Beiträge von Malte

    Mal was anderes: Ich will in diesem Jahr noch mal mit dem Rad verreisen, bekomme aber nicht so richtig raus, wie das mit dem Fahrrad-Transport auf der Fähre zwischen Rødby und Puttgarden funktioniert.

    Ich bin ja im Frühjahr von Rømø nach Sylt und zurück geschippert, aber dort hat mir die Fahrradmitnahme nicht so gut gefallen: Die Räder wurden einfach irgendwo, wo sie nicht weiter störten, aneinander gelehnt. Mein Schaltwerk sah ich dort massiv gefährdet, vom Lack und restlichen Teilen einmal abgesehen, also durfte ich nach kurzer Lamentiererei dort links in der Nische parken, wo auch bei höherem Wellengang nichts umkippen kann.

    Weiß zufällig jemand, wie das bei Scandlines funktioniert? Deren Hotline wusste es leider nicht.

    Ich bin mir auch nach zwei Tagen noch immer nicht sicher, wie ich das Urteil einordnen soll. Der Tenor im Netz schwankt ja zwischen „Action-Cams sind verboten“ und „Filmen im Straßenverkehr ist verboten“, aber beides gibt das Urteil meines Erachtens nicht her. Mir ist allerdings auch nicht so ganz klar, wie denn nun die Ausgangslage war: Ließ der besagte Anwalt die Kamera nun mitlaufen, um beliebige Verkehrsverstöße anderer Verkehrsteilnehmer aufzuzeichnen und zur Anzeige zu bringen? Dann könnte ich mir ja noch vorstellen, dass das BDSG damit nicht so richtig einverstanden ist.

    Hat er die Kamera aber zu Beweiszwecken bei eigenen Unfällen eingesetzt, so wie das unsereins im Straßenverkehr macht, dann hätte ich da tatsächlich auch schon aus persönlichen Gründen ein Problem. Zwar sehe ich als studierter Informatiker durchaus die Problematik, die einherginge, wenn plötzlich fast jeder Verkehrsteilnehmer eine so genannte Dash-Cam laufen hätte, aber anderseits ist es mir in Deutschland einfach zu gefährlich, ohne Kamera aufs Rad zu steigen, wenigstens wenn man beinahe jeden Tag unterwegs ist. Es ist ja quasi bloße Statistik, dass ein Radfahrer, der täglich zwanzig oder dreißig Kilometer in der Stadt zurücklegt, häufiger blöde Vorfälle erlebt als jemand, der nur zwei Mal im Jahr zum Baggersee und zurück fährt. Ich persönlich habe schon einmal geschätzte eintausend Euro Anwaltskosten gespart, weil ich als Beweismittel einfach eine Aufzeichnung meiner Kamera vorlegen konnte. In einem anderen Fall konnte ich das nicht und habe sehr viel Kohle beim Anwalt gelassen, weil die Staatsanwaltschaft gegen mich trotz mehrerer gegenteiliger Zeugenaussagen wegen vorsätzlicher Sachbeschädigung ermittelte und die Rechtsschutzversicherung mit Vorsatz-Taten nichts zu tun haben will.

    Die ganze Problematik spielt sich für mich auf einer viel höheren Ebene ab: Einerseits baut man schrottige Radverkehrsanlagen, die teilweise mit gesundem Menschenverstand unbenutzbar sind, andererseits wird noch immer der Krieg auf der Straße geschürt, obschon sich die Berichterstattung in der letzten Zeit deutlich gemäßigt hat. Dann kann mir da also ein Kraftfahrer ans Rad fahren, um mich auf den sicheren, aber unbeschilderten Radweg zu drängen, ich darf dann aber keine Aufnahme anfertigen, um sie der Polizei zukommen zu lassen? Das halte ich dann ja doch für den falschen Weg und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das Verwaltungsgericht in der Urteilsbegründung ein solches Szenario skizzieren wird.

    Also schon mal ziemlich blöd. Immerhin: Das ist ja „nur“ ein Verwaltungsgericht und für den normalen Verkehrsteilnehmer damit so interessant wie das bereits erwähnte gegenteilige Urteil des Amtsgericht München. Bleibt abzuwarten, was die nächste Instanz dazu zu sagen hat.

