Beiträge von Malte

    Die These kann ich getrost an mich zurückgeben: Derjenige, der keine Ahnung von den Verkehrsregeln hat, saß gestern Abend mit Hasskappe vor dem Rechner und tippte einen ziemlich langen Beitrag mit vielen Fotos über vermeintliche „Rollerrowdys“, ohne die eigentlich notwendige Recherche anzustellen.

    Also gut, mit dem vermeintlichen Rollerverbot in der Fahrradstraße lag ich gestern Abend richtig gut daneben, ansonsten aber offenbar gar nicht soooo verkehrt. Es bleiben ja durchaus die Bedenken, dass die Roller angesichts der vielen gekopfsteinpflasterten Fahrbahnen gar nicht mal so selten auf den engen Gehwegen herumsurren werden und die Sache mit den Fußgängerzonen ist mir auch noch nicht so ganz klar.

    In § 10 eKFV wird abschließend aufgezählt, welche Verkehrsflächen mit Elektrokleinstfahrzeugen befahren werden dürfen. In Absatz 3 heißt es dort, dass mit dem Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ zusätzliche Flächen abseits von baulich angelegten Radwegen, Fahrradstraßen und Fahrbahnen freigegeben werden dürfen. Da steht aber nicht, dass „Fahrräder frei“ auch gleichzeitig für Elektrokleinstfahrzeuge gilt.

    Dann kommt § 12 eKFV und zählt noch mal ein paar Besonderheiten auf, wann ein Elektrokleinstfahrzeug unabhängig von den vorigen Regelungen dann doch plötzlich als Kraftfahrzeug oder doch plötzlich als Fahrrad gilt. In Absatz 2 steckt dort der lustige Widerspruch, dass [Zeichen 267][Zusatzzeichen 1022-10] nicht für Elektrokleinstfahrzeuge gelte, während die Anlage 2 zur Straßenverkehrs-Ordnung das Gegenteil behauptet.

    Ich sehe aber auch dort keine Veranlassung zur Annahme, dass [Zusatzzeichen 1022-10] nun grundsätzlich auch für Elektrokleinstfahrzeuge anwendbar wäre. Das Befahren einer [Zeichen 242][Zusatzzeichen 1022-10] ist mit Elektrokleinstfahrzeugen nicht gestattet und [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] schon gar nicht, weil ein solcher Roller nunmal ein Kraftfahrzeug ist und bleibt und auf Gehwegen nichts verloren hat.

    Ich gehe erst einmal davon aus, dass damit sowohl das Befahren der touristisch interessanten Kiellinie als auch der auf der Karte gelb markierten Fußgängerzone für Elektrokleinstfahrzeuge ordnungswidrig ist.

    Ich stelle mal die ganz provokante These auf: Entweder kennen weder die Polizei noch die Stadt Kiel noch Tier die Verkehrsregeln für Elektrokleinstfahrzeuge oder das regelmäßige Verstoßen gegen ebenjene wurde quasi schon mit eingepreist.

    Die These kann ich getrost an mich zurückgeben: Derjenige, der keine Ahnung von den Verkehrsregeln hat, saß gestern Abend mit Hasskappe vor dem Rechner und tippte einen ziemlich langen Beitrag mit vielen Fotos über vermeintliche „Rollerrowdys“, ohne die eigentlich notwendige Recherche anzustellen.

    Das ist mir nicht ganz wenig peinlich.

    Ich ließ mich von der Aussage in den Kieler Nachrichten, dass die Mietroller nicht auf die Veloroute 10 fahren dürften, zu einer Fehlinterpretation zu dem Bandwurmsatz aus Anlage 2 zu Zeichen 244.1 hinreißen, weil meine Interpretation ganz gut zu dem vermeintlichen Verbot passte. Einige andere Mitglieder der Kieler Fahrradbubble fielen auf die gleiche Falle ein und so hatte ich gestern Abend kurz vor Mitternacht nicht besonders große Zweifel daran, hier einer ganz großen Sache auf der Spur zu sein und mit gehässigem Tonfall die Stadt Kiel mal wieder der Lächerlichkeit preisgeben zu können, um mich an meiner Abneigung an diesen Rollern zu weiden.

