Das ist ja auch wieder so ein Highlight. Vorhin auf dem Heimweg in Pinneberg gesehen:

Die Schilder „Radfahrer Fußgängerampel beachten“ sind ja hinreichend bekannt (und vermutlich nicht so wirksam, wie man zunächst glauben möchte). Aber das hier ergibt ja vorne und hinten keinen Sinn.
Die lustigste Interpretation ist leider auch die unwahrscheinlichste, denn Kraftfahrer sollen hier ganz bestimmt nicht unabhängig von der Fahrbahnampel nur dann abbiegen, wenn die Fußgängerampel grünes Licht zeigt. Man mag ja zunächst glauben, dass abbiegende Kraftfahrer einfach auf die Ampel achten sollen, um keine querenden Fußgänger umzufahren. Das ist sehr ehrenhaft, aber andere Verkehrsteilnehmer fährt man nicht um. Man biegt auch nicht ohne Schulterblick ab, nur weil die Fußgängerampel bereits rotes Licht zeigt, dazu habe ich gerade noch einen Blog-Eintrag in der Vorbereitung. Insofern: Schon seltsam, dass man an dieser Kreuzung plötzlich zur Umsicht aufrufen muss — allerdings müsste die Aufschrift korrekterweise auch „Rechtsabbieger Fußgänger beachten“ lauten, denn die sind’s ja, auf die es hier ankommt.
Meine Vermutung ist, dass dieses Schild ein Relikt früherer Zeiten ist, als der separate Signalgeber für Rechtsabbieger noch nicht installiert war. Denn mit dieser Pfeiloptik darf es per Definition keine Konflikte zwischen Rechtsabbiegern und Fußgängern geben, wenn man mal davon absieht, dass vielleicht doch noch jemand mal bei Rot über die Kreuzung stapft. Wenn beide gleichzeitig grünes Licht bekommen, ist da in der Steuerung der Lichtzeichenanlage was ganz grundsätzliches schiefgegangen.