    Das Amtsgericht München hatte sich ja im vergangenen Sommer zu der Frage geäußert, ob die Verwertung der Aufnahmen einer Film-Kamera bei einem Verkehrsunfall möglich ist: Die private Videoaufnahme als Beweismittel im Zivilprozess

    Morgen wird ein Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach erwartet, dass sich aus Datenschutz-Sicht zu dieser Problematik äußern soll: Dashcams in Deutschland - legal oder nicht?

    Eigentlich wäre es langsam an der Zeit, dass sich mal ein Land- oder Oberlandesgericht zu dieser Problematik äußert. Bis dahin führe ich sicherheitshalber weiterhin die GoPro am Lenker mit.

    Es gab mal vor ein paar Wochen auf facebook so eine lustige Diskussion, in der sich jemand über schlechte Radwege in Schleswig-Holstein beschwerte. Ich glaube, @Michael und @Torben waren da mit involviert.

    Nun ist es ja nicht so, dass andere Bundesländer nicht auch hässliche Radwege hätten, aber ich habe so das Gefühl, so verwahrlost wie in Schleswig-Holstein sind sie in den seltensten Fällen. Teilweise ist das Radfahren von einer Stadt in die nächste gar unmöglich, weil die Sonderwege abseits der Fahrbahn vollkommen zerstört sind, die Kraftfahrer die Fahrbahn aber vehement verteidigen.

    Ich will mal im Laufe der Zeit ein paar Radwege exemplarisch mit Fotos vorstellen. Los geht’s mit der L42, die von Büdelsdorf am Nord-Ostsee-Kanal entlang bis Sehestedt führt und von dort aus nach Eckernförde abbiegt. Es handelt sich also durchaus um eine für den Tourismus interessante Route, dementsprechend häufig ist sie von Radfahrern frequentiert, die da auch durchaus mal mit schwerem Gepäck und Kinder-Anhängern angeradelt kommen.

    Interessantes Detail für uns Kampfradler: Der Sonderweg ist zu großen Teilen nicht mit [Zeichen 240] beschildert, es handelt sich also genaugenommen um einen Gehweg, auf dem unsereins überhaupt nichts verloren hat. Leider handelt es sich bei der L42 um eine so genannte Fahrbahnverteidigungsstraße, auf der das Radfahren überhaupt keinen Spaß macht. Ich bin in diesem Jahr drei Mal am Nord-Ostsee-Kanal entlang nach Kiel gefahren, doch leider wird der Weg am Kanal entlang zwischendurch von einer Liegenschaft der Bundeswehr unterbrochen, so dass man etwa einen Kilometer auf oder neben der L42 zurücklegen muss. Im März habe ich diesen Kilometer auf der Fahrbahn zurückgelegt — alles andere wäre ja schließlich eine Ordnungswidrigkeit — und wurde umgehend von drei überholenden Kraftfahrzeugen mit der Hupe zurechtgewiesen, einer betätigte außerdem die Scheibenwaschanlage. Mitte April setzte sich ein Kraftfahrer neben mich, damit mich der Beifahrer wüst durchs Beifahrerfenster beschimpfen konnte. Und im Juni war der so genannte Radweg dermaßen von anderen Radfahrern überfüllt, dass an eine ordnungswidrige Benutzung überhaupt nicht zu denken war, was einen Kraftfahrer immerhin dazu brachte, mich sanft auf den so genannten Radweg zur Seite zu drängen.

    Seitdem habe ich einfach keine Lust mehr. Es handelt sich nicht um einen Radweg, ich darf dort gar nicht fahren, selbst wenn ich es wollte, müsste ich andauernd anhalten, um Radfahrer aus dem Gegenverkehr auf diesen handtuchbreiten Streifen passieren zu lassen. In Sehestedt stehen sogar noch die Pfosten, an denen mal das [Zeichen 240] befestigt war, irgendjemand muss diese Schilder ja offenbar mal abgenommen haben. Was hat man sich dann dabei gedacht? Dass alles wie vorher ist, die Radfahrer weiterhin auf dem Gehweg kampfradeln, man aber jetzt aus der Haftung raus wäre, weil’s ja kein Radweg ist? Oder dass es eine friedliche Koexistenz auf der Fahrbahn gäbe?

    Ich habe ja den Verdacht, dass es durchaus um die Haftung geht, denn dieser exzellente Radweg sieht stellenweise so aus:

    Hier wird noch vor Wegschäden gewarnt — früher hing dort mal ein blauer Lollie. Auch wenn man das den Fotos nicht ansieht: Geschwindigkeiten größer zwölf Kilometer pro Stunde machen auch mit Federgabel keinen Spaß. Es ist ein lästiges Gerumpel ohne Ende.