    Das war unangemessen und ich möchte dafür um Entschuldigung bitten. Ich kann so etwas eigentlich besser. Offenbar ärgere ich mich nach meinen negativen Erfahrungen mit Rollern in anderen Städten so sehr darüber, dass die Teile jetzt in Kiel aufgetaucht sind, dass mir jede dümmliche Argumentation recht ist, um den Dingern gegenüber Dampf abzulassen.

    In Bonn gibt es auch einen Schutzstreifen, der einfach in den Fahrstreifen reingelegt wurde:

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    Nachdem die 54. Änderungsverordnung ja nun doch irgendwie nicht oder nur halb gilt, ist das natürlich gar kein Problem, aber grundsätzlich wäre wohl die Nutzung des Fahrstreifens für Kraftfahrzeuge tabu.

    Ergänzung um 8:49 Uhr am 13. Juli: Vorsicht, der folgende Beitrag enthält primär eine falsche Interpretation der Verkehrsregeln und speist sich eher aus undifferenzierter Abneigung gegenüber Rollern.

    Ich will meinen Missmut noch mal etwas differenzierter darlegen und ein paar Punkte aus dem Artikel aufgreifen:

    Erstens geht die Stadt Kiel davon aus, dass die Roller eher von Touristen als von Einwohnern genutzt werden. Das ist für mich insofern interessant, da ortsunkundige Touristen natürlich ein anderes Nutzungsprofil aufweisen als vielleicht Einwohner, die damit zur Arbeit oder zum nächsten Bahnhof fahren wollen. Das spreche ich gleich noch mal an.

    Zweitens gibt es für die Stadt Kiel wohl eine Möglichkeit, falsch abgestellte oder umgefallene Roller zu melden. Das ist ja toll: Ich melde dann also einen auf dem Radweg liegenden Roller an die Stadt Kiel, die die Meldung dann frühestens am nächsten Arbeitstag an Tier weiterleitet, so dass dann hoffentlich zeitnah jemand aufrückt, um den Roller an einen sicheren Platz zu stellen? Dann kann ich die Dinger ja lieber selbst wieder aufrichten. Ich verstehe nicht so richtig, was diese Funktion der Stadt Kiel oder mir als Einwohner nutzen soll.

    Im Artikel kommt dann noch die Polizei zu Wort, die natürlich darauf hinweist, dass man die Einhaltung der Verkehrsregeln verstärkt kontrollieren werde.

    Ich stelle mal die ganz provokante These auf: Entweder kennen weder die Polizei noch die Stadt Kiel noch Tier die Verkehrsregeln für Elektrokleinstfahrzeuge oder das regelmäßige Verstoßen gegen ebenjene wurde quasi schon mit eingepreist.

    Es ist ja stellenweise schon auf dem Fahrrad schwierig genug, sich ohne Ordnungswidrigkeiten durch die Stadt zu bewegen, wenn an einigen Stellen nicht ganz klar ist, ob der Radweg, der eben noch für beide Fahrtrichtungen war, auch nach der nächsten Kreuzung in der Gegenrichtung befahren werden darf oder ob ein [Zeichen 267] ganz wirklich auch für Radfahrer gilt oder nur ein „Kfz-Verkehrsschild“ sein soll. Aber ich behaupte: Ein wesentlicher Teil der Rollerfahrer wird sich quasi zwangsläufig ordnungswidrig verhalten.

    Die Tier-App zeigt für Kiel eine umfangreiche Karte, die mutmaßlich urheberrechtlich geschützt ist und auf deren Einbindung ich an dieser Stelle daher verzichte, auf der das Kieler Westufer und ein bisschen vom Ostufer als nutzbarer Bereich eingezeichnet ist. Außerhalb dieses Bereiches möge man bitte nicht parken, sagt die App, es könnten sonst Gebühren anfallen. Innerhalb des Bereiches sind noch rote und gelbe Flächen abgebildet, in den roten Flächen kann eine Fahrt nicht beendet werden, in den gelben Flächen wird die Geschwindigkeit auf drei Kilometer pro Stunde gedrosselt.

    Die Karte sagt aber leider aus, auf welchen Flächen ein Roller überhaupt nicht fahren darf. Denn an diesen Bereichen mangelt es Kiel nun wahrlich nicht.

    Verboten ist zum Beispiel die Veloroute 10, bei der sich die Polizei ja tatsächlich um eine Einhaltung der vermeintlichen Verkehrsregeln bemüht zeigt. Die Veloroute 10 ist (größtenteils) als Fahrradstraße ausgewiesen ohne Freigabe für andere Fahrzeugarten und die Straßenverkehrs-Ordnung sagt in Anlage 2 zu Zeichen 244.1 unter Nummer 1:

    Zitat

    Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr sowie Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der eKFV darf Fahrradstraßen nicht benutzen, es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen erlaubt. Die freigegebenen Verkehrsarten können auch gemeinsam auf einem Zusatzzeichen abgebildet sein. Das Überqueren einer Fahrradstraße durch anderen Fahrzeugverkehr an einer Kreuzung zum Erreichen der weiterführenden Straße ist gestattet.

    Das ficht die Nutzer elektrischer Roller natürlich nur bedingt an, denn als normaler Verkehrsteilnehmer ist es wohl auch eher schwierig zu verstehen, warum man mit einem elektrischen Roller nicht auf einer Fahrradstraße fahren sollte, in der nicht-elektrische Roller, Skateboards und Inline-Skates kein Problem sind. Tja.

    Das Problem ist allerdings: Ein ganz schön großer Teil der Kieler Innenstadt mit seinen Altbaubeständen ist für die Nutzung mit Elektrokleinstfahrzeugen überhaupt nicht vorgesehen. Wir haben hier zum Beispiel eine respektable Anzahl an Straßen mit relativ grobem Kopfsteinpflaster, in denen schon heute renitente Gehwegradler ein erhebliches Problem darstellen. Künftig werden sich dann wohl noch Touristen mit elektrischen Rollern dazugesellen, denn mit den kleinen Rädern eines Rollers sehe ich überhaupt keine Möglichkeit, in irgendeiner Art und Weise ohne Sturz auf Kopfsteinpflaster zu fahren.

    Ich behaupte mal: Die Roller werden in diesen Straßen dann ordnungswidrig auf dem Gehweg fahren.

    Nächstes Problem: Ein gar nicht so ganz unwesentlicher Teil der übrigen Straßen ohne Kopfsteinpflaster ist abseits der Hauptverkehrsstraßen als Fahrradstraße ausgewiesen. Und wie wir oben schon erfahren haben, ist die Nutzung mit Elektrokleinstfahrzeugen dort nicht gestattet. Das ist natürlich den Nutzern weder bekannt noch handelt es sich um eine für den Nutzer intuitiv verständliche Regelung, denn wenn Kraftfahrzeuge oder Motorräder hier fahren dürfen, warum denn keine Elektrokleinstfahrzeuge?

    Ich verstehe allerdings den oben zitierten Satz aus der Straßenverkehrs-Ordnung Anlage 2 Nummer 1 sowie § 10 eKFV relativ eindeutig so, dass hier überall das Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ ergänzt werden muss. Und wenn wir uns an die so genannte Schilderwaldnovelle aus dem Jahr 2010 erinnern, dann wissen wir ja, dass das Bundesverkehrsministerium lieber eine ganze Änderungsverordnung außer Kraft setzt als Geld für die Neubeschilderung auszugeben. Möchte jemand eine Wette abschließen, ob hier wirklich in absehbarer Zeit an zighunderten Zeichen 244.1 die notwendigen Zusatzschilder ergänzt werden?

    Damit ist die Verwendung der Roller im Kieler Stadtgebiet schon mal ganz erheblich eingeschränkt: Einen nicht unerheblichen Teil der Straßen kann, einen anderen Teil darf man nicht befahren. Bleiben also die Hauptverkehrsstraßen und einige Nebenstraßen, die keine Fahrradstraßen sind.

    Das mit den Zusatzzeichen ist allerdings auch eine böse Falle. Die Kombination [Zeichen 242][Zusatzzeichen 1022-10] und [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] bewirken nach meiner Interpretation nur eine Freigabe für den Radverkehr, nicht aber für Elektrokleinstfahrzeuge. Die Kombination [Zeichen 267][Zusatzzeichen 1022-10] hingegen erlaubt laut StVO-Anlage 2 zu Zeichen 267 auch die Einfahrt mit Elektrokleinstfahrzeugen — § 12 eKFV hingegen sagt, das Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ wäre notwendig. Das ist ja mal wieder eine handwerkliche Meisterleistung vom Bundesverkehrsministerium.

