Beiträge von Malte

    Und für das Wochenende: Im MOTOR-TALK-Forum braut sich etwas zusammen. Diskutiert wird darüber: Radfahrer sollen nicht mehr an roten Ampeln halten müssen

    Da könnte man natürlich auch mal vernünftig drüber diskutieren, stattdessen bricht wieder eine #ScheißRadfahrer-Diskussion unter den Fahrerlaubnisinhabern los. Bisheriges Highlight: Bäh, Radfahrer sollen sich endlich an die Regeln halten und nicht an den wartenden Autos nach vorne zur Kreuzung rollen. Ach, das dürfen die? Nee, wusste ich noch gar nicht und ich habe auch keine Ahnung, wo ich das nachlesen könnte und ich weiß auch nicht, wie man sowas bei Google eingeben könnte.

    Oh Mann.

    Ziemlich sicher hat der Redakteur Blödsinn gebaut und sowohl Allein- als auch Fahrrad-Fahrrad-Unfälle mit berücksichtigt. Dass dann meistens ein Radfahrer an einem Unfall schuld ist, ist nicht weiter verwunderlich.

    Dazu gibt’s im facebook-Shitstorm bereits eine entsprechende Diskussion — natürlich Bereich von jenen, die zu über 95 Prozent bei Radfahrern die Hauptschuld sehen.

    Bis auf weiteres sollte in der Ebertallee gelten, den Schutzstreifen rechts liegenzulassen.


    Ja — aber dann wird man halt nicht eng überholt, sondern vorsätzlich abgedrängt. Das läuft im Endeffekt auf die gleiche Beule hinaus.

    Das Ding muss ja wohl schleunigst weg! Gegen einen “Schutzstreifen“ vorzugehen ist aber sicher nicht so “einfach“, wie gegen eine Benutzungspflicht. Wie könnte der Weg aussehen? Das Konstrukt ist doch einfach nur lebensgefährlich! “Bis einer heult“ kann an der Stelle ja auch nicht die Strategie sein.

    Das war doch die Strasse, bei dem die Restfahrbahn zum mittleren Gruenstreifen nur ca. 3 Meter breit war oder?

    Antrag auf Rueckbau des Schutzstreifens stellen

    - Gegen diese Einschraenkung mit der Sicherheit der Radfahrer argumentieren / indirekte Benutzungspflicht durch Bussgeld bei Nichtnutzung(P45 Abs. 9 Satz 2/TBNR?)
    - Restfahrbahn bei Anlage von Schutzstreifen muss so breit sein, dass sich 2 Kfz begegnen koennen muessen (RN12? VwV), >4,50m (ERA)
    - Verkehrszeichen duerfen nur angeordnet werden, wo dies unbedingt notwendig ist (P45 Abs. 9 Satz 1 StVO)

    - noch unattraktiver als ERA konforme Strassen mit Schutzstreifen und deshalb erhoehte Flucht von Radfahrern auf Gehwege, dadurch erhoehte Gefaehrdung von Fussgaengern

    Als Alternative evtl. einen Soester Schutzstreifen vorschlagen


    Ich seh das eigentlich so ähnlich wie beim Wiesendamm in Hamburg. Dort parken ja am rechten Fahrbahnrand ständig Kraftfahrzeuge, größtenteils (?) ordnungswidrig, und die verbleibende Restfahrbahnbreite ist halt auch gerade eben noch so, dass ein Kraftfahrzeug einen Radfahrer überholen kann — aber auch nur, wenn jegliche Sicherheitsabstände außer Acht gelassen werden.

    Eigentlich sehe ich hier nur einen vernünftigen Weg: Man unterbindet das Parken auf dem rechten Gehweg und teilt den verbleibenden Platz vernünftig auf. Den Soester Streifen wird man hier auf gar keinen Fall aufmalen lassen, weil die Ebertallee zwar keine Hauptverkehrsstraße, aber dennoch relativ stark befahren ist. Dort fährt der Metrobus 1 durch, zeitweise auch der Stadtbus 286, außerdem ist da relativ viel Pendlerverkehr. Denen wird man keine Radfahrer direkt vor die Nase setzen — schließlich sollen da ja nicht nur kultivierte Schnellradler entlangfahren, sondern auch die berühmten Torkelradler auf dem Weg zum Einkaufen.