    Kurz darauf kam uns hier eine Familie mit Kinderanhängern entgegen. Wie man seinen Kindern eine derart rumpelige Strecke zumuten kann ist mir ein Rätsel — andererseits hätte ich auch keine Lust, mich in Gegenwart meiner Kinder von wildgewordenen Kraftfahrern gefährden zu lassen. Übrigens wurde vor fünf Jahren (?) versucht, diesen Weg noch einmal zu sanieren, indem man rechts einen Teerstreifen anklebte. Damals war der Weg noch einen ganzen sagenhaften Meter breiter, bis sich die Natur ihren Platz zurückeroberte. Man beachte auch, wie verwackelt das Foto ist, weil ich während der Fahrt fotografiert hatte.

    Hier, ein weiteres Rätsel für euch: Was soll das wohl bedeuten?

    Eigentlich wollte man hier wohl vor einem nicht befestigten Seitenstreifen warnen, hat aber leider zum falschen Zusatzschild gegriffen. Macht aber nichts, kapiert ja eh niemand. Wenn man aber diese Kombination irgendwie deuten müsste, so würde sie wohl vor dem Befahren des Seitenstreifens warnen — ist ja auch recht charmant.

    Der Fahrradwagen Basel - Kopenhagen hat sehr viel Platz. Sorry hab gerade gesehen, das wurde mittlerweile geändert. Hat dort den gleichen Fahrradwagen wie Amsterdam - Kopenhagen:
    Der Fahrradwagen Amsterdam - Kopenhagen ist etwas beengt, hat mir aber immer noch gereicht.
    Prag - Kopenhagen hat glaube ich keine Fahrradmitnahme
    Foto Fahrradabteil
    Grundriss Fahrradwagen

    Ja, die Dinger kommen mir vom Grundriss her einigermaßen bekannt vor. Mein Problem bei dem Dutzend Bahnreisen mit dem Rad war nur immer, dass ich regelmäßig die Arschkarte gezogen hatte. Ich weiß nicht, ob ich das schon mal berichtet hatte, aber der absolute Oberknaller waren die EuroCity 172/173, die damals mit österreichischem Rollmaterial unterwegs waren. Der Zug hat ein eigenes, kleines Fahrradabteil irgendwo in der Mitte sowie in einigen Großraumabteilen einen, äh, „Hängeplatz“ für Fahrräder. Und ich hatte leider eine Reservierung für so einen Hängeplatz. Dummerweise passte da mein Fahrrad im wahrsten Sinne vorne und hinten nicht rein, denn die Nische, in die ich mein Rad hängen sollte, war so eng bemessen, dass es an der vertikalen Achse zur Seite kippte und dort die Glastür zum nächsten Wagen blockierte. Ich weiß nicht, mit welchen Fahrrädern die Österreicher unterwegs sind, aber da hätte allenfalls ein 24-Zoll-Fahrrad Platz gehabt. Die Zugbegleiterin stimmte mir zu, dass es so wohl nicht geht, ich solle mein Rad halt irgendwie auseinander bauen.

    Ich habe mich dann dazu entschieden, entgegen dem Strom der einsteigenden Fahrgäste den Zug wieder zu verlassen. Das wiederum rief den anderen Zugbegleiter auf den Plan, der mir einen Platz im „richtigen“ Fahrradabteil anbot. Dummerweise war das aber schon voll, also musste ich mein Rad auf der Fahrt von Hamburg-Altona bis Berlin festhalten. Anschließend oder anbinden ging nicht wegen Brandschutz und weil ich an ungefähr jeder Milchkanne mit aussteigen musste, schließlich blockierte ich ja den Durchgang.

    Die Rückfahrt war dann ähnlich entspannt, weil der Zug immerhin schon seit Wien unterwegs war und — tada! — das Fahrradabteil natürlich schon belegt war. Meine Halterung war zwar noch frei, aber selbst wenn ich um Hilfe gebeten hätte: Wie soll hier noch ein 28-Zoll-Rad hinein? Immerhin hatte ich hier noch ein paar Leidensgenossen, die diese dämlichen Halterungen in den Großraumabteilen ebenfalls nicht nutzen konnten.

