Schluss mit Spam.
Danke für die Hinweise.
Schluss mit Spam.
Danke für die Hinweise.
dich nicht mit eingeschlossen?
Ah, Mist, hatte mich verklickt — hoffentlich klappt es jetzt besser.
Nun sind wir immerhin schon mal zu dritt
SPIEGEL ONLINE wundert sich, dass die modernen Assistenzsysteme im Auto noch immer Probleme mit der Erkennung von Verkehrsschildern haben:
Das Fazit merkt an, dass Kraftfahrer, die sich auf solche Systeme verlassen, ihren Führerschein riskieren könnten.
Ich denke mir eher, dass es noch ganz andere Probleme geben könnte, wenn sich jemand vorlesen lässt, ob er sich momentan innerhalb geschlossener Ortschaften befindet oder auf der Landstraße den Unterschied zwischen 100 und 70 Kilometern pro Stunde nicht geregelt bekommt.
Hast Du einen Schock, ist was passiert!
Auch da müsste man unterscheiden zwischen dem umgangssprachlichen Schock und dem medizinischen Schock. Wenn es nur der umgangssprachliche Schock mit etwas Aufregung und zitternden Knien ist, bleibt da strafrechtlich wohl kaum etwas übrig.
Gestern ist dann mal die Festplatte vollgelaufen — das sieht im Zabbix dann so aus:
Man kann ganz gut erkennen, an welchem Tag ich den Backup-Job umgebaut habe. Offenbar habe ich vergessen, die Backups nach der Übertragung wieder zu löschen und irgendwann war dann halt Schluss mit lustig.
Ich habe die Gelegenheit gleich genutzt, um das Forum jetzt endlich auf den eingangs erwähnten anderen Server umzuziehen. Inzwischen sollte auch das SSL-Zertifikat wieder funktionieren.
Hm. Ich finde eher, man sollte der falschen Wortwahl entgegenwirken. Vor allem als Lobbyist. Und das Wort Fahrbahn ist ja kein exotischer Ausdruck wie »Lichtsignalanlage« oder »Personenvereinzelungsanlage«, bei denen man mit »Ampel« und »Drehkreuz« besser hinkommt.
Wo findet man diese Aussage denn? Falls in irgendeiner Zeitung, so ginge ich ja bei Syberg davon aus, dass der entsprechende Redakteur die Wortwahl etwas geglättet hat, um sie dem allgemeinen Leser verständlicher zu machen.
Wegen was?
Pardon, es geht hierum:
ZitatSie bogen ab, ohne einen in entgegenkommender/gleicher *) Richtung geradeaus weiterfahrenden Radfahrer durchfahren zu lassen. Es kam zum Unfall.§ 9 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 40 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
Oder weiß jemand, wie ich nun Ansprüche gegen den Unfallgegner beziehungsweise seine Versicherung stellen kann? Bin mir unsicher, wie das gerade geht.
Hat schon mal jemand in Hamburg eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen 109613 gestellt? Was gibt es da zu beachten? Oder ist das nur Zeitverschwendung?
Der 21. wäre prima
Das ist ja auch eine lustige Idee:
Wäre ich dort Anwohner, würde ich auch eine Drosselung des Tempos auf 50 begrüßen.
Da gilt doch aber schon Tempo 50?
„Mit 1,6 Promille kann man noch fahren“
Rechtsmediziner Thomas Daldrup legt eine überraschende Studie zu Fahrradfahren und Alkohol vor. Im Gespräch erklärt er, warum das Ergebnis einer früheren Untersuchung widerspricht und es keine Obergrenze braucht....
Aber erstaunlicherweise konnten unsere Teilnehmer zum Teil noch ziemlich gut Rad fahren. Das heißt zum Beispiel, dass niemand vom Rad gestürzt ist. Und da waren Slalomfahrten dabei, enge Kurven und Personen, die den Teilnehmern in den Weg gelaufen sind.
Mir ist nicht klar, was da nun alles Bestandteil der Untersuchung war. Dass sich einige mit 1,6 Promille im Kopf noch auf dem Rad halten können, will ich gar nicht in Abrede stellen — ich könnte es ganz sicher nicht. Zu den Wirkungen des Alkohols gehört aber auch noch die deutlich schlechtere Reaktionsfähigkeit und ein gewisser Hang zur Selbstüberschätzung; wurde darauf bei dem Versuch auch geachtet?
Die Autofahrerseele zürnt:
Und nun? Denkt jemand ernsthaft, das jucke irgendeine Autowahn-Behörde? Sie backen sich ein Ei darauf...
So resistent, wie man bei zuständigen Behörde bislang war, mag ich auch nicht glauben, dass man sich groß an der Auszeichnung stört. Aber vielleicht ist das wenigstens publikumswirksam genug, damit man anderswo nicht ähnlichen Unsinn baut.
Dass diese "Gefährdung" ohne Typen wie ihn gleich Null wäre, kommt ihm wohl nicht in den Sinn...
Finde ich auch immer total gut: Man wird auf der Fahrbahn erzieherisch nach rechts abgedrängt, damit man lernt, wie gefährlich es doch auf der Fahrbahn wäre.
Okay, versuchen wir doch mal den Abstand zum letzten Stammtisch zu verkleinern — wollen wir uns Anfang März noch mal treffen? Da gäbe es doch bestimmt wieder einiges an Gesprächsbedarf und sicherlich noch ein paar neue Fahrradstraßen.
Heute darf jeder mal ran:
Und nebenbei könntest Du die Beschildarung auch nebenan im Verkehrsportal bringen. Was sollten Vz 101 "Gefahrstelle" zusammen mit Zz 1060-31 bedeuten??? Die meinten wohl das alte Zz für "schlechter Fahrbahnrand", das es in der StVO nicht mehr gibt.
Das müsste eigentlich schon im dortigen Schilder-Thread gezeigt worden sein, allerdings vermag ich jetzt nicht mehr den Beitrag zu finden. Das Schild soll wohl jedenfalls darauf hinweisen, dass es dort rechts steil nach unten gehen könnte…