Beiträge von Malte

    Ein paar Tage später wurden dann auch die Radfahrstreifen ihrer bestimmungsgemäßen Aufgabe übergeben: Dort wird jetzt regelmäßig „nur ganz kurz“ oder auch mal ein bisschen länger geparkt und gehalten, denn das Parkhaus neben an kostet ja Geld. Das ist nach meiner Kenntnis jetzt quasi jeden Tag so.

    Manchmal gelangen mir allerdings auch Fotos mit Seltenheitswert. Man beachte aber den grauen Mercedes auf der anderen Straßenseite, der dort schief einparkt. Wenngleich der Parkstreifen vor Falschparkern auf dem Radfahrstreifen schützen mag, so hindert er natürlich nicht daran, den Wagen diagonal in einer engen Parklücke zu platzieren und damit Radfahrern auf die Nerven zu gehen.

    Und, tatsächlich ein bisschen knifflig, man muss ja auch irgendwie vom Auto über den Radfahrstreifen auf den Gehweg gelangen. Da stehen aber noch Absperrgitter herum. Das behindert aber zu Fuß gehende Kraftfahrer, die dann das Gitter beiseite stellen oder legen, und auch Kraftfahrer, die zum Zwecke des Be- und Entladens gerne vor der eigenen Haustür parken wollen. Irgendjemand sorgt jedenfalls regelmäßig dafür, dass die Absperrungen auf dem Radfahrstreifen landen.

    Und dann kommt man halt irgendwann aus dem Urlaub zurück und stellt fest: Wow, alles ist neu.

    Der Radverkehr wird nun zwischen dem Parkstreifen und dem Gehweg geführt. Immerhin stehen die parkenden Kraftfahrzeuge nun all jenen „Nur mal ganz kurz zur Post“-Falschparkern im Weg, so dass der Radfahrstreifen hoffentlich einigermaßen frei bleibt. Und es gibt sogar eine Art Pufferstreifen, um den Abstand zu plötzlich geöffneten Türen auf der Beifahrerseite zu vergrößern. Trotzdem bleibt unter Berücksichtigung des Sicherheitsabstandes ein wesentlicher Teil des Radfahrstreifens nicht nutzbar.

    Es wurde sogar drüben an der Kreuzung daran gedacht, gewisse Sichtbeziehungen zwischen den einzelnen Fahrbeziehungen zu ermöglichen. Mal gucken, wie lange es dauert, bis die ersten Kraftfahrer auf der Sperrfläche parken. Ich bin mir nämlich gar nicht sicher, ob es sich tatsächlich um eine Sperrfläche mit Zeichen 298 handelt oder ob hier einfach Zeichen 295 diagonal aufgetragen würde. Es greift zwar auch hier der aus § 1 StVO abgewandelte Grundsatz „man sieht ja, was gemeint ist“, aber vielleicht sieht es das Amtsgericht im Bußgeldverfahren ja ein bisschen anders.

    Grundsätzlich bin ich auch ein bisschen erstaunt, dass noch immer keine Änderungen an der Lichtzeichenanlage vorgenommen wurden. Das neue Kreuzungsdesign lässt aus dieser Richtung nur das Rechtsabbiegen zu, lediglich Kraftomnibusse und Radfahrer dürfen geradeaus fahren. Trotzdem beziehen sich drei der vier sichtbaren Signalgeber in diesem Sinne auf eine Fahrbeziehung, die es überhaupt nicht mehr gibt, die es auch niiiiiiiiie wieder geben wird. Da frage ich mich so langsam schon, warum die Signalgeber nicht bereits vor anderthalb Jahren entsprechend umgerüstet wurden, sondern stattdessen diesesKasperltheater mit unaufmerksamen Rechtsabbiegern veranstaltet wurde.

    Lustig ist ja auch, dass ich mit dem Rad nicht mehr geradeaus fahren darf, weil das Zeichen 240 auf dem dortigen Gehweg endlich verschwunden ist und das Zeichen 209 am rechten Bildrand sowieso klargemacht hat, dass ich auch mit dem Rad rechts abbiegen dürfe. Das ist auch einer dieser Missstände, bei denen ich als Radfahrer lerne, die Verkehrsregeln so auszulegen wie sie mir gerade in den Kram passen: Die Behörde mochte die Beschilderung nicht ändern, weil das „Kfz-Schild“ nur für Kraftfahrer gelte, aber nicht für Radfahrer. Naja.

    Solange die Arbeiten am ehemaligen Berliner Platz, der sich weiter vorne befindet, nicht abgeschlossen sind, wird man in der Regel mit dem Rad nach links abbiegen wollen, um dort — natürlich schiebend — die Fußgängerzone zu queren. Das ist jetzt allerdings weder möglich noch für die Zukunft irgendwie vorgesehen, außer ich praktiziere irgendwie indirektes Linksabbiegen auf eigene Faust.

    Blick zurück in die Gegenrichtung: Hier verläuft jetzt ein baulich getrennter Hochbordradweg neben einem Seitenstreifen neben einem Radfahrstreifen. Das wird bestimmt super.

    Wenn ich nun aus der erwähnten Fußgängerzone komme, die ich sonntags sowie zwischen 19 und 10 Uhr mit dem Rad befahren darf, dann sehe ich das hier:

    Fahre ich jetzt einfach so aus der Fußgängerzone unter Berücksichtigung von § 10 StVO nach rechts auf den Radfahrstreifen, beziehungsweise womöglich geradeaus in die Hafenstraße weiter? Oder geht die Behörde womöglich davon aus, dass hier die Fußgängerampel für Radfahrer einschlägig wäre? Oder geht die Behörde überhaupt nicht mehr davon aus, dass aus einer freigegebenen Fußgängerzone Radfahrer kommen könnten? Immerhin: Wenn der Kleine Kiel-Kanal tatsächlich irgendwann einmal fertig sein sollte, erübrigt sich das Queren der Fußgängerzone mit dem Rad, weil man dann am Kleinen Kiel-Kanal entlangradeln kann und dann vom Berliner Platz direkt hier weiterfahren kann.

    Allein in Kiel müssen 40.000 Bußgeldverfahren neu bewertet werden, schreiben die Kieler Nachrichten. Dabei geht es nach meiner Kenntnis nicht nur um die bereits erwähnten Fahrverbote, die nur 650 Fälle ausmachen, sondern auch um die Höhe des Bußgeldes beim Falschparken.

    Ich wundere mich ja, ob die Stadt Kiel wirklich so kulant sein wird, den Falschparkern, die das „neue“ Bußgeld bereits bezahlt haben, eine Gutschrift anzubieten.

    Und irgendwie wundere ich mich, dass unser Bundesverkehrsministerium zum nunmehr zweiten Mal nicht in der Lage ist, eine Änderungsverordnung rechtssicher zu formulieren.

    Kurz vor meinem Urlaub Anfang Juni noch ein verstohlener Blick auf den neuen Fahrbahnbelag:

    Schön, dass man denn wenigstens jetzt mal die Zeit gefunden hat, die nunmehr unbenutzten Signalgeber abzudecken. Auch wenn jetzt eh keiner da ist, den das interessieren könnte.

    An obiger Stelle wundert man sich nur, was das jetzt wohl wieder für ein Manöver mit den sauer verdienten Steuergeldern war, die andere Seite des Radweges sieht dagegen umso lustiger aus.

    Es war im Endeffekt nur halb so wild, aber eigentlich doppelt so blöd: Es bahnte sich eine umfangreiche Fahrbahnsanierung an. Ich habe aber den Eindruck, man hätte die ganze Sache besser koordinieren können oder wenigstens die neu geschaffene Gefahrenstelle absichern können.

    Naja. Ist halt „nur“ Radverkehr, also kein „echter Verkehr“. So fröhlich ging es dann auch weiter.

    Der Vorteil am „nicht echten Verkehr“ ist aber: Man kommt in der Regel trotzdem irgendwie durch. Ist halt nur die Frage, ob das geil ist.

    Geradeaus geht’s nicht weiter. Eine ordentliche Absperrung (naja: von den auf jeweils ein Absperrelement konzentrierten roten Lampen mal abgesehen) mit zwei Zeichen 250 lässt nicht besonders viel Interpretationsspielraum, nur der „nicht echte Verkehr“ darf sich wundern, ob das Fahrverbot auch für Fahrräder gilt oder ob man sich auf dem benutzungspflichtigen Radweg an der Seite vorbeimogeln darf.

    Der heißgeliebte, weil kostengünstige Lösungsansatz „der Radverkehr wird sich seinen Weg suchen“ sorgt dann in diesen Momenten für immerzu den gleichen Ärger: Hier ging’s früher auf einem Radfahrstreifen auf Fahrbahnniveau weiter, jetzt ganz offenkundig nicht mehr. Was wird wohl passieren?

