Beiträge von Malte

    Etwas Offtopic, evtl. auch geeignet für ein eigenes Thema:

    Ich habe mal ein neues Thema angelegt ;)

    Mein Sprachgefühl kollidiert mit der Bezeichnung "Radling", evtl. wegen unterbewusster Assoziationen zu "Schädlingen", möglicherweise allein wegen der Verniedlichungsform. Meist bemühe ich mich schon die gängigere Bezeichnung "Radler" zu umgehen, bzw. nur für Gehweg- und Geister"Radler" einzusetzen. Haltet Ihr dieses Gefühl für zu paranoid, kleinlich etc.?

    Puh, ja, da hast du durchaus recht. Ich habe diesen Begriff vor ein paar Jahren als Synonym für Radfahrer drüben im Verkehrsportal aufgeschnappt. Dem Radling hängt sicherlich eine leicht despektierliche Konnotation an, das stimmt wohl :(

    Zur Bezeichnung von Autofahrern im Allgemeinen oder "Kampfautofahrern" im Besonderen habe ich schon ähnliche Diskussionen geführt, ohne für mich zu einem befriedigendem Ergebnis zu kommen. Am geeignetesten finde ich dabei noch "Autler" oder eben "Kampfautofahrer".

    Ich bin dank der Kampfradler-Kampagne unseres ehemaligen Bundesverkehrsministers jeglichen Kampfbegriffen durchaus aufgeschlossen — dazu zählen für mich auch Kampfkraftfahrer, Kampfflaneure und Kampfverkehrsplaner.

    Das ehemalige BMVBS (jetzt BMVI) hat dazu die Ansicht vertreten, Radfahrer müßten eben an Ampeln ohne Gelblicht mit verminderter Geschwindigkeit heran fahren, was ja Schrittgeschwindigkeit bedeuten würde, verwies aber bezüglich der Strafverfolgung auf das Opportunitätsprinzip.
    Und wieder einmal ein Punkt, der Rechtsunsicherheit auf Radverkehrsanlagen schafft...

    Seit wann gibt es denn im Bereich der Strafverfolgung das Opportunitätsprinzip? ?(

    Nimmt man mit dem Gericht die den von der Ampel geschützten Kreuzungsbereich erst am Bordstein an, wäre Rechtsabbiegen auf dem Radweg erlaubt gewesen und auch weiterhin erlaubt.

    Das ist ja auch eine recht drollige Verrottung des geschützten Bereiches. Da kann man sich auch nur wieder wundern.

    Tja, schwierige Sache.

    Während des StVO-Desasters vor ein paar Jahren wurde ja diese seltsame Regelung wieder geändert, welche Lichtzeichen für den Radverkehr gelten sollen, wobei weiterhin die unsinnige Unterscheidung nach Fahrzeugart und nicht nach befahrenem Straßenteil betrieben wird. Persönlich glaube ich nicht, dass der Gesetzgeber diese Unterscheidung wirklich angestrebt hat, denn dass ich in einer so genannten Fahrrad-Schleuse auf der Fahrbahn eine eventuell Dutzende Meter entfernte Fußgänger-Ampel anstatt der Fahrbahn-Ampel beachten muss, ist ja ganz offenkundig Unsinn.

    Theoretisch gelten auch auf dem freigegebenen Bussonderstreifen die üblichen Lichtsignale für Radfahrer, nähme man die Straßenverkehrs-Ordnung ernst. Das macht man aber auch nur einmal, wenn man in den von dir erwähnten zehn Sekunden mit der Hupe oder gleich von einer ganzen Straßenbahn über die Kreuzung gejagt wird. Die von dir erwähnten Lichtzeichen finden sich beispielsweise in der vierten Anlage der BOStrab, die man als stinknormaler Verkehrsteilnehmer gar nicht kennen braucht. Natürlich kann man sich intuitiv denken, was F0 bis F5 wohl bedeuten werden, gerade angesichts ihrer jeweiligen Position im Signalgeber, aber das hilft ja auch nicht so richtig weiter, wenn’s genzugenommen ein Rotlichtverstoß wird.