    Das nächste Problem für Rollerfahrer ist nämlich, dass touristisch interessante Ziele in der Regel in Fußgängerzonen liegen — und dementsprechend tabu sind. Nach meinem Dafürhalten darf zum Beispiel in der Fußgängerzone vom Kieler Holstentörn bis zum Kieler Schloss nicht mit Elektrokleinstfahrzeugen gefahren werden, weil es der Beschilderung am notwendigen Zusatzzeichen mangelt. Umso rätselhafter, dass genau diese Fußgängerzone in der App gelb markiert ist, also mit drei Kilometern pro Stunde befahren werden kann, obwohl das Fahren ja eigentlich eine Ordnungswidrigkeit darstellt.

    Weiter zur Kiellinie. Diese langgezogene Fläche ist wohl auch eines der touristischen Ziele in Kiel — und dummerweise liegt der interessante Teil mit Restaurants und Imbisswagen in einem Bereich, der nicht genau wusste, ob er nun [Zeichen 242][Zusatzzeichen 1022-10] oder [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] werden will, aber auf jeden Fall nicht mit Elektrokleinstfahrzeugen befahren werden darf.

    Nur: Die Leute werden halt trotzdem mit dem Roller durchfahren.

    Und das ist auch das große Problem, das ich mit diesen Fahrzeugen habe. Schön, dass die Kiellinie für Radfahrer freigegeben ist, die sich dann mit Schrittgeschwindigkeit fortbewegen dürfen. Wir können uns hier wohl alle denken, dass das eher mäßig klappt und es sehr unangenehm für Fußgänger ist, wenn mal rechts, mal links Fahrräder vorbeiflitzen, wenn geklingelt oder gepöbelt wird, weil Fußgänger auf „ihrer Fläche“ nicht schnell genug Platz gemacht haben. Dort auch noch Roller rein zu schicken, deren Nutzer im Regelfall nicht besonders vertraut mit der Handhabung dieser Fahrzeuge sind, halte ich für falsch. Ich habe in der Hamburger Mönckebergstraße in den letzten zwölf Monaten erleben dürfen, wie rücksichtslos ein nicht unerheblicher Teil der Fahrer plötzlich auf dem Gehwegen durch die Menschenmassen geknattert ist, da denke ich mir wirklich: Das brauche ich dann Bitteschön nicht noch nach Feierabend hier zu Hause.

    Wie auch immer: Im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung und er Elektronkleinstfahrzeuge-Verordnung sind diese Fahrzeuge in Kiel momentan nur mäßig brauchbar. Dass tatsächlich an vielen Fahrradstraßen und Fußgängerzonen das notwendige Zusatzschild nachgerüstet wird, mag ich nicht so ganz glauben. Und insofern bin ich gespannt, wie die Kontrollen der Polizei aussehen werden — ob man nur das Fahren auf Gehwegen und in der falschen Fahrtrichtung ahndet oder tatsächlich auch die Veloroute 10 und alle anderen Fahrradstraßen und Fußgängerzonen frei von diesen Rollern halten wird.

    Denn auch wenn es sich momentan nur um einen einzigen Leihanbieter mit 200 Fahrzeugen handelt, habe ich nicht besonders viel Lust darauf, dass ich als Fußgänger den engen, zugeparkten Gehweg nicht nur mit reniteten Gehwegradlern teilen muss, sondern künftig auch noch von Rollerfahrern beiseite geklingelt werde.

    Momentan macht ja die Nachricht die Runde, dass bald über 200 stillgelegte Bahnstrecken wieder reaktiviert werden sollen:

    Nur: Das ist keine Ankündigung zur großen Verkehrswende nur die regelmäßige Veröffentlichung von vdv und der Allianz pro Schiene. In deren Liste tauchen ab Seite 28 eine ganze Menge Bahnanbindungen auf, darunter auch einige, die ich schon besichtigt habe, etwa die erwähnte Verbindung von Celle bis Soltau oder Lüneburg über Bispingen bis Soltau oder Ascheberg bis Neumünster oder sogar ein Teil der vor kurzem gerade erst abgebauten Strecke von Wittingen nach Oebisfelde. Sogar von Lüneburg über Danneberg und Dömitz sollen wieder Züge bis Wittenberge fahren.