    Ich habe auch meine Zweifel, ob das Soester Modell in Hamburg wirklich funktioniert. Da wird doch bestimmt auch einfach einmal lange gehupt und der Radfahrer huscht aus seinem Fahrstreifen runter und rauf auf den Gehweg.

    Edit: Malte: Eine Email an den HVV bzw. die Hochbahn sollte Dir dieses gut dokumentierte Erlebnis aber wert sein, oder? Ich meine die besch...eidene Infrastruktur ist ja das eine, der völlig rücksichtslose Überholvorgang aber das andere. Es kann doch nicht unkommentiert bleiben, dass der Busfahrer die Nummer bei offensichtlich unzureichendem Platz durchgezogen hat. Der begegnet ja auch anderen Radfahrern, vielleicht auch Dir nochmal.

    Beim oben zusehenden Ueberholvorgang waere sogar ne Strafanzeige (Gefaehrdung) angebracht, da der seitliche Abstand wohl max. 10% vom geforderten Wert hatte.


    Ich hielte ja mehr davon, die VHH mal zu fragen, ob sie nicht mit an der Beseitigung dieser Malerei helfen wollen. Dass ihre Fahrer dort keine Radfahrer überholen können und auf den 800 Metern dann jegliche Fahrpläne gesprengt werden, oder aber zu gefährlichen Überholmanövern verleitet werden, ist ja auch nicht im Interesse der VHH. Die wollen ja auch nicht in den Nachrichten hören, dass ihre Busfahrer dort jemanden totgefahren haben.

    So sehe ich das auch Malte. Insbesondere könnte das ein Vehikel sein, um den geplanten Unsinn im Anschluss in Hamburg zu verhindern.

    Der „Anschluss“ besteht ja momentan darin, Teile der Langenhorner Chaussee mit breiteren Gehwegen statt getrennten Fuß- und Radwegen auszustatten, um dann ein [Zeichen 240] aufzustellen. Ist natürlich auch eine Möglichkeit, die engen Radwege zu entfernen, aber diese Verzweiflung, dass überhaupt nicht und auf gar keinen Fall Radverkehr auf der Fahrbahn stattfinden darf, die überrascht mich dort ja schon.

    Ich habe mal auf der facebook-Seite der HOCHBAHN nachgefragt.

    Naja. Die Antwort ist ja eher so-lala. Offenbar legen die einzelnen Verkehrsbetriebe die Regelungen zur Fahrradmitnahme im Busverkehr selbst fest. Die Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein haben sich offenkundig dazu entschieden, auf ihren Buslinien die Fahrradmitnahme generell zu erlauben, sofern denn genügend Platz im Bus bleibt, die HOCHBAHN hat’s andersherum gemacht und die Fahrradmitnahme generell untersagt — Ausnahmen müssen beim Fahrer erfragt werden.

    Das mit den Ausnahmen ist ja ganz nett, hilft mir aber auch nicht weiter. Wenn ich mich nicht einmal in den späten Abendstunden darauf verlassen kann, in einem beinahe leeren Bus mein kaputtes Rad mitnehmen zu können, dann kann ich auch gleich die S-Bahn nehmen. Ich stelle mich doch nicht eine halbe Stunde an die Bushaltestelle und warte mal ab, ob einer der Busse mich vielleicht mitnimmt.

    Ich bin vorhin mal die Ebertallee hochgefahren. Eigentlich eher ein Versehen — ich wollte eigentlich eine Straße weiter östlich entlangfahren, aber irgendwie habe ich mich dann verfahren und stand also vor der Ebertallee und dachte, naja, so schlimm wird’s ja wohl nicht sein.

    Ich fuhr mit ordentlichem Abstand nach rechts, also knapp auf der gestrichelten Linie, und merkte plötzlich, dass mir der Metrobus 1 hinten am Hinterrad kaut. Und dann hat er sich einfach mal so vorbeigeschoben. Ich dachte, okay, jetzt machst du mal keinen Stress, davon gab es heute schon genug und fuhr mittig auf dem Schutzstreifen, also mitten in der Doorzone, aber, und damit habe ich gar nicht gerechnet: Der Bus saugt einen ja wieder nach links herüber!

    Bitte: Wie brandgefährlich ist das denn bitte? Der Bus kratzte mir zum Schluss beinahe noch am linken Ellenbogen vorbei, da hätte ich auch gut bei draufgehen können:

    Kein Wunder, dass die meisten Radlinge lieber ordnungswidrig auf dem Gehweg radeln. So etwas bescheuertes habe ich ja noch nie gesehen. Und die Polizei findet’s geil, ja?

