ich kann mich nicht so gut drehen".