    Natürlich fahren die Leute einfach mit dem Rad durch und klingeln fröhlich Fußgänger beiseite. Am Ende beschwert man sich dann ganz zurecht über rücksichtslose Radfahrer, aber mittlerweile denke ich mir: Wenn man das nicht haben möchte, könnte man als Straßenverkehrsbehörde wenigstens den Versuch wagen, hier den Radverkehr ebenfalls zu verbieten. Das rücksichtslose Fahrverhalten ist ja nun kein besonders Merkmal des Radverkehrs (das kriegen Kraftfahrer bei ähnlicher Beschilderung ja auch ganz gut hin), sondern meines Erachtens eher das Ergebnis dieser Sorglosigkeit, die dem Prinzip „der Radverkehr wird sich seinen Weg suchen“ innewohnt. Wenn sich der Radverkehr seinen Weg suchen soll, dann sucht er sich seinen Weg eben notfalls auf dem Gehweg oder auf der falschen Straßenseite.

    Das gilt natürlich auch für die andere Straßenseite, wo ja der charmante Umstand hinterlassen wurde, dass es hier tatsächlich noch einen baulich vorhandenen Radweg gibt, auf den sich das Zeichen 237 beziehen könnte:

    Hier ist dann aber Schluss mit Radeln. Schön, dass man wenigstens jetzt noch mal ein paar Absperrzäune auftreiben konnte. Warum denn nicht gleich so?

    So leer habe ich die Fahrbahn noch nie gesehen. Normalerweise stehen hier überall Kraftfahrzeuge herum, ein wesentlicher Teil tatsächlich falsch parkend:

    In München werden wohl jetzt Verwarnungen aufgrund von Verstößen gegen den Datenschutz gegen Nutzer von weg-li verteilt:

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    Soweit ich das dort rekonstruieren kann, geht es um das Fotografieren von Kfz-Kennzeichen, nicht aber um die Datenverarbeitung bei Google Vision.

    Die Polizei Schleswig-Holstein ist der Meinung, dass bei Parkverstößen weiterhin die neuen Bußgelder angewendet werden, bei engen Überholmanövern hingegen nicht:

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    Ich habe leider heute morgen aus Zeitgründen versäumt nachzusehen, ob der Schutzstreifen nun wieder benotparkt wurde, aber ich gucke mal heute Abend vorbei. Ich nehme nicht an, dass das Abschleppen lange Wirkung zeigen wird.

    Ich habe mich wohl geirrt. Das Bußgeld hin und wieder, das stecken die Falschparker einfach weg und stellen sich am nächsten Tag wieder auf, gerade weil die Wahrscheinlichkeit eines Knöllchens bei der momentanen Kontrollfrequenz auch eher ein 365tel beträgt. Wie ich schon ein paar Mal sagte: Wenn ich jeden Monat zehn Euro für die Knöllchenkasse spare, kann ich am Jahresende mit der ganzen Familie gut essen gehen.

    Aber zwei, drei Mal abschleppen, Donnerwetter, das zeigt Wirkung. Nach dem ersten Abschleppvorgang parkten relativ schnell die üblichen Verdächtigen an dieser Stelle, aber mittlerweile ist hier Schluss. Hier sehe ich schon seit Wochen niemanden mehr, nicht mal am Sonntag- und Mittwochabend, an denen aufgrund des Wochenmarktes auf dem Blücherplatz am nächsten Morgen der so genannte Parkdruck noch größer ist. Mal gucken, was passiert, wenn im benachbarten Stadion mal wieder Fußballspiele mit Publikum stattfinden.

    Schade, dass man sich bei renitenten Gehwegparkern nicht zu solchen Maßnahmen durchringen kann.

    Wir haben jetzt wieder die Verkehrsregeln, die bis April galten.

    Sie gefallen mir auch schlechter als die neuen. Aber "nicht brauchbar" ist ein bisschen viel, oder?

    Naja, wenn man denn sicher sein kann, dass die „alten“ Regeln nun wieder gelten. Das ist jetzt ja bislang nur eine einzelne der möglichen Interpretationen. Im Zuge der Schilderwaldnovelle war ja das Bundesjustizministerium anderer Meinung als das Bundesverkehrsministerium und ich habe ein bisschen Sorge, dass uns wieder so eine lustige Episode bevorsteht.

    Schau Dir doch mal an, was für ein hanebüchener Blödsinn im Politikbetrieb teilweise verabschiedet wird. Da arbeiten Menschen und die machen einfach Fehler. Da braucht man keine Bösartigkeit, um Fehler zu erklären.

