Als ich als Werkstudent im Jahr 2014 für einige Monate bei der Jimdo GmbH in Hamburg-Bahrenfeld gearbeitet habe, tauchte eines Tages plötzlich Paul Seiffert auf. Er war nur ein paar Jahre älter als ich, hatte ungleich mehr Ahnung von allem als ich und war ein überaus angenehmer Mensch und geschätzter Kollege. Ich lernte bei Jimdo eine Menge Leute kennen, von deren riesigen gesammelten Wissen ich noch heute zehre, aber wenn ich jemanden benennen sollte, von dem ich am meisten gelernt habe, dann war das Paul und das ist schade, weil er das nicht weiß und auch nicht mehr erfahren wird.
Denn Paul starb vor einigen Wochen. Einfach so von jetzt auf gleich.
Ich weiß nicht, woran er starb, denn auch vor der Pandemie war es nunmal so, dass Menschen manchmal einfach starben, von jetzt auf gleich, aber ich weiß aus einigermaßen sicherer Quelle, dass die Auswirkungen einer Corona-Schutzwirkungen wohl eher unwahrscheinlich scheinen. Und das ist auch alles, was ich wissen muss, denn eigentlich geht mich das nichts an.
Das ficht die Leute im Internet allerdings nicht an. In den einschlägigen Telegram-Gruppen machte plötzlich seine Traueranzeige mitsamt einer gefälschten Nachricht die Runde, die dann plötzlich auch noch auf Twitter schwappte:
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Man schaue sich nur die Reaktionen an. Aberhunderte Menschen zerreißen sich das Maul, versuchen seine Adresse zu ermitteln, rufen offenbar bei Menschen an, die ihn kannten, um rauszukriegen, ob er an der Booster-Impfung starb oder mit oder an Corona. Am Wochenende wurde mir sein Bild vom Twitter-Algorithmus dutzendfach in die Timeline gespült und ich kann nicht anders als festzustellen, dass mich das ganze Gekeife dort maßlos abstößt.
Ich halte es nicht für verkehrt zu ermitteln, ob Menschen wohl an den Auswirkungen einer Impfung in Form einer Lungenembolie gestorben sind. Falls das so sein sollte, müssen wir über dieses Thema reden. Aber die Art und Weise, wie darüber geredet wird, die mag ich kaum noch als „Reden“ bezeichnen, dort wird herumgeschwurbelt in einem Maße, das vollkommen verklärt, dass hier ein Mensch gestorben hat, der eine Ehefrau und eine zwei Monate alte Tochter zurücklassen musste.
Was diese Pandemie mit uns als Gesellschaft anstellt, lässt mich mittlerweile jeden Tag aufs Neue bloß noch schockiert zurück.
Die bisherigen Umfragen sehen ja nicht so aus, als ob die Demokraten nach den Midterms im November noch besonders viel zu melden hätten. Ich gehe ja davon aus, dass die Republikaner mit den dann beiden roten Häusern des Kongresses umgehend beginnen werden, die Arbeit der Bundesregierung zu sabotieren, angefangen von der effektiven Blockade beider Häuser bis hin zu Impeachment-Verfahren. Außerdem muss noch so einiges für einen Wahlsieg im November 2024 vorbereitet werden.
Dass Trump und seine Partei die us-amerikanische Demokratie abschaffen wollen, halte ich längst nicht mehr für Übertreibung oder Weltuntergangsmalerei. Er sagt es ja selbst, als er gestern seine ständigen Behauptungen einer Wahlfälschung wiederholte, als er behauptete, die Medien wären von den Demokraten gleichgeschaltet worden und noch weitere Appetithäppchen an seine Wähler verteilte:
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Ausdrücklich keinen Einfluss soll diese Maßnahme auf die Reaktivierung stillgelegter Bahnstrecken haben. Das glaube ich auch sofort: Weder auf der Stummel-Reaktivierung von Wrist nach Kellinghusen noch von Bergedorf nach Geesthacht noch droben zwischen Kiel-Oppendorf bis Schönberger Strand geht es nennenswert voran, da kann kaum noch was verzögert werden.
2,8 Kilometer misst die zu reaktivierende Strecke von Wrist nach Kellinghusen, auf der eigentlich seit 2015 schon wieder Züge rollen sollten. Dann wurde 2025 geplant, nun verzögert sich die Reaktivierung mindestens bis 2027, eventuell auch noch deutlich länger: Der Bau einer neuen Brücke ist komplizierter als gedacht: https://www.nahverkehrhamburg.de/reaktivierung-…e-jahre-193205/
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Hab es mir noch nicht angehört, muss mir mal die Zeit dafür nehmen.
Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden. Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m. An Kreuzungen und Einmündungen kommt Satz 3 nicht zur Anwendung, sofern Rad Fahrende dort wartende Kraftfahrzeuge nach Absatz 8 rechts überholt haben oder neben ihnen zum Stillstand gekommen sind. Wer überholt, muss sich so bald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Wer überholt, darf dabei denjenigen, der überholt wird, nicht behindern.