    Meiner Meinung nach dürfte es solche Situationen überhaupt nicht geben, an solchen Stellen hat dann die zuständige Behörde wohl wieder gepennt.

    Ich will auf jeden Fall nach der Klausurphase mal die eingangs erwähnte Bahnhofstraße in Wedel unter die Lupe nehmen. Seit ein paar Wochen bin ich da wieder täglich unterwegs und es ist einfach der blanke Horror dort. An jeder Einmündung stoßen die Kraftfahrzeuge über den benutzungspflichtigen Radweg bis an den Fahrbahnrand und schauen meistens nicht ein einziges Mal, ob von links eventuell ein Radling naht. Aufmerksame Kraftfahrer sind dort beinahe die Ausnahme, so dass ich Tag für Tag gruselige Situationen auf der Lenkerkamera aufzeichne. Immerhin bin ich meistens nicht der Betroffene, weil ich mittlerweile mit den ganzen Situationen rechne, aber so langsam habe ich echt Sorge, irgendwann mal einen Unfall mit Todesfolge zu bezeugen.

    Also, ich drängel mich dann vorbei, auch wenn es eng wird...

    Ehrlich gesagt: Ich nicht. Wenn’s auf dem Radweg nicht vorbei geht, dann fahre ich nach Möglichkeit auf der Fahrbahn dran vorbei. Ansonsten gibt’s ja wenigstens in Hamburg alle paar hundert Meter eine Ampel, an der es irgendeine Überholmöglichkeit geben wird, so viel Zeit habe ich dann auch noch ;)

    Ich wei... bin mir sehr sicher, dass Herr W. im hamburgize.blogspot den gesamten Knoten da mal unter die Lupe nehmen wollte. Denn das ganze da hinten ist gequirlte Hasenkacke mit dem kleinen beschissenen Bruder von "gut". Nämlich "Gut gemeint"

    Wir können @hamburgize ja einfach mal frech erwähnen, mal gucken, ob er das merkt ;)

    "oben Borgfelde"

    Heißt das wirklich so oder ist Google Maps einfach nichts besseres eingefallen? ?(

    Auf meiner Tour von der Petrikirche zum Maienweg bin ich irgendwo in der Nähe der Hammer Landstraße gelandet. Da gibt’s jetzt abseits der vierspurigen Hauptverkehrsstraße einen Radweg durch eine Art Park, der leider an jeder Kreuzung mit seltsamen Schikanen angereichert ist. Fotos davon findet ihr im Anhang.

    Bei sowas stellt sich mir die Frage: Wer zur Hölle denkt sich denn sowas aus?Alles klar, ja, die Dinger sollen wahrscheinlich die Geschwindigkeit der durch den Park heizenden Radfahrer senken, damit die bei roten Lichtzeichen nicht einfach über die Kreuzung rauschen oder was auch immer. An den Kreuzungen geht’s ja schließlich bergab und eventuelle Vorfahrt hin oder her, da kann ich die Intention schon nachvollziehen. Nur die Ausführung ist ja wieder der Hammer: Die Schikane misst in der Höhe etwa fünf Zentimeter und ich behaupte einfach mal frech, dass bei Schneefall dort nicht geräumt wird — wie soll denn ein Räumfahrzeug dort auch durchpassen? Selbst das Ding für die Reinigung von Geh- und Radwegen passt dort nur vorbei, wenn vorher jemand aussteigt und die Schaufel abschraubt. Der erste Radling, der dann morgens in der Dunkelheit dort entlangfährt, wird sich also kräftig maulen, da helfen auch die lustigen Baken nichts mehr. Mal sehen, ob wir noch ein bisschen „echten Winter“ bekommen, dann fahre ich noch mal dort vor.

    Der normale Kampfradler wird ja einfach über den Gehweg ausweichen und sich der Schikane überhaupt nicht stellen. Vor allem war man ja so konsequent, die eigentlich komplizierte Schikane für die bergauf fahrenden Radfahrer einzurichten :S Ich weiß, das ist immer ein bisschen übertrieben, aber für mich riecht sowas tatsächlich schon nach § 315b StGB.