    Hier klappte das immerhin noch besser — aber auch nur solange keine anderen Leute ihr Rad dort reinwuchsen wollten. Mein Rad blieb unversehrt, mein Nachbar hatte anschließend kein Schutzblech mehr, bei einem anderen ging noch eine Lampe zu Bruch. Irgendwo südlich von Hannover wollte ein Trottel einsteigen, der angeblich nicht wusste, dass er für sein Rad eine Reservierung braucht, dafür aber ganz schön praktisch veranlagt war und sein Rad einfach horizontal auf die anderen legen wollte. Das kam aber gar nicht mal so gut an.

    Bei der Rückfahrt gab es immerhin nur ein abgerissenes Schaltwerk zu beklagen, wenigstens aber nicht an meinem Bike.

    Mehr Fotomaterial habe ich gerade nicht zur Hand, aber eigentlich waren Fernreisen mit dem Rad immer ein bisschen zu stressig für meinen Geschmack. Da hebe ich lieber mein Rad hinten auf meinen Fahrradträger und stelle mich mit dem Auto im Stau an. Die ganze Zeit hinter dem Steuerrad wäre zwar für die Katz, aber hinten im Fahrradabteil stehend könnte ich auch nicht sehr viel mehr als ein Buch lesen.

    Du wirst da aber kaum noch Schlaf finden ab 7 Uhr, wenn du nicht ein eigenes Schlafwagenabsteil ganz für dich alleine gebucht hast, und ohne dass die Nachbarabteile neben dir angebucht sind. Wären also gerade mal 3 - 4 Stunden Schlaf . . .

    Glaub mir: Das ist bei mir nicht das Problem. Wenn ich schlafe, dann schlafe ich, da treibe ich auch die Zugbegleiter aus der City Night Line zur Verzweiflung :D

    Wenn du Langeweile hast fahr doch erstmal von HH nach Amsterdam (oder Utrecht, Arnhem, Nijmegen), dann von Amsterdam (...) nach Kopenhagen und auf der Rückfahrt steigst du in HH aus. So hast du gleich 2 interesante Ziele bei einem Ausflug erledigt . . . ;)

    Der Vorschlag hat durchaus Potenzial. Ist denn bei der City Night Line die Fahrradmitnahme einigermaßen unproblematisch? Ich kann nur immer in Neumünster einen Blick in den Zug werfen, wenn ich auf den Regionalexpress nach Hamburg warte, und so viel besser organisiert scheint das da ja nicht zu sein. In den Intercitys oder diesem österreichischen Eurocity kann man ja offenbar nur Kinderräder problemlos mitnehmen; bei größeren Rahmen muss man ja bangen, ob man seine vorgesehene Halterung überhaupt erreicht, ohne dass alle anderen Räder erst einmal aussteigen müssen.

    Vor 5 oder 6 Jahren hatte der CNL in Hamburg um vier Uhr keinen Ausstiegshalt, da gab es da noch Nachtruhe ;)

    Nachtruhe hin oder her, ich halte es trotzdem für ein seltsames Konzept, nicht über Nacht von einer Metropole in die nächste fahren zu können. Wenn ich das richtig sehe, rollt die City Night Line von Hamburg nach Kopenhagen über sieben Stunden lang, da kriegt man ja noch genügend Schlaf, so dass sich das lohnt.

    Der ist nicht ab Hamburg Richtung Norden buchbar, nur Richtung Süden. Und ab Kopenhagen für den "Abendverkehr" ohne Übernachtung nur bis Neumünster. Soll ein Nachtzug sein, mit dem die Gäste "über Nacht" fahren sollen . . . bis er eingestellt wird.

    Ich wollte grad lamentieren, dass es ja kein Wunder ist, dass den niemand buchen will, aber andererseits hat man wohl zu recht keine Lust, nachts ständig das Getrappel der einsteigenden Fahrgäste zu haben. Aber ob die aussteigenden Fahrgäste leiser sind? Vielleicht lasse ich mich doch einfach mit Auto und Fahrradträger bis Puttgarden bringen und nehme von dort das Fahrrad.

    Kann mir jemand erklären, wie ich die City Night Line von Hamburg nach Kopenhagen buchen kann? Dieses Gerät auf der Bahn-Webseite lotst mich immer mit der Bummelbahn nach Neumünster, wo ich drei Stunden warten soll, obwohl die City Night Line offenbar ja auch durch Hamburg fährt.

