Mal so ein Gedankenexperiment. A parkt sein Auto auf einem Parkplatz. B parkt daneben und öffnet seine Türe unvorsichtig, wodurch A ein Schaden am Lack entsteht. Nun würde der Vorfall untersucht und B eine nur geringe Schuld gegeben. Begründet wird dies damit, das A ein wenig über der Parkmarkierung geparkt hat und somit eine Ordnungswidrigkeit begangen hat. Außerdem hat A ein schwarzes Auto, welches man im Dunkeln schlecht sehen konnte von der Seite. Dazu wird darauf verwiesen, dass es Schutzleisten für die Seite gibt, welche A nicht angebracht hatte, aber einen Schaden verhindert hätten.
Undenkbar im echten Leben, aber bei Radfahrern kann man es ja machen, ihnen die Schuld zu zu schieben, auch indem man Verhaltensweisen mit ein bezieht, die zulässig sind.