Beiträge von Malte

    Heute habe ich nun eine Antwort bekommen und ich war offenbar nicht der einzige Radling, der sich beschwert hat. Die Verkehrsführung wird nun geändert:

    • Die blauen Schilder in der Holsteiner Chaussee werden zwischen Rungwisch und dem Wiebischenkamp entfernt, Radfahrer können dann direkt von der Fahrbahn nach links abbiegen. Cooler Nebeneffekt der Sache ist ja, dass der gammelige Radweg, den es da auf einigen hundert Metern noch gibt, nicht mehr benutzt werden muss. Schont Rücken und Federgabel.
    • Die Aufstellfläche für Radfahrer, die auf der anderen Seite keinen Signalgeber hat, wird entfernt.
    • Die Fußgängerampel bekommt kombinierte Piktogramme als Streuscheibe, so dass die Signalgeber auch für die Radfahrer in der Aufstellfläche auf der anderen Straßenseite gilt.

    Naja, so kann man das halt auch lösen. Mir soll’s recht sein, allerdings bleibt für mich weiterhin das Problem, dass mich dann abends oder nachts die Kontaktschleifen an den nicht bevorrechtigten Straßen nicht mehr erkennen. Da werde ich noch mal nachfragen.

    Gerade nebenan im VP drüber gestolpert:

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    Wobei ich mich tatsächlich frage, ob das nicht ein bisschen doll ist. Als Informatiker führe ich da sabbernd hinterher und hätte ja glatt Angst, gar nicht mitzubekommen, wenn der Lastkraftwagen bremst oder sonst irgendwas um mich herum passiert. Ich finde ja schon die Werbeanzeigen an Kreuzungen kritisch, die ständig um die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer buhlen.

    Die Seite ist ja der Hit. Da hätte ich mich ja zu den schönen Radverkehrspolitik-Zeiten richtig ausgetobt :D

    Habe mal diesen Kommentar zur Seite „Auto vs Fahrrad“ geschrieben. Mal sehen, ob das freigeschaltet wird.

    Ein schönes Symbolbild für die Hamburger Radverkehrspolitik:

    Passend dazu der so genannte freilaufende Rechtsabbieger von der Borsteler Chaussee ins Klotzenmoor. Der abbiegende Fahrbahnverkehr muss dort eigentlich gemäß § 9 Abs. 3 StVO Fuß- und Radlinge durchlassen, aber das scheint ja nicht so ganz zu klappen. Fußgänger haben sicherheitshalber einen Fußgängerüberweg bekommen, damit das mit § 9 Abs. 3 StVO auch wirklich klappt, der Radverkehr bekam jedoch ein kleines Zeichen 205, ist also gegenüber den abbiegenden Fahrzeugen erst einmal nachrangig. Überdies ist das kleine Zeichen 205 von der Fahrbahn aus ohnehin nicht erkennbar, also ist das eine wunderbare Situation: Man muss eigentlich Fußgänger und Radfahrer durchlassen, Fußgänger sogar unbedingt, aber Radfahrer haben eigentlich kein Vorrecht, davon weiß der Fahrbahnverkehr nur nichts.

    Und theoretisch muss der Radfahrer ja nur die Füße auf den Boden stellen, um zum Fußgänger zu werden und kraft des Fußgängerüberweges dann wieder bevorrechtigt zu sein.

    Wenn man eine Querung so seltsam gestalten muss, ist vielleicht etwas ganz grundsätzliches im Argen. Das Geheimnis an der ganzen Sache könnte sein, dass der Radverkehr zunächst mehrere Meter entfernt von der Fahrbahn der Borsteler Chaussee geführt wird und dementsprechend tatsächlich nicht bevorrechtigt wäre, jedenfalls nicht laut der Verwaltungsvorschriften. Für den abbiegenden Verkehrsteilnehmer dürfte das jedoch kaum ersichtlich sein: Ihn gehen die Verwaltungsvorschriften nichts an, für ihn ist nur die Straßenverkehrs-Ordnung einschlägig und aus der lässt sich nur ganz knapp herauslesen, dass die Vorfahrt für Radfahrer an dieser Stelle womöglich kompliziert sein könnte.

