Beiträge von Malte

    Umzug? Schade, ich werde deine Berichte über den Kieler Radverkehr vermissen.

    Ja, mein Aufenthalt in Kiel war aber ohnehin nur für ungefähr zwei Jahre angelegt, bis meine Freundin, beziehungsweise nunmehr Frau, hier ihr Studium beendet hat. Lüneburg war dann der beste Kompromiss aus einer schönen Stadt in Niedersachsen und einer guten Bahnanbindung nach Hamburg und Celle.

    Die AVL ist auch regelmäßig bei Reaktivierungsdiskussionen zur Strecke Lüneburg-Amelinghausen und Lüneburg-Bleckede dabei.

    Nach Bleckede bin ich ja vor zwei Wochen bereits gefahren, das war mit dem Faltrad und dessen kleinen Reifen allerdings eher kein Vergnügen. Seitdem bin ich allerdings auch passives Mitglied in der AVL, weil wir ja wahrscheinlich in den nächsten Monaten nach Lüneburg umziehen. Die restlichen Strecken schaue ich mir dann später mal genauer an.

    Nun also das lange erwartete Video zur Fahrradstraße. Für mich ist’s ziemlich enttäuschend, denn es wird allein der Fragekomplex aufgearbeitet, ob man denn zu Fuß auf der Fahrradstraße unterwegs sein darf, was in diesem Fall anhand der Veloroute 10 demonstriert wird.

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    An der Einleitung hatte ich zunächst zu knabbern: Fußgänger dürfen also nur auf Fahrradstraßen gehen, wenn es keinen Gehweg gibt — also dürfen sie Fahrradstraßen nicht nutzen, wenn ein Gehweg vorhanden ist? Dann fiel mir ein, dass für den normalen Verkehrsteilnehmer der Begriff „Straße“ gleichbedeutend mit „Fahrbahn“ ist und irgendwie passte es dann doch.

    Weil in dem relativ überschaubaren Video nur eine einzige Frage beantwortet wurde, nämlich die Frage nach den Füßen auf der Fahrradstraße, die ja unglücklicherweise in dieser Form auch nur auf der Veloroute gestellt wird, weil nach meiner Kenntnis alle anderen Fahrradstraßen in Kiel mit Gehwegen ausgestattet sind, musste die Polizei auf Twitter noch eine ganze Reihe weiterer Fragen beantworten. Und dabei fiel den Beamten dann leider auch die systemimmanente Problematik einer Diskussion auf Twitter vor die Füße: Es wird eine Frage in 280 Zeichen gestellt, die dann in 280 Zeichen beantwortet werden muss.

    Das geht — fast immer — schief.

    Beispielsweise fragte „Kollege Ronnie“, ob er als Radfahrer an „Auto-Ampeln“ rechts vom Radweg anhalten müsse. Darüber kann man in einem Radverkehrsforum bestimmt seitenlang diskutieren, aber nicht in 280 Zeichen. Die Polizei gibt zunächst eine ungünstige Pauschal-Antwort mit dem durcheinandergewürfelten Begriff eines „Radwegs auf der Fahrbahn für Kraftfahrzeuge“, meinte vermutlich einen Radfahrstreifen an einer ganz normalen Kreuzungssituation, während Kollege Ronnie nach meinem Empfinden eher ein eine T-Kreuzung dachte, vielleicht sowas:

    Die Polizei antwortet nach einem kürzeren Ping-Pong-Spiel dann:

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    Die Antwort halte ich für ungünstig, denn laut § 37 Abs. 2 Nr. 6 StVO gilt seit dem 1. Januar 2017 in gar keinem Fall irgendeine Fußgängerampel für Radfahrer.