    Again what learned.
    Es geht also nichts über eine gute Photodokumentation, egal wie banal und eindeutig die Situation erscheint.

    Und auch nicht davor scheuen, Unfälle von der Polizei aufnehmen zu lassen.

    Das alles musste ich im Februar bei einem Unfall leider erst lernen. Da machte die Unfallverursacherin auch nicht den Eindruck, als wäre sie nun auf Krawall aus, aber wenn man ihre Einlassung gegenüber der Versicherung liest, bekommt man den Eindruck, das müsse ein anderer Unfall gewesen sein. Hätte ich den Unfall damals von der Polizei aufnehmen lassen und sofort meine Anwältin beauftragt, hätte ich womöglich schon die Kohle für die Reparatur des Rades bekommen. So gucke ich aber erstmal dumm.

    Kann ich denn erstmal die Reaktion der Unfallgegnerin abwarten oder sollte ich gleich zum Anwalt?

    Du kannst abwarten, solange du willst ;) Wenn die Gegnerin tatsächlich anstandslos den Schaden begleicht, braucht man tatsächlich auch keinen Anwalt. Aber meistens kommen die Leute nach zwei oder drei Tagen dann doch noch auf die Idee, dass der Radfahrer ja ganz schön schnell war oder ohne Licht fuhr oder das Fahrrad bestimmt schon vorher defekt war und schon hat man den Ärger. Es passiert ja auch durchaus mal, dass plötzlich angeblich noch mehr Menschen im Auto gesessen haben, die ganz genau wissen, dass alles ganz anders abgelaufen ist. Spätestens dann sollte man nicht scheuen, den Anwalt anzurufen.


    Eigentlich bräuchte ich keinen Anwalt einschalten, die Fahrerin war gleich reumütig, auch gegenüber der Polizei.Habe auch noch einen guten Zeugen in petto. Hatte aber beim letzten Unfall vor zwei Jahren, der nicht so glimpflich verlaufen ist, ziemlich schlechte Erfahrungen gemacht. Was meint ihr?

    Da du den Anwalt ja nicht zahlen musst, spricht nichts dagegen, ihn zu beauftragen. Gegen Versicherungen zieht man immer den Kürzeren, ganz gleich als ob Radling oder Kraftfahrer oder Hausbesitzer. Und selbst wenn die Unfallverursacherin den Eindruck macht, keinen unnötigen Ärger zu wollen, kann das morgen schon ganz anders aussehen — das musste ich leider auch erst lernen.

    Fahrräder sind Fahrzeuge. Weshalb sollten sie nicht auf die Fähre fahren? Nur das [Zeichen 240] wäre schon deplaziert angesichts des schmalen Gehwegs. Und dann auch noch absteigen? Wer nicht auf die Fähre mit dem Rad fahren will, kann es ja auf dem Gehweg schieben. Dazu bedarf es nirgends eines Verkehrszeichens.

    Das meinte ich ja mit: Man kann darüber diskutieren ;) Aber in der Benutzungsordnung der Fähre (oder wie auch immer das genau heißt) ist nunmal festgelegt, dass die Fahrbahn, so man sie denn so nennen will, von den Kraftfahrzeugen benutzt wird und für Fußgänger und Radfahrer der schmale Steg an der Seite vorgehalten wird. Und ich finde, das drückt die Schilderkombination prima aus.

    Dass das natürlich ein blöder Zustand ist, will ich gar nicht in Abrede stellen. Die wartenden Radfahrer und Fußgänger blockieren den Weg für jene, die wieder runter von der Fähre wollen, und je nach Besatzung der Fähre darf man mit dem Rad noch nicht einmal die „Fahrbahn“ benutzen, wenn nur drei Autos mitfahren wollen oder die Fähre sowieso total leer ist.

    Der einzige Einsatzzweck von [Zusatzzeichen 1012-32] , ja, sogar die einzige Kombination aus [Zeichen 240] und [Zusatzzeichen 1012-32] , die ich für einigermaßen sinnvoll halte:

    Ja, natürlich kann man nun diskutieren, warum Radlinge denn nicht einfach die „Autostellfläche“ der Fähre nutzen können, aber okay, das Ding drückt aus, was gemeint ist: Der schmale Streifen rechts ist für Fußgänger und Radfahrer, aber da mit dem Rad fahrend anzulanden ist echt keine gute Idee.

    Und dann war da noch…