    Ich halte das für größtenteils unrealistisch. Schon die Reaktivierung von Neumünster–Ascheberg höre ich mir seit Jahren an, aber da gibt’s eben Anwohner, die dort neben der Strecke wohnen und keinen großen Wert auf Nahverkehrszüge im Vorgarten legen. Bei der Strecke von Kiel nach Schöneberg wird immer diskutiert, ob nicht die Gefahr bestünde, dass angesichts der Bahn womöglich das Busangebot nach Kiel ausgedünnt würde, was wohl mit einer der Gründe ist, warum die ganze Sache nicht in Gang kommt. Besagte Studie befasst sich auf Seite 10 damit und ich behaupte mal ganz frech, dass das Argument mit dem Bus vorrangig von Anwohnern vorgebracht wird, die ohnehin nicht mit dem Bus fahren.

    Tja: Die E-Scooter-Welle erreicht Kiel

    Tier soll wohl noch einer der besseren Anbieter sein, aber ich mag diesem Geschäftsmodell nichts abgewinnen. Ich freue mich dann schon drauf, dass bald nicht nur Radfahrer bei uns über den Gehweg sausen, sondern bald auch noch die lustigen Roller.

    Immerhin darf man in Ermangelung der notwendigen Zusatzzeichen bislang keine der Kieler Fahrradstraßen nutzen — oder zählt ein Elektrokleinstfahrzeug als Kraftfahrzeug, die ja quasi überall zugelassen sind?

    In Richtung Bahnhof gab es hier früher auch noch ein Schild, das Auskunft über den Bussonderfahrstreifen gab. Das ist nun fort, das wäre auch zwischen dem Radfahrstreifen mit Zeichen 237 und dem Hochbordradweg mit Zeichen 237 eine lustige Sache geworden.

    Kurz darauf gibt es hier einen Bussonderfahrstreifen, der für Taxis freigegeben ist. Radfahrer sollen sich weiterhin rechts vorbeischlängeln, um sich dann in der Weiche links aufzustellen, damit der Linienverkehr die Haltestelle anfahren kann. Erfahrungsgemäß klappt das nicht so richtig, weder bei roter noch bei grüner Ampel. Bei grünem Licht wird ohnehin eher durchgezogen, denn es drängt der Fahrplan im Rücken, insofern hält man sich da mit dem Rad wohl lieber fern. Immerhin ist der Bussonderfahrstreifen im Bereich der Bushaltestelle für den Radverkehr freigegeben:

    Hier geht es dann nach wie vor auf den kleinen, unscheinbaren, aber benutzungspflichtigen Hochbordradweg rauf, während der Kraftfahrer den Bussonderfahrstreifen queren, um auf den Abbiegestreifen zu wechseln.

    Das blöde wird auch künftig sein: Wenn da schon ein Linienbus auf dem Bussonderfahrstreifen wartet, dann werden rechtsabbiegende Kraftfahrer schon vorher über den Bussonderfahrstreifen fahren, was in der Vergangenheit regelmäßig mit einer Gefährdung des Radverkehrs einherging.

    Ein paar Tage später wurden dann auch die Radfahrstreifen ihrer bestimmungsgemäßen Aufgabe übergeben: Dort wird jetzt regelmäßig „nur ganz kurz“ oder auch mal ein bisschen länger geparkt und gehalten, denn das Parkhaus neben an kostet ja Geld. Das ist nach meiner Kenntnis jetzt quasi jeden Tag so.

    Manchmal gelangen mir allerdings auch Fotos mit Seltenheitswert. Man beachte aber den grauen Mercedes auf der anderen Straßenseite, der dort schief einparkt. Wenngleich der Parkstreifen vor Falschparkern auf dem Radfahrstreifen schützen mag, so hindert er natürlich nicht daran, den Wagen diagonal in einer engen Parklücke zu platzieren und damit Radfahrern auf die Nerven zu gehen.

    Und, tatsächlich ein bisschen knifflig, man muss ja auch irgendwie vom Auto über den Radfahrstreifen auf den Gehweg gelangen. Da stehen aber noch Absperrgitter herum. Das behindert aber zu Fuß gehende Kraftfahrer, die dann das Gitter beiseite stellen oder legen, und auch Kraftfahrer, die zum Zwecke des Be- und Entladens gerne vor der eigenen Haustür parken wollen. Irgendjemand sorgt jedenfalls regelmäßig dafür, dass die Absperrungen auf dem Radfahrstreifen landen.

    Und dann kommt man halt irgendwann aus dem Urlaub zurück und stellt fest: Wow, alles ist neu.

