Fahrradkennzeichen und Fahrradhelmpflicht:
Und in den dazugehörigen Kommentaren auf facebook darf sich jeder melden, der in den letzten Jahren einen Radfahrer gesehen hat, der bei roter Ampel mitten in den Querverkehr gerast ist.
Fahrradkennzeichen und Fahrradhelmpflicht:
Und in den dazugehörigen Kommentaren auf facebook darf sich jeder melden, der in den letzten Jahren einen Radfahrer gesehen hat, der bei roter Ampel mitten in den Querverkehr gerast ist.
»Ich stand bei uns am Haus mit dem PKW in der Parklücke und muss zum ausparken rückwärts über den Geh und dann ein Radweg. Nach links hin ist die Sicht auf ca. 6 m beschränkt.«
Und er meint ja, er hätte alles richtig gemacht, weil er irgendwie so einigermaßen vorsichtig rückwärts auf dem Gehweg und anschließend auf dem Radweg herumkurvt.
§ 9 Abs. 5 StVO sagt aber ganz eindeutig, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer beim Rückwärtsfahren auszuschließen ist. Und ausschließen ist noch mal eine ganz andere Hausnummer als vermeiden. Insofern bin ich durchaus ein bisschen gespannt, wie diese Diskussion dort weitergeht — und ob sich auch im Motor-Talk-Forum irgendwann mal die Unterschiede zwischen Schuld und Haftung klären.
Er hier zog im Harvestehuder Weg ja nicht nur frech in die Engstelle rein, obwohl ich eigentlich Vorrang gehabt hätte, sondern fährt noch demonstrativ auf meiner Seite, um mir dann beim Näherkommen noch den Mittelfinger zu präsentieren.
Bei der anschließenden Diskussion, die sich ja nunmal nicht vermeiden ließ, weil ich ja bis zum Stillstand abbremsen musste und bei ihm nunmal Gesprächsbedarf herrschte, wurde mir noch mal erklärt, dass es ja auch einen Radweg gäbe und er nicht wisse, dass es sich um eine Fahrradstraße handle und ich auf dem scheiß Radweg fahren solle, sonst würde er mich beim nächsten Mal direkt totfahren, denn er müsse in dieser Straße, von der er nunmal nicht wusste, dass es eine Fahrradstraße ist, andauernd anderen Radfahrern ausweichen und würde behindert, obwohl Radfahrer blablablablabla…
Wenn man ein Motorrad und einen entsprechenden Helm hat, kann man solche Tötungsversuche auch direkt anders lösen:
Der Verkehr der Zukunft - was mag da alles auf Radler und Fußgänger noch zukommen im Hoheitsgebiet von HPA?
Auf was für Ideen die Leute immer wieder kommen
Da wird nur gehalten, wenns denn uuuuuuuuunbedingt sein muss und der Fußgänger nun wahrhaftig schon mitten auf der Fahrbahn steht. Gruselig. Kannte ich bisher nur aus Italien und Griechenland - war hier aber nochmal 2 Runden krasser.
Italien habe ich diesbezüglich eigentlich ganz angenehm in Erinnerung. Da hält an einer Fahrbahn zwar kein Auto an, wenn man am Fußgängerüberweg wartet — der ja auch locker mal fünfzig Meter über eine extrem breite Fahrbahn führen kann — aber wenn man einigermaßen selbstbewusst hinüberschreitet, hat man eigentlich keine Probleme Ist halt gewöhnungsbedürftig — und vermutlich sind mehrstreifige Fußgängerüberwege bei uns genau aus diesem Grunde unzulässig.
Wie lange dauert eigentlich eine Antwort so ungefähr? Mir ist klar, dass die Beamten dort auch noch andere Sorgen haben und auf ein paar Tage mehr oder weniger kommt es mir prinzipiell auch nicht an, aber diese bescheuerte Radverkehrsinfrastruktur ist schon hart nervig, wenn man abends mal wieder zum Einkaufen möchte und sich irgendwie halb-ordnungswidrig über die Kreuzung mogeln möchte.
Hat jemand Lust, in der nächsten Woche nach Feierabend oder am Wochenende mal die Kieler Straße rauf und runter zu fahren, ein paar Gefahrenstellen zu notieren, die man mal als Liste bei der Behörde einreichen könnte? Die Radverkehrsinfrastruktur ist ja teilweise überhaupt nicht mehr auszuhalten.
Mein Vorschlag wäre, dass wir uns unten an der Holsten-Brauerei treffen, dann nach oben bis nach Eidelstedt zu dieser wunderbaren Kreuzung fahren und anschließend wieder nach unten bis zur Brauerei. Anschließend kann man natürlich noch mal einkehren, um die Eindrücke etwas sacken zu lassen.