Der in Richtung der Einbahnstraße fahrende Kraftverkehr hat auf seiner Seite entlang der gesamten Straße so genannte Schrägparkplätze, die auf den Luftbildaufnahmen bei Google Maps gut zu erkennen sind. Das heißt, wenn ich mit dem Rad ordnungsgemäß entgegen der Einbahnstraße fahre, hat der mir entgegenkommende Kraftverkehr das Hindernis auf seiner Seite und müsste mir eigentlich Vorrang gewähren. Man kann sich ausmalen, dass das wohl nicht so richtig gut funktionieren wird.
Was dann bleibt, wäre ein gewisser Sicherheitsabstand, der aber in der Straßenverkehrs-Ordnung für diesen Fall nicht vorgesehen scheint, weil es sich nicht um einen Überholvorgang handelt, der ja schließlich nur zwischen Fahrzeugen mit der gleichen Fahrtrichtung stattfindet. Dennoch scheint mir der Schutzzweck der Vorschrift mit dem Sicherheitsabstand von 1,5 m das Verhindern von Kollisionen zu sein, deren Risiko im Begegnungsverkehr noch größer sein dürfte als in der gleichen Fahrtrichtung. Insofern ginge ich davon aus, dass der Verordnungsgeber hier auch von einem ausreichenden Sicherheitsabstand ausginge, wenngleich er diesen Fall nicht in der Straßenverkehrs-Ordnung niedergeschrieben hat.
Nach einer Recherche im Netz bin ich nicht wesentlich schlauer zu dieser Thematik geworden. Konsens scheint zu sein, dass ein ausreichender Abstand gewahrt bleiben muss und dass der Abstand offenkundig nicht ausreichend war, wenn es zur Kollision kommt.
Noch immer sterben auf deutschen Straßen rund 400 Rad Fahrende pro Jahr. Besondere Risiken erden dabei das Abbiegen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen, insbesondere Lkw, die Unterschreitung des erforderlichen Seitenabstandes beim Überholen und auch die Behinderung der Rad Fahrenden durch unberechtigtes Parken auf Radverkehrsflächen. Mit der vorliegenden Verordnung soll diesen Risiken durch Schaffung bestimmter Ge-h und Verbote begegnet und der Radverkehr sicherer gemacht werden.
Schön.
Unten auf Seite 75 geht es weiter:
Zitat
Bislang schreibt § 5 Absatz 4 Satz 2 beim Überholen anderer Verkehrsteilnehmer ausschließlich einen „ausreichenden Seitenabstand“ vor. Dieser unbestimmte Rechtsbegriff wurde durch die Rechtsprechung dahin konkretisiert, dass innerorts in der Regel ein Abstand von 1,5 m und außerorts ein Abstand von 2 m einzuhalten ist. Durch die Einführung von Mindestvorgaben in § 5 Absatz 4 Satz 3 neu wird klargestellt, dass ein die genannten Werte unterschreitender Abstand generell nicht als ausreichend anzusehen ist. Durch die Beibehaltung des unbestimmten Rechtsbegriffs „ausreichender Seitenabstand“ wird zugleich verdeutlicht, dass in Einzelfällen ein größerer Seitenabstand erforderlich sein kann. Dabei gilt der für Kraftfahrzeuge vorgeschriebene Seitenabstand auch für das Überholen von auf Schutzstreifen befindlichen Rad Fahrenden, da sich auch diese auf der Fahrbahn fortbewegen und der Schutzstreifen lediglich einen geschützten Raum der Fahrbahn darstellt. Nach Sinn und Zweck der Vorschrift kann nichts anderes für Radfahrstreifen gelten; auch dann nicht, wenn diese den Radverkehr und den übrigen Fahrverkehr durch bauliche Vorrichtungen voneinander trennen (sog. Protected Bike Lanes).
Für mich klingt das so, als haben man immer und überall einen Mindestabstand von 1,5 m zwischen Kraftfahrzeugen und Radfahrenden vorschreiben wollen. Und, das finde ich ja besonders schön, im Sinne dieser Vorschrift ist dieser Abstand auch beim Überholen von auf einem Radfahrstreifen fahrenden Radfahrern einzuhalten — obgleich ein Überholvorgang ja eigentlich auf dem gleichen Straßenteil stattfindet, Fahrbahn und Radfahrstreifen allerdings unterschiedliche Straßenteile sind, so dass erbsenzählerisch hier gar kein Überholvorgang vorliegt.
Wenn aber der Verordnungsgeber den Sicherheitsabstand immer und überall eingehalten wissen will, sogar bei Radfahrstreifen, wo eigentlich kein Überholen stattfindet, dann darf ich davon ausgehen, dass dieser Abstand auch beim entgegenkommenden Verkehr einzuhalten ist, auch wenn das explizit nicht in der Straßenverkehrs-Ordnung steht?
