Beiträge von Malte

    Das zweite Foto ist ja auch der absolute Knaller. Genau so stelle ich mir das vor: Da stellt man diese Schilder auf, als Radfahrer denkt man sich, die Sache wäre ja eindeutig, aber dann wird man doch wieder blöd angehupt oder angegangen, weil irgendjemand an einer Baustelle ein blaues Schild mit abgeladen hat.

    Auf der Luruper Seite sah das nachts auch besonders toll aus. Nur vereinzelt waren die Schilder so angebracht, dass sie auch durch die Frontscheibe eines Kraftfahrzeuges sichtbar gewesen wären. Dei meisten anderen Schilder galten wohl nur für Radfahrer — und die radeln eh automatisch auf der Fahrbahn, weil sie die Regelungen kennen und sofort merken, wenn eines der blauen Schilder fehlt, oder sie gehören den 98 Prozent der Radfahrer an, die noch im Zweifelsfall auch noch den Gehweg beführen, weil es auf der Fahrbahn doch so unsicher wäre.

    Ich bin da jetzt ein paar Mal langgefahren, sicherheitshalber nachts, und habe für die 3,5 Kilometer zwischen Rugenbarg und Stresemannstraße knapp sechseinhalb Minuten gebraucht: Das sind immerhin tüchtige 35 Kilometer pro Stunde. Da merkt man erstmal wieder, wie viel eigentlich die grottige Hamburger Radverkehrsinfrastruktur den Radverkehr ausbremst. Ständiges Abbremsen an jeder Einfahrt, umständliche Verkehrsführungen um Bushaltestellen und Kreuzungen herum, eine ewig lange Rotphase, während der Fahrbahnverkehr noch rollt, dauernd Fußgänger, Mülltonnen, Kraftfahrzeuge oder Baustellen auf dem Radweg. Wenn ich von meiner Haustür bis ins Bureau auf der Fahrbahn radeln dürfte, wäre ich dementsprechend in knapp einer halben Stunde am Arbeitsplatz — was natürlich außer Acht lässt, dass ich die 35 Kilometer pro Stunde auch nicht ewig auf dem Pedal halten kann. Trotzdem ist das absolut sagenhaft.

    Das sahen die drei Kraftfahrzeuge, die mir dort nachts begegneten, natürlich anders. Der erste hupte ganz entrüstet, obwohl er problemlos überholen könnte, der zweite wurde direkt angesteckt und der dritte meinte direkt dahinter auch, das wäre doch ganz ungeheuerlich, was hier passierte.

    Gefühlt würde ich sagen, dass in Hamburg deutlich über 10% ohne Licht fahren, aber gezählt hab ich's noch nicht selbst.

    Persönlich traue ich mir gar nicht zu, solche Zahlen zu erheben. Ich ärgere mich auch jeden Winter über die lichtlosen Radler, weil man gleich bei dem nächsten Zeitungsartikel in den Kommentaren wieder in Sippenhaft genommen wird oder sich durchs Beifahrerfenster anhören muss, dass man Radfahrer ja umfahren dürfte, weil ja eh alle ohne Licht fahren. Andererseits sind dann zur Rush-Hour doch recht viele Radler mit funktionierender Beleuchtung unterwegs, so dass ich schon eine ganze Weile suchen muss, bis ich mal wieder jemanden ohne Licht sehe — aber der fällt mir dann natürlich extrem auf.

    während sich nebenan auf dem »Radweg« Frostaufbrüche vom vorletzten Winter an Splitt vom vorletzten Frühling und Blätter des laufenden Herbstes reihen, dann könnt ihr Eure blauen Schilder einpacken.

    Ich wäre ja schon froh, wenn wenigstens die vielbefahrenen Radwege mindestens einmal im Jahr gereinigt würden. In Hamburg habe ich den Verdacht, dass die Glasscherben vom Radweg auch nur verschwinden, weil jede einzelne ihren Platz in einem Reifenmantel findet.

    "Unmittelbar.... unter" heißt für mich, dass sich [Zusatzzeichen 1012-31] auf [Zusatzzeichen 1022-10] bezieht. Also müssen Radfahrer auf die Fahrbahn und Fußgänger auf den Fußweg.

    Genauso gut könnten ja auch Radfahrer auf den Radweg und Fußgänger auf den Gehweg. Weiß man ja nicht so genau — es gab ja vorher keine entsprechende Freigabe, die mit diesem seltsamen Schild korrespondiert.

    Es gibt genügend Beispiele*, dass das mit dem Bezug von Zusatzzeichen keineswegs immer so ist.

    Darüber gibt es drüben im Verkehrsportal schon seitenlange Diskussionen — und wie immer gilt bei mir: Wenn es dort keiner genau weiß, dann weiß es niemand.

    In Rendsburg verursachte die tiefstehende Sonne einen Unfall. Gut, so drastisch hat man es dann doch nicht formuliert: Unfall durch tiefstehende Sonne - Fünf Verletzte

    Der Artikel wurde auch an verschiedenen Stellen auf Facebook diskutiert — allerdings weniger wegen der tiefstehenden Sonne. Stattdessen bekundeten mehrere Kraftfahrer, dass sie dem parkenden Kraftfahrzeug auch gerade noch eben so ausweichen konnten, dass sie es im letzten Moment erkannt hatten oder nur zufällig merkten, dass dort etwas parkt. Eine junge Dame schrieb gar, ihr Schutzengel wäre um diese Uhrzeit schon wach gewesen, weil sie just in diesem Moment einen Rollerfahrer überholt hatte — was schon ziemlich verquer klingt: Wenn man nicht einmal ein parkendes Auto sieht, sieht man trotzdem noch genug, um einen Roller zu überholen und deshalb nicht auf ein rechts parkendes Auto aufzufahren? Was ist eigentlich mit dem Roller passiert? Wurde der dann abgedrängt?

    Als dann @Torben das so genannte Sichtfahrgebot ins Spiel brachte, gab’s dann auch gleich wieder die Beschuldigung der Paragraphenreiterei.

    Man kann sich echt nur wundern: Im Blindflug durch die Stadt zu fahren scheint im Spätsommer total normal zu sein. Auf die Idee, das Tempo zu reduzieren, kommt da gar niemand. Vermutlich führte eine angepasste Geschwindigkeit dann auch noch zu weiteren Unfällen, wenn ungeduldige Kraftfahrer im Blindflug einen so genannten Schleicher überholen müssen.

    Gestern waren wir mit dem Rad in der Gegend von Bad Segeberg unterwegs. Da gibt’s meines Erachtens zwei grundsätzliche Arten von Straßen: Entweder fährt man auf einer einigermaßen breiten Straße mitten durch den Wald, total entspannt mit etwa einem Kraftfahrzeug pro Minute und ohne Radwege, oder man fährt auf irgendwelchen buckeligen Radwegen mit Wurzelaufbrüchen.

    In Wahlstedt, westlich von Bad Segeberg gelegen, fuhren wir erstmal eine ganze Weile auf der Fahrbahn und wurden angeschaut wie Außerirdische, weil die Einheimischen allesamt ordnungswidrig auf den Gehwegen unterwegs waren. Die Kraftfahrer waren sogar derart erstaunt, dass sie beim dichten Überholen sogar die Hupe vergaßen. Irgendwann lockte dann ein [Zeichen 240] auf den Gehweg, dem wir folgten, wir sind ja keine Kampfradler: Es ging aber nur darum, die Radlinge vom Befahren eines Kreisverkehrs abzuhalten und stattdessen wie üblich draußen herumzuführen. Nachdem wir gleich drei Mal von ausfahrenden Kraftfahrern ignoriert wurden, die es mit § 9 Abs. 3 StVO dann doch nicht so hatten, wurden wir gleich hinter dem Kreisverkehr wieder auf die Fahrbahn geworfen.