Das sind insgesamt 16 Kilometer, vorschriftsmäßige Benutzung der bestens ausgebauten und breiten Radwege inbegriffen.
Und ich dachte, nur Radfahrer hielten sich niemals an die Regeln?
Gibt es schon eine Bürger-Initiative?
Der Radweg soll wohl in diesem Sommer noch weiter reduziert worden sein — ich muss wohl mal wieder mit der Kamera vorfahren. Langsam frage ich mich ja, ob die ganzen Urlaubsradler dort dann mitten im Straßenbegleitgrün radeln wollen und sollen oder wie der Plan ist.
Schon wieder total großartig: Wer kennt eigentlich den Unterschied zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeit, wer kennt eigentlich den Unterschied zwischen Schuld und Haftung? Und überhaupt: Diese #ScheißRadfahrer fahren doch eh alle über rot!
Fahrradschrott in deutschen Großstädten:
In Bayern sieht man das nicht so eng mit der exklusiven Benutzungslizenz:
B 388 gesperrt: Autofahrer dürfen Radwege befahren
Naja, da geht’s ja nicht primär um Autofahrer, sondern um Anlieger. Wobei ich mir das schon interessant vorstelle, wenn auf dem üblichen Bundesstraßen-Radweg ein Auto entgegenkommt. Bei den üblichen schleswig-holsteinischen Radwegen würde das gar nicht funktionieren, da kommen ja nicht mal zwei Fußgänger nebeneinander vorbei.
Inzwischen ist aber alles wieder gut: Der Radfahrer hätte dort gar nicht fahren dürfen (2. Absatz). - na dann darf er ja da auch "übersehen" werden, nicht?
Wobei ich mich bei solchen Aussagen auch immer frage, ob das Radfahren nun tatsächlich verboten ist oder ob das Verbot lediglich eine Mutmaßung ist, weil es keinen Radweg gibt…
Ich bin nun einigermaßen regelmäßig den Harvestehuder Weg entlanggefahren, in der Regel von Süden nach Norden, also in der Richtung, in der man nicht die parkenden Kraftfahrzeuge im Weg hat. Und das Ding ist ja einfach nur noch für den Arsch: Je nach Tageszeit und Wetter sind noch immer ungefähr 60 bis 90 Prozent der Radlinge auf diesem komischen Sonderweg rechts der Fahrradstraße unterwegs und ich habe das Gefühl, dass bei den Kraftfahrern in dieser Straße eine ganz besondere Aggressivität herrscht.
In einer Tempo-30-Zone ist es offenbar zumutbar, mal eine Weile hinter einem Radfahrer herzufahren, wenn sich keine Möglichkeit zum Überholen bietet, aber auf dieser Fahrradstraße klappt das offenbar nicht. Ich weiß nicht, ob die sich hundert Meter hinter mir über zwei nebeneinander fahrende Radfahrer aufregen mussten oder deshalb so unentspannt sind, aber diese Fahrradstraße macht echt überhaupt gar keinen Spaß.
Und die einzigen, die gestern wussten, dass Vorrang auch für Radfahrer gilt, waren die Beamten in ihrem Funkstreifenwagen.
Schlechter Journalismus von Axel Tiedemann beim Abendblatt: Rissener Landstraße nach Pfingsten wegen Sanierung gesperrt.
(…)
Wie kommen solche Falschmeldungen zustande? Einfach nur schlechter Journalismus oder wird tatsächlich die Polizei gefragt und die redet dann so einen Stuss?
Der Tiedemann sollte sich eigentlich einigermaßen auskennen, was Benutzungspflichten angeht. Ich vermute mal, dass da Missverständnisse oder Falschinformationen von der Polizei direkt ins Blatt geflossen sind.
Und noch was zur Fahrbahnradelei:
Natürlich mit den obligatorischen aufgeregten Kommentaren von Leuten, die keine Radfahrer in der Bahn haben wollen, weil sie sich von Radfahrern gestört fühlen. Mag in der S-Bahn und im Mehrzweckabteil der Regionalbahn durchaus zutreffen, aber wie man sich im InterCity grundsätzlich von Radfahrer gestört fühlen kann, verstehe ich dann doch nicht.
Welche Mindestbedingungen müssen gegeben sein? Muss es schon einen Beinaheunfall gegeben haben oder eine Sachbeschädigung geklärt werden oder reicht schon ein Wortgefecht mit Beleidigungen?
Ich hatte schon ein paar Situationen, da hätte ich mir ein wenig argumentative Unterstützung seitens Team Blau gewünscht. Aber rücken die dafür extra raus?