    Ich halte mittlerweile doch die Erklärung für plausibel, dass es sich um ein Versehen handelt — wenigstens zur Hälfte.

    Die Änderungsverordnung war fertig, dann drückte der Bundesrat noch die Fahrverbote rein, die Zitierung für die Fahrverbote wurde vergessen. Das halte ich für plausibel. Dennoch unterstelle ich, dass das beim Bundesverkehrsministerium so ganz ungelegen gar nicht kam und man sich womöglich nicht so superviel Mühe gegeben hat, um die Sache ordentlich einzupflegen.

    Dennoch neige ich ja so langsam zur Anwendung des Begriffes „Bananenrepublik“, wenn wir nun schon zum zweiten Mal binnen zehn Jahren aus einem CSU-geführten Haus aufgrund der Verletzung des Zitiergebotes keine brauchbaren Verkehrsregeln haben. Automobilnation Deutschland, jaja.

    Edit: Stefan Gelbhaar hat einen längeren Thread zu diesem Thema verfasst:

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    Das Hamburger Autoblatt schreibt, dass in Hamburg nun wieder der alte Bußgeldkatalog angewendet würde. Auch wenn im Artikel vorrangig die Fahrverbote aufgrund der Geschwindigkeitsübertretungen Erwähnung finden, geht es wohl um den kompletten Bußgeldkatalog — also auch um Bußgelder fürs Falschparken und alles andere.

    Drüben im Verkehrsportal ist man auch nicht so sehr schlauer.

    Bin ja aber gespannt, ob man nun einfach wieder den alten Bußgeldkatalog anwenden kann. Eine ähnliche Situation hatten wir ja im Jahr 2010, als wir irgendwie zwischen der 45. und der 46. Änderungsverordnung herumirrten, aber keine passenden Verwaltungsvorschriften vorfanden und auch damals der Bußgeldkatalog nicht so ganz passte. Mal sehen, wie es weitergeht.

    Ich finde es ja bezeichnend, wie sehr sich die Medien gerade über dieses fehlerhafte Zitat aufregen und die fehlende Rechtssicherheit für den Bürger bemängeln. Dass aber diese mitunter widersprüchlichen Meldungen, dass entweder die Fahrverbote ungültig wären oder die komplette Änderungsverordnung oder doch nur alle neuen Bußgelder oder vielleicht die ganze Straßenverkehrs-Ordnung, auch nicht gerade zur Rechtssicherheit beitragen, fällt wohl nicht auf. Es kann doch für ein so genanntes Qualitätsmedium nicht so schwer in Erfahrung zu bringen sein, was denn nun gilt oder nicht.

    In der Rendsburger Königstraße, die vom altehrwürdigen Paradeplatz abzweigt und mal eine der etwas prächtigeren Straßen im Ensemble des Rendsburger Neuwerk darstellte, gibt es diesen tollen Radwege mit der lustigen Beschilderung[Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10]:

    Pardon, das richtige Foto ist natürlich das hier:

    Nun berichtet die schleswig-holsteinische Landeszeitung darüber, dass sich Fußgänger über rücksichtslose Radfahrer erzürnen: Ärger über rücksichtslose Fahrradfahrer in der Königstraße

    Obwohl ich gar nicht in Abrede stellen möchte, dass es auf dieser relativ engen Mischfläche mit Sicherheit Konflikte zwischen Radfahrern und Fußgängern gibt, halte ich die Darstellung in der Landeszeitung für unglücklich, weil nur unzureichend auf die mangelhafte Infrastruktur eingegangen wird. Dort wird argumentiert, dass es früher einen separaten Gehweg und einen separaten Radweg gegeben habe, in Tempo-30-Zonen aber keine benutzungspflichtigen Radwege angelegt werden dürften — und darum nun ein freigegebener Wasauchimmerweg eingerichtet wurde. Während der erste Teil der Argumentation sicherlich stimmt, stimmte ich dem zweiten Teil nicht zu: Man kann ja auch einen so genannten anderen Radweg ohne Benutzungspflicht einrichten, wenn man in einer Tempo-30-Zone unbedingt eine Radverkehrsinfrastruktur anlegen möchte, was angesichts des Kopfsteinpflasters sicherlich eine nette Geste ist.