    Weiter ging es nach dem Ortsausgang auf der linken Straßenseite. Dann auf der rechten Straßenseite. Dann wieder auf der linken. Dann auf der rechten. Dann gab es auf den rechten Gehwegen plötzlich keine Beschilderung mehr: Soll man nun ordnungswidrig auf dem Gehweg weiterrollen oder auf der Fahrbahn bleiben? Dann wieder ein Schild. Dann endet der gemeinsame Fuß- und Radweg plötzlich. Dann geht’s links weiter. Ach nee, geht gar nicht links weiter, links geht’s nicht nach Bad Segeberg. Wie erklärt man den ungeduldigen und überholwilligen Kraftfahrern, dass man den tollen linken Radweg nicht befährt, weil der gar nicht nach Bad Segeberg führt? In diesem Absatz ausgelassen habe ich die Erwähnung diverser Wurzelaufbrüche, Schlaglöcher und austreibenden Straßenbegleitgrüns, das unsere Geschwindigkeit auf etwa zwölf Kilometer pro Stunde reduzierte.

    Bad Segeberg ist für Radfahrer auch der Knaller. Da treibt man eine vierstreifige Bundesstraße durch den Ort, findet aber rechts und links der Fahrbahn nur Platz für ganz schmale Sonderwege, die dann auch noch mit [Zeichen 237] statt mit [Zeichen 240] beschildert sind: Wie kommen da eigentlich Fußgänger und Rollstuhlfahrer durch die Stadt? Am rechten Fahrbahnrand laufen? Meines Erachtens ist sowas dann auch gar kein Radweg, denn schließlich zeigt der blaue Lollie nur an, dass ein vorhandener Radweg zu benutzen ist — aber nicht, dass diese Fläche, neben der er steht, auch zwangsläufig als Radweg anzusehen ist. Und wenn es neben einer Fahrbahn einen einzelnen Sonderweg gibt, dann ist das nach meiner Interpretation erst einmal ein Gehweg. Gibt’s zwei Sonderwege, ist einer davon offenbar ein Radweg. Der Hit war dann ja noch eine Kreuzung entlang der Bundesstraße 204, an der wir eigentlich „nur geradeaus“ fahren wollten, aber wegen vier Bettelampeln und drei Verkehrsinseln ungefähr drei Minuten brauchten. Herrje, ich kann schon verstehen, dass da manch einer auch mal über rotes Licht rollt.

    Und ja, das permanente Fahren auf der Fahrbahn kam leider nicht in Frage: Die anderen Radfahrer, mit denen ich unterwegs war, sind die Fahrbahnradelei nicht gewohnt und haben vermutlich noch weniger Lust als ich, sich zwischendurch von den Kraftfahrern angehen zu lassen.

    Hat jemand mal in Erfahrung gebracht, warum diese Lombardsbrücke während des Alstervergnügens in Hamburg explizit für den Radverkehr gesperrt ist?

    Edit: Das hier meine ich:

    Oder der Zeichner hat einfach nur treffend die Unfähigkeit der Behörden beim Planen und Aufstellen, sowie die grobe Unkenntnis der breiten Bevölkerung in radverkehrspolitischen Dingen perfekt karikieren wollen.