    Der Radverkehr wird nun zwischen dem Parkstreifen und dem Gehweg geführt. Immerhin stehen die parkenden Kraftfahrzeuge nun all jenen „Nur mal ganz kurz zur Post“-Falschparkern im Weg, so dass der Radfahrstreifen hoffentlich einigermaßen frei bleibt. Und es gibt sogar eine Art Pufferstreifen, um den Abstand zu plötzlich geöffneten Türen auf der Beifahrerseite zu vergrößern. Trotzdem bleibt unter Berücksichtigung des Sicherheitsabstandes ein wesentlicher Teil des Radfahrstreifens nicht nutzbar.

    Es wurde sogar drüben an der Kreuzung daran gedacht, gewisse Sichtbeziehungen zwischen den einzelnen Fahrbeziehungen zu ermöglichen. Mal gucken, wie lange es dauert, bis die ersten Kraftfahrer auf der Sperrfläche parken. Ich bin mir nämlich gar nicht sicher, ob es sich tatsächlich um eine Sperrfläche mit Zeichen 298 handelt oder ob hier einfach Zeichen 295 diagonal aufgetragen würde. Es greift zwar auch hier der aus § 1 StVO abgewandelte Grundsatz „man sieht ja, was gemeint ist“, aber vielleicht sieht es das Amtsgericht im Bußgeldverfahren ja ein bisschen anders.

    Grundsätzlich bin ich auch ein bisschen erstaunt, dass noch immer keine Änderungen an der Lichtzeichenanlage vorgenommen wurden. Das neue Kreuzungsdesign lässt aus dieser Richtung nur das Rechtsabbiegen zu, lediglich Kraftomnibusse und Radfahrer dürfen geradeaus fahren. Trotzdem beziehen sich drei der vier sichtbaren Signalgeber in diesem Sinne auf eine Fahrbeziehung, die es überhaupt nicht mehr gibt, die es auch niiiiiiiiie wieder geben wird. Da frage ich mich so langsam schon, warum die Signalgeber nicht bereits vor anderthalb Jahren entsprechend umgerüstet wurden, sondern stattdessen diesesKasperltheater mit unaufmerksamen Rechtsabbiegern veranstaltet wurde.

    Lustig ist ja auch, dass ich mit dem Rad nicht mehr geradeaus fahren darf, weil das Zeichen 240 auf dem dortigen Gehweg endlich verschwunden ist und das Zeichen 209 am rechten Bildrand sowieso klargemacht hat, dass ich auch mit dem Rad rechts abbiegen dürfe. Das ist auch einer dieser Missstände, bei denen ich als Radfahrer lerne, die Verkehrsregeln so auszulegen wie sie mir gerade in den Kram passen: Die Behörde mochte die Beschilderung nicht ändern, weil das „Kfz-Schild“ nur für Kraftfahrer gelte, aber nicht für Radfahrer. Naja.

    Solange die Arbeiten am ehemaligen Berliner Platz, der sich weiter vorne befindet, nicht abgeschlossen sind, wird man in der Regel mit dem Rad nach links abbiegen wollen, um dort — natürlich schiebend — die Fußgängerzone zu queren. Das ist jetzt allerdings weder möglich noch für die Zukunft irgendwie vorgesehen, außer ich praktiziere irgendwie indirektes Linksabbiegen auf eigene Faust.

    Blick zurück in die Gegenrichtung: Hier verläuft jetzt ein baulich getrennter Hochbordradweg neben einem Seitenstreifen neben einem Radfahrstreifen. Das wird bestimmt super.

    Wenn ich nun aus der erwähnten Fußgängerzone komme, die ich sonntags sowie zwischen 19 und 10 Uhr mit dem Rad befahren darf, dann sehe ich das hier:

    Fahre ich jetzt einfach so aus der Fußgängerzone unter Berücksichtigung von § 10 StVO nach rechts auf den Radfahrstreifen, beziehungsweise womöglich geradeaus in die Hafenstraße weiter? Oder geht die Behörde womöglich davon aus, dass hier die Fußgängerampel für Radfahrer einschlägig wäre? Oder geht die Behörde überhaupt nicht mehr davon aus, dass aus einer freigegebenen Fußgängerzone Radfahrer kommen könnten? Immerhin: Wenn der Kleine Kiel-Kanal tatsächlich irgendwann einmal fertig sein sollte, erübrigt sich das Queren der Fußgängerzone mit dem Rad, weil man dann am Kleinen Kiel-Kanal entlangradeln kann und dann vom Berliner Platz direkt hier weiterfahren kann.