    Da waren ja die rot-weißen Drängelgitter von früher noch besser: Die konnte man wenigstens auch bei Schneefall erkennen.

    Finanziell biste mit ... was hatte ich mal gesagt? 450,- EUR? dabei, falls!!! es jemals zu einem Gerichtstermin kommt und!!! du dort unterliegst.

    Ich habe was von etwa 360 Euro im Kopf, was ja für die meisten schon ein ziemliches Kostenrisiko darstellt. Verfahren vor Verwaltungsgerichten dürften wohl auch die meisten Rechtsschutzversicherungen nicht tragen, oder?

    @ DMHH und Kampfradler
    An wen richtet man so ein Widerspruchsverfahren und wie krigt man das ohne Juristen wirkungsvoll hin? Gibt es Beispiele, an denen man sich orientieren kann?
    Was ist mit dem ADFC? Könnten die nicht so etwas bündeln und als Interessenvertretung mehr Gewicht verleihen? Kennt jemand dort einen Ansprechpartner für Hamburg?

    Ich glaube, die beiden genannten haben da schon einschlägige Erfahrungen :whistling: Gib ihnen ein bisschen Zeit zum Antworten, das wird sicher interessant.

    Wie soll man sich als Linksabbieger verhalten, wenn man grade dann vorne ankommt, wenn die Ampel umspringt? Man hat keine Chance, vom Radfahrstreifen nach links rüber zu kommen, ohne einen Zusammenstoß mit den anfahrenden Autos zu riskieren. Dann lieber frühzeitig einordnen und im Verkehr mitschwimmen.
    Glücklicherweise gibt es diese Dinger nicht so oft.

    Ich mag das hier am Hamburger Gänsemarkt. Der Radling schlängelt sich bei rotem Licht nach vorne durch, will nach links abbiegen und wird beim Umschalten der Lichtzeichenanlage vom rechtsabbiegenden Kraftverkehr abgeräumt.

    und hier noch ein paar Bilder aus dem Alltag:

    Ein typischer Sonnabend vor der Staatsoper:

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    ich kann mir vorstellen, dass Ordnungswidrigkeiten explizit im Bußgeldkatalog aufgeführt sein müssen -- und die Exekutive hier tatsächlich recht hat.

    Dazu gibt es dann notfalls so genannte Auffangtatbestände. Wenn man will, lässt sich ordnungswidriges Verhalten schon irgendwie sanktionieren.

    Das letzte mal als mir einer sein brennendes Reinigungsmittel in die Augen gespritzt hat, hätte ich mich fast hingelegt und das hätte auf der vierspurigen Straße durchaus Probleme mit den Autos hinter mir geben können. Ich tendiere daher zu einer Straftat. Ein gutmütiger Richter könnte das unter §315c "Bei Überholvorgängen falsch fahren" führen.

    Bei sowas kommt ja auch noch eine ganze Reihe anderer Straftatbestände in Betracht, etwa Körperverletzung oder je nachdem, was sonst noch so vorgefallen ist, auch noch Nötigung. Das hängt allerdings auch davon ab, welche Einlassungen der Beschuldigte gegenüber der Polizei macht. Netterweise neigen solche Verkehrsteilnehmer dann ja gerne dazu, sich um Kopf und Kragen zu reden.

    Wobei das Nassspritzen leider weder eine Ordnungswidrigkeit, noch eine Straftat darstellt. Selbst wenn der KfZler zugibt, das er das mit Absicht gemacht hat. Das wurde mir mal so von verschiedenen Dienst leistenden der Exekutive "erklärt".

    Da habe ich zum Glück schon von anderen Interpretationen der Rechtslage gehört. Wenn das im Zusammenhang mit Ausbremsen und ähnlichen Manövern passiert, ist das eine recht eindeutige Sache. Dass die Polizei das manchmal anders sieht, solange nichts passiert ist, kennt man als Alltagsradler ja leider zu genüge :/