Beiträge von Malte

    Im Falle eines Unfalls würde ich allerdings ein Vermögen darauf verwetten, dass vor Gericht das Nichtbeachten der Vorschrift dem Radfahrer als Grund für eine ganz erhebliche Teilschuld vorgeworfen wird.

    Das ist zwar durchaus anzunehmen, da hast du recht, ich habe aber vorhin auf die Schnelle kein Urteil dazu gefunden ?(

    Bei Begegnungen mit dem Schild "Radfahrer absteigen" würde ich zwar selbst auch nicht absteigen, aber jedem anderen zu der gleichen allergrößten Vorsicht raten, die ich dann selbst walten lasse.

    Ich konnte es bislang beinahe immer vermeiden, an so einem Schild vorbeizufahren, sowas begegnet einem ja in der Regel nicht auf der Fahrbahn :whistling: Bei benutzungspflichtigen Radwegen nehme ich dann gerne das Angebot an, auf die Fahrbahn zu wechseln, wenngleich ich befürchte, dass so ein Schild die Benutzungspflicht noch nicht aufzuheben vermag. Ich kann mich ja schlecht darauf berufen, dass es keine rechtliche Wirkung entfaltet, wenn ich es gleichzeitig als Rechtfertigung zur Fahrbahnradelei nutzen möchte.

    Sehe das wenige optimistisch: Der Leitfaden klingt für mich wie die Übersetzung des VwV in ein etwas prosaischeres Format und wenn die VwV schon nicht umgesetzt wird, warum sollte der Leifaden nun dazu führen, dass überall die blauen Schilder verschwinden.

    Ich formuliere es mal vorsichtig so: Die Leute in der Straßenverkehrsbehörde haben in ihrem Alltag teilweise gar keine Zeit, sich durch den abstrakten Dschungel der Verwaltungsvorschriften zu kämpfen. Ich habe es an anderer Stelle auch schon mal erwähnt, da sitzen teilweise auch Leute, die vom Straßenverkehr und von der Straßenverkehrs-Ordnung und den damit einhergehenden Vorschriften nicht so besonders viel Ahnung haben, trotzdem aber über Radverkehrsanlagen und Radwegbenutzungspflichten entscheiden müssen. Die bekommen auch nicht sofort jedes Urteil eines Verwaltungsgerichtes und mitnichten das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes auf den Schreibtisch gelegt, man verfährt da in der Regel eher so, wie es sich jahrelang bewährt hat. Wenigstens solchen Leuten könnte man mit so einem „Bilderbuch“ helfen, mindestens die gröbsten Probleme zu vermeiden.

    Bis 2034 sind’s ja noch zwanzig Jahre Zeit. Ich muss ja zugeben, wenn man es binen zwanzig Jahren hinbekäme, eine Großstadt zu organisieren, die in weiten Teilen ohne Kraftverkehr auskommt, dann wäre das aber eine ordentliche Leistung mit Vorbildcharakter.

    bleibt weiterhin ein Rätsel!

    Ich bin mir nicht sicher, dass ich die Lage richtig überblickt habe, aber mein Tipp wäre ja, dass einige Radfahrer in der Tempo-30-Zone noch auf der Fahrbahn unterwegs waren, sich dann aber anschließend aus Angst vor der „Hauptstraße“ auf den vermeintlich sicheren Gehweg verdrückt haben. Das beobachte ich zumindest zwei Ecken weiter von meiner Wohnung entfernt: Kurz vor dem Ende des Wohngebietes und der Kreuzung mit einer Hauptverkehrsstraße wechseln die meisten Radfahrer auf den Gehweg, um dann ordnungswidrig in allen Himmelsrichtungen weiterzufahren.

    Vielleicht war aber auch einfach nur ein Schild übrig und man wollte sich den Weg zurück zum Bauhof sparen.

    Auch hier könnte man die theoretische Frage eines Rotlichtverstoßes stellen, wenn der Radfahrern dann einfach gerade über die Kreuzung fährt so wie es jedes normale Auto tun würde, während die Fahrrad/Fußgängerampel jedoch Rot zeigt.

    Bei der verlinkten Konstellation handelt es sich meines Erachtens um eine recht eindeutige Situation. Das ist einfach eine Fußgängerampel, die auch von Radfahrern mitbenutzt werden soll und dummerweise direkt an eine Kreuzung grenzt. Da sich aber der geschützte Bereich eindeutig auf den Bereich begrenzt, der von der Querungsfurt umschlossen wird, kommen weder Rad- noch Kraftfahrer beim eigentlichen Überqueren der Lohmühlenstraße mit diesem geschützten Bereich in Konflikt und müssen demnach auch keine der vorhandenen Ampeln benutzen. Aus Richtung der Klinik gilt meines Erachtens § 10 StVO, auf der anderen Seite gilt das aufgestellte Zeichen 205.

    Ampel und Krankenhausausfahrt liegen hier wirklich sehr sehr nahe beieinander! Im besten Falle ist man als Radfahrer gerade mal 3 m von der Ampel entfernt.

    Die räumliche Nähe spielt hier aber keine Rolle. Maßgeblich ist meines Erachtens nur der geschützte Bereich und solange man den nicht bei Rot durchpflügt, ist alles okay.

    - Inzwischen ist die wasserseitige Fläche bei Veranstaltungen alle paar Meter mit Z239 beschildert. Früher stand da Z237 Ende - was ja suggerierte, dass es jeweils bis zu dem Schild einen benutzungspflichtigen (!) Radweg gegeben hätte, durch die Buden hindurch.

    Ich glaube nicht, dass irgendjemand außer ein paar eingefleischten Radfahrern diese Problematik erkannt hat. Die meisten Leute erkennen in der Kombination das Ende eines Radweges, scheren sich aber nicht weiter drum und kampfradeln einfach weiter durch die Menschenmassen.

    Ich fände es tatsächlich gar nicht verkehrt, regelmäßig solche Fahrräder aufzustellen. Sofern die Leute diese weißen Fahrräder mit getöteten Radfahrern in Verbindung bringen, bleiben diese Gefahrenstellen wenigstens präsent. Ohne das Fahrrad wüsste nach zwei Tagen schon kaum noch jemand, was an der Ecke überhaupt passiert ist. Vielleicht bringt das dann auch den ein oder anderen mal zum Schulterblick.

    Ich muss gestehen, dass ich trotz meines Informatik-Studiums nie so richtig mit Google Maps zurechtkam. Über irgendeine API ansteuern und Informationen auf einer Karte darstellen, haha, das kann ich. Aber mir geht’s eher darum, manuell per Hand einzelne Marker zu setzen. Um mal etwas konkreter zu werden: Offenbar gibt es für Hamburg oder allgemein für Norddeutschland noch keine Karte, auf der wenigstens tödliche Unfälle verzeichnet sind. Sowas fände ich aber gar nicht schlecht. Wenn man mit ein paar Leuten zusammen eine solche Karte pflegt und die entsprechenden Unfälle mit oder ohne Todesfolge markiert, könnte man einen recht guten Überblick über die einzelnen Gefahrenstellen bekommen.

    Hat jemand Lust, bei so etwas mitzuwirken?

    Fahr mal über so ein Noppenfeld!

    Man hat ja in Hamburg das Kunststück vollbracht, bei der Sanierung des hier schon mehrfach erwähnten Siemersplatzes zwischen Geh- und Radweg einen weißen Streifen mit diesen Noppen anzubringen. Ich glaube, das ist genauso wenig im Sinne des Erfinders wie die Taststreifen zwischen Rad- und Gehweg drüben am Ochsenzoll-Kreisverkehr. Und leider sind die Dummen in diesem Fall jene, die sich vermutlich am allerschwersten im Straßenverkehr zurechtfinden. Mich nerven ja schon die fünfzig verschiedenen Interpretationen der Straßenverkehrs-Ordnung und der dazugehörigen Verwaltungsvorschriften, aber mit einer Sehbehinderung möchte ich wirklich nicht im Straßenverkehr unterwegs sein. Man kann sich ja tatsächlich nicht darauf verlassen, dass die lustige Taststreifen nicht geradewegs gegen die nächste Straßenlaterne oder in eine ungesicherte Baugrube führen.

    Diesbezüglich habe ich jedenfalls arge Zweifel, ob und wie die wohl durchgeführt werden.

    Ich bin mir ziemlich sicher, dass bei den meisten Straßenverkehrsbehörden solche Verkehrsschauen nicht stattfinden. Anders kann man sich den Blödsinn an Schildern ja gar nicht erklären, der da teilweise seit vielen Jahren herumhängt.

    nach diversen Hinweisen an die Redaktion wurde auf die Passage mit "trug keinen Helm" verzichtet.

    Heute heißt es:

    Zitat

    Nach ersten Erkenntnissen der Ermittler fuhr das Mädchen vorschriftsmäßig auf dem Fahrradweg in die richtige Richtung. Sie hatte Vorfahrt, der Lkw-Fahrer hätte die Radfahrerin beachten müssen. Warum er sie übersah, ist bisher unklar.

    Dazu dann quasi live vom Unfallort das Foto, auf dem der Feuerwehrmann mit auf der Trage hockt, um das Mädchen zu reanimieren. Ob das nun wieder sein musste?