Beiträge von Malte

    Hm. Ich finde eher, man sollte der falschen Wortwahl entgegenwirken. Vor allem als Lobbyist. Und das Wort Fahrbahn ist ja kein exotischer Ausdruck wie »Lichtsignalanlage« oder »Personenvereinzelungsanlage«, bei denen man mit »Ampel« und »Drehkreuz« besser hinkommt.

    Wo findet man diese Aussage denn? Falls in irgendeiner Zeitung, so ginge ich ja bei Syberg davon aus, dass der entsprechende Redakteur die Wortwahl etwas geglättet hat, um sie dem allgemeinen Leser verständlicher zu machen.

    „Mit 1,6 Promille kann man noch fahren“
    Rechtsmediziner Thomas Daldrup legt eine überraschende Studie zu Fahrradfahren und Alkohol vor. Im Gespräch erklärt er, warum das Ergebnis einer früheren Untersuchung widerspricht und es keine Obergrenze braucht.

    ...
    Aber erstaunlicherweise konnten unsere Teilnehmer zum Teil noch ziemlich gut Rad fahren. Das heißt zum Beispiel, dass niemand vom Rad gestürzt ist. Und da waren Slalomfahrten dabei, enge Kurven und Personen, die den Teilnehmern in den Weg gelaufen sind.

    Mir ist nicht klar, was da nun alles Bestandteil der Untersuchung war. Dass sich einige mit 1,6 Promille im Kopf noch auf dem Rad halten können, will ich gar nicht in Abrede stellen — ich könnte es ganz sicher nicht. Zu den Wirkungen des Alkohols gehört aber auch noch die deutlich schlechtere Reaktionsfähigkeit und ein gewisser Hang zur Selbstüberschätzung; wurde darauf bei dem Versuch auch geachtet?

    Und nebenbei könntest Du die Beschildarung auch nebenan im Verkehrsportal bringen. Was sollten Vz 101 "Gefahrstelle" zusammen mit Zz 1060-31 bedeuten??? Die meinten wohl das alte Zz für "schlechter Fahrbahnrand", das es in der StVO nicht mehr gibt. :S

    Das müsste eigentlich schon im dortigen Schilder-Thread gezeigt worden sein, allerdings vermag ich jetzt nicht mehr den Beitrag zu finden. Das Schild soll wohl jedenfalls darauf hinweisen, dass es dort rechts steil nach unten gehen könnte…

    Hier noch mal der eingangs erwähnte Radweg im Winter. Natürlich nicht geräumt, im Winter fährt ja eh niemand mit dem Rad und so, außerdem würde das Räumfahrzeug ja höchstwahrscheinlich nach rechts in den Graben kippen. Mit der Schneedecke oben drauf sieht das ja beinahe aus wie ein großzügig dimensionierter Radweg, weil man das ganze Straßenbegleitgrün nicht erkennen kann, das den Weg auf knappe 50 bis 80 Zentimeter verkleinert.

    Ich bin drum auf der Fahrbahn gefahren und ich habe die Befürchtung, dass besorgte Bürger nicht nur die Polizei, sondern auch den Verkehrsfunk alarmiert haben. Auf einer Strecke von nicht mal zwei Kilometern wurde ich fünf Mal angehupt, obwohl jeder einzelne Kraftfahrer problemlos und ohne Gegenverkehr auf einer einsehbaren Strecke hätte überholen können.

    Naja. Wohlgemerkt: es handelt sich in Ermangelung blauer Beschilderung um einen einen Gehweg. Aber das braucht man ja erst gar nicht zu erklären versuchen.

    Die Busch & Müller IXON Speed Premium sind ja echt der Knaller. Ich bin damit am Wochenende durch Dänemark gesaust und auf den einsamen Straßen kann man selbst mit 180 Lux herumfahren, ohne jemanden zu blenden. So ein Flutlicht hatte ich noch nie am Rad — ich habe ja erst überlegt, ob die Dinger ihr Geld wirklich wert sind, aber mittlerweile bin ich restlos überzeugt…

    … bis auf den Zweitscheinwerfer, bei dem dieser Plastikgurt falsch herum montiert war, also mit der nicht-rutschigen Seite nach innen. Habe dann mit einem kleinen Schraubendreher den Befestigungsstift hinausgedrückt und einfach andersherum wieder eingesetzt.

    Der Radfahrer, der damals am Jungfernstieg verprügelt wurde, ist der Verhandlung allerdings ferngeblieben. Der Artikel ist komplett lesbar, wenn man vor dem Aufruf der Seite JavaScript deaktiviert, sonst ploppt da plötzlich die Paywall hoch.