Und dann kommt man halt irgendwann aus dem Urlaub zurück und stellt fest: Wow, alles ist neu.
Der Radverkehr wird nun zwischen dem Parkstreifen und dem Gehweg geführt. Immerhin stehen die parkenden Kraftfahrzeuge nun all jenen „Nur mal ganz kurz zur Post“-Falschparkern im Weg, so dass der Radfahrstreifen hoffentlich einigermaßen frei bleibt. Und es gibt sogar eine Art Pufferstreifen, um den Abstand zu plötzlich geöffneten Türen auf der Beifahrerseite zu vergrößern. Trotzdem bleibt unter Berücksichtigung des Sicherheitsabstandes ein wesentlicher Teil des Radfahrstreifens nicht nutzbar.


Es wurde sogar drüben an der Kreuzung daran gedacht, gewisse Sichtbeziehungen zwischen den einzelnen Fahrbeziehungen zu ermöglichen. Mal gucken, wie lange es dauert, bis die ersten Kraftfahrer auf der Sperrfläche parken. Ich bin mir nämlich gar nicht sicher, ob es sich tatsächlich um eine Sperrfläche mit Zeichen 298 handelt oder ob hier einfach Zeichen 295 diagonal aufgetragen würde. Es greift zwar auch hier der aus § 1 StVO abgewandelte Grundsatz „man sieht ja, was gemeint ist“, aber vielleicht sieht es das Amtsgericht im Bußgeldverfahren ja ein bisschen anders.
Grundsätzlich bin ich auch ein bisschen erstaunt, dass noch immer keine Änderungen an der Lichtzeichenanlage vorgenommen wurden. Das neue Kreuzungsdesign lässt aus dieser Richtung nur das Rechtsabbiegen zu, lediglich Kraftomnibusse und Radfahrer dürfen geradeaus fahren. Trotzdem beziehen sich drei der vier sichtbaren Signalgeber in diesem Sinne auf eine Fahrbeziehung, die es überhaupt nicht mehr gibt, die es auch niiiiiiiiie wieder geben wird. Da frage ich mich so langsam schon, warum die Signalgeber nicht bereits vor anderthalb Jahren entsprechend umgerüstet wurden, sondern stattdessen diesesKasperltheater mit unaufmerksamen Rechtsabbiegern veranstaltet wurde.


Lustig ist ja auch, dass ich mit dem Rad nicht mehr geradeaus fahren darf, weil das Zeichen 240 auf dem dortigen Gehweg endlich verschwunden ist und das Zeichen 209 am rechten Bildrand sowieso klargemacht hat, dass ich auch mit dem Rad rechts abbiegen dürfe. Das ist auch einer dieser Missstände, bei denen ich als Radfahrer lerne, die Verkehrsregeln so auszulegen wie sie mir gerade in den Kram passen: Die Behörde mochte die Beschilderung nicht ändern, weil das „Kfz-Schild“ nur für Kraftfahrer gelte, aber nicht für Radfahrer. Naja.
Solange die Arbeiten am ehemaligen Berliner Platz, der sich weiter vorne befindet, nicht abgeschlossen sind, wird man in der Regel mit dem Rad nach links abbiegen wollen, um dort — natürlich schiebend — die Fußgängerzone zu queren. Das ist jetzt allerdings weder möglich noch für die Zukunft irgendwie vorgesehen, außer ich praktiziere irgendwie indirektes Linksabbiegen auf eigene Faust.

Blick zurück in die Gegenrichtung: Hier verläuft jetzt ein baulich getrennter Hochbordradweg neben einem Seitenstreifen neben einem Radfahrstreifen. Das wird bestimmt super.

Wenn ich nun aus der erwähnten Fußgängerzone komme, die ich sonntags sowie zwischen 19 und 10 Uhr mit dem Rad befahren darf, dann sehe ich das hier:

Fahre ich jetzt einfach so aus der Fußgängerzone unter Berücksichtigung von § 10 StVO nach rechts auf den Radfahrstreifen, beziehungsweise womöglich geradeaus in die Hafenstraße weiter? Oder geht die Behörde womöglich davon aus, dass hier die Fußgängerampel für Radfahrer einschlägig wäre? Oder geht die Behörde überhaupt nicht mehr davon aus, dass aus einer freigegebenen Fußgängerzone Radfahrer kommen könnten? Immerhin: Wenn der Kleine Kiel-Kanal tatsächlich irgendwann einmal fertig sein sollte, erübrigt sich das Queren der Fußgängerzone mit dem Rad, weil man dann am Kleinen Kiel-Kanal entlangradeln kann und dann vom Berliner Platz direkt hier weiterfahren kann.