Beiträge von flinker

    @Kampfradler, heute erwähnt wurde ein Urteil zur RWBP in der Barmbeker vom 10.03.2015: , bei dem wohl die Ermessensentscheidung als mangelhaft angesehen wurde. Und basierend darauf der jeztige Rotfarbtopf. Oder hast Du damals auch schon geklagt?

    Übrigens interessant, dass die Barmbeker steigende Unfallverletztenzahlen aufzuweisen hat. 13→22 für Radfahrer, 2→8 für Fußgänger in den letzten 3 Jahren. Konsequent, jetzt die Rad- aber nicht die Fußgängerfurten hervorzuheben...

    Ich glaube, relevant für Dein Verfahren könnte der Abschnitt Ulmenstraße/Grasweg bleiben, bei dem der Polizei bekannt ist/jetzt sein muss, dass auf dem Motorradparkplatz Autos parken und trotzdem keine weiteren Maßnahmen ergriffen werden. (Fotodokumentation für ~100 Autos liegt bei Bedarf vor.)

    Heute im Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude [1]: Vertreter des PK33 rechtfertigt die kürzliche Anordnung der Rotmarkierung aller Radwegquerungen entlang der Barmbeker Straße (sowie einigem anderen Unsinn) [2]. Natürlich dient das nur der SIcherheit des Radverkehrs und nicht der Besänftigung im laufenden Gerichtsverfahren.

    Es muss heute darauf hinauslaufen, dass die Politik merkt, dass das nur dummer Aktionismus ist. Zum Beispiel indem wir viele Stellen auf/an denen ebenfalls geparkt wird (de facto, egal ob de jure) benennen können. Und dass die Motorradstellplätze manchmal Motorradfahrern helfen, meist aber mit Autos beparkt sind (und dass die Polizei nichts dagegen tut). Undundund.

    Heute, 18:00, Großer Sitzungssaal, Robert-Koch-Straße 17.

    [1]:
    [2]:

    @Malte, auf fahrradampel.de fehlt meiner Meinung nach das Ausrufezeichen bei Fahrbahnbenutzung→keine Radverkehrsführung→Fahrradampel vorhanden (gemischte Streuscheibe mit Fußgängern). Denn da muss man fahren, obwohl es eine Ampel gibt die sich offensichtlich an Radfahrer wendet und es auf dem Fußweg keine Radfahrer geben darf (an wen soll sie sich also richten wenn nicht an die Radfahrer auf der Fahrbahn?)

    Beispiel steht Nedderfeld/Offakamp.

    Das weiß doch jeder, dass Radfahrer immer ohne Licht fahren.

    Was ich sagen will: die Statistik wird Dir nicht helfen, weil Du kaum jemanden finden wirst, der mit Dir faktenbasiert darüber diskutieren möchte. Und wenn Du schon jemanden findest, dann brauchst Du nicht direkt über Unfallberichterstattung zu sprechen sondern kannst Schnee, Laub und geparkte Autos auf Radwegen erwähnen und dass Autofahrer auch in dem Fall Dich weghupen wollen. Da ist jedem faktenoffenen Menschen eigentlich klar, dass Du das richtige tust und er/sie wird trotzdem "spüren", dass der Radfahrer das falsche tut.

    Ansonsten müsste man das Presseportal nach Polizeimeldungen zu Unfällen durchforsten und das mit der amtlichen Unfallstatistik abgleichen. Entweder automatisiert (Stichwort Wortwolke) oder manuell annotieren lassen (was wieder methodisch sehr schwierig wäre).

    Theoretisch müsste es wieder Fahrbahn sein und damit durch ein evtl. Fahrbahnparkverbot das Parken gesondert beschildert werden. Zumindest bei Seitenstreifen ist es sonst grundsätzlich erlaubt, in die Fahrbahn zu ragen, wenn nach rechts zu wenig Platz ist.

    Du darfst aber nicht in zweiter Reihe neben Parkplätzen parken. Und Du darfst auf den Parkplätzen nur vollachsig parken. Es bedarf also keines weiteren Parkverbots.

    Wie kann das sein???

    naja, da wird sicher viel telefoniert (was nicht per se schlimm sein muss). Zum Beispiel könnte das Gericht am Telefon sagen, wo es besondere Bauchschmerzen hat und dann bessert die StVB das entsprechend nach. Alternativ können sie das auch ohne Gericht, wenn sie einschätzen können, was für die entscheidungsrelevant ist. Die Panke-Entscheidung hat ziemlich klar gezeigt, dass dem Gericht *tatsächliche* Situationen eher egal sind (zum Beispiel auf/an Radwegen abgestellte Fahrzeuge solange das dort nicht erlaubt ist).

    Entsprechend ist ihnen jetzt auch die Barmbeker Straße 30 egal, weil da Radfahrer einfach abbremsen und vorsichtig fahren sollen wenn sie sehen dass heute wieder ein Auto auf/am Radweg steht. Möglicherweise müsste man da dem VG mit dem OVG kommen...

    Magst Du uns den Gerichtsentscheid von 2015 (und auch den kürzlichen Neubescheid) zur Verfügung stellen? Ich wäre da sehr interessiert. Insbesondere frage ich mich, wie das Gericht das (damals schon bestehende) Autoparkverbot bewertet hat. Schließlich parken nach wie vor dort ständig Autos und die Polizei hat nur mäßiges Interesse, das zu ahnden.

    Ich sehe es nicht so, dass die jetzige Anordnung unterstellt, dass das Gericht sich für die Beibehaltung der RWBP entscheiden wird. Es ist vielmehr so, dass das Gericht über den *aktuellen Stand* entscheiden wird. Die StVB bessert also nach, um die RWBP halten zu können.

    Meine Empfehlung wäre allerdings mehr eine Harke quer zu transportieren, die dürfte noch deutlich mehr bringen als eine Poolnudel.

    Als ich mit der gekauften Harke vom Baumarkt nachhause gefahren bin (in den Händen quer auf dem Lenker) war's tatsächlich sehr harmlos. Vorteil Gardena: das Ding ist quietsch-türkis/orange und damit gut zu sehen.

    Die Streifen sind in jedem Fall Radfahrstreifen, so jedenfalls VD5 in , auch wenn sie nicht (wie nach VwV vorgeschrieben) mit Lollis gekennzeichnet sind. Interessanterweise wurde laut Auskunft von ALLRIS beschlossen die RWBP aufzuheben ( ), realisiert wurden dann aber nur das Abhängen der Schilder ( ). Mit dem Hinweis "Der eingerichtete Radfahrstreifen mit dem aufgetragenen Fahrradsymbol beinhaltet die Radwegebenutzungspflicht, ein VZ 237 StVO ist zusätzlich entbehrlich." Es besteht also nach Ansicht der Polizei weiterhin die eine Benutzungspflicht für separate Radverkehrsinfrastruktur.


    Für die Richardstraße gibt es offenbar keine Verkehrszählungen, die Belastung dürfte aber gering sein: die parallele (größere) Wagnerstraße wird mit 18.000 DTVw angegeben. die ERA wird also vermutlich eine Führung im Mischverkehr oder höchstens Schutzstreifen vorschlagen.


    Die Erneuerung der Fahrbahn (auch wenn ich dazu keine öffentlichen Unterlagen finde) dürfte in jedem Fall der Polizei zur Kenntnis gelangt sein (üblich ist eine Kenntnisnahmeverschickung), sodass die Erneuerung eine "sich bietende Gelegenheit" für die Überprüfung der bestehenden Regelung war. Das VZ315 in Deinem letzten Bild ist erkennbar nicht mehr besonders neu, dennoch hat sich auch für dieses Schild die Gelegenheit ergeben, es zu prüfen.

    Ich würde zunächst mit Hinweis auf HmbTG die derzeit gültige Anordnung für die Markierungen erbitten. Dort müsste ja was zur Breite im Zusammenhang mit dem Gehwegparken stehen. Im Anschluss dann wahrscheinlich Widerspruch gegen die Anordnung mit dem Vorschlag hilfsweise das Gehwegparken zu verbieten. Viel Spaß!

    Ergänzung zu Top 5.1: natürlich sind die Autos auch größer geworden. Die Fachwissenschaft nimmt das 85%-Quantil. (Das heißt, Parkplätze werden so dimensioniert, dass 15% der Autos garnicht passen können -- und dort dann auch nicht parken dürfen?)
    Dazu gibt es Zahlen bundesweit von 1999/2000 [1], für Hamburg von 2001 [2] und wieder bundesweit von 2010 [3].

    Die Abweichungen zwischen bundesweit und Hamburg sind gering, höchstens sind die Hamburger Autos im (85%-)Schnitt etwas kürzer, aber dafür breiter. Entscheidender ist der Schritt von 2000 nach 2010 [3], da sind die Autos nämlich 4% länger und sogar 8% breiter geworden, auf 4.93x1.91 (plus Außenspiegel, die sind auch eher gewachsen). Krass auch der Höhenanstieg um 16% -- das stört mich immer häufiger.

    Anyway, nur noch weitere Details, die erklären, warum irgendwann der Parkdruck zu hoch, schon neue Parkplätze zu klein (es wird natürlich noch mit den Zahlen von 2001 geplant) und die Autos im Weg sind.

    Letztlich bleibt die Frage: was tun? Ich würde sagen, Kfz-Steuer rauf. Einen anderen Weg, Kfz-Besitz unattraktiv zu machen sehe ich nicht, jedenfalls nicht ohne, dass die Nicht-Autofahrer vorher in den geparkten Autos ertrinken. Die Kfz-Sättigungsgrenze ab der Autos auch die Besitzer nerven scheint zwar langsam erreicht, aber natürlich würde immer bis an diese Sättigungsgrenze heran nachgekauft, wenn Vernünftige das Auto hinter sich lassen. Höhere Kraftstoffsteuern bringen auch nichts, weil die Verkehrsleistung insgesamt ja nicht steigt (man könnte höchstens versuchen, die Spritsparvorteile der vergangenen Jahre nachzuvollziehen, sodass der Preis konstant hoch bleibt).

    [1]: zitiert nach [3].
    [2]:

    [3]:

    "Die Polizei hat keine Informationen zu den dem ruhenden Verkehr zur Verfügung stehenden Flächen"

    Das Parkraummanagement (beim LBV?) baut eine entsprechende hamburgweite Datenbank auf, die auch einsehbar ist: → Themen → Fachdaten → Transport und Verkehr → ParkraumGIS.

    Die Polizei muss nicht alles wissen. Die könnte halt ermitteln wenn sie wollte, aber lassen wir die Kirche im Dorf: nicht für eine kleine Anfrage der CDU Wandsbek.

    Tagesordnung für den Regionalausschuss

    schonmal als Notiz für TOP 5.1: ob jetzt 1000 Parkplätze "vernichtet" worden sind oder nicht verblasst doch vor einem Bestandswachstum [1,2] von durchschnittlich etwa 7500 Kfz/Jahr seit 2010 (mit steigender Tendenz). Ein Aufwuchs von etwa 1% jährlich. Das fällt lange nicht auf, aber irgendwann fällt es einem vor die Füße und der Zeitpunkt scheint erreicht zu sein.

    Zahlen zur stadtweiten Verkehrsleistung finde ich grade leider nicht. Die DTV/DTVw-Karten [3] bieten aber den direkten Vergleich 2004/2014 an den Pegeln. Ich finde gerade *keinen einzigen* Pegel, an dem der Verkehr in den zehn Jahren gestiegen ist, die meisten sind gesunken (mehr als 25% Reduktion zum Beispiel an der Maria-Louisen-Straße!).

    Also: mehr Autos, weniger fahrende Autos → mehr parkende Autos. Die Leute wollen nicht mehr Autofahren. Sie kleben aber noch ein bisschen an ihren Kisten. Mal sehen wie lange noch.

    [1]:
    [2]: mit sehr pauschaler Quellenangabe "KBA"
    [3]: