Beiträge von Malte

    Die Polizei kommt _immer_ bei einem Unfall. Wenn auch nicht nach 3min, dann aber nach 30min. So lange ist dann bitte zu warten.

    Aber doch nicht in Hamburg? ?( Ich habe in den letzten fünf Jahren bestimmt ein Dutzend Mal die Rennleitung nach einem Unfall gerufen (in der Regel als Zeuge), aber in letzter Zeit mochte man nur kommen, wenn bei einem Beteiligten irgendwas komisch abstand oder blutete oder „es was größeres“ war. Ansonsten wurde ich am Telefon gebeten, die nächste Wache aufzusuchen, man hätte für solche Bagatellfälle nicht genügend Personal.

    Das wird er mir nicht ins Gesicht sagen. Und auch nicht vor nem Notar oder Richter ne verbindliche Aussage zu machen wollen, vermute ich.
    Spannend wäre es schon, mal eine Anordnung von ~1999 zu lesen...

    Ich kenne es so, dass man irgendwann zwischen 1997 und 1999 gemerkt hat, das sich bezüglich dem Radverkehr etwas geändert hat (witzig, wie gut die Verantwortlichen ihre eigenen Regelwerke kennen — die Sache mit dem Schildergate hat Ramsauer ja auch erst nach einer Ewigkeit bemerkt). Dann bestellte man schnell eine Ladung blauer Schilder und hängte sie überall hin, wo noch keines zu sehen war. Prima erkennbar an dem Aufdruck auf der Rückseite der Schilder, der auf den Zeitraum zwischen 1997 und 1999 verweist.

    Lustig wird es, wenn man anschließend bei der Behörde nach der Anordnung fragt. Ich habe das ein paar Mal ohne dieses ganze förmliche Verfahren versucht und bin einfach zur Verkehrsaufsicht gewatschelt, je nach Gemeinde kann man da auch ganz unbürokratisch Auskunft bekommen. Witzig war, dass die Schilder angeblich immer schon eine ganze Ewigkeit dort hängen sollten, jedenfalls deutlich länger als nur seit 1997 und es deshalb keine Anordnung mehr gäbe, weil man zwischendurch auf EDV umgestellt oder man damals keine Anordnungen geschrieben habe oder warum auch immer.

    Nun müssen Schilder definitiv irgendwann einmal ausgetauscht werden, gerade bei alten Schildern leidet die Optik aufgrund der Sonneneinstrahlung recht stark und schnell, im Verkehrsportal geht man davon aus, dass so ein blauer Lollie nach spätestens zwanzig Jahren seine Lebenszeit überschritten hat. Bei Verkehrszeichen mit reflektierendem Material kann es noch schneller gehen, gerade wenn ein Spaßmacher Aufkleber anbringt oder ähnliches. Trotzdem halten einige Schilder länger durch, weil sie beispielsweise von einem Baum beschattet werden, oder kürzer, wenn sie beispielsweise nach Süden zeigen. Und da kann mir keiner erklären, dass plötzlich binnen eines Jahres in beinahe dem gesamten Stadtgebiet ausschließlich Zeichen 237 erneuert wurde, während Zeichen 240, das ja schon vorher für gemeinsame Fuß- und Radwege nötig war, nicht angetastet worden ist?

    Da habe ich ja doch den Verdacht, dass man schnell und ohne viel Papierkram den Radverkehr wieder auf die Radwege sperren wollte.

    Er sagte, dass 1998 nur Straßen geprüft wurden, wo noch kein Schild hing (also wo noch ein Grund ge/erfunden werden musste, warum eines hin muss). Es hat also nie jemand die Erforderlichkeit der RWBP für den Überseering festgestellt, sondern die VZ237 hängen da heute, weil seinerzeit jemand etwas Gutes tun wollte. Die StVB weiß davon, es interessiert sie aber nicht

    Wurden die Straßen denn tatsächlich geprüft oder hat man dort einfach nur ein Schild aufgehängt?

    Die häufigsten Fehler der Radlinge:

    Aufgeschlüsselt nach „Alltagsradlern“, „Gelegenheitsradlern“ und „Autofahrern, die auch ein Fahrrad haben und deshalb beide Seiten kennen“.

