Ich hatte ja in einigen anderen Threads bereits bemängelt, dass das Radfahren in den östlich gelegenen Teilen der Stadt Kiel eine eher trostlose Angelegenheit ist und einfach nur noch nervt.
An der Werftstraße in Kiel geht’s an warmen Sommertagen ganz schön hoch her. Es handelt sich um einen für Radfahrer freigegebenen Gehweg mit der zusätzlichen Beschilderung „Radfahrer dürfen Fahrbahn benutzen“, die hier im Hintergrund zu sehen ist, aber natürlich kurbeln so gut wie alle Radfahrer auf dem Gehweg herum, gerne auch in der falschen Richtung, und klingeln sowohl Fußgänger als auch ihresgleichen aus dem Weg. Besonders sind dann elektrisch unterstützte Fahrräder, die statt der für diesen Weg vorgesehenen Schrittgeschwindigkeit mit 25 Sachen dort entlangknattern.
Nun kann man natürlich auch auf der Fahrbahn fahren, dieses Recht wird dem Radverkehr auf mehreren Schildern verbrieft, aber der vierstreifige Ausbau der Fahrbahn animiert den Kraftverkehr wohl eher zu Sanktionen. Ich werde hier grundsätzlich bei jeder Durchfahrt mindestens einmal angehupt und hin und wieder auch mal mit Scheibenwaschwasser begossen. Super.

Dann gibt es plötzlich solche Späße. Ganz offensichtlich wird hier gebaut und sogar der ehemals vollkommen brüchige Hochbordradweg bekam ein Update des Oberflächenbelages. An der Breite und an der Lage in der Door-Zone hat sich leider nichts geändert — aber nun ist das plötzlich ein freigegebener Gehweg? Gilt das Schild jetzt für den Gehweg, auf dem ich mit Schrittgeschwindigkeit fahren soll? Oder ist der Radweg gar kein Radweg, sondern ebenfalls ein Gehweg? Oder wurde das Schild einfach vergessen?

Selbst im weiteren Verlauf der Arbeitsstelle gibt es eigentlich keinen Grund, hier irgendwas mit Schrittgeschwindigkeit vorzusehen. Durch die Windschutzscheibe sieht der erneuerte Radweg jetzt aber erst recht nach „bestens ausgebaut und breit“ aus, so dass die obligatorische Hupe für Fahrbahnradler nicht lange auf sich warten ließ.
Eine Kreuzung später sieht der Radweg dann genauso aus, nur ohne die Beschilderung des freigegebenen Gehweges. Ich vermute mal, das Schild ist einfach irgendwie vom Laster gefallen und man hat sich mal wieder keine Gedanken um den ganzen Bums gemacht.

Noch eine Kreuzung später: Alles neu. Oh, Moment, nicht ganz alles — wer erkennt’s?

Im Signalgeber gegenüber leuchten Fahrrad und Fußgänger rot, obwohl aufgrund der Absenkung des Hochbordradweges auf das Fahrbahnniveau an dieser Stelle mutmaßlich die Fahrbahnampel gelten soll.
Das ist halt so ein Ding, das kann man auch niemandem erklären. Wann immer ich mich bei der Straßenverkehrsbehörde über falsche Streuscheiben beschwert habe, werden quasi die Leute mit den weißen Jacken vorbeigeschickt. Weder in Hamburg noch in Kiel noch irgendwo anders verstehen die Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörden diesen Quark mit den unterschiedlichen Streuscheiben in unterschiedlichen Signalgebern, die mit unterschiedlichen Regelungen in unterschiedlichen Fassungen der Straßenverkehrs-Ordnung zu unterschiedlichen Zeiten zu unterschiedlichen Regelungen führen.
Fürs Auto ist das ganz easy: Es gilt die Fahrbahnampel, da muss man nur das Gehirn einschalten, wenn Abbiegebeziehungen mit Pfeilen in der Optik vorliegen. Und für Radfahrer? Das kann man echt niemandem erklären, das ist vollkommen aberwitzig.
Hier gibt’s noch einen kleinen Bonus in Form einer untermaßigen Aufstellfläche zum indirekten Linksabbiegen. Kannst ja auch wieder niemandem erklären, dass das indirekte Linksabbiegen eigentlich unabhängig von einer möglichen zweiten Ampel erfolgt, damit zeigt sich auch die Polizei regelmäßig überfordert. Manchmal gibt’s dann trotzdem Signalgeber zum indirekten Linksabbiegen oder es wird davon ausgegangen, dass der indirekt abbiegende Verkehr dann die gar nicht für Fahrräder einschlägige Fußgängerampel beachtet und so weiter und so fort.
Hier hat man dann diese kleine Fläche und fünf Meter davon entfernt einen unscheinbaren Signalgeber in Form einer Baby-Ampel, den man an dieser Stelle aber überhaupt nicht wahrnimmt.

Und dann kommt noch sowas hier unter erschwerten Bedingungen. Tja, Mist, Signalgeber zeigt rot, Signalgeber zeigt aber auch nur Fußgänger, für mich gilt auf dem Rad also die Fahrbahnampel. Die kann ich von hier aber gar nicht sehen.


Also erst einen Schritt zurück und durchatmen: Wo muss ich denn überhaupt hin? Ein Signalgeber für Fußgänger, hinter dem eine Sonderfläche beginnt, die nicht nach einem Radweg aussieht, die auch noch extra eingezäunt ist, das sieht mir gar nicht danach aus, als ob ich dort weiterfahren sollte:

Erst beim Schieben auf die Fahrbahn fiel mir das Zeichen 240 auf, das sich weiter hinten in der tollen Beschilderung versteckte:

Ungefähr so ging es dann am Sonntag noch einige Kilometer weiter. Immer wieder hier ein benutzungspflichtiger Radweg, der in Ortsdurchfahrten plötzlich zu einem freigegebenen Gehweg wurde, dann die Straßenseite wechselte und auf der anderen Seite als benutzungspflichtiger Radweg weiter ins nächste Dorf führte:


Natürlich kann man auch einfach in diesen Fällen auf der Fahrbahn bleiben, aber dann kommen die ganzen Künstler aus dem ersten Foto wieder und drücken empört auf die Hupe, weil ja auch die Fahrradpiktogramme auf dem freigegebenen Gehweg total super mit der von der Straßenverkehrs-Ordnung vorgesehenen Regelung harmonieren.