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Rote Backsteine, das Logo des FC St. Pauli, eine Fahne mit Totenkopf und zwei mit Regenbogenfahnen flattern im Wind: Sieht alles aus wie immer, auf einem…
Im Sinne von § 2 Abs. 5 StVO dürfen Kinder auf dem Gehweg von Erwachsenen begleitet werden. In Berlin gibt es nun Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen, wenn die begleitende Erwachsene vor und nicht hinter dem Kind fuhr — es wäre Sinn der Vorschrift, das Kind im Blick zu haben und bei Gefahren sofort einzugreifen, das könne nunmal nur geschehen, wenn die Erwachsene hinter dem Kind führe:
Absicht, im Sinne von: "hahaha, scheiß radfahrer!" oder "pfft, dann gibt's eben Unfälle..." - nein. Das braucht mir niemand(!) erzählen, dass sich bei allen Personen, die von vorn bis hinten an Planungen beteiligt sind, ein Konsens dazu ergibt.
Ich habe aber schon den Eindruck, dass es bei den Verantwortlichen (und das ist jetzt nicht nur auf alle bei der Planung beteiligten Stellen beschränkt) mitunter in diese Richtung geht; wenn natürlich auch nicht in dieser drastischen Form. Als wir damals Hamburger Gefahrenstellen gemeldet hatten, hieß es ja schon häufig, man könne ja als Radfahrer auch mal auf die eigenen Rechte verzichten.
Das ist zwar schon richtig, aber wenn ein Kran schwebende Lasten über einen nicht gesperrten Radweg hebt, dann kann die Antwort nicht sein, man erwarte von Radfahrern Eigenverantwortung, sonst hätten sie ja Pech gehabt. Genauso bei der Weigerung, im Zuge der seit 2017 nicht mehr für den Radverkehr gültigen Fußgänger-Signalgeber die Streuscheiben auszutauschen: Man könne zwar bei grüner Fahrbahnampel und roter Fußgängerampel fahren, aber dann hat man halt Pech gehabt, wenn’s schief geht.
Natürlich geht niemand mit dem Ziel ran, gefährliche Infrastruktur zu planen. Aber wenn die Leistungsfähigkeit des Kraftverkehrs nicht angerührt werden darf, fallen links und rechts der Fahrbahn ungünstige Infrastruktur-Lösungen raus, deren Unzulänglichkeiten dann mit Schulterzucken geheilt werden sollen.
Haben die beiden das gesagt? Oder fahren die da aus Gewohnheit, weil sie so erzogen wurden?
Die beiden dort habe ich tatsächlich nicht befragt, aber in den letzten Monaten kam ich mehrfach auf unfreundliche Art und Weise mit Gehwegradlern ins Gespräch, die in der dortigen Straße das Kopfsteinpflaster bemängelten. Insofern halte ich es für vertretbar zu unterstellen, dass das grundsätzlich aufgrund des Kopfsteinpflasters passiert (oder vielleicht weil damals die Einbahnstraße noch nicht freigegeben war…).
Du verstehst, woher die Vermutung stammt, dass Mitarbeiter der Stadt einen Sekt aufmachen, wenn jemand verunglückt?
Nein, das mit dem Sekt nicht, soweit geht meine Misanthropie dann doch nicht. Aber ich habe schon den Eindruck, dass man sich mitunter in den verantwortlichen Stellen im Schulterzucken übt und sich bei Unfällen bemüht, die Verantwortung fortzuschieben. Und wenn ich mir im Nachhinein bei gefährlichen Stellen im Straßenverkehr anhöre, man könne ja auch absteigen und schieben oder einen Umweg fahren oder die Bahn nehmen, tja, da steigt dann die Frustration mitunter bis ins Unsachliche. Ich will das weder rechtfertigen noch gutheißen, aber ich kann mir vorstellen, woher das stammt.
Offenbar ging die Freigabe von Einbahnstraßen in Gegenrichtung für den Radverkehr in den letzten Jahren nicht mehr so richtig voran. Jetzt wurde endlich eine Straße unlängst unserer Wohnung freigegeben:
Grundsätzlich toll, aaaber: Auch dort fahren die lieben Radfahrer aufgrund des Kopfsteinpflasters lieber auf dem Gehweg — das war vor anderthalb Jahren, als wir unsere erste Wohnungsbesichtigung hier angesteuert haben:
Ey, ich hab so die Nase voll von 40 Mio Bundestrain.. Bundesingenieuren und Hobbyanklägern.
Tja — aber ich kann schon verstehen, woher diese ganzen Vermutungen und Behauptungen stammen. In Hamburg hatten wir ja auch oft genug das Vergnügen, dass gefährliche Stellen im Straßenverkehr nicht entschärft werden und ich mich auch nicht des Gefühls erwehren konnte, dass erst mal jemand sterben muss, bevor die Streuscheiben in den Signalgebern angepasst werden.
Abseits der großen Städte lässt sich der Alltag nur mit dem Pkw bewältigen, heißt es oft. Eine Familie mit drei Kindern in Brandenburg probiert es aus – und…