    Ich wundere mich ja schon ein bisschen über die Fragestellung — ich halte mich zum Beispiel relativ penibel an die Straßenverkehrs-Ordnung, lasse aber hin und wieder mal einen blau beschilderten Radweg aus. Somit falle ich eigentlich schon in die Kategorie jener, die sich nicht an die Regeln halten. Bei einem Radfahrer, der sich nicht an die Regeln hält, manifestiert sich dank der umfangreichen Berichterstattung hingegen eher das Bild eines Kampfradlers, der dauernd auf der falschen Straßenseite und ohne Licht über rote Ampeln brettert — und das mache ich ja nun definitiv nicht, wenngleich die Nichtbenutzung eines Radweges vermutlich als ebenso schlimmes Verbrechen gilt.

    So blöd kann man doch gar nicht sein:

    Zitat

    Eigenen Angaben zufolge hatte sich der 43-Jährige allein auf sein Navigationsgerät verlassen und den parallel laufenden Fahrradverkehr nicht beachtet.

    Da weiß man auch nicht: Ist das nun noch besonders ehrlich oder schon besonders dreist, das gegenüber der Polizei so freimütig zuzugeben?

    Allerdings: Du musst ja nicht auf das Quergrün warten, Du darfst losfahren, sobald Du eine Lücke erspähst.

    Okay, ja, die Regelung kennt ja aber leider kaum jemand. Und ich traute mich ein solches Manöver auch nicht unbedingt vor den Augen eines Streifenwagens, man weiß ja nie, wie gut die oder der Richter am Ende der Eskalationskette die Straßenverkehrs-Ordnung auf eine solche Situation anwenden.

    Heute fuhr ich vom Eidelstedter Platz in Richtung Wiebischenkamp, dort gibt’s Hamburger, einen EDEKA, eine Tankstelle, um meine Drucklufttröte bequem aufzuladen und eine Baumarkt. Alles, was man halt so braucht. Und es gibt diese Kreuzung. Nur sieht die mittlerweile so aus:

    Toll, eine Aufstellfläche für das indirekte Linksabbiegen, äh, aber… wann fahr ich denn los? Einen Signalgeber kann ich als dort wartender Radfahrer gar nicht erkennen, ich bin also darauf angewiesen, dass ich vom hinter mir wartenden Kraftverkehr angehupt werde. Das wiederum setzt aber voraus, dass dort erstmal ein Kraftfahrzeug wartet, was ja gar nicht mal unbedingt der Fall sein muss, selbst bei einem Wohngebiet dieser Größe, und dass die Fahrbahnampel auch für mich gelten soll. Den Signalgeber für Fußlinge auf der linken Seite der Kreuzung kann man nur bei günstigen Lichtverhältnissen einigermaßen erkennen, aber ob der für mich in der lustigen Abbiegetasche gelten soll?

    Ich glaube, ich muss mal wieder bei der Rennleitung vorsprechen, wie man sich das gedacht hat.

    Sind all die verdammten Harleys, die man im Sommer den ganzen Tag über ertragen muss, etwa "höflicher" Sound? :cursing:

    Nö — aber das ist ja nun eine andere Baustelle. Ich habe mir angewöhnt, gegenüber Fußlingen nicht mal die Klingel zu benutzen, um sie vom Radweg zu vertreiben. Ich fahre einfach langsam von hinten an, frage höflich, ob ich kurz vorbei dürfte, und wünsche anschließend noch einen schönen Tag. Ich habe die leise Hoffnung, dass ich auf diese Weise vielleicht ein bisschen für ein besseres Miteinander zwischen Rad- und Fußlingen beitragen kann.

    Ich muss mir nur noch eine Lösung überlegen, wie ich die Airzound betätigen kann, ohne die Hand vom Lenker/Bremsen/Schaltwippen nehmen zu müssen.

    Ich habe die neben dem Schalter für den LUXOS montiert — mehr Platz ist bei mir langsam nicht mehr am Lenker.

    Ich kann mir unter solchen Klingeln nichts vorstellen. Wie sollen die denn aussehen?

    Zum Beispiel so:

    Ich kenne die Dinger nur von der Critical Mass Hamburg, aber die letzte, die ich gehört hatte, war ziemlich laut. Ins Kraftfahrzeug hinein wird davon sicherlich nichts dringen, zumal Kraftfahrer ein solches Geräusch dann ganz sicher überhaupt nicht zuordnen können. Ob das nun gegenüber Fußgängern die höflichste Art der Ankündigung ist, sei mal dahingestellt.

    Ich habe seit gestern wieder so eine Airzound am Lenker. Von der Kampfradler-Beschreibung der Hupe halt eich zwar nicht so viel, aber langsam habe ich das Gefühl, dass es wohl tatsächlich Situationen gibt, bei denen man mit einer reinen Vollbremsung nicht weiterkommt, wenn beispielsweise wie vor ein paar Tagen jemand rückwärts die Supermarkt-Einfahrt herausgedonnert kommt. Da kann man nur bedingt ausweichen — ob eine kräftige Hupe die Situation entschärft hätte, sei mal dahingestellt, aber, naja, man kann ja nie wissen.

