Entlang der Niebuhrstraße herrscht bald wieder die so genannte Parkplatznot, denn es wurden mehrere Haltverbote aufgestellt, die den Parkraum empfindlich eingrenzen. „ab Dienstag, 19.01., 8:00 Uhr“ ist natürlich sehr präzise — ist das Parken nachts auch verboten?
Ich wüsste ja zu gerne, wie wohl die Anordnung zur Aufstellung lautet. „Bitte sicherstellen, dass bei starkem Wind keine parkenden Autos beschädigt werden“?
Fußgänger und Nutzer von Kinderwagen oder Rollatoren haben dann wieder ihre liebe Not. Immerhin dürfen sich die lieben Gehwegradler ordentlich aufregen.
Es gibt nun wieder drei Möglichkeiten:
- Ich tue nichts und schaue zu, wie sich die Senioren hier in der Gegend mit dem Rollator um das Schild herumplagen.
- Ich melde es mit dem Kieler Mängelmelder, der dann erfahrungsgemäß in Zeiten wie diesen erst dann etwas unternehmen würde, wenn das Schild längst wieder abgebaut wurde.
- Ich mache mir selbst an der 90 kg schweren Vorrichtung zu schaffen und schiebe sie rüber auf den Grünstreifen. Dann bin ich aber in der Haftung für den ungünstigen Fall, dass doch etwas passiert, das Schild umkippt und Fußgänger verletzt oder, Gott bewahre, ein parkendes Kraftfahrzeug beschädigt.
Ich denke, ich werde mich für Variante 1 entscheiden. Sollen sich doch andere bei der Stadt Kiel beschweren, ich bin es leid, mich dort über Gebühr zum Affen zu machen.