    Weil die meisten Fahrradstraßen in Kiel, wie schon oft erwähnt, eher „Parkplätze mit Fahrradpiktogrammen“ sind, stellt sich natürlich auch schnell die Frage, wie es denn um das Überholen und Begegnen mit Kraftfahrzeugen bestellt ist. Denn auf einer vier Meter breiten Fahrbahn mit links und rechts parkenden Kraftfahrzeugen und den damit als Radfahrer einzuhaltenden Sicherheitsabständen wird’s mit dem Überholvorgang schwierig:

    4 m Fahrbahnbreite minus 1,5 m Sicherheitsabstand nach rechts minus 1,5 Meter Sicherheitsabstand zum überholenden Kraftfahrzeug minus 0,5 m Breite des Fahrrades minus 0,5 Meter „Polster“ für Pendelbewegungen und Ausweichen von Schlaglöchern oder Scherben beim Radfahren ergibt exakt 0.

    Da kommt kein Auto vorbei und schon gar kein in Kiel so beliebtes SUV. Weil es aber quasi andauernd Konflikte zwischen Radfahrern und Kraftfahrern in Fahrradstraßen gibt, wird die Frage nach dem Überholverbot häufig ins Gespräch gebracht, natürlich besonders gerne im Verbund mit dem so genannten „Vorrang“ von Radfahrern in einer Fahrradstraße.

    Die Polizei gibt in dieser Debatte erneut kein gutes Bild ab. Sie hat zwar Recht, dass in Fahrradstraßen unter Einhaltung des Sicherheitsabstandes und der Geschwindigkeitsbegrenzung überholt werden darf, verschweigt aber leider, dass das in Kiel quasi in Ermangelung einer vernünftigen Fahrbahnbreite so gut wie nie der Fall ist. Dann heißt es plötzlich unter Amtshilfe des § 1 StVO:

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    Tjoa. Bezieht sich das noch auf die Fahrradstraße oder auf allgemeine Situationen im Straßenverkehr? Weiß man halt nicht genau. Denn irgendwie bedeutet das ja, dass ich in einer Fahrradstraße, in die ich womöglich als Fahrradpendler just zu jenen Zeiten gelange, in die dort der Parksuchverkehr kreist, regelmäßig in irgendeiner engen Nische anhalten muss, damit der nachfolgende Kraftverkehr überholen kann.

    … was ja in der Praxis sowieso nie passiert, weil der nachfolgende Kraftverkehr ja eher selten gewillt ist, in der engen Fahrradstraße eine Möglichkeit zum gefahrlosen Überholen abzuwarten. Wenn man mit dem Rad auf die Idee kommt, dort den Sicherheitsabstand von anderthalb Metern nach rechts einzuhalten, wird halt entweder eng überholt oder außerdem noch die Hupe betätigt.

    Dann kommen noch ein paar Fragen zu dem bereits erwähnten, weil ominösen Vorrang von Radfahrern in der Fahrradstraße, der ja allzu oft mit Vorfahrt verwechselt wird und in dieser Form sowieso nicht in der Straßenverkehrs-Ordnung existiert. Auf die Frage, ob Radfahrer in der Fahrradstraße generell Vorfahrt haben und Autos rechts vor links beachten müssen, antwortet die Polizei:

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    Abseits von § 8 StVO gibt es aber auch noch § 10 StVO, und der ist für Kieler Fahrradstraßen viel interessanter, weil er das Element des abgesenkten Bordsteins behandelt, der in und entlang von Fahrradstraßen gerne eingesetzt wird.

    Hier kreuzt beispielsweise eine Fahrradstraße eine zweistreifige „Hauptstraße“. Hier in der Gerhardstraße ist sicherlich nicht rechts vor links beabsichtigt, weswegen diese fesche Aufpflasterung eingerichtet wurde. Muss wohl für § 10 StVO reichen.

    Diese Aufpflasterungen gibt es in allen Farben und Formen, in der Hansastraße sieht das dann so aus:

    Die nächste Einmündung entlang der Hansastraße ist schon schwieriger, denn das, was hier nach Aufpflasterung aussieht, ist gar keine, weil die ganze einmündende Fahrbahn mit Kopfsteinpflaster ausgelegt ist und überdies kein abgesenkter Bordstein sichtbar ist. Das hier wäre dann wohl ein Kandidat für rechts vor links?

    Noch eine Kreuzung weiter gibt es zwar eine Aufpflasterung, die das Kopfsteinpflaster der einmündenden Straße unterbricht, aber ebenfalls keinen abgesenkten Bordstein:

    Oder noch mal zurück in die Gerhardstraße. Sind das hier abgesenkte Bordsteine, die § 10 StVO auslösen?

    Tjoa. Nichts genaues weiß man nicht. Kreuzende Kraftfahrer gehen manchmal von rechts vor links aus und setzen ihre Interpretation aus der vorliegenden Kombination von Verkehrsregeln und Infrastruktur ohne zu Zögern durch, nicht nur gegenüber entlang der Fahrradstraße fahrenden Radfahrern, sondern auch gegenüber Kraftfahrern, andere gehen manchmal von der eingebauten Vorfahrt des Radverkehrs aus und warten selbst dann, wenn sie ganz offensichtlich noch Vorfahrt hätten. Nun ja.

    Gerade in den frühen Morgen- und Abendstunden macht man auf dem Fahrrad aber auch nicht viel verkehrt, im vorauseilenden Gehorsam auf die potenzielle Vorfahrt zu verzichten: Dann sind die Fahrradstraßen nämlich wieder dermaßen zugeparkt, dass es sich in Ermangelung der Sichtverhältnisse zu anderen Verkehrsteilnehmern die Frage der eigenen Vorfahrt sowieso nicht mehr stellt und mit § 1 StVO als Fallback-Lösung gearbeitet werden muss.

    Das sind allerdings auch Themen, mit denen sich die Polizei gerne einmal auseinandersetzen dürfte.

    Radweg auf der Bergstraße angeregt“, titeln die Kieler Nachrichten und stellen ganz eindrucksvoll dar, wie schwierig es ist, selbst einfachste Elemente der Radverkehrsinfrastruktur zu benennen und einzuordnen.

    Die Einleitung lautet ganz freundlich:

    Zitat

    Der Ortsbeirat Mitte möchte auf der Bergstraße in Kiel einen Radweg errichten. Nach Vorstellungen des Gremiums soll stadteinwärts die Fahrbahn für Autos von zwei Spuren auf eine reduziert werden. Radfahrer sollen auf die Straße ausweichen, damit sie auf der steilen Bergab-Strecke mehr Platz haben.

    Das Problem ist, dass der im Artikel mehrfach zu bauen erwähnte „Radweg“ bereits existiert. Nein, mehr als das, es gibt sowohl einen Hochbordradweg ohne Benutzungspflicht als auch einen Schutzstreifen auf der Fahrbahn, der allerdings traditionell zugeparkt ist. Eine Differenzierung zwischen „Fahrbahn“ und „Straße“ findet genauso wenig statt wie zwischen „Radweg“ und „Protected Bike Lane“ und „geschützter Radstreifen“.

    Ich habe ja mittlerweile den Eindruck, dass diese sprachliche Ungenauigkeit mit ein Grund dafür ist, dass niemand so genau weiß, welche Straßenteile man eigentlich mit dem Rad befahren muss oder darf oder kann oder soll.

    Weil es dafür jedes Mal einen Strich in der Statistik des ADFC gibt.

    Ich bin mir nicht sicher, was der ADFC damit zu tun haben soll, denn der örtliche ADFC findet nach meiner Kenntnis diese Parkplätze mit Fahrradpiktogramm ebenfalls ziemlich blöd.

    Ich halte das ja eher für so ein Ding aus der Verwaltung, das sich auch in anderen Städten beobachten lässt: Einfach irgendwo Fahrradstraßen oder neue Radwege ausweisen, um dann in der Lokalzeitung behaupten zu können, man habe doch gaaaanz viel für den Radverkehr getan und könne leider drum Maßnahme X oder Y nicht mehr umsetzen.

    Mittlerweile hat auch diese Fahrradstraße ihre bestimmungsgemäße Aufgabe als „Parkplatz mit Fahrradpiktogramm“ gefunden. Gerade dieses lustige Parken mitten auf der Fahrbahn im Wendekreis vor dem modalen Filter gehört hier mittlerweile zum guten Ton.

    Und dann denke ich mir schon: Wozu haben wir in Kiel eigentlich so viele Fahrradstraßen, wenn es doch in den Verwaltungsvorschriften heißt:

    Zitat

    Fahrradstraßen kommen dann in Betracht, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten ist.

    Denn außer der Veloroute 10 erfüllt nach meinem Dafürhalten keine der mir bekannten Fahrradstraßen in Kiel diese Vorgabe. In allen Fahrradstraßen dominiert das Automobil allein schon durch seine stehende Präsenz am Straßenrand und selbst mit einem modalen Filter in der Mitte wird nach meinem Empfinden vor allem der Parksuchverkehr um eine weitere Extrarunde erhöht, weil die in der Mitte geteilten Straßen auch noch von der anderen Seite auf der Suche nach freien Parkplätzen angefahren werden.

    Als ich da im letzten Jahr längs fuhr, war da meiner Meinung nach keine mehr.

    In Fahrtrichtung West war 2009 eine Freigabe des linken Gehweges angeordnet. Da könnte ich mir vorstellen, dass die immer noch besteht.

    Vor einem halben Jahr gab es entlang der Straße ein komplettes Durcheinander mit [Zeichen 240], [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] und linksseitigem [Zusatzzeichen 1022-10].

    In den letzten zwei Monaten habe ich mal wieder ein paar Verschleißteile gewechselt, beziehungsweise wechseln lassen:

    • Das Hinterrad mit der defekten Gangschaltung habe ich jetzt einfach ausgetauscht für flockige 230 Euro. Ich hatte aus das komische Gebimmel keine Lust mehr, zumal auch das Schalten so langsam nicht mehr ganz so flüssig lief und offenkundig etwas defekt war. Seitdem ist immerhin Ruhe. Das ist aber kein Verschleißteil im eigentlichen Sinne, für eine defekte Gangschaltung nach so wenigen Kilometern muss man sich schon dumm anstellen.
    • Mitte Juli legte ich mir während einer längeren Radtour einen ordentlichen Platten zurecht, wonach sich herausstellte, dass die Mäntel mittlerweile einem Schweizer Käse glichen. Klar, 16"-Reifen haben einen Umfang von rechnerisch 1,28 Metern und verschleißen damit schneller als die sonst üblichen 28"-Reifen mit einem Umfang von 2,23 Metern. Ein neues Paar Schwalbe Marathon Racer hat 60 Euro gekostet.
    • Pünktlich bei Kilometer 9.500 begann das Tretlager Mätzchen zu machen, knarzte und knackte und war wohl schon einigermaßen verschlissen.
    • Bei der Gelegenheit habe ich auch gleich das Steuerlager tauschen lassen, das bereits ganz leicht in der Geradeaus-Position einrastete, weil dort im Kugellager der Verschleiß am größten ist. Mit dem Steuerlager haben die Leute in der Werkstatt wohl ganz ordentlich gekämpft, und das sieht man dem Rad leider auch an, das von diesem Kampf einige Spuren davongetragen hat. Und das blödeste ist: So verschlissen war das Lager wohl noch gar nicht, das hätte vielleicht auch noch ein paar tausend Kilometer geschafft, hätte man es noch mal ordentlich eingestellt. Die beiden Lager wurden für insgesamt 120 Euro getauscht.

    Die nächste Baustelle wartet schon: Nachdem ich das Rad gestern aus der Werkstatt abgeholt habe, bin ich heute mit einem platten Vorderreifen zum Bahnhof gefahren. Wird zum Austausch des Steuerlagers zufällig das Vorderrad ausgebaut und die Leute haben lieber die Luft abgelassen als die Felgenbremsen zu lösen? Oder ist da schon wieder etwas defekt?

    Die Sommerferien sind vorbei, die Falschparker sind alle wieder zurück. Ich kann durchaus verstehen, dass die Leute ihre Grundschulkinder hier nicht allein zur Schule laufen lassen, sondern lieber mit dem Auto hinfahren. Hier werde ich sogar als erwachsener Fußgänger oder Jogger regelmäßig von hastig in einem mit Kopfsteinpflaster bewehrten Wohngebiet „übersehen“, da ließe ich meine Kinder bestimmt auch nicht allein zur Schule laufen:

    Ich bin ja mal gespannt, ob sich der Kommunale Ordnungsdienst auch darum kümmern wird. Ich habe den Eindruck, mit den relativ gut abzahlbaren Einsatzkräften ist man mit der Ahndung von Falschparkern beim Wochenmarkt und der Kontrolle der Hygienemaßnahmen in Gaststätten schon gut ausgelastet.

    Oh, ich sehe gerade, die Polizei im Herzogtum Lauenburg und Stormarn hat ein paar Tipps zu dieser Thematik veröffentlicht. Dort heißt es unter anderem:

    Zitat

    Wir wenden uns daher an die Eltern und die Verkehrsteilnehmer, Kinder brauchen im Straßenverkehr besonderen Schutz und besondere Aufmerksamkeit.

    Und Punkt 3 lautet:

    Zitat

    Kinder können Geschwindigkeiten und Entfernungen schlechter einschätzen als Erwachsene, sind durch ihre geringere Körpergröße eher durch parkende Autos verdeckt, weshalb sie selbst schlechter gesehen werden und auch selbst weniger Übersicht im Straßenverkehr haben. Mit unbedachtem Verhalten im Straßenverkehr ist daher stets zu rechnen.

    Der Rest der Tipps wendet sich dann aber doch wieder nicht an eventuelle Falschparker oder kultivierte Schnellfahrer, sondern an Eltern, die mit ihren Kindern einen sicheren Schulweg finden und auf gut sichtbare Kleidung achten sollen. Sicherheitshalber sollen Kinder auch nicht mit dem Rad fahren, sondern lieber mit dem „Fahrzeug“ gebracht werden.

    Und ich fände es echt prima, wenn wir wenigstens die wichtigsten Schulwege von Falschparkern befreien könnten. Ich weiß überhaupt nicht, wie ich von meinem jetzigen Wohnort zur nächstgelegenen Grundschule, die lächerliche 500 Meter weit entfernt ist, einen Schulweg finden soll, bei dem ein Kind nicht ständig zwischen falsch parkenden Autos die Fahrbahn überqueren muss. Da hilft’s hier ja auch echt nicht, dass es sich größtenteils um eine Tempo-30-Zone mit Kopfsteinpflaster handelt, wo ich eigentlich eine eher langsame Fahrweise erwartet hätte.

    Ich hätte kein Problem, 30,- oder 40,- für Fahrradmitnahme zu zahlen, wenn dann die Anzahl der Stadtgurken, die von Göttingen nach Hannover oder von Leipzig nach Berlin im Fernverkehr mitgenommen werden, sinkt und mehr Plätze freiwerden.

    Dein Wunsch wird unbestätigten Berichten zufolge zum übernächsten Fahrplanwechsel umgesetzt:

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    In Fulda waren alle Fahrradplätze belegt. Dennoch steigen 3 (!) weitere Radfahrer dazu.

    Ok, Zugbegleiter war wohl so schnell nicht vor Ort. Aber: Frechheit siegt mal wieder.

    Am nächsten Stopp in Eisenach: nochmal 2 Leute dazu.

    Ich staune da auch immer wieder. Hier sind schon acht Räder drin, es sind also alle Fahrradstellplätze belegt, dann kamen in Hannover noch vier Radlinge ohne Reservierung dazu:

    Das Zugpersonal fand das nicht sooo gut, wurde dann aber zugetextet, dass die Leute ihren Zug verpasst hätten. Ich hörte mit einem halben Ohr mit und rekonstruierte das Vorhaben: Die vier Leute hatten um 15:40 Uhr ihren Metronom (!) nach Hamburg verpasst und stiegen darum um 16:30 Uhr in unseren verspäteten ICE. Mit Nahverkehrstickets und ohne Reservierung. Zehn Minuten später wäre der nächste Metronom abgefahren, aber so lange konnte man wohl nicht warten. Anstelle des Zugpersonals hätte ich die Leute ja direkt wieder aus dem Zug geworfen oder wengistens ordentlich Kohle für ICE-Fahrkarten abgeknöpft.

    Klar, in diesem Fall konnte es mir egal sein, aber wenn ich mein eigenes Bike dort drin klemmen hätte, wäre ich nicht so froh. Einerseits wie immer wegen der zu erwartenden Beschädigungen, andererseits wegen der erheblichen Mühe, mein Fahrrad dort am Zielbahnhof überhaupt aus diesem Haufen auslösen zu können. Sonst passieren nämlich Dinge wie bei mir im Dezember: Zu den drei Rädern mit Reservierung gesellten sich drei weitere Räder ohne Reservierung, ein Kinderwagen und ein Bollerwagen mit Bier. Und dann stehe ich da eventuell mit meinem Rad inklusive Reservierung und komme nicht mal in den Zug rein.

    Ich bin auch immer noch komplett bedient von der Fahrradmitnahme im Fernverkehr. Im ICE 4 oder ICE T habe ich damit allzu oft Ärger.

    Vermutlich haben wir einfach unterschiedliche Definitionen davon, ab wann ein Poller überflüssig ist. Denn dass überflüssige Poller entfernt werden sollen, da stimme ich dir selbstverständlich zu.

    Nur kann ich ja genausogut feststellen, dass beispielsweise jeder Poller, der die Fahrbahn vom Hochbord abtrennt, die Funktion erfüllt, dass nicht nebenan auf dem Rad- oder Gehweg geparkt wird. Dann hat man allerdings auch zu Fuß oder als Radfahrer ständig Poller im Weg stehen, die man dann bei Dunkelheit, bei Geisterradlern mit zu hoch eingestellten Scheinwerfern oder in Kreuzungssituationen, in denen die Aufmerksamkeit eigentlich woanders gebraucht wird, umkurven muss.

    In engen Wohnstraßen, in denen das Schrägparken auf dem Gehweg erlaubt ist, werden Poller offenbar gebraucht, damit wenigstens ein verschämter Streifen von anderthalb Metern zwischen Motorhaube und Hauswand für Fußgänger frei bleibt. Andererseits werden just diese Poller natürlich besonders oft angefahren und umgebogen, wenn die Leute nach Gefühl mit der Stoßstange einparken. Ohne die Poller, das behaupte ich jetzt einfach mal ohne weitere Beweisführung, gäbe es sicherlich auch Experten, die den Gehweg komplett zuparken.

    Sofern ich zugrunde lege, dass diese Poller also eine Abwehr des Fehlverhaltens für den Kraftverkehr dienen sollen, wäre es für mich also eher eine Abwägung, welche Poller ich als überflüssig erachten möchte oder wo ich als Straßenverkehrsbehörde aufgrund der relativ wenigen Falschparker glaube, der Sache auch mit Strafzetteln Herr zu werden.

    Der Unfall auf dem Rathausmarkt ereignete sich allerdings auf einem Areal, das ohnehin von Pollern eingezäunt war und sich nur mit einer Sondergenehmigung befahren lässt. Auf dem benachbarten Asmus-Bremer-Platz oder in der Fußgängerzone findet vormittags ganz erheblicher Lieferverkehr statt, der auch regelmäßig rückwärts fährt und dort mit Sitzmobiliar, Bäumen, Straßenlaternen oder Fußgängern kollidieren könnte. Ich meine das gar nicht provokant, aber sollten deiner Meinung nach analog zu den Fahnenmasten auch die Fußgängerzonen derart leergeräumt werden, dass man nirgendwo gegenfahren kann?

    Da der Straßenverkehr nunmal kein Wellness-Urlaub ist, da sind wir ja offenbar einer Meinung, halte ich es für vertretbar, von rückwärtsfahrenden Berufskraftfahrern eine derartige Sorgfalt zu erwarten, nicht irgendwo gegenzufahren.