Wie ist es dort, wo scheinbar die Ortsbehörde jetzt schon vor 2013 die Lichtzeichen richtiggestellt (und entsprechend die Ampelschaltungen danach eingestellt) hatte? Ist es so, dass heute die Radfahrer ihre Gleichstellung mit der Fahrbahnschaltung bis Ende der Übergangsfrist verlieren, und plötzlich alle Wartezeiten des Fussgängers geduldig erleiden müssen?
Wie ist es, wenn sie auf der Fahrbahn fahren (obwohl sie dort nicht fahren dürfen)? Dürfen sie dort wie die Autos fahren, oder müssen sie wie auf der Fahrradfurte / dem Radweg auf der Fahrbahn warten, dass die Fussgängerampel freischaltet?
Ich muss diese Tabelle bei Gelegenheit mal aktualisieren, teilweise stimmen die Übergangsregelungen nicht mehr, die wurden zeitlich nach hinten verschoben.
Da aber die Lichtzeichen nicht nach dem befahrenen Straßenteil unterschieden werden, sondern nach der Art des Fahrzeuges, kann es auch für den Fahrbahnradler Situationen geben, in denen er sich nicht an der Fahrbahnampel orientieren darf, sondern die Fußgängerampel irgendwo abseits der Kreuzung beachten muss. So eine Stelle habe ich auf dem Weg zur Uni: Eine so genannte Fahrradschleuse gilt wohl als Radverkehrsführung, in der dann wiederum das Lichtzeichen der Fußgängerampel zu beachten ist — obgleich man eigentlich mit dem Rad mehr oder weniger mitten auf der Fahrbahn steht.
Das macht natürlich kein Mensch und ist sicherlich auch nicht im Sinne des Erfinders, obwohl der Gesetzgeber erst vor ein paar Wochen wieder bekräftigt hat, diese Unterscheidung nach Fahrzeugart für ausgesprochen sinnvoll zu halten, weil nur damit das Problem der Räumzeiten bewältigt werden könne. Schließlich sind die Räumzeiten tatsächlich eher von der Art des Fahrzeuges abhängig als vom befahrenen Straßenteil, wenngleich sich die langsameren Radfahrer vermutlich eher auf dem Radweg herumtreiben, während ein schneller Radfahrer die Fahrbahn bevorzugen dürfte.
Haben die Radfahrer keine Radfahrerorganisationen bzw. -Vereine, die dagegen angehen, bzw. was tun diese Vereine und Organisationen konkret in der Sache?
Tja, zumindest auf lokaler Ebene auf eine entsprechende Umrüstung der Ampeln drängen. Eine gänzliche Abschaffung dieser Übergangsregelung halte ich für problematisch, weil es ja tatsächlich hinreichend viele Kreuzungen gibt, bei denen man als Radfahrer gegen Ende der Grünphase nicht mehr versuchen sollte, die Kreuzung mit weniger als 15 oder 20 Kilometern pro Stunde zu überqueren. Bei einigen größeren Hamburger Kreuzungen bekomme ich auch schon ein leicht ungutes Gefühl, wenn beim Passieren der Haltlinie die Ampel auf gelbes Licht umschaltet, obwohl ich ja eher einen heißen Reifen fahre.