    Mal wieder lustige Ideen über Radfahrer. Naja.

    Nicht nur als Fahrradfahrer wird man gelegentlich "übersehen".Nur mit anderen Folgen. Ich kann nicht mehr vor lachen.
    Das selbst hier tatsächlich "übersehen" geschrieben wird.

    und hier:

    Bei einem Gegenstand, der trotz seiner Größe zum Übersehen speziell getarnt wird, kann ich mir wenigstens ein bisschen vorstellen, dass man den bei wechselnden Lichtverhältnissen vor einer Baumkulisse erst auf dem zweiten Blick registriert. Trotzdem ist „übersehen“ natürlich eine witzige Umschreibung, denn ich vermute mal, dass die gelbe Rundumkennleuchte schon kundgetan haben wird, dass da etwas seltsames unterwegs ist.

    Könnte auch Hamburg sein:

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    Mehr darüber:

    »Ich stand bei uns am Haus mit dem PKW in der Parklücke und muss zum ausparken rückwärts über den Geh und dann ein Radweg. Nach links hin ist die Sicht auf ca. 6 m beschränkt.«

    Und er meint ja, er hätte alles richtig gemacht, weil er irgendwie so einigermaßen vorsichtig rückwärts auf dem Gehweg und anschließend auf dem Radweg herumkurvt.

    § 9 Abs. 5 StVO sagt aber ganz eindeutig, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer beim Rückwärtsfahren auszuschließen ist. Und ausschließen ist noch mal eine ganz andere Hausnummer als vermeiden. Insofern bin ich durchaus ein bisschen gespannt, wie diese Diskussion dort weitergeht — und ob sich auch im Motor-Talk-Forum irgendwann mal die Unterschiede zwischen Schuld und Haftung klären.

    Er hier zog im Harvestehuder Weg ja nicht nur frech in die Engstelle rein, obwohl ich eigentlich Vorrang gehabt hätte, sondern fährt noch demonstrativ auf meiner Seite, um mir dann beim Näherkommen noch den Mittelfinger zu präsentieren.

    Bei der anschließenden Diskussion, die sich ja nunmal nicht vermeiden ließ, weil ich ja bis zum Stillstand abbremsen musste und bei ihm nunmal Gesprächsbedarf herrschte, wurde mir noch mal erklärt, dass es ja auch einen Radweg gäbe und er nicht wisse, dass es sich um eine Fahrradstraße handle und ich auf dem scheiß Radweg fahren solle, sonst würde er mich beim nächsten Mal direkt totfahren, denn er müsse in dieser Straße, von der er nunmal nicht wusste, dass es eine Fahrradstraße ist, andauernd anderen Radfahrern ausweichen und würde behindert, obwohl Radfahrer blablablablabla…

    Wenn man ein Motorrad und einen entsprechenden Helm hat, kann man solche Tötungsversuche auch direkt anders lösen:

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    Da wird nur gehalten, wenns denn uuuuuuuuunbedingt sein muss und der Fußgänger nun wahrhaftig schon mitten auf der Fahrbahn steht. Gruselig. Kannte ich bisher nur aus Italien und Griechenland - war hier aber nochmal 2 Runden krasser.

    Italien habe ich diesbezüglich eigentlich ganz angenehm in Erinnerung. Da hält an einer Fahrbahn zwar kein Auto an, wenn man am Fußgängerüberweg wartet — der ja auch locker mal fünfzig Meter über eine extrem breite Fahrbahn führen kann — aber wenn man einigermaßen selbstbewusst hinüberschreitet, hat man eigentlich keine Probleme ?( Ist halt gewöhnungsbedürftig — und vermutlich sind mehrstreifige Fußgängerüberwege bei uns genau aus diesem Grunde unzulässig.

    Wie lange dauert eigentlich eine Antwort so ungefähr? Mir ist klar, dass die Beamten dort auch noch andere Sorgen haben und auf ein paar Tage mehr oder weniger kommt es mir prinzipiell auch nicht an, aber diese bescheuerte Radverkehrsinfrastruktur ist schon hart nervig, wenn man abends mal wieder zum Einkaufen möchte und sich irgendwie halb-ordnungswidrig über die Kreuzung mogeln möchte.