    Allein in Kiel müssen 40.000 Bußgeldverfahren neu bewertet werden, schreiben die Kieler Nachrichten. Dabei geht es nach meiner Kenntnis nicht nur um die bereits erwähnten Fahrverbote, die nur 650 Fälle ausmachen, sondern auch um die Höhe des Bußgeldes beim Falschparken.

    Ich wundere mich ja, ob die Stadt Kiel wirklich so kulant sein wird, den Falschparkern, die das „neue“ Bußgeld bereits bezahlt haben, eine Gutschrift anzubieten.

    Und irgendwie wundere ich mich, dass unser Bundesverkehrsministerium zum nunmehr zweiten Mal nicht in der Lage ist, eine Änderungsverordnung rechtssicher zu formulieren.

    Kurz vor meinem Urlaub Anfang Juni noch ein verstohlener Blick auf den neuen Fahrbahnbelag:

    Schön, dass man denn wenigstens jetzt mal die Zeit gefunden hat, die nunmehr unbenutzten Signalgeber abzudecken. Auch wenn jetzt eh keiner da ist, den das interessieren könnte.

    An obiger Stelle wundert man sich nur, was das jetzt wohl wieder für ein Manöver mit den sauer verdienten Steuergeldern war, die andere Seite des Radweges sieht dagegen umso lustiger aus.

    Es war im Endeffekt nur halb so wild, aber eigentlich doppelt so blöd: Es bahnte sich eine umfangreiche Fahrbahnsanierung an. Ich habe aber den Eindruck, man hätte die ganze Sache besser koordinieren können oder wenigstens die neu geschaffene Gefahrenstelle absichern können.

    Naja. Ist halt „nur“ Radverkehr, also kein „echter Verkehr“. So fröhlich ging es dann auch weiter.

    Der Vorteil am „nicht echten Verkehr“ ist aber: Man kommt in der Regel trotzdem irgendwie durch. Ist halt nur die Frage, ob das geil ist.

    Geradeaus geht’s nicht weiter. Eine ordentliche Absperrung (naja: von den auf jeweils ein Absperrelement konzentrierten roten Lampen mal abgesehen) mit zwei Zeichen 250 lässt nicht besonders viel Interpretationsspielraum, nur der „nicht echte Verkehr“ darf sich wundern, ob das Fahrverbot auch für Fahrräder gilt oder ob man sich auf dem benutzungspflichtigen Radweg an der Seite vorbeimogeln darf.

    Der heißgeliebte, weil kostengünstige Lösungsansatz „der Radverkehr wird sich seinen Weg suchen“ sorgt dann in diesen Momenten für immerzu den gleichen Ärger: Hier ging’s früher auf einem Radfahrstreifen auf Fahrbahnniveau weiter, jetzt ganz offenkundig nicht mehr. Was wird wohl passieren?

    Natürlich fahren die Leute einfach mit dem Rad durch und klingeln fröhlich Fußgänger beiseite. Am Ende beschwert man sich dann ganz zurecht über rücksichtslose Radfahrer, aber mittlerweile denke ich mir: Wenn man das nicht haben möchte, könnte man als Straßenverkehrsbehörde wenigstens den Versuch wagen, hier den Radverkehr ebenfalls zu verbieten. Das rücksichtslose Fahrverhalten ist ja nun kein besonders Merkmal des Radverkehrs (das kriegen Kraftfahrer bei ähnlicher Beschilderung ja auch ganz gut hin), sondern meines Erachtens eher das Ergebnis dieser Sorglosigkeit, die dem Prinzip „der Radverkehr wird sich seinen Weg suchen“ innewohnt. Wenn sich der Radverkehr seinen Weg suchen soll, dann sucht er sich seinen Weg eben notfalls auf dem Gehweg oder auf der falschen Straßenseite.

    Das gilt natürlich auch für die andere Straßenseite, wo ja der charmante Umstand hinterlassen wurde, dass es hier tatsächlich noch einen baulich vorhandenen Radweg gibt, auf den sich das Zeichen 237 beziehen könnte:

    Hier ist dann aber Schluss mit Radeln. Schön, dass man wenigstens jetzt noch mal ein paar Absperrzäune auftreiben konnte. Warum denn nicht gleich so?