    Manchmal fragt man sich ja wirklich, warum Leute so ein Video machen und was sie eigentlich damit aussagen wollen :S

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    Zurück zum Thema: Heute hat’s den Radfahrer vor mir an jener Ampel umgelegt. Wir warteten zu Dritt an der roten Ampel, standen also im Sichtbereich der wartenden Kraftfahrzeuge. Dann schaltete unsere Fuß- und Radfahrer-Ampel um, wir hatten etwa anderthalb Sekunden Vorsprung, bis auch die Fahrbahn-Signalgeber grünes Licht zeigen, aber diese anderthalb Sekunden hat der ältere Herr vor mir halt auch gebraucht, um wieder auf sein Rad zu steigen.

    Das dauerte dem Radling hinter mir zu lange, der mich und den Senior überholt hat, aber leider nicht mit dem abbiegenden Kraftfahrer gerechnet hatte, der dachte, naja, das schaff ich ja noch schnell, der dann aber doch noch eine Vollbremsung hinlegen musste. Zum Glück gab’s nicht mal einen Kratzer im Lack der Motorhaube, der Kraftfahrer reklamierte, er hätte den Unfall ja nicht verhindern können, der Radfahrer war sauer, aber keiner der beiden hatte Lust auf Polizei oder sowas.

    Drum wundere ich mich dann auch nicht, dass sowas nicht als Unfallschwerpunkt zählt. Würde ich jedes Mal bei der Rennleitung reklamieren, wenn ich mich hätte totfahren lassen können, sähe das sicher anders aus.


    Angeblich würden Ausländische Verkehrsteilnehmer das Wort nicht verstehen. Ob
    a) das mit dem Zeichen besser wird,
    b) der Anteil der Verkehrsteilnehmer die weder Deutsch noch Englisch verstehen ausreichend groß ist
    bezweifle ich aber.

    Versehe ich das richtig, dass du ein bisschen mehr über dieses Schild weißt? Hat sich da jemand auch Gedanken gemacht, ob das Parken von Nicht-Car-Sharing-Kraftfahrzeugen kraft dieses Schildes sanktioniert werden soll?

    Und Unfall wird dadurch kein einziger verhindert.

    Naja, schon: Seit ich mit Kamera am Lenker unterwegs bin, komme ich bestimmt überhaupt gar nicht mehr auf die Idee, irgendwo mal eine rote Ampel zu „übersehen“ (und wer mich ein bisschen kennt, wird wissen, dass ich auch früher nicht auf diese Idee gekommen wäre). Weil das Ding eben auch mein eigenes Fahrverhalten aufzeichnet, zwinge ich mich praktisch selbst zu einem disziplinierten Fahrstil: Wenn ich merke, dass jemand im Begriff ist, mich auf meinem Rad zu „übersehen“, halte ich bestimmt nicht mehr theatralisch drauf, um ihn einen Schrecken einzujagen, sondern bremse rechtzeitig ab.

    Ich hatte in meiner Fahrradkarriere insgesamt drei nennenswerte Unfälle auf dem Rad. Und bei allen drei Unfällen ging die Einlassung des Unfallgegners in die Richtung, dass sich Radfahrer ja eh nie an die Verkehrsregeln hielten und ihm dieser blöde Radfahrer ja ganz grundlos einfach hinten reingefahren wäre und blablabla. Bei dem einen Unfall hatte ich keine Kamera dabei und musste etwa anderthalbtausend Euro für einen Anwalt beiseite legen, weil die Staatsanwaltschaft nicht von mir ablassen wollte, obwohl ich eigentlich das Opfer und nicht der Täter war. Bei den beiden anderen Unfällen habe ich die Aufzeichnungen auf den Tisch gelegt und mich im anschließenden Gerichtsverfahren über die Bemühungen des Unfallgegners amüsiert, die ganzen Widersprüche zwischen seiner Aussage und dem Video auszuräumen. Und ich zahle lieber 250 Euro für eine kleine Kamera am Lenker als noch mal anderthalbtausend Euro für einen Anwalt.

    Zumindest im Strafrecht ist das Interesse des Staates an der Aufklärung eines Vorfalls noch höher angesiedelt als solche „störenden Aspekte“ wie Datenschutz oder Privatsphäre. Im Zivilrecht mag das sicherlich anders aussehen.