    Und wenn für alle beteiligten Radler aus drei Richtungen VZ205 gilt? Welcher ist dann der letzte Radler? Galt mal für viele Jahre an der Kreuzung Rutschbahn / Grindelallee / Bogenstraße bei der Veloroute 3.

    Wäre das OLG Hamm für die Rutschbahn zuständig, hätte es einfach bei der Straßenverkehrsbehörde nachgefragt. Ich habe leider das Aktenzeichen des Urteils nicht zur Hand, hatte aber damals darüber berichtet.

    Wer muß eigentlich die Vorfahrt gewähren, wenn an einer Kreuzung zwei Seiten ein Vorfahrt gewähren Zeichen haben? Ich bin gerade bei Schwiegereltern in MeckPomm und hier hat sich das tatsächlich eingebürgert den Radweg an Einmündungen ebenfalls ein Dreieck auf spitze Vz. 205 anzuhängen. So hat also die einmündende Straße ein VZ. 205 und der querende Radweg ebenfalls.

    Laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm fährt der Radfahrer zuletzt, weil das ja nicht anders gemeint sein kann.

    Kann man eigentlich die Info von 2800 Teilnehmern mit Helmpflicht vs. 4700 Teilnehmern ohne Helmpflicht als erste grobe Abschätzung nehmen was passieren würde wenn denn die Helmpflicht in D eingeführt würde?

    Das würde ich so nicht berechnen wollen, dazu hängt die Teilnehmerzahl von zu vielen anderen Faktoren ab. Beispielsweise wird sich nicht jeder Nicht-Helmträger einen Helm anschaffen, um ihn einmalig bei einer Radnacht aufzusetzen, wogegen man sich bei einer gesetzlichen Helmpflicht wohl schon eher einen zulegen könnte.</p>

    Eigentlich dominierte ja die Diskussion um die Helmpflicht die Düsseldorfer Radnacht. Trotzdem schön, dass der Veranstalter sich im letzten Absatz freut, die Straßen aufgrund der geringen Teilnehmerzahl schneller als erwartet an den motorisierten Verkehr zurückgeben zu können.

    Es gibt noch ein paar Änderungen an der Verkehrsführung.

    Man hat sich beispielsweise etwas klarer ausgedrückt, dass Rad- und Fußlinge auf diesen Gattern nichts verloren haben:

    Ja, da drüben geht’s durch. Das Tor ist eh abgeschlossen:

    Wer die obige Beschilderung sehen kann, ist aber eh schon ein Kampfradler oder -fußgänger — man soll ja schließlich oben auf dem Deich verkehren:

    Das möchte ich ja gerne mal sehen, wie die hier üblichen Ausflügler jenseits der 60 Jahre dort ihre E-Bikes den Deich hochwuchten.

    Hier sehen wir einige solcher Kampfradler in Aktion, die trotz deutlichen Verbotes die Gatter überqueren. Das gelingt entgegen meiner Befürchtungen eigentlich ganz gut — man darf sich halt nur nicht so viele Sorgen machen. Zwei Radfahrer befahren im Hintergrund ordnungsgemäß den buckeligen Weg oben auf dem Deich und erreichen dabei ungefähr Schritttempo, ein anderer biegt verbotenerweise nach links ab und befährt die für den Schwerlastverkehr vorgehaltene Strecke:

    Diese Aufnahme ist ein paar Minuten jünger und zeigt die Situation weiter westlich. Aufgrund der Unfallgefahr mit dem Schwerlastverkehr und der Aufrechterhaltung der Flüssigkeit ebenjenes Schwerlastverkehres ist es unbedingt geboten, dass Radfahrer auch hier auf dem Deich entlangradeln. Hier gibt’s immerhin kein buckeliges Pflaster, das zum Straucheln einlädt, dafür aber Schafe und Fußgänger in Massen. Man mag sich ja ausmalen, wie sehr das Verhältnis zwischen Fußgängern und Radfahrern an einem wirklich sommerlichen Tag belastet wird.

    Eigentlich ist ja auch der Witz, dass am Wochenende kein Schwerlastverkehr stattfindet, wohingegen die meisten Ausflügler am Wochenende unterwegs sind. Das hätte man ja bei dieser komischen Beschilderung unter Umständen berücksichtigen können.