    So leer habe ich die Fahrbahn noch nie gesehen. Normalerweise stehen hier überall Kraftfahrzeuge herum, ein wesentlicher Teil tatsächlich falsch parkend:

    In München werden wohl jetzt Verwarnungen aufgrund von Verstößen gegen den Datenschutz gegen Nutzer von weg-li verteilt:

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    Soweit ich das dort rekonstruieren kann, geht es um das Fotografieren von Kfz-Kennzeichen, nicht aber um die Datenverarbeitung bei Google Vision.

    Die Polizei Schleswig-Holstein ist der Meinung, dass bei Parkverstößen weiterhin die neuen Bußgelder angewendet werden, bei engen Überholmanövern hingegen nicht:

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    Ich habe leider heute morgen aus Zeitgründen versäumt nachzusehen, ob der Schutzstreifen nun wieder benotparkt wurde, aber ich gucke mal heute Abend vorbei. Ich nehme nicht an, dass das Abschleppen lange Wirkung zeigen wird.

    Ich habe mich wohl geirrt. Das Bußgeld hin und wieder, das stecken die Falschparker einfach weg und stellen sich am nächsten Tag wieder auf, gerade weil die Wahrscheinlichkeit eines Knöllchens bei der momentanen Kontrollfrequenz auch eher ein 365tel beträgt. Wie ich schon ein paar Mal sagte: Wenn ich jeden Monat zehn Euro für die Knöllchenkasse spare, kann ich am Jahresende mit der ganzen Familie gut essen gehen.

    Aber zwei, drei Mal abschleppen, Donnerwetter, das zeigt Wirkung. Nach dem ersten Abschleppvorgang parkten relativ schnell die üblichen Verdächtigen an dieser Stelle, aber mittlerweile ist hier Schluss. Hier sehe ich schon seit Wochen niemanden mehr, nicht mal am Sonntag- und Mittwochabend, an denen aufgrund des Wochenmarktes auf dem Blücherplatz am nächsten Morgen der so genannte Parkdruck noch größer ist. Mal gucken, was passiert, wenn im benachbarten Stadion mal wieder Fußballspiele mit Publikum stattfinden.

    Schade, dass man sich bei renitenten Gehwegparkern nicht zu solchen Maßnahmen durchringen kann.

    Wir haben jetzt wieder die Verkehrsregeln, die bis April galten.

    Sie gefallen mir auch schlechter als die neuen. Aber "nicht brauchbar" ist ein bisschen viel, oder?

    Naja, wenn man denn sicher sein kann, dass die „alten“ Regeln nun wieder gelten. Das ist jetzt ja bislang nur eine einzelne der möglichen Interpretationen. Im Zuge der Schilderwaldnovelle war ja das Bundesjustizministerium anderer Meinung als das Bundesverkehrsministerium und ich habe ein bisschen Sorge, dass uns wieder so eine lustige Episode bevorsteht.

    Schau Dir doch mal an, was für ein hanebüchener Blödsinn im Politikbetrieb teilweise verabschiedet wird. Da arbeiten Menschen und die machen einfach Fehler. Da braucht man keine Bösartigkeit, um Fehler zu erklären.

    Ich halte mittlerweile doch die Erklärung für plausibel, dass es sich um ein Versehen handelt — wenigstens zur Hälfte.

    Die Änderungsverordnung war fertig, dann drückte der Bundesrat noch die Fahrverbote rein, die Zitierung für die Fahrverbote wurde vergessen. Das halte ich für plausibel. Dennoch unterstelle ich, dass das beim Bundesverkehrsministerium so ganz ungelegen gar nicht kam und man sich womöglich nicht so superviel Mühe gegeben hat, um die Sache ordentlich einzupflegen.

    Dennoch neige ich ja so langsam zur Anwendung des Begriffes „Bananenrepublik“, wenn wir nun schon zum zweiten Mal binnen zehn Jahren aus einem CSU-geführten Haus aufgrund der Verletzung des Zitiergebotes keine brauchbaren Verkehrsregeln haben. Automobilnation Deutschland, jaja.

    Edit: Stefan Gelbhaar hat einen längeren Thread zu diesem Thema verfasst:

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