    Dass aber die Beschilderung eindeutig wäre, wie Löblich behauptet, kann ich so nicht teilen. Ich mag mittlerweile eher die Interpretation teilen, dass es sich hier weiterhin um einen einzelnen Radweg und einen einzelnen Gehweg handelt, während der Gehweg außerdem für Radfahrer in Schrittgeschwindigkeit freigegeben ist. Das ist aber offensichtlich nicht das, was angeordnet werden sollte. Und hinsichtlich der Eindeutigkeit möchte ich der Rendsburger Straßenverkehrsbehörde und der Polizei noch mal einen mitgeben: Als ich noch im benachbarten Büdelsdorf gewohnt habe, etwa 2009 oder 2010 muss das gewesen sein, fragte ich mal nach, was die Beschilderung denn bedeuten soll: Radfahrer müssten auf dem Radweg fahren, erklärte man mir, denn es wäre ja ein Fahrrad auf dem Schild abgebildet (kann aber sein, dass ich nicht wegen der Königstraße nachgefragt hatte, sondern wegen einer ähnlichen Straße? Ich weiß es nicht mehr genau).

    Da diese Beschilderungen aber mittlerweile relativ häufig anzutreffen sind, wundere ich mich: Liege ich mit meiner Interpretation so sehr daneben und verwandelt ein einzelnes Zeichen 239 plötzlich doch beide Straßenteilen in einen Gehweg?

    Die Hamburger Polizei hat eine Postkarte von einem Schüler namens Ben bekommen:

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    Und ich habe mich schon gewundert, welcher Schüler in einem Alter, in dem er keine Kommasetzung beherrscht, sich wohl Gedanken über die Polizeieinsätze in den Vereinigten Staaten macht. Offenbar bin ich nicht der einzige Leser, der stutzig geworden ist:

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    Jetzt auch beim SPIEGEL: Scheuer startet Initiative gegen härtere Strafen für Raser

    Immerhin haben sich die federführenden Automobilclubs nur bei den Fahrverboten durchsetzen können, eine generelle Reduzierung der Strafen, gerade im Bereich des Falschparkens, seht ja offenbar nicht mehr zur Debatte.

    "Nebenan" im VP aufgetaucht:

    Man hat wieder einen Fehler beim Zitiergebot gefunden wie schon bei der Schilderwaldnovelle ...

    *seufz* Praktikanten im Verkehrsmysterium?

    Ich hatte ja schon damals bei der Schilderwaldnovelle den Verdacht, dass diese Änderungsverordnungen immer hier und da einen kleinen, aber schwerwiegenden Fehler als trojanisches Pferd enthalten, um die Änderungsverordnung notfalls direkt im Bundesverkehrsministerium ohne Rücksprache mit Bundesregierung und Bundesrat wieder streichen zu können. Dass ein Bundesverkehrsminister diese Karte aber nach der Schilderwaldnovelle gleich zum zweiten Mal zieht, finde ich sportlich.

    Am Sonnabend war ich mit dem Rad noch mal in der Gärtnerstraße, aber da schlug natürlich gleich der Vorführeffekt zu und das Rad hielt schön die Klappe. Am Sonntag und Montag fuhr ich die alten Strecken der Schleswiger Kreisbahn ab und ich war zwischendurch dermaßen angepisst, dass ich das Rad am liebsten in den Graben geschmissen hätte: Es klingelte nicht nur unablässig in einer Lautstärke, als ob eine Marschkapelle hinter mir her wäre, sondern begann auch noch merklich beim Treten zu ruckeln, als ob die Schaltung tatsächlich so langsam den Geist aufgäbe.

    Weil ich die Befürchtung habe, mit dem Rad über kurz oder lang liegenzubleiben, habe ich mir jetzt für lockere 235 Euro ein neues Laufrad mit 6-Gang-Schaltung bestellt. Ich bin es dermaßen leid, das Ding verdirbt mir den ganzen Spaß am Radfahren. Und ich kann ja nun nicht ewig mit jeweils einem halben Urlaubstag nach Hamburg gurken, wenn sich das Problem weder reproduzieren noch lokalisieren lässt.

    3. Das Fahrzeug fährt in die falsche Richtung, da es sich um den zweispurigen Linksabbieger von der Willy-Brandt-Straße (B4) in den Rödingsmarkt handelt. Wahrscheinlich fährt der Fahrer ansonsten nur Rad. Geisterrad.

    Genau das meinte ich. Zum Linksabbiegen muss man sich auf dem Abbiegestreifen einordnen und fährt auf der anderen Seite des Pfeilers entlang. Das kriegen aber viele Kraftfahrzeugführer nicht hin (Navigationsgerät?), fahren erst geradeaus und biegen dann nach dem Pfeiler links ab — wo teilweise der linksabbiegende Gegenverkehr schon unterwegs ist.