Im Falle eines Unfalls würde ich allerdings ein Vermögen darauf verwetten, dass vor Gericht das Nichtbeachten der Vorschrift dem Radfahrer als Grund für eine ganz erhebliche Teilschuld vorgeworfen wird.
Das ist zwar durchaus anzunehmen, da hast du recht, ich habe aber vorhin auf die Schnelle kein Urteil dazu gefunden
Bei Begegnungen mit dem Schild "Radfahrer absteigen" würde ich zwar selbst auch nicht absteigen, aber jedem anderen zu der gleichen allergrößten Vorsicht raten, die ich dann selbst walten lasse.
Ich konnte es bislang beinahe immer vermeiden, an so einem Schild vorbeizufahren, sowas begegnet einem ja in der Regel nicht auf der Fahrbahn Bei benutzungspflichtigen Radwegen nehme ich dann gerne das Angebot an, auf die Fahrbahn zu wechseln, wenngleich ich befürchte, dass so ein Schild die Benutzungspflicht noch nicht aufzuheben vermag. Ich kann mich ja schlecht darauf berufen, dass es keine rechtliche Wirkung entfaltet, wenn ich es gleichzeitig als Rechtfertigung zur Fahrbahnradelei nutzen möchte.