    Witzig — genau das dachte ich vorhin auch, als ich am Rübenkamp dieses Plakat gesehen hatte. Leider hat der Zeichner die ganzen kampfparkenden Autos vergessen, die zum Beispiel rund um den Hamburger Stadtpark oder Planten un Blomen die Geh- und Radwege zuparken, damit man den Grill nicht so weit schleppen muss :rolleyes:

    Vermutlich hat es der eine oder andere bemerkt: Gestern war das Radverkehrsforum einfach nicht da. Ich wollte das Forum auf einen anderen Server umziehen, habe dazu eigentlich auch die kaum frequentierte Nacht von Dienstag auf Mittwoch gewählt, aber irgendwie wollte alles nicht so richtig funktionieren, so dass es jetzt erstmal wieder zurück auf dem alten Server ist. Ich werde in der nächsten Woche noch mal einen neuen Versuch unternehmen — dieses Mal aber mit genauerer Beobachtung, ob das Forum anschließend noch erreichbar ist X/

    Wenn ich das richtig verstehe, ist ja weiterhin nur die Verwertung der Aufnahmen untersagt, nicht aber der Betrieb einer Kamera am Lenker. § 1 Abs. 1 BDSG sagt ja recht genau, wann das Bundesdatenschutzgesetz gilt: Sehe ich das richtig, dass ich weiterhin meine Kamera betreiben kann, wenn ich mich mit meiner Action-Kamera außerhalb von § 1 Abs. 1 BDSG bewege, indem ich beispielsweise die Aufnahmen nur als Gedächtnisstütze verwende oder weder über YouTube veröffentliche oder als Beweismittel bei der Polizei einreiche? Denn solange ich die Aufnahmen umgehend lösche oder nach einem Vorfall in meinem privaten Giftschrank verwahre, käme ich ja nach meiner Interpretation um § 1 Abs. 1 BDSG drumherum.

    Denn ich habe nach wie vor ein Problem, dass die Wedeler Kraftfahrer vor den Cyclassics quasi zur Jagd auf Radfahrer blasen und ich dann als Geschädigter dumm auf der Anklagebank sitze, weil sich alle Zeugen Insassen des gegnerischen Kraftfahrzeuges einig sind, dass ich nicht nur den tollen Radweg nicht benutzt habe, sondern auch noch viel zu weit links mitten auf der Straße gefahren wäre.

    Wie gesagt: Ich kann die datenschutzrechtlichen Bedenken aus Ansberg und München sehr gut nachvollziehen und will um Gottes Willen nicht in einem Land leben, in dem man sich nur noch mit einer Kamera am Revert sein Recht sichern kann, aber solange immer medial wieder zur Hatz auf Radfahrer geblasen wird, sehe ich keine andere Möglichkeit, als mich mit einer solchen Lenkerkamera wenigstens vor den straf- und zivilrechtlichen Folgen zu schützen. In Hamburg hatte man zum Glück weniger Probleme mit der Würdigung solcher Aufnahmen, wodurch ich ja nicht nur sehr viele Nerven, sondern auch bestimmt über eintausend Euro an Anwaltskosten gespart habe.

    Das Amtsgericht München, das im letzten Jahr keine Probleme mit der Würdigung einer Action-Kamera-Aufzeichnung zeigte, meint nun (Az. 345 C 5551/14):

    Zitat

    Die Parteien werden gem. § 139 ZPO auf folgendes hingewiesen: Nach Ansicht des Gerichts sind die Fotoaufnahmen, die durch Verwendung der im klägerischen Fahrzeug installierten Autokamera („Car-Cam“ bzw. „Dash-Cam“) gewonnen wurden, nicht als Beweismittel verwertbar.

    Man Interviewt halt so lange Leute, bis einer was "verwertbares" von sich gibt und kürzt es entsprechend. Die anderen Interviews schmeißt man weg. Damit hat man korrekt zitiert und kann die Leser mit einem vollkommen wertlosen Artikel beglücken.

    Oder man interviewt halt keine Leute, sondern denkt sich etwas aus. Ich will dem Nordkurier da jetzt nichts unterstellen, weil ich die dortigen Kollegen eigentlich als recht vernünftig einschätze, aber bei einigen anderen Zeitungen sind Leute, die ihren Namen nicht nennen wollten, ein recht zuverlässiges Zeichen dafür, dass sich jemand etwas ausgedacht hat.