Tja: Kommt drauf an. Ich habe es in den letzten Monaten und Jahren eigentlich eher so kennengelernt, dass die Rennleitung bei Blechschäden oder Bagatelldelikten nicht mehr ausrücken möchte, eher so nach dem Motto: Wenn beide noch fahren können, können sie auch zum Revier kommen. Tatsächlich hat aber @DMHH recht, die Polizei kommt auch bei reinen Blechschäden (wieder?). Weiß nicht, ob es da jetzt andere Anweisungen gibt, vor einiger Zeit hatte man sich da noch gesträubt.
Inzwischen denke ich mir: Sobald wirklich etwas passiert ist oder einer der Beteiligten anfängt, Dummheiten zu machen, sollte die Polizei kommen. Bei Sachschäden, sei es eine kleine Delle oder ein abgebrochener Außenspiegel, würde ich inzwischen auch immer die Polizei hinzuziehen. Man sieht ja beispielsweise an der Sache mit dem Taxifahrer, der am liebsten sofort ein unterschriebenes Schuldeingeständnis und zweitausend Euro auf die Hand bekommen hätte, dass man lieber die Polizei zur Unfallaufnahme hinzuziehen sollte. Und dem heutigen Typen, der eine ganz besondere Interpretation der Verkehrsregeln pflegt, habe ich auch nicht getraut: Wer weiß, ob der mir nicht in zwei Wochen eine dicke Rechnung für eine neue Motorhaube schickt und den Unfallhergang ganz anders darstellt? Bei sowas habe ich dann doch gerne die Rennleitung dabei.
Wenn aber eigentlich nichts passiert ist, also mich nur jemand dicht überholt, angehupt, mich beleidigt oder beim Abbiegen „übersehen“ hat, ohne dass jemand zu Schaden kam, dann spare ich mir den ganzen Kram. Wo nichts passiert, wird auch keine Straftat vorliegen und dementsprechend keine Straftat verfolgt. Und nur weil mich jemand durchs Beifahrerfenster ein Arschloch nennt, weil ich nicht auf dem Radweg fahre, mache ich mir den ganzen Ärger nicht.
Und wenn "Nichts ist" also man die Rennleitung quasi unnötiger Weise gerufen hat, hat man dann Ärger zu erwarten?
Solange man sich keine Späße erlaubt und den Notruf wissentlich missbraucht, wird man wohl keinen Ärger erwarten müssen. Im Zweifelsfall ruft man lieber einmal zu viel als einmal zu wenig die Polizei. Ich kann mir zwar denken, dass die Beamten genervt wären, wenn sie wegen eines Stinkefingers ausrücken müssen, aber prinzipiell ist auch das eine Straftat und wenn der Beleidigte das Bedürfnis verspürt, deswegen die Polizei rufen zu müssen, dann werden die eben losfahren.
Wie lange braucht die Polizei ungefähr um da zu sein? 5 Minuten, halbe Stunde?
Kommt drauf an. Ich habe da als Zeuge oder Beteiligter schon alles erlebt. Bei meinen beiden Unfällen in den letzten Wochen hat es keine zehn Minuten gedauert, bis ein Streifenwagen aufgetaucht ist, das hängt aber natürlich auch von der Auslastung und vom Verkehrsaufkommen ab. Bei manchen Blechschäden war auch schon nach nicht mal drei Minuten jemand da, bei einem Vorfall mit Unfallflucht und einem leichtverletzten Verkehrsteilnehmer hat es hingegen über anderthalb Stunden gedauert. Manchmal hat man Glück, manchmal nicht.
Wie lange braucht die Polizei ungefähr um da zu sein? 5 Minuten, halbe Stunde? Was ist, wenn sich der Konfliktpartner während dieser Zeit aus dem Staub macht. Wahrscheinlich dumm gelaufen!?
Bei einem Kraftfahrzeug gibt’s ja Kennzeichen, wenn’s Fußgänger oder Radfahrer sind, muss man eben abwägen, ob das schon für § 127 StPO reicht… Aber das will ich jetzt hier nicht diskutieren, das ist ein weites Feld.
Wählt man grundsätzlich 110 oder gibt es bei geringeren Übeln noch andere Nummern?
Wenn niemand auf der engen Kante zwischen Leben und Tod wandelt und es nur um einen Sachschaden geht, rufe ich auf dem nächsten Revier an. Die Nummern habe ich mittlerweile im Telefonbuch gespeichert, für sowas blockiere ich nicht den Notruf. Wenn es dringender ist oder ich nicht ortskundig bin, wird eben der Notruf gewählt.
Meine bebilderte Mail ist angekommen, mal sehen, was der Beamte dort dazu sagt.
Das gibt bestimmt wieder schöne Kommentare: