Gestern waren wir mit dem Rad in der Gegend von Bad Segeberg unterwegs. Da gibt’s meines Erachtens zwei grundsätzliche Arten von Straßen: Entweder fährt man auf einer einigermaßen breiten Straße mitten durch den Wald, total entspannt mit etwa einem Kraftfahrzeug pro Minute und ohne Radwege, oder man fährt auf irgendwelchen buckeligen Radwegen mit Wurzelaufbrüchen.
In Wahlstedt, westlich von Bad Segeberg gelegen, fuhren wir erstmal eine ganze Weile auf der Fahrbahn und wurden angeschaut wie Außerirdische, weil die Einheimischen allesamt ordnungswidrig auf den Gehwegen unterwegs waren. Die Kraftfahrer waren sogar derart erstaunt, dass sie beim dichten Überholen sogar die Hupe vergaßen. Irgendwann lockte dann ein
auf den Gehweg, dem wir folgten, wir sind ja keine Kampfradler: Es ging aber nur darum, die Radlinge vom Befahren eines Kreisverkehrs abzuhalten und stattdessen wie üblich draußen herumzuführen. Nachdem wir gleich drei Mal von ausfahrenden Kraftfahrern ignoriert wurden, die es mit § 9 Abs. 3 StVO dann doch nicht so hatten, wurden wir gleich hinter dem Kreisverkehr wieder auf die Fahrbahn geworfen.
Weiter ging es nach dem Ortsausgang auf der linken Straßenseite. Dann auf der rechten Straßenseite. Dann wieder auf der linken. Dann auf der rechten. Dann gab es auf den rechten Gehwegen plötzlich keine Beschilderung mehr: Soll man nun ordnungswidrig auf dem Gehweg weiterrollen oder auf der Fahrbahn bleiben? Dann wieder ein Schild. Dann endet der gemeinsame Fuß- und Radweg plötzlich. Dann geht’s links weiter. Ach nee, geht gar nicht links weiter, links geht’s nicht nach Bad Segeberg. Wie erklärt man den ungeduldigen und überholwilligen Kraftfahrern, dass man den tollen linken Radweg nicht befährt, weil der gar nicht nach Bad Segeberg führt? In diesem Absatz ausgelassen habe ich die Erwähnung diverser Wurzelaufbrüche, Schlaglöcher und austreibenden Straßenbegleitgrüns, das unsere Geschwindigkeit auf etwa zwölf Kilometer pro Stunde reduzierte.
Bad Segeberg ist für Radfahrer auch der Knaller. Da treibt man eine vierstreifige Bundesstraße durch den Ort, findet aber rechts und links der Fahrbahn nur Platz für ganz schmale Sonderwege, die dann auch noch mit
statt mit
beschildert sind: Wie kommen da eigentlich Fußgänger und Rollstuhlfahrer durch die Stadt? Am rechten Fahrbahnrand laufen? Meines Erachtens ist sowas dann auch gar kein Radweg, denn schließlich zeigt der blaue Lollie nur an, dass ein vorhandener Radweg zu benutzen ist — aber nicht, dass diese Fläche, neben der er steht, auch zwangsläufig als Radweg anzusehen ist. Und wenn es neben einer Fahrbahn einen einzelnen Sonderweg gibt, dann ist das nach meiner Interpretation erst einmal ein Gehweg. Gibt’s zwei Sonderwege, ist einer davon offenbar ein Radweg. Der Hit war dann ja noch eine Kreuzung entlang der Bundesstraße 204, an der wir eigentlich „nur geradeaus“ fahren wollten, aber wegen vier Bettelampeln und drei Verkehrsinseln ungefähr drei Minuten brauchten. Herrje, ich kann schon verstehen, dass da manch einer auch mal über rotes Licht rollt.
Und ja, das permanente Fahren auf der Fahrbahn kam leider nicht in Frage: Die anderen Radfahrer, mit denen ich unterwegs war, sind die Fahrbahnradelei nicht gewohnt und haben vermutlich noch weniger Lust als ich, sich zwischendurch von den Kraftfahrern angehen zu lassen.